Rechtsprechung
| BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 224/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 273; WEG § 22 § 23
Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses über Abtrennung von Versorgungsleitungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Säumigem Wohngeldzahler wird der Hahn abgedreht - Eigentümergemeinschaft darf Leitungen sperren, um ihre Ansprüche durchzusetzen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Folgen einer fehlenden Rechtsmittelbelehrung bei einem Gerichtsbeschluss in der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses hinsichtlich einer Duldungspflicht eines Wohnungseigentümers; Zulässigkeit der Beschließung einer Duldungspflicht eines ...
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 1 UR II 120/03
- LG Nürnberg-Fürth, 25.09.2003 - 14 T 5934/03
- BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 224/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1382
- NZM 2004, 556
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 224/03
Im Übrigen bestünde auch hinsichtlich einer baulichen Veränderung eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer (BGH NJW 2000, 3500).
- BGH, 10.06.2005 - V ZR 235/04
Ermächtigung einzelner Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft zur …
Kommt ein Mitglied der Gemeinschaft seinen Pflichten nicht nach, sind die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft grundsätzlich berechtigt, den Säumigen von dem weiteren Leistungsbezug auszuschließen (vgl. OLG Celle NJW-RR 1991, 1118; BayObLG WE 1992, 347; NJW-RR 2004, 1382; OLG Hamm OLGZ 1994, 269, 272; KG NJW-RR 2001, 456, 457; ZWE 2002, 182, 183; AG Tempelhof-Kreuzberg, GE 1997, 565; AG Peine NZM 2001, 534, 535;… Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 28 WEG Rdn. 148;… Wolicki in Köhler/Bassenge, Wohnungseigentumsrecht, Teil 19, Rdn. 352 ff., 375; Armbrüster, WE 1999, 14, 15; Suilmann, ZWE 2001, 476, 477). - OLG Frankfurt, 21.02.2006 - 20 W 56/06
Wohnungseigentümergemeinschaft: Unterbrechung der Lieferung von Wasser, Strom und …
Die Duldungsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Nr. 4 WEG in Verbindung mit dem Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 11.05.2005 zu Tagesordnungspunkt 5 (…vgl. hierzu im Einzelnen Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 28 WEG Rz. 146;… Köhler/Wolicki, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 19 Rz. 371; Gaier ZWE 2004, 109, 116; OLG München ZMR 2005, 311; BayObLG NJW-RR 2004, 1382; Kammergericht NZM 2001, 761).Die beabsichtigten Absperrmaßnahmen halten sich im Rahmen des § 14 WEG (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 1382).
Er ist auch nicht nichtig; er hält sich vielmehr im Rahmen der Regelungskompetenz der Gemeinschaft (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 1382; vgl. auch BGH WuM 2005, 540).
Unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebotes können sie mithin die weitere Lieferung einstellen, wenn ein Wohnungseigentümer mit seinen laufenden Beitragspflichten in erheblichem Umfang in Verzug gerät; wegen der Schwere des Eingriffs müssen die Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft allerdings fällig sein und zweifelsfrei bestehen (…vgl. dazu im Einzelnen Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 146 ff;… Köhler/Wolicki, a.a.O., Teil 19 Rz. 352 ff; Gaier ZWE 2004, 109 ff;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16 Rz. 113; OLG München ZMR 2005, 311; Kammergericht FGPrax 2005, 251; NZM 2002, 221; NZM 2001, 761; OLG Oldenburg ZMR 2005, 651; BayObLG NJW-RR 2004, 1382; vgl. auch BGH WuM 2005, 540, jeweils mit vielfältigen weiteren Nachweisen).
- AG Kassel, 16.03.2005 - 800 II 94/04
Zulässigkeit der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gemäß § 273 BGB hinsichtlich …
Es wird zwar die Meinung vertreten, die Duldungspflicht für den säumigen Wohngeldschuldner ergebe sich bereits aus dem unangefochten gebliebenen Eigentümerbeschluss über die Versorgungssperre (vgl. BayObLG WuM 2004, 363).Dies wird damit begründet, dass die mit der Durchführung der Absperrmaßnahmen verbundene Rechtsbeeinträchtigung sich im Rahmen des § 14 WEG halte und der Wohngeldschuldner deswegen zur Duldung dieser Maßnahmen verpflichtet sei.Die Wohnungseigentümer sind nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (KG ZMR, 2001, 10007, WuM 2002, 161, BayObLG WuM 2004, 363, Niedenführ/Schulze § 28 Rn.145, Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 28 Rn.150) berechtigt sind, bei erheblichen Wohngeldrückständen eines Wohnungseigentümers die Versorgung von dessen Wohnung mit Heizung und Wasser bis zum Ausgleich der Rückstände zu unterbinden.
- LG Berlin, 19.06.2007 - 53 T 51/07
Wohngeldrückstände des Wohnungseigentümers: Verhängung einer Versorgungssperre …
Rn. 5 a) Dabei kann außerdem dahinstehen, ob der von einem Eigentümer in der Versammlung vom 04.04.2007 zu TOP 1a über die Versorgungssperre der streitgegenständlichen Wohneinheiten gefasste Mehrheitsbeschluss vor den Wohnungseigentumsgerichten Bestand haben wird, auch wenn davon auszugehen ist, weil allgemein eine solche Maßnahme gegenüber einem in Zahlungsverzug befindlichen Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen als den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechend angesehen wird (vgl. KG NJW-RR 2001, 1307 ff.; BGH NJW 2005, 2622 ff.; OLG Frankfurt a. M. NZM 2006, 869 ff.) und auch nicht nichtig ist (BayObLG NZM 2004, 556). - OLG München, 23.02.2005 - 34 Wx 5/05
Tatrichterliche Feststellungen zur Duldung des Wohnungszutritts bei …
Anders als in dem vom Bayerischen Obersten Landesgericht im Beschluss vom 31.3.2004 (2Z BR 224/03 = NZM 2004, 556) entschiedenen Fall, in dem die Abtrennung der Versorgungsleitungen unmittelbar Gegenstand eines Eigentümerbeschlusses war, können die Antragsgegner hier nur dann zur Duldung des Betretens ihrer Wohnung und des Anbringens der beantragten Absperrvorrichtungen verpflichtet werden, wenn die in dem Eigentümerbeschluss vom 22.3.2004 lediglich unterstellten Voraussetzungen eines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB tatsächlich gegeben sind.
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Rechtsprechung
| BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 14/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de
WEG § 28 Abs. 3, 5
Begriff der Einnahmen - Grenzen der Verwalterbefugnisse - Ausweisung des Verteidlungsschlüssels im Wirtschaftsplan - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Inhaltliche Gestaltung der Jahresabrechnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gültigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen; Genehmigung der Jahresabrechnung; Wirtschaftsplan; Entlastung des Verwalters; "Negatives Schuldanerkenntnis"; Neufestsetzung der Verwaltervergütung; Abstellen von Fahrzeugen im Hofraum
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 06.12.2002 - 1 UR II 293/02
- LG Nürnberg-Fürth, 11.11.2003 - 14 T 486/03
- BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 14/04
Papierfundstellen
- NZM 2004, 556 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01
Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen …
Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 14/04
Die Jahresabrechnung soll den Wohnungseigentümern eine einfache und leicht nachvollziehbare Überprüfung ermöglichen, welche Beträge im Abrechnungsjahr auf dem Gesamtkonto eingegangen und welche Ausgaben für welche Zwecke getätigt wurden (BayObLG NZM 2002, 531 m.w.N.). - BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88
Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses in dem die Erweiterung der Terasse …
Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 14/04
Dabei kann offen bleiben, ob dieser Mangel zur Nichtigkeit des Beschlusses führen könnte (BayObLGZ 1989, 13/17;… Merle in Bärmann/Pick/Merle § 23 Rn. 52 und 148 f.). - BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 171/01
Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen ; Gewinn- und Verlustrechnung; Zahlungen auf die …
Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 14/04
Denn die Entlastung des Verwalters wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis, das im Umfang der Entlastung sämtliche Ansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter ausschließt, soweit sie den Wohnungseigentümern bei der Beschlussfassung bekannt waren oder bei der erforderlichen Sorgfalt hätten bekannt sein können (BayObLG NZM 2002, 455 f.). - BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 11/97
Kein Anerkenntnis durch Verwalter einer Wohnanlage - Erledigung dringender …
Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 14/04
Dies ist allein Sache der Wohnungseigentümer (BayObLG WuM 1997, 398 f.;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 27 Rn. 112). - BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 36/99
Herabsetzung der Mindestanforderung an den Inhalt eines Wirtschaftsplans
Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 14/04
Hinzu kommt, dass gegen Wohngeldansprüche der Gemeinschaft nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen aufgerechnet werden darf, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus Notgeschäftsführung (allgemeine Meinung, z.B. BayObLG FGPrax 1999, 176 f.).
- OLG München, 07.02.2007 - 34 Wx 129/06
Verjährung von Wohngeldansprüchen - Zurechnung der Verwalterkenntnis
Zudem soll die Einsicht in Kontoführungsunterlagen über viele Jahre verweigert worden sein (vgl. BayOblG vom 18.3.2004, 2Z BR 14/04 = OLG-Report 2004, 283, vom 22.4.2004, 2Z BR 113/03 = ZMR 2004, 839, und vom 5.5.2004, 2Z BR 66/04 = OLG-Report 2004, 346). - BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 66/04
Wichtiger Grund und Rechtsschutzbedürfnis bei Abberufung des Verwalters
(2) Wie der Senat in seinem Beschluss vom 18.3.2004 (2Z BR 014/04) festgestellt hat, hat der Antragsgegner rechtswidrig Beträge als Vorauszahlungen einzelner Wohnungseigentümer in die Jahresabrechnung eingestellt, die tatsächlich nicht auf das Gemeinschaftskonto geflossen sind.
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Rechtsprechung
| BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
FGG § 22 Abs. 2 § 29 Abs. 1; WEG § 45 Abs. 1
Keine Widereinsetzung bei formwidriger Beschwerde trotz gerichtlichen Hinweises - ibr-online
Keine Wiedereinsetzung bei Verletzung der Formvorschriften
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde; Bekanntmachung durch Zustellung der gerichtlichen Verfügung ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Belehrungsmangel als Ursache für die Fristversäumung; Auswärts wohnhafter Beteiligter; Erklärung zu Protokoll der ...
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 1 UR II 228/03
- LG Nürnberg-Fürth, 11.02.2004 - 14 T 10401/03
- BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1531
- NZM 2004, 556
- FGPrax 2004, 256
- BayObLGZ 2004, 98
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01
Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG
Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04
Denn die Frist läuft auch dann, wenn die an sich erforderliche Belehrung unterblieben ist (BGHZ 150, 390).Wegen Versäumung der Beschwerdefrist kommt eine - gegebenenfalls auch ohne ausdrücklichen Antrag zu bewilligende - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 22 Abs. 2 Satz 1 FGG in Betracht, wenn der Belehrungsmangel im Einzelfall für das Versäumen der Rechtsmittelfrist ursächlich geworden ist (BGHZ 150, 390;… siehe auch Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 22 Rn. 69).
a) Das Landgericht hat die Antragstellerin nach Eingang ihres formunwirksamen Rechtsmittels ausreichend schriftlich belehrt, nämlich über das Rechtsmittel selbst, über einzuhaltende Form- und Fristerfordernisse sowie über die Gerichte, bei denen das Rechtsmittel einzulegen ist (vgl. BGHZ 150, 390; auch Demharter NZM 2002, 673/675).
- BGH, 19.09.2001 - XII ZB 31/01
Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde durch einen inhaftierten oder …
Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04
Der Gesetzgeber darf Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtssuchenden einschränkend auswirken (BVerfGE 88, 118/123 f.; BGH FGPrax 2002, 20/22).Das Rechtsmittelgericht darf ein gegebenes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (BVerfGE 96, 27/39; BGH FGPrax 2002, 20/22).
Selbst eine in Haft befindliche Person kann nicht verlangen, die weitere Beschwerde bei dem Amtsgericht des Anstaltsorts zu Protokoll zu erklären (BGH FGPrax 2002, 20).
- KG, 15.07.2002 - 24 W 54/02
Mangelnde Kausalität der fehlenden Rechtsmittelbelehrung bei Hinweis des …
Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04
Auch für einen nicht am Sitz des Gerichts erster Instanz, des Landgerichts oder des Oberlandesgerichts (Bayerischen Obersten Landesgerichts) wohnhaften, nicht anwaltlich vertretenen Beteiligten, der trotz Hinweises auf die Formvorschriften für die sofortige weitere Beschwerde weder die Unterschrift eines Rechtsanwalts einholt noch die Rechtsantragsstelle aufsucht, kommt die Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Rechtsbeschwerdefrist nicht in Betracht (Anschluss an KG FGPrax 2002, 245 f.).Darüber brauchte jedoch nicht belehrt zu werden (vgl. Demharter NZM 2002, 673/675; siehe auch KG FGPrax 2002, 245/246).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04
Das Rechtsmittelgericht darf ein gegebenes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (BVerfGE 96, 27/39; BGH FGPrax 2002, 20/22). - BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Impliziter Einspruch
Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04
Der Gesetzgeber darf Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtssuchenden einschränkend auswirken (BVerfGE 88, 118/123 f.; BGH FGPrax 2002, 20/22). - OLG Köln, 08.06.1994 - 2 Wx 5/94
Begründung der weiteren Beschwerde
Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04
Dessen ungeachtet hat die Antragstellerin mit ihren Schreiben vom 10., 15. und 17.3.2004 den formellen Mangel nicht behoben und auch nicht beheben können, weil die sofortige weitere Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eine bloße Bezugnahme auf eine auf dem Postweg eingereichte oder persönlich vorgelegte Privatschrift nicht erlaubt (BayObLG Rpfleger 1995, 342; OLG Köln Rpfleger 1994, 495). - BayObLG, 10.02.1995 - 2Z BR 104/94
Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen formunwirksamer Beschwerde durch …
Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04
Dessen ungeachtet hat die Antragstellerin mit ihren Schreiben vom 10., 15. und 17.3.2004 den formellen Mangel nicht behoben und auch nicht beheben können, weil die sofortige weitere Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eine bloße Bezugnahme auf eine auf dem Postweg eingereichte oder persönlich vorgelegte Privatschrift nicht erlaubt (BayObLG Rpfleger 1995, 342; OLG Köln Rpfleger 1994, 495).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".