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Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 23.11.2001 | VG Frankfurt/Main, 14.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5258
OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01 (https://dejure.org/2002,5258)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.01.2002 - 3 Wx 293/01 (https://dejure.org/2002,5258)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Januar 2002 - 3 Wx 293/01 (https://dejure.org/2002,5258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 1 Abs. 5 § 5 Abs. 2 § 14 Nr. 1
    Wohnungsabschlusstür als Sondereigentum- Beschlußkompetenz der Eigentümergemeinschaft für modernisierende Instandsetzung von Sondereigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungsabschlusstür; Gemeinschaftlicher Gebrauch der Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Sondereigentum; Instandsetzung; Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft; Wohnungseingangstür

Verfahrensgang

  • AG Viersen - 8 II 13/00
  • LG Mönchengladbach - 2 T 131/00
  • OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 571 (Ls.)
  • ZMR 2002, 445
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01
    Soweit dieser Mehrheitsbeschluss in das Sondereigentum der Beteiligten zu 1 eingreift oder auf eine konkludente Änderung der Zuordnung der Wohnungsabschlusstüren in der Teilungserklärung (Gemeinschaftseigentum statt Sondereigentum) abzielt, ist er demnach wegen nicht vorhandener bzw. überschrittener Regelungskompetenz als nichtig anzusehen (BGH NJW 2000, 3500; vgl. auch BayObLG ZMR 2001, 297).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 35/99

    Handeln des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01
    Es kann offen bleiben, ob die Wohnungseingangstür gemäß § 1 Abs. 5 WEG grundsätzlich dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnen ist (OLG Düsseldorf NZM 2000, 193; LG Stuttgart RPfleger 1973, 401;… Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 5 Rdz. 55;… Bärmann/Pick WEG § 5 Rdz. 18).
  • BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00

    Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses, der die Kostenverteilungsregelung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01
    Soweit dieser Mehrheitsbeschluss in das Sondereigentum der Beteiligten zu 1 eingreift oder auf eine konkludente Änderung der Zuordnung der Wohnungsabschlusstüren in der Teilungserklärung (Gemeinschaftseigentum statt Sondereigentum) abzielt, ist er demnach wegen nicht vorhandener bzw. überschrittener Regelungskompetenz als nichtig anzusehen (BGH NJW 2000, 3500; vgl. auch BayObLG ZMR 2001, 297).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1993 - 3 Wx 129/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01
    Unter der Voraussetzung der zugesagten optisch ästhetischen Anpassung an die übrigen Türen des Hauses ist nicht ersichtlich, dass und inwiefern den Beteiligten zu 2 ein rechtlich relevanter Nachteil, also eine konkret und objektiv feststellbare nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 277).
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 212/12

    Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der …

    Nach vereinzelter Auffassung sind sie sondereigentumsfähig (…so MünchKomm-BGB/Commichau, 6. Aufl., § 5 WEG Rn. 12 a.E.) und zählen nur dann zum Gemeinschaftseigentum, wenn sie im Sinne von § 5 Abs. 2 WEG für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind (OLG Düsseldorf, ZWE 2002, 279, 280;… Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Rn. 52).
  • LG Dortmund, 20.07.2012 - 17 S 55/12

    Wirksamkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Zuordnung …

    Rn. 17 Insbesondere unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BGH vom 2.3.2012 (NJW 2012, 1722) und eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 4.1.2002 (NZM 2002, 571) verteidigt die Klägerin das angefochtene Urteil.

    Soweit ersichtlich hat in der Rechtsprechung lediglich das OLG Düsseldorf die Auffassung vertreten, dass eine Wohnungsabschlusstür dann sondereigentumsfähig sei, wenn sie nicht für Bestand und Sicherheit erforderlich sei oder dem gemeinschaftlichen Gebrauch diene (OLG Düsseldorf ZMR 2002, 445, 446;… so auch Staudinger/Rapp § 5 Rdnr. 25;… i.E. offen gelassen: BayOLG vom 8.8.2002, NZM 2002, 869ff., juris-Rdnr. 24).

  • OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05

    Beschwerdewert bei Streit um eigenmächtig eingebaute Wohnungsabschlusstür - …

    Maßgeblich ist mit Rücksicht auf § 4 Abs. 2 GO allein der Umstand, dass die Wohnungseingangstür als Teil des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG NZM 2002, 869/871; OLG Düsseldorf NZM 2000, 193; siehe auch OLG Düsseldorf NZM 2002, 571) eigenmächtig verändert wurde.
  • OLG Dresden, 17.03.2005 - 4 U 2065/04

    Anschlussberufung; Klageänderung in 2. Instanz durch den Berufungsbeklagten; …

    (3) Die Wohnungsabschlusstüren bewirken die für die Begründung von Wohnungseigentum notwendige Abgeschlossenheit der Wohnungseinheiten, sind mithin für deren Bestand erforderlich und gehören deshalb gemäß den §§ 1 Abs. 5, 5 Abs. 2 WEG zum Gemeinschaftseigentum (OLG Düsseldorf OLGR 2000, 1; LG Stuttgart Rpfleger 1973, 401;… Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG aaO. § 5 Rn. 55; a.A. wohl OLG Düsseldorf ZMR 2002, 445, jedoch ohne abschließende Entscheidung).
  • LG Itzehoe, 08.02.2019 - 11 S 2/19

    Keine Duldungspflicht aus Treu und Glauben bei Verlegung von Breitbandkabeln im …

    Ein ohne Beschlusskompetenz gefasster Beschluss der Wohnungseigentümer ist nichtig und nicht nur schwebend unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 20.09.2000 - V ZB 58/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.01.2002 - 3 Wx 293/01, Kümmel/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage 2017, § 23 Rn. 12ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2474
OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01 (https://dejure.org/2001,2474)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.11.2001 - 16 Wx 202/01 (https://dejure.org/2001,2474)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. November 2001 - 16 Wx 202/01 (https://dejure.org/2001,2474)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2
    Wohnungsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vorgesehenen Verteilungsschlüssels für die Warmwasserkosten

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Eigentümergemeinschaft; Mehrheitsbeschluss; Sachverständiger

  • ibr-online

    Änderung des Verteilungsschlüssels bei grober Unbilligkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 571 (Ls.)
  • ZMR 2002, 780
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 136/00

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01
    Umgekehrt sollen die durch den Schlüssel möglicherweise begünstigten Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht ( vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG NZM 2000, 301; BayObLGR 1997, 10; OLG Frankfurt, NZM 2001, 140; KG NZM 1999, 257; OLG Düsseldorf, NZM 98, 867; Senatsbeschlüsse vom 5.7.2001, 16 Wx 27/01; WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799 ).

    Nach der erwähnten Rechtsprechung wird eine solche "grob unbillige" Regelung selbst dann nicht angenommen, wenn die Mehrbelastung bei ca. 21% liegt (so OLG Düsseldorf, NZM 98, 868) oder sogar 50 % oder mehr erreicht ( so BayObLG NZM 01, 290; OLG Frankfurt NZM 02, 140 ).

  • OLG Naumburg, 26.06.2001 - 11 U 253/99

    Unberechtigter Abriss einer Garage - Nutzungsentgang - Entschädigungsanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01
    Nach der erwähnten Rechtsprechung wird eine solche "grob unbillige" Regelung selbst dann nicht angenommen, wenn die Mehrbelastung bei ca. 21% liegt (so OLG Düsseldorf, NZM 98, 868) oder sogar 50 % oder mehr erreicht ( so BayObLG NZM 01, 290; OLG Frankfurt NZM 02, 140 ).
  • BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 19/98

    Nachholen einer im ersten Rechtszug unterbliebenen Beteiligung der …

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01
    Nach der erwähnten Rechtsprechung wird eine solche "grob unbillige" Regelung selbst dann nicht angenommen, wenn die Mehrbelastung bei ca. 21% liegt (so OLG Düsseldorf, NZM 98, 868) oder sogar 50 % oder mehr erreicht ( so BayObLG NZM 01, 290; OLG Frankfurt NZM 02, 140 ).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Verneint worden ist eine grobe Unbilligkeit bei einer Kostenmehrbelastung von 12 % (BayObLG, NZM 2000, 301, 302), von 17 % (BayObLGZ 1985, 47, 50; OLG Frankfurt, Beschl. v. 3. April 2003, 20 W 132/01, juris), von 19 % (BayObLG, WE 1998, 394, 395), von 22 % (BayObLG, NJW-RR 1995, 529, 530; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547, 1548), von 27 % (OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 378, 379), von 30 % (OLG Köln, ZMR 2002, 153, 154), von 42 % (OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287), von 50 % (BayObLG, ZWE 2001, 320; BayObLGZ 1998, 199, 205 f.; OLG Köln, ZMR 2002, 780, 781) und von 59 % (OLG Frankfurt, NZM 2001, 140).
  • OLG Köln, 05.05.2004 - 16 Wx 82/04

    WEG -Recht: Änderung des Abrechungsmodus der Wasserkosten

    Ein Verlangen eines Wohnungs- oder Teileigentümers nach Änderung eines in der Teilungserklärung festgelegten Verteilungsschlüssels ist nur dann gerechtfertigt, wenn der bestehende Kostenverteilungsschlüssel bei Anlegung eines strengen Maßstabs nicht sachgerecht erscheint und aufgrund außergewöhnlicher Umstände ein Festhalten an der bisherigen Regelung zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (vgl. BGH DWE 2003, 131, 132; OLG Düsseldorf ZMR 2002,, 68 f.; BayObLG NZM 2001, 290; OLG Frankfurt NZM 2001, 140; Senatsbeschlüsse vom 23.11.2001 - 16 Wx 202/01 - 05.07.2001 - 16 Wx 27/01 -, ZMR 2002, 153 ff. = ZfIR 2002, 58 ff. = OLGR 2002, 38 f.; 24.04.1998 - 16 Wx 28/98 -; 13.02.1995 - 16 Wx 6/95 -, NJW-RR 1995, 973 = OLGR 1995, 194).

    Zudem kann sich jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb seines Wohnungseigentums über den in der Teilungserklärung festgelegten Verteilungsschlüssel informieren und sich hierauf einstellen sowie frei entscheiden, ob er sich hierauf einlassen möchte (vgl. BGHZ 130, 304;… BayObLG, a.a.O.: OLG Frankfurt, a.a.O.;… OLG Düsseldorf, a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 05.07.2001 - 16 Wx 27/01 -, ZfIR 2002, 58 ff. = ZMR 2002, 153 ff. = OLGR 2002, 38 f., und 23.11.2001 - 16 Wx 202/01).

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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 14.02.2002 - 6 E 4764/00 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13691
VG Frankfurt/Main, 14.02.2002 - 6 E 4764/00 (V) (https://dejure.org/2002,13691)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.02.2002 - 6 E 4764/00 (V) (https://dejure.org/2002,13691)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 6 E 4764/00 (V) (https://dejure.org/2002,13691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,13691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2489 (Ls.)
  • NZM 2002, 571
 
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