Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 26.01.2005 - 2 W 289/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 40
Kammerbesetzung für Handelssachen in Beschlusssachen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Anzeige der Abtretung eines GmbH-Anteils an das Registergericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Angaben in der Gesellschafterliste, Name, Vorname, Wohnort
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entscheidung der Kammer für Handelssachen in vollständiger Besetzung bei Beschlusssachen; Inhalt einer Abtretungsanzeige eines Gesellschafters; Auslegung des § 40 GmbHG (Gesetz der Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Verfahrensgang
- AG Reinbek, 13.08.2004 - HRB 3617
- LG Lübeck, 05.11.2004 - 11 T 4/04
- OLG Schleswig, 26.01.2005 - 2 W 289/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1125
- MDR 2005, 584
- DNotZ 2005, 715
- FGPrax 2005, 135
- DB 2005, 766
- Rpfleger 2005, 265
- NotBZ 2005, 194
- NZG 2005, 432
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02
Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des …
- OLG Celle, 18.02.1999 - 9 W 20/99
Inhalt der Pflicht des Notars eine Änderung der Geschäftsanteile an einer GmbH …
Auszug aus OLG Schleswig, 26.01.2005 - 2 W 289/04
Weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinn und Zweck des § 40 GmbHG ergibt sich, dass die Anzeige des Notars Angaben zu den Personalien des Abtretenden und des Abtretungsempfängers zu enthalten hätte (im Ergebnis ebenso OLG Celle NJW-RR 2000, 40;… Scholz/Schneider, GmbHG, 9. Auflage, § 40 Rn. 24;… a.A. z.B. Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht, 6. Auflage, Rn. 1103 und Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Auflage, § 40 Rn. 11).
- LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021 - L 6 BA 15/20
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer …
Es musste lediglich der Notar gem. § 40 Abs. 1 Satz 2 GmbHG die Abtretung dem Registergericht am Sitz der Gesellschaft anzeigen, wobei er sogar die Personalien des Abtretenden und des Abtretungsempfängers nicht anzugeben hatte (vgl. Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss vom 26.01.2005 - 2 W 289/04, juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 23.02.2005 - 3 W 10/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
BNotO § 15 Abs. 2
- Deutsches Notarinstitut
BNotO 15 Abs. 2
Vollzugsanweisung durch Insolvenzverwalter des Verkäufers
- rechtsportal.de
BNotO § 19 Abs. 1; BNotO § 20
Haftung des Notars wegen Nichterfüllung der Vorausssetzungen für Vollzug einer Eigentumsumschreibung? - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Notarrecht - Beantragung von Auflassungsvollzug nicht amtswidrig!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorliegen einer Amtspflichtwidrigkeit notarieller Tätigkeit bei der Beantragung des Vollzugs einer Grundstücksauflassung im Grundbuch
Verfahrensgang
- LG Mainz, 17.11.2004 - 3 T 174/04
- OLG Zweibrücken, 23.02.2005 - 3 W 10/05
Papierfundstellen
- NotBZ 2005, 194
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.1981 - V ZR 144/80
Klage auf Herausgabe eines verkauften noch nicht aufgelassenen Grundstücks - …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2005 - 3 W 10/05
Denn die erklärte "Freigabe" des "Objekts W........................ konnte sich jedenfalls begriffsnotwendig von vornherein nur auf das zum insolvenzbefangenen Vermögen des Schuldners gehörende Grundstück selbst beziehen und nicht auch auf das Schuldverhältnis (Bauträgervertrag) zwischen diesem und den Beteiligten zu 2) als dessen Vertragspartnern; andernfalls hätte es der Insolvenzverwalter nämlich in der Hand, sich durch eine etwaige "Vertragsfreigabe" zugunsten des Insolvenzschuldners einseitig der von ihm geschuldeten Entscheidung über die Vertragserfüllung (vgl. § 103 Abs. 2 InsO) zu entziehen (…vgl. Braun/Kroth, InsO, 2. Aufl., § 103 Rdnr. 66; BGH NJW 1982, 768, 769).
- OLG München, 27.06.2006 - 32 Wx 102/06
Geschäftswert bei Weigerung des Notars zur Löschung eines Grundpfandrechts
Der Geschäftswert für ein Verfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO hat sich am Interesse des beschwerdeführenden Beteiligten an der Vornahme der Amtshandlung zu orientieren (vgl. BayObLG DNotZ 2005, 224/226; OLG Zweibrücken NotBZ 2005, 194/195).
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