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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 24.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 4 U 252/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4455
OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 4 U 252/06 (https://dejure.org/2007,4455)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.09.2007 - 4 U 252/06 (https://dejure.org/2007,4455)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. September 2007 - 4 U 252/06 (https://dejure.org/2007,4455)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 19 BNotO, § 278 BGB
    Notarhaftung: Fehlüberweisung einer Notargehilfin bei Auszahlung eines Treuhandbetrages

  • Judicialis

    BNotO § 19

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 19, 23; BGB §§ 278, 831; BeurkG § 54b
    Haftung des Notars für Verschulden seiner Angestellten bei Auszahlung von Notaranderkonto (hier: falsche Kontoangabe)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 19; BGB § 278; BGB § 280 Abs. 1
    Amtspflichtverletzung des Notars: Zurechnung von Fehlern der Notargehilfin bei Abwicklung eines Treuhandauftrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Schadensersatzanspruch gegen einen Notar wegen einer Fehlüberweisung von einem Notaranderkonto; Zurechnung eines Fehlers einer Notargehilfin bei der Abwicklung eines Treuhandauftrags; Verletzung einer Amtspflicht durch einen Notar wegen falscher Auszahlung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Zurechnung eines Fehlers einer Notargehilfin?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 776
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 416/04

    Anforderungen an die Form von Verwahrungsanweisungen; Darlegungs- und Beweislast …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 4 U 252/06
    § 54 a Abs. 4 BeurkG, der hierfür Schriftform vorsieht, ist keine Formvorschrift im Sinne von §§ 125, 126 BGB (BGH DNotZ 2006, 56 = WM 2005, 2056).
  • BGH, 30.04.2008 - III ZR 262/07

    Haftung des Notars für fehlerhafte Überweisung

    Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. September 2007 - 4 U 252/06 - wird zurückgewiesen.
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dejure.org Übersicht OLG Frankfurt

Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.10.2007 - 3 U 97/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3479
OLG Celle, 24.10.2007 - 3 U 97/07 (https://dejure.org/2007,3479)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.10.2007 - 3 U 97/07 (https://dejure.org/2007,3479)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 3 U 97/07 (https://dejure.org/2007,3479)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Grundschuld: Vorformulierte Sicherungsvereinbarung bei Bestellung einer Grundschuld zur Sicherung eines einem Dritten gewährten Existenzgründerkredits; Erforderlichkeit eines ausdrücklichen Hinweises bei Sicherung auch künftiger Ansprüche aus einem Kontokorrentkredit ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 305c Abs. 1 BGB; § 306 BGB; § 307 Abs. 2 BGB; § 1191 BGB
    Wirksamkeit einer Klausel zur Sicherung auch künftiger Ansprüche eines Kreditgebers etwa aus einem Kontokorrentkredit durch eine zur Sicherung des Darlehens eines Dritten bestellte Grundschuld; Inhaltskontrolle einer sog. weiten Sicherungsklausel nach § 307 BGB; ...

  • Judicialis

    BGB § 305 c; ; BGB § 1191

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Vollstreckung aus Grundschuldbestellungsurkunde bei unwirksamer weil überraschender sogenannter weiter Sicherungsklausel

  • rechtsportal.de

    Sicherungszweck einer zur Darlehenssicherung bestellten Grundschuld - künftige Ansprüche des Darlehensgebers aus Kontokredit?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Wirksamkeit einer Klausel zur Sicherung auch künftiger Ansprüche eines Kreditgebers etwa aus einem Kontokorrentkredit durch eine zur Sicherung des Darlehens eines Dritten bestellte Grundschuld; Inhaltskontrolle einer sog. weiten Sicherungsklausel nach § 307 BGB; ...

  • ibr-online

    Überraschende weitere Sicherungsklausel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erstreckung einer Sicherungsgrundschuld auf Kontoüberziehung

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Sicherung künftiger Ansprüche durch Sicherungsgrundschuld für ein Darlehen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    "Weite" Sicherungsabreden sind bei Besicherung eines einem Dritten gewährten Darlehens regelmäßig unzulässig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Erstreckung einer Sicherungsgrundschuld auf Kontoüberziehung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Vollstreckung einer Grundschuld wegen unwirksamer Zweckerklärungsklausel? (IMR 2008, 427)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 756
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 344/02

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung bei fehlerhafter Fälligkeitsregelung

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 3 U 97/07
    Ist - wie hier - ein Teil einer Klausel unwirksam, bleibt der Rest der Klausel dann bestehen, wenn diese aus sich heraus sinnvoll und verständlich ist und der unzulässige Regelungsteil vom zulässigen getrennt werden kann (BGH NJW 2003, 2899).
  • BGH, 20.03.2002 - IV ZR 93/01

    Bestellung einer Grundschuld durch mehrere Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 3 U 97/07
    Anlass des Sicherungsgeschäfts und Ausmaß der vorformulierten Sicherungsvereinbarung stehen in diesem Fall in einem nicht zur erwartenden Widerspruch zueinander (vgl. BGH ZIP 2002, 932).
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

    Umfang einer Blankobürgschaft

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 3 U 97/07
    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn der Kreditgeber den Sicherungsnehmer auf die erweiterte Haftung der Grundschuld eindeutig und unmissverständlich hingewiesen hat, wobei jedoch ein rein formularmäßiger Hinweis nicht genügt (BGH WM 2000, 514, 517 für die Bürgschaft).
  • BGH, 08.05.1987 - V ZR 89/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Inanspruchnahme von Sicherheiten …

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 3 U 97/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1987, 2228) kommt für die Sicherungszweckerklärung zur Grundschuld eine Inhaltskontrolle deshalb nicht in Betracht, weil - anders als die Bürgschaft - Inhalt und Umfang der schuldrechtlichen Zweckbindung bei der Grundschuld nicht gesetzlich festgelegt sind, es mithin keine gesetzliche Regelung gibt, von der abgewichen werden könnte.
  • OLG München, 02.01.2023 - 19 U 3350/22

    AGB-Kontrolle des Abschlusses eines Online-Finanzgeschäfts

    Rn. 57 a) Der Verwender hat die Möglichkeit, einer AGB-Klausel den Überraschungseffekt durch individuellen Hinweis auf die ungewöhnliche Gestaltung zu nehmen (BGH, Urteil v. 21.06.2001, Az. IX ZR 69/00, juris Rz. 18; Urteil v. 04.10.1995, Az. XI ZR 215/94, juris Rz. 21; Urteil v. 30.10.1991, Az. VIII ZR 51/91, juris Rz. 13; OLG Düsseldorf, Urteil v. 04.06.2020, Az. I-2 U 61/19, juris Rz. 48; OLG Celle, Urteil v. 24.10.2007, Az. 3 U 97/07, juris Rz. 24; Schmidt in:.
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