Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 7 W 79/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Streitwertbemessung: Zahlungsantrag mit Antrag auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. 264a StGB, 826 BGB
Ein Antrag auf Feststellung der grundsätzlichen Schadensersatzpflicht erhöht Streitwert nicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Streitwerts im Fall der Verbindung eines Leistungsantrags mit einem zusätzliche Antrag auf Feststellung einer Haftung aus vorsätzlich begangener unerlaubten Handlung; Voraussetzungen einer Bevorzugung i.S.d. § 850 f Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Voraussetzungen ...
- Judicialis
ZPO § 5; ; ZPO § 850 f Abs. 2; ; InsO § 174 Abs. 2; ; InsO § 302 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 5; ZPO § 850f Abs. 2; GKG § 48 Abs. 1
Höhe des Streitwerts bei Verbindung eines Leistungsantrags mit einem Antrag auf Feststellung der Haftung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ulm, 15.09.2008 - 2 O 17/08
- OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 7 W 79/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 708
- MDR 2009, 654
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 26.10.2007 - 8 W 1224/07
Streitwerterhöhung durch ergänzenden Feststellungsantrag zum Vorliegen einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 7 W 79/08
Ein gesonderter Feststellungsantrag ist daher nur dann streitwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn nach dem Klagevorbringen auch ein anderer Rechtsgrund als ein solcher aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung in Betracht kommt (OLG Dresden MDR 2008, 50).Die von den Prozessbevollmächtigten des Klägers vorgebrachte Entscheidung des OLG Dresden (Beschluss vom 02.03.2007; 1 AR 11/07) hat im Verlaufe des dortigen Rechtsstreits deutlichen Widerspruch erfahren (OLG Dresden MDR 2008, 50).
Ein zusätzlicher Feststellungsantrag in der vorliegenden Konstellation erhöht den Streitwert allenfalls geringfügig (OLG Dresden MDR 2008, 50;… Zöller-Herget, ZPO, 27 Auflage, § 3 Rn. 16 [Feststellungsklage] - maximal 5 %).
- BGH, 05.04.2005 - VII ZB 17/05
Nachweis einer Forderung aus unerlaubter Handlung
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 7 W 79/08
Für den Nachweis einer Bevorzugung im Sinne von § 850 f Abs. 2 ZPO genügt es, wenn in dem vollstreckbaren Titel der deliktische Schuldgrund und der erforderliche Verschuldensgrad genannt sind (BGHZ 152, 148; BGH NJW 2005, 1663). - OLG Stuttgart, 10.09.2002 - 12 W 42/02
Streitwert im Bauprozeß: Bemessung bei Werklohnklage mit Geltendmachung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 7 W 79/08
Entscheidend ist, dass eine Zusammenfassung der Ansprüche eine einheitliche Betrachtung erforderlich macht (OLG Stuttgart BauR 2003, 131).
- BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13
Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwerterhöhung durch Feststellungsantrag
Da der Zahlungsantrag auf eine vorsätzliche unerlaubte Handlung gestützt wird, ist der Feststellungsantrag, der die Realisierung des Anspruchs erleichtern soll und dem ein Teilwert der Deliktsforderung zukommt (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08, WM 2009, 767 Rn. 6), mit dem Leistungsantrag wirtschaftlich identisch (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - II ZR 186/11, n.v.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 708; OLG Jena, MDR 2010, 1211). - OLG München, 09.01.2015 - 20 W 30/15
Streitwert eines Feststellungsantrags bei Zahlungsverpflichtung aus unerlaubter …
b) Der Senat schließt sich in Fortführung seiner Rechtsprechung (OLG München, Beschluss vom 29.10.2014, 20 W 2094/14) entgegen der von den Beschwerdeführern zitierten Rechtsprechung insbesondere des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2008, 7 W 79/08, NJW-RR 2009, 708, 709) der Auffassung des Landgerichts an, dass der mit der Leistungsklage kombinierten Feststellungsklage kein eigener Wert zukommt (im Ergebnis ebenso OLG Jena, Beschluss vom 05.07.2010, 4 W 277/10, BeckRS 2010, 25429). - OLG Karlsruhe, 27.05.2020 - 7 W 16/20
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe Zuständigkeit …
Dabei kann offenbleiben, ob dem Antrag auf Feststellung des deliktischen Rechtsgrunds neben dem Schmerzensgeldantrag (2.000 EUR) und dem Feststellungsantrag (1.000 EUR) überhaupt ein eigener Streitwert, den der Antragsteller mit 500 EUR bemisst (II 15), zukommt (…gegen einen eigenen Streitwert: BGH NJW-RR 2013, 1022 Rn. 3; OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 708 jeweils m.w.N.).
- LG Saarbrücken, 14.12.2018 - 13 S 111/18
Deliktshaftung für psychische Primärschäden: Vorsätzlich falsche Todesnachricht …
Zwar kann der Nachweis, dass Grund der Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung ist, auch durch Vorlage eines Urteils erbracht werden, aus dem sich im Wege der Auslegung der deliktische Schuldgrund und der Grad des Verschuldens ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 05.04.2005 - VII ZB 17/05, NJW 2005, 1663; OLG Stuttgart OLG-Report 2009, 266). - OLG Hamm, 09.06.2011 - 24 U 147/08
Zur Streitwerterhöhung bei Bauhandwerkersicherungshypothek
Wird ein derartiger Feststellungsantrag neben einem auf Zahlung gerichteten Antrag gestellt, wirkt er streitwerterhöhend, wenn er erweiterte Vollstreckungsmöglichkeiten schafft und sich diese nicht ohnehin schon daraus ergeben, dass auch die gerichtliche Begründung der positiven Entscheidung des Zahlungsantrages auf eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung gestützt wird (OLG T NJW-RR 2009, 708). - OLG Brandenburg, 19.08.2010 - 12 W 27/10
Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht einer Rechtsverteidigung
Selbst in den Fällen, in denen - wie hier - nach dem Klagevorbringen auch ein anderer Rechtsgrund als ein solcher aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung in Betracht kommt, ist der Wert eines solchen Feststellungsantrages allenfalls mit einem geringfügigen Aufschlag von maximal 5% des Wertes des Zahlungsanspruches zu bemessen, da die begehrte Feststellung nur in geringem Umfang die Aussichten des Gläubigers verbessert, den zu titulierenden Zahlungsanspruch tatsächlich erfüllt zu erhalten (vgl. OLG Dresden MDR 2008, 50; OLG Stuttgart MDR 2009, 654). - OLG Koblenz, 21.10.2015 - 12 W 685/15
Streitwertbemessung: Antrag auf Feststellung eines Anspruchs aus vorsätzlicher …
Es kann offenbleiben, ob die Feststellungsklage im Hinblick darauf, dass die Zahlungsklage auf ein vorsätzliches Handeln gestützt war, den Streitwert überhaupt erhöht (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2008 - Az.: 7 W 79/08). - OLG Jena, 03.03.2011 - 5 W 405/10
Streitwertbemessung: Zahlungsantrag mit Antrag auf Feststellung einer Forderung …
Das OLG München bemisst in seinem Beschluss vom 25.09.2009, Az.: 24 U 94/09, den Streitwert auf 50 % des Hauptsachebetrages, das OLG Stuttgart in dem Beschluss vom 28.04.2010, Az.: 3 U 6/10, auf 25 % des Hauptsachebetrages, während das OLG Stuttgart in dem Beschluss vom 16.12.2008, Az.: 7 W 79/08, eine Erhöhung des Streitwertes dann, wenn sowieso nur Ansprüche aus unerlaubter Handlung im Raum stehen, gänzlich ablehnt. - OLG Naumburg, 30.06.2014 - 1 AR 8/14
Streitwertbemessung: Streitgegenstandsidentität bei Verbindung der auf ein …
Der Senat schließt sich der Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 16.12.2008 - 7 W 79/08 - [MDR 2009, 654]) an, dass der mit der Zahlungsklage verbundene Feststellungsantrag jedenfalls dann den Streitwert nicht erhöht, wenn die Forderung ausschließlich auf ein Vorsatzdelikt (wie vorliegend § 266a StGB) gestützt wird, weil dann identische Streitgegenstände vorliegen. - AG Kassel, 15.07.2014 - 414 C 1451/14
Anerkennung einer Forderung als "Delikt" per AGB ist unwirksam
Denn regelmäßig kommt einem solchen Antrag kein eigener Wert zu, weil er lediglich einen Vollstreckungserleichterung zum Gegenstand hat (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2008 - 7 W 79/08, zit. n. juris; OLG Jena, Beschluss vom 05.07.2010 - 4 W 277/10, zit. n. juris). - BGH, 24.07.2012 - II ZR 186/11
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 9 BUZ, § 139 BGB, § 400 BGB, § 850b Abs 1 Nr 1 ZPO, § 13 ALB
Abtretungsverbot für den Anspruch aus einer mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung - IWW
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 400; ZPO § 850b
Zur Frage, ob ein Abtretungsverbot für Ansprüche aus mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verbundenen Kapitallebensversicherung besteht - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abtretungsverbot hinsichtlich der Ansprüche aus einer mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung verbundenen Lebensversicherung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Gläubiger darf Lebensversicherung des Schuldners nicht verwerten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gläubiger darf Lebensversicherung des Schuldners nicht verwerten
Verfahrensgang
- LG Darmstadt - 13 O 467/05 BGH - IV ZR 134/08
- LG Darmstadt, 04.05.2006 - 13 O 467/05
- OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06
- BGH, 18.11.2009 - IV ZR 134/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 16.03.2006 - 27 U 118/05
Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), Abtretung, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 16. März 2006 (ZInsO 2006, 878) im Anschluss an OLG Saarbrücken entschieden, dass von einer Teilbarkeit der Ansprüche aus der Lebensversicherung und aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auszugehen sei, Teilnichtigkeit nach § 139 BGB zu beurteilen sei und nicht nur die Abtretung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, sondern auch die Abtretung des Rechts zur Kündigung der Lebensversicherung unwirksam sei (zitiert nach Juris Randnummer 16, 17). - OLG Jena, 19.05.2000 - 5 W 129/00
Unwirksame Abtretung der Rechte aus kombinierter Lebens- und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06
Das OLG Jena (Versicherungsrecht 2000, 1005) hält die Abtretung gemäß § 400 BGB wegen § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO stets für unwirksam. - OLG Köln, 25.03.1996 - 5 U 148/95
Abtretung von Ansprüchen
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06
Das OLG Saarbrücken (Versicherungsrecht 1995, 1227) und das OLG Köln (Versicherungsrecht 1998, 222) verneinen dies für die Lebensversicherung, wenn die verbundenen Verträge gemäß § 139 BGB auch selbstständig betrachtet werden können.
- KG, 07.06.2002 - 6 U 112/01
Austausch des Versicherungsnehmers in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06
In diesem Sinne auch entschieden haben das KG (VersR 2003, 490), das OLG München (VersR 1997, 1520) und das OLG Karlsruhe (OLGR 2002, 114). - OLG Bremen, 16.05.2001 - 1 U 93/00
Zumutbarkeit des Gebrauchs von Rechtsmitteln; Umfang des Entschädigungsanspruchs …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06
In diesem Sinne auch entschieden haben das KG (VersR 2003, 490), das OLG München (VersR 1997, 1520) und das OLG Karlsruhe (OLGR 2002, 114). - OLG Saarbrücken, 09.11.1995 - 5 U 69/94
Abtretung und Kündigung bei Lebens- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06
Das OLG Saarbrücken (Versicherungsrecht 1995, 1227) und das OLG Köln (Versicherungsrecht 1998, 222) verneinen dies für die Lebensversicherung, wenn die verbundenen Verträge gemäß § 139 BGB auch selbstständig betrachtet werden können. - OLG München, 13.03.1997 - 26 UF 1417/95
Unpfändbarkeit von Berufsunfähigkeitszusatzrentenansprüchen L
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2008 - 12 U 104/06
In diesem Sinne auch entschieden haben das KG (VersR 2003, 490), das OLG München (VersR 1997, 1520) und das OLG Karlsruhe (OLGR 2002, 114).
- BGH, 18.11.2009 - IV ZR 134/08
Rechtmäßigkeit einer Abtretung von Ansprüchen und einer Übertragung von Rechten …
Das Berufungsgericht (r+s 2008, 386) ist der Auffassung, die Kündigung durch die Zessionarin habe nicht zu einer Beendigung des Versicherungsvertrags geführt, weil die Abtretungserklärung des Klägers vom 5. Februar 2003 wegen des gesetzlichen Abtretungsausschlusses aus den §§ 400 BGB, 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO keine Rechte der Zessionarin an dem Versicherungsvertrag, insbesondere nicht das Recht zur Kündigung, begründet habe. - OLG Köln, 12.11.2008 - 20 W 46/08
Abtretbarkeit von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung mit …
Deshalb stellt sich dann, wenn neben den Ansprüchen aus der Lebensversicherung auch Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgetreten werden, die Frage, ob sich die Unwirksamkeit der Abtretung der Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung dahin auswirkt, dass die Abtretung auch der Ansprüche aus der Lebensversicherung unwirksam ist (bejahend OLG Frankfurt, r+s 2008, 386; OLG Hamm, ZInsO 2006, 878; OLG Jena, VersR 2000, 1005; verneinend OLG Köln, VersR 1998, 222, 223; OLG Saarbrücken, VersR 1995, 1227).
Rechtsprechung
OLG Jena, 11.07.2008 - 1 UF 137/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erwerb von Anwartschaften auf eine Versorgung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Beschwerde eines am Versorgungsausgleich nicht beteiligten Versorgungsträgers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Erfurt, 26.03.2003 - 32 F 98/02
- OLG Jena, 11.07.2008 - 1 UF 137/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 67
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.03.1994 - XI ZB 23/93
Beginn der fünf-monatigen Frist für die Einlegung der Berufung
Auszug aus OLG Jena, 11.07.2008 - 1 UF 137/08
In diesem Sonderfall bestand damit auch für die Thüringer Landesfinanzdirektion keine Veranlassung, eine Entscheidung des Gerichts zu erwarten und ihr Verhalten darauf einzustellen (vgl. dazu: BGH, NJW-RR 1994, 1022 ). - BGH, 21.10.1981 - IVb ZB 650/80
Versorgungsausgleich - Ehezeitende - Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages
Auszug aus OLG Jena, 11.07.2008 - 1 UF 137/08
Auch wenn im Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Möglichkeit der Aufhebung der Entscheidung und Zurückverweisung der Sache nicht ausdrücklich geregelt ist (§§ 621 e Abs. 3, 621 a Abs. 1 ZPO ; 20, 23 bis 26 FGG ), betrachtet der Senat in ständiger Rechtsprechung (Senatsbeschluss vom 25.03.1999, UF 42/99; so auch: BGH FamRZ 1982, 153 sowie OLG Hamm FamRZ 1987, 1288 ) eine derartige Entscheidung als zulässig. - OLG Hamm, 04.05.1987 - 10 UF 165/87
Möglichkeit der Zurückweisung des Beschwerdegerichts; Wesentlicher …
Auszug aus OLG Jena, 11.07.2008 - 1 UF 137/08
Auch wenn im Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Möglichkeit der Aufhebung der Entscheidung und Zurückverweisung der Sache nicht ausdrücklich geregelt ist (§§ 621 e Abs. 3, 621 a Abs. 1 ZPO ; 20, 23 bis 26 FGG ), betrachtet der Senat in ständiger Rechtsprechung (Senatsbeschluss vom 25.03.1999, UF 42/99; so auch: BGH FamRZ 1982, 153 sowie OLG Hamm FamRZ 1987, 1288 ) eine derartige Entscheidung als zulässig.
- BGH, 01.12.2010 - XII ZR 19/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Übergang von Unterhaltsansprüchen nach altem …
(1) Richtig ist, dass die wohl herrschende Meinung hinsichtlich der Einführung des gesetzlichen Forderungsübergangs eine Rückwirkung bejaht (OLG Brandenburg - 1. Familiensenat - FamRZ 2007, 2014, 2015; OLG Jena FamRZ 2009, 67, 70; Klinkhammer FamRZ 2006, 1171, 1173; Scholz FamRZ 2006, 1417, 1424; aA OLG Naumburg OLGR 2007, 485, 486).