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Rechtsprechung
   OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2106
OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05 (https://dejure.org/2005,2106)
OLG München, Entscheidung vom 27.07.2005 - 34 Wx 69/05 (https://dejure.org/2005,2106)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 34 Wx 69/05 (https://dejure.org/2005,2106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 43 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft als Angelegenheit einzelner Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwehr von Störungen: Wer ist klagebefugt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Beseitigung einer an einem Haus angebrachten Funkantenne; Umfang der Teilrechtsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Antennenanlage als eine bauliche Veränderung; Voraussetzung der Verwirkung eines Rechtes

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 763/04
  • LG München I - 1 T 21655/04
  • OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3006
  • MDR 2006, 18
  • NZM 2005, 672
  • FGPrax 2005, 257
  • ZMR 2005, 733
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …

    Auszug aus OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05
    Die vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 2.6.2006 (NJW 2005, 2061) anerkannte Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht umfassend, sondern auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen (BGH NJW 2005, 2061/2068 unter III 12).
  • BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03

    Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Rechtsnatur …

    Auszug aus OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05
    Sie bleibt daher Angelegenheit der Wohnungseigentümer als Einzelpersonen mit der Folge, dass Verfahrensbeteiligte die einzelnen Wohnungseigentümer sind (vgl. BayObLGZ 2004, 1/4 und BayObLG ZMR 1996, 565).
  • OLG München, 29.06.2005 - 34 Wx 49/05

    Mitwirkung von Richtern in Wohnungseigentumssachen auch ohne Teilnahme an …

    Auszug aus OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05
    Denn die Beschlussfassung zielte auf eine ordnungsmäßige, d.h. den Vorschriften der Teilungserklärung entsprechende Verwaltung ab (vgl. § 15 Abs. 2 WEG; s.a. Senat, Beschluss vom 29.6.2005, 34 Wx 049/05;… Niedenführ/Schulze § 22 Rn. 26).
  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 233/03

    Tagesordnungspunkt "Sonstiges"

    Auszug aus OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05
    Ohne Rechtsfehler ist das Landgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Zeitraum von rund sechseinhalb Jahren zwischen Beschlussfassung am 9.4.1997 und Aufforderung zur Beseitigung der Antenne im Dezember 2003 nicht ausreicht, um Verwirkung anzunehmen, zumal im Jahr 2003 zwischen den Beteiligten noch ein anderes gerichtliches Verfahren über die Nutzung der Antennenanlage anhängig war (vgl. den Beschluss des BayObLG vom 8.4.2004, 2Z BR 233/03 = OLG-Report 2004, 327).
  • BayObLG, 23.05.1996 - 2Z BR 19/96

    Nutzung einer Wohnung als Wachstation für Polizeibeamte

    Auszug aus OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05
    b) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass es sich bei der Antennenanlage um eine bauliche Veränderung handelt, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung hinausgeht und daher nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedurft hätte (BayObLG NJW-RR 1996, 1358;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 22 Rn. 54;… Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 22 Rn. 9).
  • BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96

    Umfang der einem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingeräumten …

    Auszug aus OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05
    Sie bleibt daher Angelegenheit der Wohnungseigentümer als Einzelpersonen mit der Folge, dass Verfahrensbeteiligte die einzelnen Wohnungseigentümer sind (vgl. BayObLGZ 2004, 1/4 und BayObLG ZMR 1996, 565).
  • BayObLG, 15.07.1998 - 3Z BR 94/98

    Geschäftswert eines Wohnungseigentumsverfahrens, bei dem die Beseitigung eines …

    Auszug aus OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05
    Verfahrensgegenstand ist die Beseitigung einer baulichen Veränderung, so dass es in erster Linie auf die konkreten Einbau- und Beseitigungskosten ankommt (BayObLG WuM 1998, 688/689;… Niedenführ/Schulze § 48 Rn. 32), die der Senat in Übereinstimmung mit dem Landgericht auf 4.000 EUR veranschlagt.
  • OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05

    Auslegung einer Teilungserklärung mit Berechtigung zur uneingeschränkten …

    Die Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft betrifft nach Auffassung des Senats (OLG München NJW 2005, 3006) nicht den Rechtsverkehr des teilrechtsfähigen Verbandes, sondern die Wohnungseigentümer als Einzelpersonen.
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05

    Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in …

    Der hiesige 34. Senat hat hingegen daran festgehalten, dass die Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht den Rechtsverkehr des teilrechtsfähigen Verbands betrifft und deshalb Sache der Wohnungseigentümer als Einzelpersonen bleibt, was zur Folge hat, dass Beteiligte eines solchen gerichtlichen Verfahrens die einzelnen Wohnungseigentümer sind (OLG München NJW 2005, 3006).
  • OLG München, 20.06.2006 - 32 Wx 125/05

    Nichtige Ermächtigung des Wohnungseigentumsverwalters bei Unbestimmtheit der …

    Folgt man der Auffassung des 34. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München (ZMR 2005, 733), so stehen die Beseitigungsansprüche nur den einzelnen Wohnungseigentümern und nicht dem Verband zu.
  • LG München I, 03.08.2009 - 1 T 13291/05

    Wohnungseigentum: Pflicht eines Zustandsstörers zur Beseitigung von Fliesen

    a) Die Antragstellerin kann den Anspruch als Wohnungseigentümerin geltend machen, da sie hierzu einer Ermächtigung der übrigen Eigentümer nicht bedarf (OLG München NZM 2005, 672; BayObLG BayObLGR 2005, 610 und NZM 2004, 344).
  • OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05

    Verfahrensstandschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft für Individualansprüche …

    Der hiesige 34. Senat hat hingegen daran festgehalten, dass die Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht den Rechtsverkehr des teilrechtsfähigen Verbands betrifft und deshalb Sache der Wohnungseigentümer als Einzelpersonen bleibt, was zur Folge hat, dass Beteiligte eines solchen gerichtlichen Verfahrens die einzelnen Wohnungseigentümer sind (OLG München NJW 2005, 3006).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2007 - 4 HKO 3850/07
    Die erforderliche Verdrängungsabsicht folgt daraus, dass kommerzielle Kartenverkäufern und damit auch der Verfügungsbeklagten diese Interessenlage der Spiele-Veranstalter bekannt ist und wissen, dass diese versuchen, mit den ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen den Schwarzmarkt vorzugehen (ebenso OLG Hamburg NJW 2005, 3006).
  • LG Würzburg, 13.12.2005 - 64 O 1887/05

    Probleme der Passivlegitimation aufgrund der Teilrechtsfähigkeit einer …

    Dem von den Klägern genannten Beschluss des OLG München (NJW 2005, 3006 [OLG München 27.07.2005 - 34 Wx 69/05] ) lag eine andere Fallkonstellation zu Grunde: Es ging um die Auseinandersetzung zwischen Wohnungseigentümern über die Beseitigung einer Antenne, somit um das Innenverhältnis der Wohnungseigentümergemeinschaft.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05 (Baul)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9926
OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05 (Baul) (https://dejure.org/2005,9926)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.03.2005 - 1 W 4/05 (Baul) (https://dejure.org/2005,9926)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. März 2005 - 1 W 4/05 (Baul) (https://dejure.org/2005,9926)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 78 Abs. 1; ; BauGB § ... 116; ; BauGB § 222 Abs. 3 S. 2; ; BauGB § 224 S. 1; ; FStrG § 18; ; FStrG § 18 Abs. 1 S. 1; ; FStrG § 18 Abs. 6a S. 1; ; FStrG § 18 f Abs. 1; ; FStrG § 18 f Abs. 1 Satz 1; ; FStrG § 18 f Abs. 1 Satz 2; ; FStrG § 18 f Abs. 1 Satz 3; ; VwGO § 8O Abs. 5; ; EntG LSA § 31

  • rechtsportal.de

    Zur Ausnahme vom Anwaltszwang bei Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht

  • ibr-online

    Anwaltszwang in Baulandsachen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einschränkung des Anwaltszwanges für Verfahren vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten; Pflicht zur Beiziehung eines Rechtsanwaltes für die Beteiligten, die Anträge in der Hauptsache stellen möchten; Anwaltszwang bei einem Antrag, die aufschiebende Wirkung der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • OLG Koblenz, 08.11.1985 - 1 W 599/85
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung anzuordnen, betrifft aber nicht die Hauptsache und unterliegt deshalb auch im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht nicht dem Anwaltszwang (Anschluss an OLG Koblenz NVwZ 1986, 336).

    Soweit in der Rechtsprechung bisher umstritten war, ob das statthafte Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kammer für Baulandsachen über einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung die sofortige Beschwerde (so OLG Koblenz NVwZ 1986, 336 L; OLG Jena NVwZ 1998, 771;… vgl. auch Kalb in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, Komm. z. BauGB, Loseblattsammlg., Stand Januar 2003, § 224 Rn. 18 f) oder die einfache Beschwerde (so OLG Stuttgart, NVwZ 1983, 633 und NVwZ 1989, 693) ist, dürfte sich dieser Streit auf Grund der ZPO-Reform zum 01.01.2002 erledigt haben, durch die die einfache Beschwerde entfallen ist.

    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung anzuordnen, betrifft aber nicht die Hauptsache und unterliegt deshalb nicht dem Anwaltszwang (so auch OLG Koblenz, NVwZ 1986, 336).

  • BGH, 07.07.1988 - III ZR 134/87

    Zulässigkeit einer Enteignung zugunsten einer privaten Ersatzschule

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Deshalb müssen über das öffentliche Interesse an der Planung hinaus Umstände vorliegen, die ein vorzeitiges Zurücktreten des Eigentümers hinter das Gemeinwohl erforderlich machen (vgl. BGHZ 105, 94, 97 zur teilweise vergleichbaren Rechtslage nach § 87 Abs. 1 BauGB).
  • BGH, 28.09.1993 - III ZB 30/93

    Anwaltszwang im gerichtlichen Verfahren vor der Kammer für Baulandsachen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Der Anwaltszwang des § 78 Abs. 1 ZPO ist für das Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht durch § 222 Abs. 3 S. 2 BauGB insofern eingeschränkt, als nur diejenigen Beteiligten eines Rechtsanwalts bedürfen, die Anträge in der Hauptsache stellen (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 1021-1022; VersR 1987, 680).
  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 37.60

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Rechtmäßigkeit einer Enteignung …

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Sie ist daher unzulässig, wenn der Zweck, dem sie dienen soll, auch auf eine andere, weniger schwer in die Rechte des Betroffenen eingreifende Weise erreicht werden kann (BVerwGE 1, 140, 143; 2, 36, 38; 13, 75, 77).
  • VGH Bayern, 09.08.2004 - 22 AS 04.40028

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; vorzeitige Besitzeinweisung; sofortige …

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Dies würde dem Beschleunigungszweck des Rechtsinstituts der vorzeitigen Besitzeinweisung zuwiderlaufen (vgl. Bayer. VGH München, Beschluss vom 09.08.2004, 22 AS 04.40028).
  • BVerwG, 26.03.1955 - I C 149.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Sie ist daher unzulässig, wenn der Zweck, dem sie dienen soll, auch auf eine andere, weniger schwer in die Rechte des Betroffenen eingreifende Weise erreicht werden kann (BVerwGE 1, 140, 143; 2, 36, 38; 13, 75, 77).
  • BGH, 18.12.1986 - III ZB 38/86

    Anwaltszwang im Beschwerdeverfahren über Baulandsachen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Der Anwaltszwang des § 78 Abs. 1 ZPO ist für das Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht durch § 222 Abs. 3 S. 2 BauGB insofern eingeschränkt, als nur diejenigen Beteiligten eines Rechtsanwalts bedürfen, die Anträge in der Hauptsache stellen (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 1021-1022; VersR 1987, 680).
  • BVerwG, 20.05.1954 - I C 73.53
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Sie ist daher unzulässig, wenn der Zweck, dem sie dienen soll, auch auf eine andere, weniger schwer in die Rechte des Betroffenen eingreifende Weise erreicht werden kann (BVerwGE 1, 140, 143; 2, 36, 38; 13, 75, 77).
  • OLG Stuttgart, 20.04.1983 - 10 W (Bau) 38/82
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Soweit in der Rechtsprechung bisher umstritten war, ob das statthafte Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kammer für Baulandsachen über einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung die sofortige Beschwerde (so OLG Koblenz NVwZ 1986, 336 L; OLG Jena NVwZ 1998, 771;… vgl. auch Kalb in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, Komm. z. BauGB, Loseblattsammlg., Stand Januar 2003, § 224 Rn. 18 f) oder die einfache Beschwerde (so OLG Stuttgart, NVwZ 1983, 633 und NVwZ 1989, 693) ist, dürfte sich dieser Streit auf Grund der ZPO-Reform zum 01.01.2002 erledigt haben, durch die die einfache Beschwerde entfallen ist.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1964 - I B 72/64
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05
    Wesentliche Nachteile können auch empfindlicher Zeitverlust und erhebliche Mehrkosten sein (vgl. OVG Lüneburg, NJW 1965, 554 f; Kirchherg, VBlBW 1990, 161/168;… Battis in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl.2002).
  • OLG Jena, 22.08.1997 - Bl W 292/97
  • OLG Bremen, 16.03.2022 - 1 W 3/22

    Vorzeitige Besitzeinweisung durch eine Enteignungsbehörde auf …

    Teils liegt dieser Rechtsprechung vielmehr die Geltung des § 9 Abs. 3 VerkPKG zugrunde (siehe BVerwG…, Beschluss vom 01.04.1999 - 4 B 26/99, juris Rn. 8, NVwZ-RR 1999, 485;… Beschluss vom 30.03.2000 - 4 B 23.00, juris Rn. 5, DVBl. 2000, 1462; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.03.2005 - 1 W 4/05 (Baul), juris Rn. 7); teils sind Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung außerhalb des Anwendungsbereichs des FStrG betroffen, bei denen die Zuständigkeit der Kammern für Baulandsachen aus § 217 Abs. 1 BauGB folgt (siehe OLG Frankfurt…, Beschluss vom 09.10.2003 - 100 W 1/03 (Baul), juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2002 - 16 W (Baul) 1/02, juris Os., OLGR Hamm 2003, 89; Beschluss vom 19.01.2017 - 16 W (Baul) 1/16, juris Rn. 3, MDR 2017, 269).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 08.02.2005 - 8 WF 25/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14846
OLG Naumburg, 08.02.2005 - 8 WF 25/05 (https://dejure.org/2005,14846)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.02.2005 - 8 WF 25/05 (https://dejure.org/2005,14846)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. Februar 2005 - 8 WF 25/05 (https://dejure.org/2005,14846)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Abänderungsklage nach § 654 Zivilprozessordnung (ZPO); Rechtsbehelf für die Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 211
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Rechtsprechung
   OLG München, 18.07.2005 - 34 Wx 63/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29091
OLG München, 18.07.2005 - 34 Wx 63/05 (https://dejure.org/2005,29091)
OLG München, Entscheidung vom 18.07.2005 - 34 Wx 63/05 (https://dejure.org/2005,29091)
OLG München, Entscheidung vom 18. Juli 2005 - 34 Wx 63/05 (https://dejure.org/2005,29091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    WEG § 14 Nr. 1
    Technische Anforderungen bei Verschlechterung des Trittschallschutzes in Eigentumswohnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 09.05.2005 - 32 Wx 30/05

    Nachteilige Veränderung gegenüber anderen Wohnungseigentümern durch …

    Auszug aus OLG München, 18.07.2005 - 34 Wx 63/05
    Danach richtet es sich auch, ob bei einer Verschlechterung des Trittschallschutzes die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Anforderungen erfüllt sein müssen oder ob auf die jeweiligen Normen zum Zeitpunkt der Veränderung abzustellen ist (wie OLG München 32. Zivilsenat - Beschluss vom 9.5.2005, 32 Wx 030/05).«.
  • OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07

    Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung …

    Waren die bei Errichtung des Wohngebäudes erreichten und prägenden Trittschallwerte erheblich besser als nach der damals geltenden DIN, so bildet auch die im Zeitpunkt der nachteiligen Veränderung des Bodenbelags gültige DIN nicht die maximale Obergrenze, bis zu der eine Trittschalldämmung verlangt werden kann (siehe schon Senat vom 25.6.2007, 34 Wx 20/07 = ZMR 2007, 809; Klarstellung zu Senat vom 18.7.2005, 34 Wx 63/05 = OLG-Report 2005, 645, und vom 10.4.2006, 34 Wx 21/06 = ZMR 2006, 643).

    Der sofortigen weiteren Beschwerde der Antragsteller hat der Senat mit Beschluss vom 18.7.2005 stattgegeben (34 Wx 063/05 = OLG-Report 2005, 645).

    Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatsachen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. OLG Hamburg ZMR 2005, 71; OLG München - 32. Zivilsenat - OLG-Report 2005, 405; Senat vom 18.7.2005, OLG-Report 2005, 645).

    Soweit die Rechtsprechung des Senats (OLG-Report 2005, 645; ZMR 2006, 643) teilweise dahingehend verstanden wurde, dass die jüngere DIN-Norm eine (absolute) Obergrenze bilde, jenseits derer der Eigentümer eine Verschlechterung des früheren auf überobligationsmäßigem Niveau befindlichen Schallschutzes hinnehmen müsse (…vgl. Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 14 Rn. 9; Hogenschurz ZMR 2006, 645), wird daran nicht festgehalten.

  • LG Berlin, 25.09.2013 - 85 S 57/12

    Welche Beeinträchtigungen sind hinzunehmen?

    Bei der Beurteilung, ob den Klägerinnen ein über das in § 14 Nr. 1 WEG bezeichnete Maß hinausgehender Nachteil zugefügt wird, sind alle Umstände des Einzelfalls heranzuziehen (OLG München, Beschluss vom 18.07.2005 zu 34 Wx 063/05, 34 Wx 63/05, BGH, Urteil vom 01.06.2012 zu V ZR 195/11).
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