Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00   

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https://dejure.org/2002,4669
OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00 (https://dejure.org/2002,4669)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.04.2002 - 1 U 1763/00 (https://dejure.org/2002,4669)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. April 2002 - 1 U 1763/00 (https://dejure.org/2002,4669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Verstoß einer Allgemeinen Geschäftsbedingung gegen § 9 des AGB-Gesetzes (AGBG) ; Verstoß gegen § 10 Nr. 7 des AGB-Gesetzes (AGBG) als Indiz für die Prüfung des § 9 AGBG; Angemessenheit einer Pauschalvergütung im unternehmerischen Verkehr; Allgemeine ...

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; AGBG § ... 10; ; AGBG § 11; ; AGBG § 24 S. 1; ; AGBG § 24 S. 2; ; AGBG § 10 Nr. 7 a; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 649; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 (n. F.)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswirksamkeit einer Pauschalvergütungsklausel für den Fall der Auftragsstornierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angemessenheit der Pauschalvergütung bei vorzeitiger Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Pauschaler Schadenersatz in Höhe von 16 % des Auftragswerts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Pauschaler Schadenersatz in Höhe von 16 % des Auftragswerts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Pauschaler Schadenersatz in Höhe von 16 % des Auftragswerts in Allgemeinen Geschäfstbedingungen unwirksam

Besprechungen u.ä. (2)

  • maas-anwaelte.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    AGB: Pauschalvergütung in Höhe von 16% des Auftragswertes bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    AGB: Pauschalvergütung in Höhe von 16% des Auftragswertes bei vorzeitiger Vertragsbeendigung? (IBR 2002, 596)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.03.1995 - VII ZR 228/93

    Einhaltung des Transparenzgebots bei verwirrenden Klauseln

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Prüfungsmaßstab für die Angemessenheit der Pauschalvergütung ist danach auch im unternehmerischen Verkehr der Betrag, der ohne die Existenz der Klausel geschuldet wäre (BGH, NJW-RR 1995, 749; OLG Koblenz, 8. Zivilsenat, OLGR 1999, 238 ff., 239; OLG Koblenz, 3. Zivilsenat, NJW-RR 1992, 850 ff. 851).

    Der Bundesgerichtshof hat bei der Kündigung von Fertighausverträgen vor Ausführung 5 % der Auftragssumme als ohne Weiteres hinnehmbar angesehen, während er eine Pauschale von 18 % der vereinbarten Vergütung als "äußerst zweifelhaft" bezeichnet hat (BGH, NJW-RR 1995, 749).

  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Jedenfalls führt eine Prüfung des § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG anhand der wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in § 649 BGB im Wesentlichen zu ähnlichen Ergebnissen wie die Prüfung des § 10 Nr. 7 AGBG (Münchener Kommentar-Basedow, 4. Aufl., Rn. 13 zu § 10 Nr. 7 AGBG; Wolf in Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., Rn. 25 zu § 10 Nr. 7 AGBG; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 9. Aufl., Rn. 24 zu § 10 Nr. 7 AGBG; BGH WM 1999, 336 ff., 339).

    Es kann auch offen bleiben, ob angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein pauschaler Abzug von 40 % für ersparte Aufwendungen bei Architektenverträgen unwirksam ist (BGH WM 1999, 336 ff.; BGH WM 1996, 129 f., 197 f.) bei Vergütungspauschalierungen generell die Vorlage einer Kalkulation des Verwenders zu fordern ist (so wohl OLG Oldenburg, OLGR 1998, 350 ff., 351; OLG Rostock, NJW-RR 1998, 310 f.).

  • BGH, 10.03.1983 - VII ZR 301/82

    Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Es kommt insoweit nicht auf die besonderen Umstände des konkreten Einzelfalls an, sondern auf die typische Sachlage bei vorzeitiger Beendigung derartiger Verträge (BGH NJW 1983, 1491 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1995, 1392 f.), wobei es ausreicht, wenn die Unangemessenheit in nicht nur ganz seltenen Fällen zu bejahen ist (Münchener Kommentar-Basedow, 4. Aufl., Rn. 8 zu § 10 Nr. 7 AGBG).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Das Landgericht hat zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, entschieden, dass keine schlüssige Schadensberechnung nach § 649 BGB vorliegt, weil die Relation zur Kalkulation der Klägerin fehlt (vgl. insoweit auch: BGH NJW 96, 3270; BGH, NJW-RR 1999, 960).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.1994 - 23 U 129/93

    Mitteilung der Annahme eines Angebots bei Entscheidung binnen einer bestimmten,

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Quote von 10 % als zulässig erachtet (ebenso: Ingenstau-Korbion-Vygen, VOB, 14. Aufl., Rn. 47 zu B § 8 Nr. 1), allerdings als Obergrenze bezeichnet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1392 f., 1393).
  • OLG Rostock, 21.08.1997 - 7 U 365/96

    Zulässigkeit einer Geltendmachung einer Kündigungspauschale in Höhe von 8 Prozent

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Es kann auch offen bleiben, ob angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein pauschaler Abzug von 40 % für ersparte Aufwendungen bei Architektenverträgen unwirksam ist (BGH WM 1999, 336 ff.; BGH WM 1996, 129 f., 197 f.) bei Vergütungspauschalierungen generell die Vorlage einer Kalkulation des Verwenders zu fordern ist (so wohl OLG Oldenburg, OLGR 1998, 350 ff., 351; OLG Rostock, NJW-RR 1998, 310 f.).
  • OLG Koblenz, 18.02.1992 - 3 U 137/91

    Ersatzauftragsklausel bei Teilkündigung - AGB-Gesetz

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Prüfungsmaßstab für die Angemessenheit der Pauschalvergütung ist danach auch im unternehmerischen Verkehr der Betrag, der ohne die Existenz der Klausel geschuldet wäre (BGH, NJW-RR 1995, 749; OLG Koblenz, 8. Zivilsenat, OLGR 1999, 238 ff., 239; OLG Koblenz, 3. Zivilsenat, NJW-RR 1992, 850 ff. 851).
  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 187/90

    Angemessenheit der Vergütung eines Partnerverschaftsvermittlers bei vorzeitiger

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Es ist dann Sache des Verwenders, gegebenenfalls durch konkreten Sachvortrag darzulegen, dass die Höhe der geforderten Pauschale durch Besonderheiten gerechtfertigt ist (BGH, NJW 1991, 2763 f., 2764; Ulmer/Brandner/Hensen, a. a. O. Rn. 22 zu § 10 Nr. 7 AGBG).
  • OLG Oldenburg, 08.07.1998 - 2 U 120/98

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Es kann auch offen bleiben, ob angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein pauschaler Abzug von 40 % für ersparte Aufwendungen bei Architektenverträgen unwirksam ist (BGH WM 1999, 336 ff.; BGH WM 1996, 129 f., 197 f.) bei Vergütungspauschalierungen generell die Vorlage einer Kalkulation des Verwenders zu fordern ist (so wohl OLG Oldenburg, OLGR 1998, 350 ff., 351; OLG Rostock, NJW-RR 1998, 310 f.).
  • OLG Koblenz, 22.01.1999 - 8 U 254/98

    Bauvertrag mit Kündigungsvorbehalt: Anzahlung zurück?

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00
    Prüfungsmaßstab für die Angemessenheit der Pauschalvergütung ist danach auch im unternehmerischen Verkehr der Betrag, der ohne die Existenz der Klausel geschuldet wäre (BGH, NJW-RR 1995, 749; OLG Koblenz, 8. Zivilsenat, OLGR 1999, 238 ff., 239; OLG Koblenz, 3. Zivilsenat, NJW-RR 1992, 850 ff. 851).
  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97

    Umfang des Schadensersatzanspruchs eines Bauherrn einer Bauherrengemeinschaft

  • OLG Koblenz, 27.08.2010 - 8 U 1030/09

    Bauherr muss bei Kündigung eines Hausbauvertrags zahlen - - Vergütungspauschale

    Diesem Ergebnis steht auch die von den Beklagten angeführte Entscheidung des OLG Koblenz vom 17.04.2002 - 1 U 1763/00 - nicht entgegen, weil die jenem Verfahren zugrunde liegende Klage nicht an einer überhöhten Pauschale von 16% des Auftragswertes sondern an der unzureichenden Darlegung durch die Klägerin gescheitert ist.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 04.04.2002 - 2 U 130/2001   

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https://dejure.org/2002,6344
OLG Bremen, 04.04.2002 - 2 U 130/2001 (https://dejure.org/2002,6344)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04.04.2002 - 2 U 130/2001 (https://dejure.org/2002,6344)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04. April 2002 - 2 U 130/2001 (https://dejure.org/2002,6344)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 423
    Zu den Folgen eines vergleichsweisen Schuldnerlasses durch ein Kreditinstitut gegenüber einem Ehegatten, der im Innenverhältnis anstelle von Ehegattenunterhaltsleistungen allein die Tilgung übernommen hatwenn die geschiedenen Eheleute gesamtschuldnerisch zur Rückzahlung ...

  • ibr-online

    Familien- und Erbrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1478
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99

    Wirkung eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Bremen, 04.04.2002 - 2 U 130/01
    Einem Erlassvertrag kann ferner eine beschränkte Gesamtwirkung in dem Sinne zukommen, dass der Gesamtschuldner, dessen Verbindlichkeit erlassen wird, zugleich von der im Innenverhältnis von der dem anderen Gesamtschuldner gegenüber begründeten Haftung gem. § 426 BGB befreit werden soll (BGHZ 58, 216, 220 = MDR 1972, 596; BGH NJW 2000, 1942, 1943 = MDR 2000, 943).

    Da die Ausgleichspflicht der Gesamtschuldner bereits bei Begründung des Gesamtschuldverhältnisses und nicht erst mit der Leistung eines Gesamtschuldners an den Gläubiger entsteht (BGHZ 114, 117, 122 = MDR 1991, 963), bedarf es dazu eines Vertrages zugunsten Dritter, mit dem der an dem Erlassvertrag nicht beteiligte Gesamtschuldner insoweit frei wird, als er im Innenverhältnis nicht zur Lastentragung verpflichtet ist (BGH NJW 2000, 1942, 1943 = MDR 2000, 943).

  • BGH, 21.03.1991 - IX ZR 286/90

    Gesamtschuldner als Vergleichsgläubiger; Rechtsschutzinteresse für die

    Auszug aus OLG Bremen, 04.04.2002 - 2 U 130/01
    Da die Ausgleichspflicht der Gesamtschuldner bereits bei Begründung des Gesamtschuldverhältnisses und nicht erst mit der Leistung eines Gesamtschuldners an den Gläubiger entsteht (BGHZ 114, 117, 122 = MDR 1991, 963), bedarf es dazu eines Vertrages zugunsten Dritter, mit dem der an dem Erlassvertrag nicht beteiligte Gesamtschuldner insoweit frei wird, als er im Innenverhältnis nicht zur Lastentragung verpflichtet ist (BGH NJW 2000, 1942, 1943 = MDR 2000, 943).
  • BGH, 09.03.1972 - VII ZR 178/70

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Bremen, 04.04.2002 - 2 U 130/01
    Einem Erlassvertrag kann ferner eine beschränkte Gesamtwirkung in dem Sinne zukommen, dass der Gesamtschuldner, dessen Verbindlichkeit erlassen wird, zugleich von der im Innenverhältnis von der dem anderen Gesamtschuldner gegenüber begründeten Haftung gem. § 426 BGB befreit werden soll (BGHZ 58, 216, 220 = MDR 1972, 596; BGH NJW 2000, 1942, 1943 = MDR 2000, 943).
  • OLG Köln, 17.12.1993 - 19 U 135/93

    Wirkung des Erlaßvertrages mit beschränkter Gesamtwirkung - Gesamtschuldner,

    Auszug aus OLG Bremen, 04.04.2002 - 2 U 130/01
    Eine solche beschränkte Gesamtwirkung ist in der Regel anzunehmen, wenn der mit einem Gesamtschuldner geschlossene Vergleich dessen Verpflichtungen endgültig erledigen soll (OLG Köln NJW-RR 1994, 1307 = MDR 1994, 454; OLG Bremen NJW-RR 1998, 1745).
  • OLG Bremen, 03.03.1998 - 1 W 11/98

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Bremen, 04.04.2002 - 2 U 130/01
    Eine solche beschränkte Gesamtwirkung ist in der Regel anzunehmen, wenn der mit einem Gesamtschuldner geschlossene Vergleich dessen Verpflichtungen endgültig erledigen soll (OLG Köln NJW-RR 1994, 1307 = MDR 1994, 454; OLG Bremen NJW-RR 1998, 1745).
  • OLG Köln, 18.05.1992 - 19 W 15/92

    Darlehnsgeber; Gesamtschuldner; Darlehnsforderung; Verzicht; Erlaß;

    Auszug aus OLG Bremen, 04.04.2002 - 2 U 130/01
    Bei einem Erlassvertrag mit einem der Gesamtschuldner, der im Innenverhältnis für den Gesamtbetrag einstehen muss, kann allerdings im Zweifel eine Gesamtwirkung angenommen werden (OLG Köln NJW-RR 1992, 1398 = MDR 1992, 1050; OLG Hamm NJW-RR 1998, 486), sofern die interne Lastenverteilung dem Gläubiger bekannt ist.
  • OLG Hamm, 29.08.1997 - 11 U 48/97
    Auszug aus OLG Bremen, 04.04.2002 - 2 U 130/01
    Bei einem Erlassvertrag mit einem der Gesamtschuldner, der im Innenverhältnis für den Gesamtbetrag einstehen muss, kann allerdings im Zweifel eine Gesamtwirkung angenommen werden (OLG Köln NJW-RR 1992, 1398 = MDR 1992, 1050; OLG Hamm NJW-RR 1998, 486), sofern die interne Lastenverteilung dem Gläubiger bekannt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.11.2001 - 8 Wx 217/00   

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https://dejure.org/2001,8473
OLG Brandenburg, 14.11.2001 - 8 Wx 217/00 (https://dejure.org/2001,8473)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.11.2001 - 8 Wx 217/00 (https://dejure.org/2001,8473)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. November 2001 - 8 Wx 217/00 (https://dejure.org/2001,8473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögen und Investitionen in der ehememaligen DDR; Wirkung von Vermögenszuordnungsbescheiden; Erwerb von Flurstücken; Löschung eines eingetragenen Amtswiderspruchs gegen Eigentumseintragung; Entscheidung über eine Zuordnungslage ; Feststellung des gesetzlichen ...

  • Judicialis

    VZOG § 2 Abs. 3; ; VZOG § 2 Abs. 1 Satz 4; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkund einer Zuordnungsentscheidung des Präsidenten der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 39/94

    Grundbuchberichtigung und Vermögenszuordnungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2001 - 8 Wx 217/00
    Aus diesem Grund ist es den Beteiligten untereinander verwehrt, eine vom Zuordnungsbescheid abweichende Entscheidung des Zivilgerichts zu verlangen (vgl. BGH VIZ 1995, 592, 593; Schmidt-Räntsch/Hiestand a.a.O. § 2 Rn. 37).
  • OLG Brandenburg, 08.09.2004 - 3 U 110/03

    Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe eines Grundstücks, das von einer

    An der Bindungswirkung ändert sich auch dann nichts, wenn der Bescheid nicht gegenüber allen Betroffenen wirksam zugestellt worden ist (BGH, NJW 1998, 3055 ff.; siehe auch: BGH, VIZ 1995, 592 ff.; OLG Brandenburg, 8. Zivilsenat, OLG-Report 2002, 296; Schmidt-Räntsch/Hiestand, Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, § 2 VZOG Rz. 37 ff.).
  • OVG Brandenburg, 09.08.2004 - 3 B 325/03
    Der nichtige Verwaltungsakt äußert insbesondere keine Tatbestandswirkung gegenüber anderen Behörden und Gerichten (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2001 - 8 Wx 217/00 -, VIZ 2002, 477, 478; Meyer in: Knack, Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Auflage, § 44 Rdn. 7).
  • OVG Brandenburg, 18.08.2004 - 3 B 344/03
    Der nichtige Verwaltungsakt äußert insbesondere keine Tatbestandswirkung gegenüber anderen Behörden und Gerichten (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2001 - 8 Wx 217/00 -, VIZ 2002, 477, 478; Meyer in: Knack, Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Auflage, § 44 Rdn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22891
OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01 (https://dejure.org/2001,22891)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2001 - 23 U 59/01 (https://dejure.org/2001,22891)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 23 U 59/01 (https://dejure.org/2001,22891)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der Erledigung vor Zustellung der Klage; Voraussetzungen des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Nach den von der Beklagten zutreffend wiedergegebenen Rechtsgrundsätzen kommt eine Erledigungsfeststellung auf einseitigen Antrag des Klägers nicht in Betracht, wenn eine Klage oder ein sonstiger verfahrenseinleitender Antrag bereits vor Eintritt der Rechtshängigkeit unzulässig oder unbegründet geworden ist (BGHZ 83, 12, 13 ff. = NJW 1982, 1598; BGH NJW 1994, 3232, 3233; NJW 2000, 1645, 1647; aA.

    Will der Kläger die ihm aus § 91 ZPO drohende Kostenlast vermeiden, so kann er etwaige materiellrechtliche Ansprüche auf Erstattung der ihm bis zur Erledigung entstandenen Kosten im Wege der Klageänderung weiterverfolgen; dieser Anspruch kann nach § 256 Abs. 1 ZPO auch durch unbezifferten Feststellungsklage geltend gemacht werden (BGHZ 83, 12, 16 = NJW 1982, 1598; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 571; KG NJW 1991, 499, 500; Sannwald, NJW 1985, 898, 899; Mertins, DRiZ 1989, 281, 285 f., 287; G. Fischer, MDR 1997, 706).

  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93

    Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Einen solchen Antrag hat die Klägerin bereits im ersten Rechtszug gestellt, weil ihr Begehren, die Erledigung der Hauptsache festzustellen und der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, zugleich den Antrag enthält, die Ersatzpflicht der Beklagten für die bis dahin entstandenen Verfahrenskosten festzustellen (vergl. BGH NJW 1994, 2895, 2896; Liebheit, NJW 2000, 2234, 2235 mwN.).
  • OLG Frankfurt, 18.11.1988 - 22 U 89/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Will der Kläger die ihm aus § 91 ZPO drohende Kostenlast vermeiden, so kann er etwaige materiellrechtliche Ansprüche auf Erstattung der ihm bis zur Erledigung entstandenen Kosten im Wege der Klageänderung weiterverfolgen; dieser Anspruch kann nach § 256 Abs. 1 ZPO auch durch unbezifferten Feststellungsklage geltend gemacht werden (BGHZ 83, 12, 16 = NJW 1982, 1598; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 571; KG NJW 1991, 499, 500; Sannwald, NJW 1985, 898, 899; Mertins, DRiZ 1989, 281, 285 f., 287; G. Fischer, MDR 1997, 706).
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Die auf Kostenersatz gerichtete Feststellungsklage ist unbegründet; die - auch im Falle einer Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit erforderlichen (BGH NJW 1990, 1905, 1906) - tatbestandlichen Voraussetzungen der als Anspruchsgrundlage allein in Betracht kommenden §§ 286 Abs. 1, 284 BGB waren nicht gegeben.
  • KG, 11.06.1990 - 25 U 2297/89

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ; Entstehen einer wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Will der Kläger die ihm aus § 91 ZPO drohende Kostenlast vermeiden, so kann er etwaige materiellrechtliche Ansprüche auf Erstattung der ihm bis zur Erledigung entstandenen Kosten im Wege der Klageänderung weiterverfolgen; dieser Anspruch kann nach § 256 Abs. 1 ZPO auch durch unbezifferten Feststellungsklage geltend gemacht werden (BGHZ 83, 12, 16 = NJW 1982, 1598; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 571; KG NJW 1991, 499, 500; Sannwald, NJW 1985, 898, 899; Mertins, DRiZ 1989, 281, 285 f., 287; G. Fischer, MDR 1997, 706).
  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92

    Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Bei einer einseitigen Erledigungserklärung bestimmt sich der Streitwert nur noch nach der Höhe der bis dahin entstandenen Kosten (BGHZ 106, 359, 366 = NJW 1989, 2885, 2886; BGH NJW-RR 1993, 765, 766; NJW-RR 1996, 1210; Zöller-Vollkommer, § 91a ZPO, Rn. 48; jeweils mwN.).
  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Der Beanstandung der Beklagten, das Landgericht habe über einen nicht gestellten Antrag entschieden, ist schon dadurch der Boden entzogen, dass die Klägerin die Ausführungen der angefochtenen Entscheidung als zutreffend verteidigt und durch ihren Antrag auf Zurückweisung der Berufung zu erkennen gegeben hat, dass sie sich die Auslegung des Landgerichts zu eigen machen und ihr Klagebegehren entsprechend verstanden wissen will; damit wäre ein etwaiger Verfahrensmangel geheilt (vergl. BGHZ 111, 158, 161 = NJW 1990, 1910, 1911; BGHZ 124, 351, 370 = NJW 1994, 1060, 1067; BGH NJW 1999, 61 f.; Senat, Urteil vom 15.2.2000 - 23 U 103/99 - Vollkommer in: Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 308, Rn. 7).
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Bei einer einseitigen Erledigungserklärung bestimmt sich der Streitwert nur noch nach der Höhe der bis dahin entstandenen Kosten (BGHZ 106, 359, 366 = NJW 1989, 2885, 2886; BGH NJW-RR 1993, 765, 766; NJW-RR 1996, 1210; Zöller-Vollkommer, § 91a ZPO, Rn. 48; jeweils mwN.).
  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 157/97

    Erfüllung einer Geldschuld durch Banküberweisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Selbst wenn die - entgegen der Auffassung der Beklagten allein maßgebliche (BGH NJW 1999, 210 mwN.) - Gutschrift vom gleichen Tage auf dem Bankkonto der Klägerin erst nach diesem Zeitpunkt erfolgt und die Beklagte deshalb wegen des noch offenen Restbetrages nach § 284 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verzug gewesen wäre, so würde dies dem Feststellungsbegehren nicht zum (Teil-)Erfolg verhelfen, weil alle Gebühren des Mahnverfahrens bereits in vollem Umfang angefallen waren.
  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 313/97

    Überschreitung des Antrags in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
    Der Beanstandung der Beklagten, das Landgericht habe über einen nicht gestellten Antrag entschieden, ist schon dadurch der Boden entzogen, dass die Klägerin die Ausführungen der angefochtenen Entscheidung als zutreffend verteidigt und durch ihren Antrag auf Zurückweisung der Berufung zu erkennen gegeben hat, dass sie sich die Auslegung des Landgerichts zu eigen machen und ihr Klagebegehren entsprechend verstanden wissen will; damit wäre ein etwaiger Verfahrensmangel geheilt (vergl. BGHZ 111, 158, 161 = NJW 1990, 1910, 1911; BGHZ 124, 351, 370 = NJW 1994, 1060, 1067; BGH NJW 1999, 61 f.; Senat, Urteil vom 15.2.2000 - 23 U 103/99 - Vollkommer in: Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 308, Rn. 7).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.05.2002 - 10 WF 61/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10539
OLG Schleswig, 16.05.2002 - 10 WF 61/02 (https://dejure.org/2002,10539)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.05.2002 - 10 WF 61/02 (https://dejure.org/2002,10539)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 10 WF 61/02 (https://dejure.org/2002,10539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 15.11.1999 - 13 UF 172/99

    Anrechnung von Pflegegeld auf den Unterhaltsbedarf der Pflegeperson

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.05.2002 - 10 WF 61/02
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des OLG Koblenz, OLGR 2000, S. 241 an, wonach seit dem Inkrafttreten des 4. Gesetzes zur Änderung des SGB XI zum 01.08.1999 Pflegegeld, das an eine Pflegeperson weitergeleitet wird, nicht mehr als Einkommen auf den Unterhaltsbedarf der Pflegeperson angerechnet werden kann, wenn der Pflegebedürftige mit dem Unterhaltspflichtigen in gerader Linie verwandt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.02.2001 - 23 W 13/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13189
OLG Hamm, 22.02.2001 - 23 W 13/01 (https://dejure.org/2001,13189)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.2001 - 23 W 13/01 (https://dejure.org/2001,13189)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 23 W 13/01 (https://dejure.org/2001,13189)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwer; Kostenpflichtige Partei; Festsetzung; Mittelloser Gegner; Beigeordneter Rechtsanwalt

  • Judicialis

    ZPO § 104; ; ZPO § 126

  • rechtsportal.de

    ZPO § 104, § 126
    Keine Beschwer der kostenpflichtigen Partei bei Festsetzung zugunsten des mittellosen Gegners statt zugunsten des beigeordneten Anwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 2 O 184/99
  • OLG Hamm, 22.02.2001 - 23 W 13/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 39/93

    Verstrickung des Kostenerstattungsanspruchs zugunsten eines im Wege der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2001 - 23 W 13/01
    Es ist zwar zweifelhaft, ob die Klägerin bezüglich der in Rede stehenden Anwaltsgebühren mit erstattungsfähigen Kosten im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO belastet ist, obwohl ihr Prozeßbevollmächtigter gemäß § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO einen Vergütungsanspruch gegen sie nicht geltend machen kann (ablehnend zum Beispiel von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 121 Rn. 26; Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., §§ 103, 104 Rn. 21 zum Stichwort "Prozeßkostenhilfe" offengelassen von BGH NJW 1994, 3292, 3293).

    Ergeht dennoch eine Festsetzung zu Gunsten der Partei persönlich, der Prozeßkostenhilfe gewährt worden ist, ist ihr Gegner dadurch jedenfalls nicht beschwert, weil er durch eine Zahlung entsprechend dem Feststellungsbeschluss auch gegenüber dem Anwalt befreit wird, der die Festsetzung gemäß § 126 Abs. 1 ZPO auf seinen Namen hätte beantragen können (BGH NJW 1994, 3292, 3294).

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