Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 3 U 93/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6569
OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 3 U 93/01 (https://dejure.org/2001,6569)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.12.2001 - 3 U 93/01 (https://dejure.org/2001,6569)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 3 U 93/01 (https://dejure.org/2001,6569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB
    Haftung bei Glatteisunfall eines Fußgängers: Gesamtschuldnerische Mithaftung eines Wohnungseigentümers aus Verkehrssicherungspflichtverletzung bei unklarer Delegierung der Räum- und Streupflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen Wohnungseigentümer wegen Verletzung der Streupflicht bei nicht erfolgter Delegation auf Hausbewohner oder Hausverwaltung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht verletzt - gesamtschuld. Haftung von Wohnungseigentümern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Glatteisunfall - Übertragung von Verkehrssicherungspflicht nur bei eindeutigen Absprachen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Winterdienst: Mieter oder Vermieter, wem die Pflicht obliegt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 3 U 93/01
    Eine Delegation dieser Streupflicht, die den Miteigentümern gemeinsam auferlegt ist (BGH NJW-RR 1989, 394 (=WM 1989, 195)), ist weder auf die Hausbewohner noch auf die Hausverwaltung erfolgt mit der Konsequenz, dass den Miteigentümern lediglich noch Kontroll- und Überwachungspflichten oblegen hätten (BGH a.a.O.).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 3 U 93/01
    Was die Übertragung auf die Hausbewohner betrifft, so ist grundsätzlich für den Fall einer Übertragung darauf zu verweisen, dass es klarer Absprachen bedarf, um sicher zu stellen, dass Gefährdungen anderer ausgeschlossen sind (BGH NJW 1996, 2646 (=WM 1996, 551); Staudinger-Hager 13. Aufl., § 823, Rz. E 59).
  • BGH, 26.01.1977 - VIII ZR 208/75

    Witterungsverhältnis - Hauseigentümerpflichten - Begehbarkeit des Bürgersteig -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 3 U 93/01
    Zugänge zu Häusern müssen nämlich auch bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen sicher begehbar sein (BGH VersR 1977, 431; Geigel, Der Haftpflichtprozess, Kapitel 14, Rz.158).
  • BGH, 09.01.1996 - IX ZR 103/95

    Pflichten des steuerlichen Beraters im Rahmen der Anfechtung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 3 U 93/01
    Was die Übertragung auf die Hausbewohner betrifft, so ist grundsätzlich für den Fall einer Übertragung darauf zu verweisen, dass es klarer Absprachen bedarf, um sicher zu stellen, dass Gefährdungen anderer ausgeschlossen sind (BGH NJW 1996, 2646 (=WM 1996, 551); Staudinger-Hager 13. Aufl., § 823, Rz. E 59).
  • BGH, 08.01.1965 - VI ZR 212/63
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 3 U 93/01
    Das gilt auch noch für späte Abendstunden (BGH VersR 1965, 364).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2003 - 21 U 38/03

    Streupflicht: "Vorbeugende" Streupflicht bei voraussehbarer Glättebildung während

    Das Streuen der bereits am Vortage vorhandenen Eisfläche vor dem Ende der Streupflicht hätte demzufolge dazu geführt, daß auch nach deren Ende und vor Beginn der Streupflicht am nächsten Tage sich der Unfall nicht ereignet hätte (vgl. hierzu OLG Frankfurt a.M., OLG-Report 2002, 125, 126).
  • BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 144/04

    Verkehrssicherungspflicht des Verwalters einer Eigentumswohnanlage

    Es kann deshalb dahinstehen, ob sich die Verkehrssicherungspflicht des Verwalters unmittelbar aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 4 WEG ergibt (so Horst MDR 2001, 191) oder ob eine gesonderte Delegation der Verkehrssicherungspflicht auf den Verwalter erforderlich ist (so OLG Frankfurt a.M. WuM 2002, 619).
  • LG Hamburg, 21.03.2016 - 331 S 71/15

    Klage eines Mieters gegen den Wohnungseigentumsverwalter wegen

    Aus dieser Norm ist jedoch eine Verkehrssicherungspflicht des Verwalters gegenüber Dritten nicht herzuleiten (Merle/Becker, in Bärmann, WEG, 13 Aufl. 2015, Rz.355b; OLG Frankfurt, Urteil vom 04. Dezember 2001, Az. 3 U 93/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.02.2002 - 2 W 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4137
OLG Celle, 04.02.2002 - 2 W 5/02 (https://dejure.org/2002,4137)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.02.2002 - 2 W 5/02 (https://dejure.org/2002,4137)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 2 W 5/02 (https://dejure.org/2002,4137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 7 Abs. 1 (a. F.) § 287 Abs. 2 § 289 Abs. 1
    Vorlage der Abtretung der laufenden Bezüge; Geltendmachung von Versagungsgründen für die Restschuldbefreiung; Rechtsfolgen unvollständiger Angaben über Einkünfte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an ein Restschuldbefreiungsverfahren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 287 Abs. 2 § 289 Abs. 1
    Geltendmachung von Versagungsgründen gegen die Restschuldbefreiung durch die Gläubiger; Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtangabe von Einkünften

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 323
  • Rpfleger 2002, 326
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 29.10.2001 - 2 W 71/01

    Restschuldbefreiungsverfahren; Beschwerde ; Streitwertfestsetzung;

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2002 - 2 W 5/02
    Das Landgericht ist zutreffend von einer Gesamtwürdigung des Schuldnerverhaltens ausgegangen (dazu bereits Senat, Beschl. v. 23. Juli 2001 - 2 W 71/01, ZInsO 2001, 757 = NZI 2001, 399 = DZWIR 2001, 516 m. Anm. Ahrens).

    Bei der Festsetzung des Wertes des Beschwerdeverfahrens ist der Senat entsprechend seinem Beschluss vom 29. Oktober 2001 (2 W 71/01, ZInsO 2001, 32) davon ausgegangen, dass im Hinblick auf das Interesse der Beteiligten an der Erteilung bzw. Versagung der Restschuldbefreiung des Schuldners ein Regelstreitwert von 4.000 EUR anzunehmen ist.

  • OLG Celle, 23.07.2001 - 2 W 71/01

    Restschuldbefreiung; Verfahrensbeteiligte; Versagungsgründe; Rubrum ;

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2002 - 2 W 5/02
    Das Landgericht ist zutreffend von einer Gesamtwürdigung des Schuldnerverhaltens ausgegangen (dazu bereits Senat, Beschl. v. 23. Juli 2001 - 2 W 71/01, ZInsO 2001, 757 = NZI 2001, 399 = DZWIR 2001, 516 m. Anm. Ahrens).
  • OLG Köln, 04.10.2000 - 2 W 198/00

    Vorlage der Abtretungserklärung zur Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2002 - 2 W 5/02
    Kommt der Schuldner diesem Hinweis nicht innerhalb der Frist des § 305 Abs. 3 Satz 1 InsO nach, so gilt sein Antrag gemäß § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO als zurückgenommen (s. zur Unverzichtbarkeit der Verbindung von Abtretungserklärung und Restschuldbefreiungsantrag und zu den eingeschränkten Möglichkeiten der Nachreichung der Erklärung Ahrens, in: Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 3. Aufl., § 287 Rn. 21; Fuchs, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., S. 1679 ff., 1694 Rn. 42; Wenzel, in: Kübler/Prütting, InsO, 11. Lfg. 11/01, § 287 Rn. 7 b; zur Verwerfung des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung bei fehlender Abtretungserklärung OLG Köln, ZInsO 2000, 608, 609).
  • OLG Celle, 14.01.2002 - 2 W 96/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2002 - 2 W 5/02
    Der Senat ist für die Entscheidung über die sofortige weitere Beschwerde trotz der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Änderung des § 7 InsO und der Änderungen der ZPO durch das Zivilprozessreformgesetz weiter zuständig, weil die Entscheidung des Landgerichts vor dem 1. Januar 2002 ergangen ist (dazu ausführlich Senat, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 2 W 96/01).
  • BGH, 18.05.2006 - IX ZB 103/05

    Zeitpunkt für die Stellung eines Antrags auf Versagung der Restschuldbefreiung

    Dementsprechend geht auch die ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass eine Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO nach dem Schlusstermin nicht mehr beantragt werden kann (OLG Celle NZI 2002, 323, 324; LG Hof ZVI 2003, 545, 546; LG Göttingen ZVI 2002, 383, 384; LG München I ZInsO 2001, 767; HK-InsO/Landfermann, 4. Aufl. § 289 Rn. 7; § 290 Rn. 21; MünchKomm-InsO/Stephan, § 290 Rn. 17; Ahrens in Kohte/Ahrens/Grote, Verfahrenskostenstundung, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenzverfahren 3. Aufl. § 290 Rn. 59; Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 290 Rn. 5; Kübler/Prütting/Wenzel, InsO § 290 Rn. 6; § 292 Rn. 18 f; a.A. Bruckmann, Verbraucherinsolvenz in der Praxis § 4 Rn. 24).
  • OLG Celle, 25.03.2002 - 2 W 9/02

    Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung; Kein Ermessen des

    Damit ist nach der Überleitungsvorschrift des § 26 Rn. 10 EGZPO i. d. F. ZPO-RG 2001 das bis zum Inkrafttreten des ZPO-RG gültige Recht weiter anzuwenden (dazu Senat, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 9 W 96/01; Senat, Beschluss vom 4. Februar 2002 - 2 W 5/02, ZInsO 2002, 230; OLG Köln ZInsO 2002, 236; OLG Köln ZInsO 2002, 238).
  • LG Stade, 21.09.2004 - 7 T 151/04

    Versagung der Restschuldbefreiung für einen Schuldner

    Es erscheint vielmehr sachgerecht, für das Verfahren der sofortigen Beschwerde entsprechend den für das Beschwerdeverfahren geltenden § 77 Absatz 3 und § 8 Absatz 2 Satz 2 BRAGO a. F. = § 28 Absatz 3 und § 23 Absatz 3 RVG n. F. auf einen Wert von 4.000 Euro abzustellen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 04.02.2002, Az. 2 W 5/02 = ZInsO 2002, 230; auch OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2001, Az. 2 W 71/01 = ZInsO 2002, 32; auch BGH, Beschluss vom 23.01.2003, Az. IX ZB 227/02 = ZInsO 2003, 91).
  • LG Göttingen, 04.06.2002 - 10 T 38/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Die Versagungsgründe nach § 290 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 InsO können weder vorher noch nach dem Schlusstermin geltend gemacht werden (Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung/Ahrens 3. Auflage, § 289 Rn. 4 f; Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung/Landfermann 2. Auflage, § 289 Rn. 4; Pape, Gläubigerbeteiligung im Insolvenzverfahren, 2000 Seite 206 Rn. 434 ff.; Kübler/Prütting/Wenzel, Insolvenzordnung, 11. Lfg. 11/00 § 298 Rn. 1; OLG Celle NZI 2002, 323).
  • LG Freiburg, 12.11.2003 - 4 T 265/03

    Insolvenzverfahren: Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung

    Der Wert des Beschwerdegegenstandes wurde mit EUR 4.000 festgesetzt (vgl. OLG Celle ZInsO 2002, 230).
  • LG Memmingen, 12.09.2016 - 44 T 935/16

    Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung des Versagungsgrundes im

    Die Festsetzung des Streitwerts war auf einen Regelstreitwert vorzunehmen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 04.02.2002, 2 W 5/02).
  • LG Göttingen, 18.02.2002 - 10 T 10/02

    Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und der

    Die Versagungsgründe nach § 290 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 InsO können weder vorher noch nach dem Schlusstermin geltend gemacht werden (Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung/Ahrens, 3. Aufl., § 289 Rn. 4 f.; Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung/Landfermann, 2. Aufl., § 289 Rn. 4; Pape, Gläubigerbeteiligung im Insolvenzverfahren, 2000, S. 206 Rn. 434 ff.; Kübler/Prütting/Wenzel, Insolvenzordnung, § 289 Rn. 1; OLG Celle, Beschluss vom 4.2.2002 - 2 W 5/02 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 UF 29/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4284
OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 UF 29/00 (https://dejure.org/2000,4284)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.11.2000 - 2 UF 29/00 (https://dejure.org/2000,4284)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. November 2000 - 2 UF 29/00 (https://dejure.org/2000,4284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Nachehelicher Unterhalt; Erbschaft; Pflichtteilsverwertung; Grundstücksübertragung; Unterhaltsberechtigter; Pflichtteilsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Klage auf nachehelichen Unterhalt; Bedürftigkeit des Unterhaltsbeanspruchenden; Änderung der finanziellen Verhältnisse

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 22

    § 1572 BGB; § 1573 BGB
    Übertragung eines Grundstücks an einen Unterhaltsberechtigten zu Lebzeiten des Erblassers

  • Judicialis

    BGB § 1572; ; BGB § 1573

  • rechtsportal.de

    BGB § 1572 § 1573
    Nachehelicher Unterhalt; Erbschaft; Pflichtteilsverwertung; Übertragung eines Grundstücks zu Lebzeiten des Erblassers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90

    Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 UF 29/00
    Bei der Anpassung besteht eine Bindung an die dem Vergleichsabschluß zugrundeliegende Geschäftsgrundlage, es sei denn, eine solche ist nicht feststellbar (vgl. hierzu etwa BGH FamRZ 1992, 539; FamRZ 1995, 665, 666; Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 8, Rn. 169 f.; Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 3. Aufl., § 323 ZPO, Rn. 110).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.1999 - 2 WF 106/99

    Ehegattenunterhalt - Realsplitting - Ersatz der Nachteile

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 UF 29/00
    Hierzu wäre sie jedoch verpflichtet gewesen (vgl. hierzu auch Senatsbeschluß vom 18.11.1999 - 2 WF 106/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen), zumal sich ihr Einkommen seit Abschluß des letzten Unterhaltsvergleichs im Jahre 1994 und seit der privatschriftlichen Erklärung des Klägers hinsichtlich des Realsplittings vom 22.1.1995 (II, 243) erheblich erhöht hat.
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZR 248/91

    Pflichtteilsanspruch des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 UF 29/00
    Da ein Unterhaltsberechtigter verpflichtet ist, alle ihm zumutbaren Einkünfte zu erzielen (§ 1577 BGB), wäre sie verpflichtet gewesen, diesen Pflichtteilsanspruch nach dem Tode ihrer Mutter im Jahre 1996 durchzusetzen (BGH FamRZ 1993, 1065, 1066 f.; Wendl/Haußleiter, aaO., § 1, Rn. 334).
  • BGH, 15.03.1995 - XII ZR 257/93

    Zeitliche Begrenzung eines durch Prozeßvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 UF 29/00
    Bei der Anpassung besteht eine Bindung an die dem Vergleichsabschluß zugrundeliegende Geschäftsgrundlage, es sei denn, eine solche ist nicht feststellbar (vgl. hierzu etwa BGH FamRZ 1992, 539; FamRZ 1995, 665, 666; Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 8, Rn. 169 f.; Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 3. Aufl., § 323 ZPO, Rn. 110).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.12.2001 - 22 U 155/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6886
OLG Celle, 06.12.2001 - 22 U 155/00 (https://dejure.org/2001,6886)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.12.2001 - 22 U 155/00 (https://dejure.org/2001,6886)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 22 U 155/00 (https://dejure.org/2001,6886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Eintritt in BGB-Gesellschaft

§§ 705 ff BGB, aufgrund der Anerkennung eigener Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft (GbR) durch die neuere Rechtsprechung haften eintretende Gesellschafter nun auch für Altschulden der Gesellschaft;

Reichweite des § 93 ZPO bei Rechtsprechungsänderung

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung: Sofortiges Anerkenntnis des BGB-Gesellschafters nach Änderung der BGH-Rechtsprechung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 130 HGB ; § 93 ZPO
    BGB-Gesellschaft; GbR; Rechtspersönlichkeit ; Altschichten; Gesellschafterhaftung ; Anerkenntnis ; Rechtsprüfungsänderung

  • Wolters Kluwer

    BGB-Gesellschaft; GbR; Rechtspersönlichkeit ; Altschichten; Gesellschafterhaftung ; Anerkenntnis ; Rechtsprüfungsänderung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 30.03.2017 - 31 C 227/16

    Zum sofortigen Anerkenntnis von Schadensersatzansprüchen bei Wild- und

    Zwar kann mit Rücksicht auf eine grundsätzliche Änderung der herrschenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bzw. des Bundesverfassungsgerichts ein erklärtes Anerkenntnis der Klagforderung ggf. auch zu einer Kostenentscheidung nach § 93 ZPO führen ( OLG Celle , Urteil vom 06.12.2001, Az.: 22 U 155/00, u.a. in: OLG-Report 2002, Seite 125; Herget , in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, § 93 ZPO, Rn. 6, Stichwort: "Rechtsprechung"; Schulz , in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 93 ZPO, Rn. 15 ), jedoch bezieht sich die Beklagtenseite hier nicht auf eine derartig grundsätzliche Änderung der herrschenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bzw. des Bundesverfassungsgerichts, sondern lediglich auf unterschiedliche Entscheidungen von zwei Amtsgerichten hinsichtlich der Frage zur Schadenersatzpflicht für gewerblich genutzten Mais, so dass die Grundsätze hier insofern auch nicht greifen können, da eine grundsätzliche Änderung der herrschenden Rechtsprechung hier nicht gegeben ist.
  • LG Hamburg, 23.12.2009 - 303 S 25/09

    Rückzahlungsanspruch aus Insolvenzanfechtung: Sofortiges Anerkenntnis der

    Der getroffenen Kostenfolge steht die Entscheidung des OLG Celle, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 22 U 155/00 -, veröffentlicht in OLGR 2002, 125, wonach ein mit Rücksicht auf die geänderte Rechtsprechung des BGH zur Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts erklärtes Anerkenntnis der Klageforderung unter § 93 ZPO falle, nicht entgegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 55/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7822
OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 55/01 (https://dejure.org/2001,7822)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.09.2001 - 3 U 55/01 (https://dejure.org/2001,7822)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. September 2001 - 3 U 55/01 (https://dejure.org/2001,7822)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7822) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch; Zeitschrift; Anzeige; Werbung; Präparat; Schlankmacher; Diät; Hinweis

  • Judicialis

    Nährwert-KennzeichnungsVO § 6; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de

    Nährwert-KennzeichnungsVO § 6; UWG § 1
    Unterlassungsanspruch bei offenkundigem Verstoß gegen § 6 Nährwert-KennzeichnungsVO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2003, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 55/01
    Denn der Schutzbereich der Pressefreiheit umfasst den gesamten Inhalt eines Presseorgans, auch Werbeanzeigen (BVerfG WRP 2001, 129 - Benetton).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 55/01
    An die Prüfungspflicht der Presse bezüglich der zu veröffentlichenden Inserate sind nach ständiger Rechtsprechung keine zu hohen Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 1990, 1012 - Pressehaftung I, WRP 1999, 211 - Möbelklassiker).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 55/01
    Die bloße Wiedergabe eines Gesetzestextes reicht zur Konkretisierung des Unterlassungsantrages grundsätzlich nicht aus (BGH WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 55/01
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts kann weiter durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (BGH WRP 2000, 510 - L-Carnithin).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 127/88

    Pressehaftung - Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 55/01
    An die Prüfungspflicht der Presse bezüglich der zu veröffentlichenden Inserate sind nach ständiger Rechtsprechung keine zu hohen Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 1990, 1012 - Pressehaftung I, WRP 1999, 211 - Möbelklassiker).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2003 - 4 U 144/02

    Wettbewerbswidrige Telefonwerbung gegenüber Privaten: Fortbestand des

    Diese Abstrahierung ist weder "uferlos" noch mit dem von der Beklagten zitierten Fall des HansOLG Hamburg - OLGR Hamburg 2002, 125 - zu vergleichen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.03.2001 - 13 W 1/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7137
OLG Brandenburg, 14.03.2001 - 13 W 1/01 (https://dejure.org/2001,7137)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.03.2001 - 13 W 1/01 (https://dejure.org/2001,7137)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. März 2001 - 13 W 1/01 (https://dejure.org/2001,7137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch; Gütliche Einigung; Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen; Rechtsweg; Verwaltungsgericht; Rechtswegzuweisung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; Ausgleichsforderung aus gütlicher Einigung zwischen Berechtigtem und Verfügungsberechtigtem

  • Judicialis

    VermG § 31 Abs. 5; ; VermG § 6 Abs. 8; ; VermG § 34; ; VermG § 31 Abs. 1 a; ; VermG § 6 Abs. 8; ; GVG § 17 a Abs. 4; ; GVG § 13; ; ZPO § 577; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; D-Markbilanzgesetzes § 25

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aus einer festgestellten, auf einer gütlichen Einigung beruhenden Ausgleichsforderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 49 (Leitsatz und Auszüge)

    § 13 GVG; §§ 6, 31 VermG; § 25 DMBilG
    Reprivatisierung von Unternehmen - Zahlungsvereinbarung über Ausgleichsverbindlichkeiten - Rechtsweg

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 41 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 19.02.1991 - BT-Drs 12/103
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2001 - 13 W 1/01
    Ausweislich der Gesetzesmaterialien (Bundestags-Drucksache 12/103, S. 35 - 36) sollten hierdurch die Möglichkeiten privatautonomer Entscheidungen voll ausgeschöpft werden.

    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers (BT-Drs. 12/103, S. 36) werden aber "die an die Einigung als Rechtsgeschäft geknüpften privatrechtlichen Rechtsfolgen ... durch den behördlichen Bescheid ... nicht berührt".

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2001 - 13 W 1/01
    Die Rechtsnatur des Vertrages bestimmt sich danach, ob der Vertragsgegenstand dem öffentlichen oder dem bürgerlichem Recht zuzurechnen ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 10. April 1986, NJW 1986, 2359).
  • BGH, 28.10.1999 - III ZB 34/99

    Rechtsweg bei Streitigkeiten über Ablösungsbeträge im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2001 - 13 W 1/01
    Dem Landgericht mag noch darin beizupflichten sein, daß der Beschluß des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 28. Oktober 1999 (VIZ 2000, 58) hier so nicht einschlägig ist, weil er sich auf Streitigkeiten über die Rückzahlung eines Ablösebetrages im Zusammenhang mit der Rückgabe einer Unternehmensbeteiligung nach dem DDR-Gesetz vom 7. März 1990 bezieht, nicht aber auf den hier vorliegenden Fall einer gütlichen Einigung im Rahmen der Überprüfung der erfolgten Reprivatisierung nach § 6 Abs. 8 VermG.
  • OLG Brandenburg, 21.06.2001 - 6 W 36/01

    Zur Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten

    Wie der 13. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in seinem Beschluß vom 14.3.2001 - 13 W 1/01 - bereits zutreffend ausgeführt hat, sollten ausweislich der Gesetzesmaterialien (Bundestags-Drucksache 12/103, S. 35-36) durch die Möglichkeit der gütlichen Einigung gemäß § 31 Abs. 5 VermG die Möglichkeiten privatautonomer Entscheidungen voll ausgeschöpft werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 19.09.2001 - 7 U 5063/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20293
OLG München, 19.09.2001 - 7 U 5063/00 (https://dejure.org/2001,20293)
OLG München, Entscheidung vom 19.09.2001 - 7 U 5063/00 (https://dejure.org/2001,20293)
OLG München, Entscheidung vom 19. September 2001 - 7 U 5063/00 (https://dejure.org/2001,20293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,20293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einstandspflicht eines Versicherers aus einer Montageversicherung für nach Abschluss des Probebetriebs eingetretene Schäden; Anforderungen an eine vertragliche Vereinbarung von weitergehenden Monatgezeiten; Feststellung der Durchführung eines Probebetriebs

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AMoB § 7; AMoB § 8
    Zehnwöchiger Betrieb einer Anlage unter Volllast ist kein mitversicherter Probebetrieb L

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 972
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.11.2001 - 16 U 44/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20905
OLG Düsseldorf, 02.11.2001 - 16 U 44/01 (https://dejure.org/2001,20905)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.11.2001 - 16 U 44/01 (https://dejure.org/2001,20905)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. November 2001 - 16 U 44/01 (https://dejure.org/2001,20905)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,20905) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Buchauszug, stillschweigendes Anerkenntnis, Verweis auf Unterlagen, Einigung über die Abrechnung, Verzicht, Rechtsmissbrauch

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HGB § 87c
    Erfüllung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs; Verzicht und Einigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht