Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.03.1990 - 13 U 245/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3729
OLG Köln, 07.03.1990 - 13 U 245/89 (https://dejure.org/1990,3729)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.03.1990 - 13 U 245/89 (https://dejure.org/1990,3729)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. März 1990 - 13 U 245/89 (https://dejure.org/1990,3729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Sicherungspflichten des Bauunternehmers im Baustellenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bauunternehmer; Straßenbaulastträger; Beschilderung des Baustellenbereichs; Reinigung des Baustellenbereichs; Fahrbahnverschmutzung; Verkehrsteilnehmer ; Verkehrssicherungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Straßenbaustelle: Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers (IBR 1990, 747)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 862
  • MDR 1990, 629
  • NZV 1990, 393 (Ls.)
  • VersR 1992, 335
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Aachen, 16.10.2008 - 7 O 88/07

    Mangelhafter Zustand von Verkehrswegen - Haftung aus Verkehrssicherungspflicht

    Durch diese Maßnahmen sind nur weitere Verpflichtete hinzugetreten (vgl. BGH NJW 1982, 2187 ff, LG Aachen, NVwZ 1992, 394 ff und OLG Köln, VersR 1992, 335).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 22 U 169/99

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbauunternehmers nach Freigabe für den

    Eine Ausdehnung auf Bereiche außerhalb der Baustelle hat die Rechtsprechung anerkannt, wenn die Gefahren von der Baustelle selbst ausgingen (vgl. BGH NJW 1982, 2187 (2188): gefährliche Verkehrsführung); OLG Köln NJW-RR 1990, 862: verschmutzte Fahrbahn).
  • OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 225/93

    Verkehrssicherungspflicht bei baustellenbedingter Verlegung der Streckenführung

    Allerdings traf die Beklagte als Baunternehmerin für den Baustellenbereich grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht und zwar solange sie die Bauarbeiten ausführte und damit - bis zur Räumung der Baustelle - tatsächlich in der Lage war, die zur Behebung von Gefahren erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. OLG Köln VersR 1992, 335 ; OLG Hamm NJW-RR 1987, 15o7; LG Aachen VersR 1992, 1242, 1243).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.03.1990 - 27 U 268/89   

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https://dejure.org/1990,3526
OLG Hamm, 08.03.1990 - 27 U 268/89 (https://dejure.org/1990,3526)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.1990 - 27 U 268/89 (https://dejure.org/1990,3526)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 1990 - 27 U 268/89 (https://dejure.org/1990,3526)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mithaftung wegen erhöhter Betreibsgefahr; Absolute Fahrunsicherheit; Grob verkehrswidriges Verhalten; Trunkenheit im Verkehr

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem ausparkenden Lieferwagen bei Trunkenheit des PKW-Fahrers

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3156 (Ls.)
  • NZV 1990, 393
 
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Wird zitiert von ... (4)

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Rechtsprechung
   OLG München, 25.01.1990 - 24 U 618/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4823
OLG München, 25.01.1990 - 24 U 618/89 (https://dejure.org/1990,4823)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.1990 - 24 U 618/89 (https://dejure.org/1990,4823)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 1990 - 24 U 618/89 (https://dejure.org/1990,4823)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 8
    Haftungsverteilung bei Verletzung beim Anschieben aus einer Schneemulde

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 393
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14

    Haftung für Schäden beim Anschieben eines auf einer vereisten Steigung stehen

    Der Befund wird durch das Urteil des OLG München vom 25.01.1990 (24 U 618/89, NZV 1990, 393) nicht infrage gestellt.
  • LG Saarbrücken, 27.04.2018 - 13 S 165/17

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines aus einem Betriebsgelände

    Diese Bushaltebucht stellt nämlich einen neben der Straße liegenden anderen Straßenteil im Sinne des § 10 Satz 1 StVO dar (vgl. OLG Düsseldorf, Zfs 1990, 402; KG, Zfs 2009, 140; Kammer, Urteil vom 05.04.2012 - 13 S 209/11, NZV 2013, 35; Scholten aaO Rn. 33), mithin einen Bereich, der nicht zum eigentlichen Einmündungsbereich nach § 8 StVO gehört.
  • OLG Frankfurt, 05.04.2007 - 23 U 54/06

    Verkehrssicherungspflichten des Lkw-Halters: Anzahl der beim Abladen von

    Dennoch geht die Tätigkeit aber über eine nur gelegentliche Hilfeleistung, z.B. die einem Kfz-Führer erbrachte Hilfe, durch Anschieben aus einer Schneemulde freizukommen (vgl. OLG München, NZV 1990, 393), hinaus.
  • OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 9 U 67/03

    Arbeitsunfall: Reichweite der Haftungsprivilegierung bei Kfz-Unfall in einer

    Auf den rechtlichen Grund des Tätigwerdens beim Betrieb kommt es nicht an, so dass es ausreicht, wenn - faktisch - der Betrieb mittels Anweisung geleitet wird (Hentschel, StVG, § 8, Rn. 4; BGH VRS 11, 248, OLG Koblenz VersR 75, 188; OLG München NZV 90, 393; Himmelreich, Kfz-Schadensregulierung, C I, Rn. 437).
  • LG Mönchengladbach, 15.05.2014 - 6 O 380/11
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur teilweise angenommen wird, dass eine nur gelegentliche Hilfeleistung, wie etwa Unfallhilfe durch Fahrzeugsicherung (vgl. hierzu BGH NZV 2010, 609) oder kurzes Anschieben (vgl. OLG München, NZV 1990, 393) für die Erfüllung der Voraussetzung des § 8 Nr. 2 StVG nicht ausreiche, so führt dies vorliegend nicht zu einer abweichenden Beurteilung.

    Soweit schließlich das OLG München in der zitierten Entscheidung (NZV 1990, 393) festgestellt hat, dass zur Verwirklichung der Voraussetzung des § 8 Nr. 2 StVG ein "kurzes Anschieben-Helfen" nicht ausreiche, so schließt sich das Gericht dem jedenfalls für den vorliegenden Fall - wobei aus der Entscheidung des OLG München bereits nicht ersichtlich ist, inwiefern der dort entschiedene Fall mit dem vorliegenden vergleichbar ist - nicht an.

  • OLG Celle, 17.02.2000 - 14 U 32/99

    Haftungsausschluß für Tätigkeit "beim Betrieb" eines Kraftfahrzeugs durch

    Allerdings reicht nicht schon jede gelegentliche Hilfeleistung aus (z. B. die einem Kfz-Führer erbrachte Hilfe, durch Anschieben aus einer Schneemulde frei zu kommen, OLG München, NZV 1990, S. 393).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 15 U 110/08

    Zum Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne von § 106 III 3 SGB VII

    Übersteigerte Anforderungen sind an sie aber nicht zu stellen; § 8 Nr. 2 StVG greift daher beispielsweise bei einer Mithilfe beim Entladevorgang ein (vgl. OLG München NZV 1990, 393; OLG Celle, Urt. v. 17.2.2000, 14 U 32/99; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.2.2007, 16 U 100/06, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 11.12.2002 - 3 U 117/02

    Frachtführerhaftung für Ladungsschaden durch umstürzenden Lkw: Anwendungsbereich

    Bereits BGH NJW 1954, 393 (vgl. auch OLG München NZV 1990, 393) hatte dies dahingehend formuliert, dass beim Betrieb diejenigen Personen tätig sind, die durch unmittelbare Beziehung ihrer Tätigkeit zu den Kfz-Triebkräften der typischen Betriebsgefahr mehr als andere ausgesetzt sind.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.02.1989 - 11 U 98/87   

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https://dejure.org/1989,4522
OLG Oldenburg, 17.02.1989 - 11 U 98/87 (https://dejure.org/1989,4522)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.02.1989 - 11 U 98/87 (https://dejure.org/1989,4522)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Februar 1989 - 11 U 98/87 (https://dejure.org/1989,4522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 116 Abs. 1 SGB X; § 7 Abs. 1 StVG; § 7 Abs. 2 StVG; § 9 StVG; § 3 Abs. 1 S. 2 StVO; § 3 Abs. 2a StVO; § 3 Nr. 1, 2 PflVG; § 254 BGB; § 328 Abs. 2 BGB; § 840 Abs. 1 BGB
    Geltendmachung von Ersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall einer Schülerin durch den Gemeindeunfallversicherungsverband aus übergegangenem Recht; Zurechnung von Unfallfolgen aufgrund eines Zusammenstoßes eines Fahrrades mit einem Lastwagenanhänger wegen der erhöhten ...

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Ersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall einer Schülerin durch den Gemeindeunfallversicherungsverband aus übergegangenem Recht; Zurechnung von Unfallfolgen aufgrund eines Zusammenstoßes eines Fahrrades mit einem Lastwagenanhänger wegen der erhöhten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 98
  • NJW-RR 1990, 98 (Volltext mit amtl. LS)
  • NZV 1990, 393 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.10.1956 - VI ZR 162/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.02.1989 - 11 U 98/87
    Es braucht deshalb auch an dieser Stelle nicht darauf eingegangen zu werden, ob die Beklagten sich bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge auf fehlende Kausalität der Fahrgeschwindigkeit berufen können, wenn sowohl zu schelles Fahren feststeht als auch eine in unmittelbarem Zusammenhang damit eingetretene Schädigung eines Verkehrsteilnehmers, der durch die Verpflichtung zu reduzierter Geschwindigkeit geschützt werden soll (so OLG Celle in NJW 1989 S. 43 für den Fall der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit; wohl gegen die herrschende Meinung, z.B. BGH in VRS 12 S. 17; Jagusch-Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 29. Aufl. 1987, § 17 StVG Rdnr. 21).
  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84

    Höchstgeschwindigkeit - § 229 StGB, Schutzzweckzusammenhang

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.02.1989 - 11 U 98/87
    Diese wertende Einschränkung gilt nicht für den Zeitraum zwischen Beginn der kritischen Verkehrslage und dem Unfall (BGH in VersR 1963 S. 165; NJW 1985 S. 1350).
  • BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86

    Haftungsverteilung bei Massenkollision in einer Nebelbank

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.02.1989 - 11 U 98/87
    Dieser Wertung steht nicht entgegen, daß rechtlich Kausalität einer überhöhten Fahrgeschwindigkeit für einen Unfall im allgemeinen nicht schon deshalb zu bejahen ist, weil das Fahrzeug die Unfallstelle später erreicht hätte (vgl. z.B. BGH in NJW 1988 S. 58; Greger, Zivilrechtl. Haftung im Straßenverkehr, 1985 § 7 StVG Rdnr. 398).
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