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   OLG Köln, 13.07.2000 - 12 U 114/99   

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OLG Köln, 13.07.2000 - 12 U 114/99 (https://dejure.org/2000,3124)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.07.2000 - 12 U 114/99 (https://dejure.org/2000,3124)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 12 U 114/99 (https://dejure.org/2000,3124)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klageabweisung; Werklohnklage; Wesentlicher Mangel; Fälligkeit einer Forderung; Schlussrechnung

  • Judicialis

    ZPO § 540; ; ZPO § ... 278 III; ; ZPO § 139 I; ; ZPO § 273 I 2; ; ZPO § 139; ; ZPO § 171 II; ; ZPO § 180; ; ZPO § 184 I; ; ZPO § 182; ; ZPO § 184 II; ; ZPO § 786; ; ZPO § 539; ; BGB § 714; ; BGB § 710; ; BGB § 399; ; AGBG § 9; ; HGB § 354a; ; GKG § 8 I 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 139 Abs. 1, § 273 Abs. S. 2
    Pflicht des Gerichts, auf mangelnde Schlüssigkeit des Klagevorbringens hin zu weisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1724
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 380/96

    Pfändung einer Forderung gegen eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2000 - 12 U 114/99
    Die Situation ist für den Gläubiger zwar dann günstiger, wenn die Gesamtschuldner Mitglieder einer GbR mit einem Geschäftsführer sind, weil dann die Zustellung an ihn im Hinblick auf die Regelungen der §§ 710, 714 BGB auch Wirkung für die anderen entfaltet (BGH NJW 1998, 2904 u. RPfl 1961, 363, 364).

    Eine akzessorische persönliche Haftung eines neu eintretenden Gesellschafters für Altschulden (wie sie die §§ 128 ff HGB für die OHG bestimmen) sieht das Gesetz für die GbR nicht vor (BGH a.a.O. u. NJW 1992, 1615, 1617; s. auch BGH NJW 1998, 2904/5).

    Denn wenn der Drittschuldner eine Gesamthandsgemeinschaft ist, muss der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss grundsätzlich jedem Gesamthandsschuldner zugestellt werden; die Pfändung wird erst mit der letzten Zustellung wirksam (BGH NJW 1998, 2904 m.w.N.; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 829 RN 24).

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2000 - 12 U 114/99
    Wird eine Werklohnklage wegen fehlender Schlussrechnung abgewiesen, kann die Abweisung nur deshalb und insoweit ausgesprochen werden, dass die Klage zur Zeit unbegründet ist; es darf hingegen nicht wegen fehlender Substanziierung des Anspruchs die Klage als endgültig unbegründet abgewiesen werden (st. Rspr.; vgl. BGHZ 140, 365 = NJW 1999, 1867 = BauR 1999, 635 m.w.N.).

    Eine Wiedereröffnung ist danach notwendig, wenn erhebliches neues Vorbringen darauf beruht, dass das Gericht einen gem. §§ 139 1, 278 III ZPO erforderlichen Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung erteilt hat und eine sachlich erhebliche Stellungnahme der Partei dazu erst nach deren Schluss möglich war (BGH NJW 1999, 1867, 1868).

    Eine Abweichung von diesem (neuen) Grundsatz ist sowohl nach dieser Entscheidung wie auch nach mehreren Entscheidungen anderer Zivilsenate des BGH (- VII. ZS - NJW 1991, 717; BGHZ 127, 254 = BauR 1995, 126, 128 = NJW 1995, 399, 401; BauR 1999, 510 = NJW 1999, 1264; BGHZ 140, 365 = BauR 1999, 635 = NJW 1999, 1867, 1868; - X. ZS - BauR 1999, 167, 171 = NJW 1999, 418; - XI. ZS - BGHR ZPO § 139 Abs. 1 Anwaltsprozess 3) jedenfalls dann nicht zulässig, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage falsch beurteilt oder ersichtlich darauf vertraut, sein schriftsätzliches Vorbringen sei ausreichend (ebenso OLG Köln MDR 1998, 1306).

  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2000 - 12 U 114/99
    Sie liegt zwar der vom Landgericht zitierten Entscheidung BGH NJW 1984, 310 zu Grunde.

    Die Entscheidung ist jedoch nicht nur bereits unmittelbar nach ihrem Erlass scharf angegriffen worden (vgl. die Anmerkungen von Deubner a.a.O. S. 311 und Peters JZ 1984, 192), sie ist vielmehr als jedenfalls inzwischen überholt anzusehen.

  • BGH, 10.02.1992 - II ZR 54/91

    Verjährung von Ansprüchen eines Gesellschafters gegen eine GbR

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2000 - 12 U 114/99
    Eine akzessorische persönliche Haftung eines neu eintretenden Gesellschafters für Altschulden (wie sie die §§ 128 ff HGB für die OHG bestimmen) sieht das Gesetz für die GbR nicht vor (BGH a.a.O. u. NJW 1992, 1615, 1617; s. auch BGH NJW 1998, 2904/5).
  • BGH, 30.04.1979 - II ZR 137/78

    GbR als Gesellschafterin einer anderen GbR; Ansprüche der Gesellschafter nach

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2000 - 12 U 114/99
    im Wege des Schuldbeitritts beigetreten ist (BGHZ 74, 240 = NJW 1979, 1821).
  • BGH, 20.10.1980 - II ZR 257/79

    Haftung eines neu eintretenden Schuldners für vor dem beitritt begrümdete

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2000 - 12 U 114/99
    c) Die vorstehenden Überlegungen rechtfertigen jedoch nicht die Abweisung der Klage gegen den Beklagten zu 3. Denn wenn der Vortrag der Klägerin zutrifft, dass der Beklagte zu 3 den Gesellschaftsanteil der Beklagten zu 2 übernommen hat, dann haftet er mit dem von ihm übernommenen Anteil am Gesamthandsvermögen auch für die vor seinem Beitritt begründeten Altschulden (BGH NJW 1981, 1095, 1096; Palandt/Sprau a.a.O. § 736 RN 6; Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 736 RN 2).
  • BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93

    Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2000 - 12 U 114/99
    Eine Abweichung von diesem (neuen) Grundsatz ist sowohl nach dieser Entscheidung wie auch nach mehreren Entscheidungen anderer Zivilsenate des BGH (- VII. ZS - NJW 1991, 717; BGHZ 127, 254 = BauR 1995, 126, 128 = NJW 1995, 399, 401; BauR 1999, 510 = NJW 1999, 1264; BGHZ 140, 365 = BauR 1999, 635 = NJW 1999, 1867, 1868; - X. ZS - BauR 1999, 167, 171 = NJW 1999, 418; - XI. ZS - BGHR ZPO § 139 Abs. 1 Anwaltsprozess 3) jedenfalls dann nicht zulässig, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage falsch beurteilt oder ersichtlich darauf vertraut, sein schriftsätzliches Vorbringen sei ausreichend (ebenso OLG Köln MDR 1998, 1306).
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2000 - 12 U 114/99
    Eine Abweichung von diesem (neuen) Grundsatz ist sowohl nach dieser Entscheidung wie auch nach mehreren Entscheidungen anderer Zivilsenate des BGH (- VII. ZS - NJW 1991, 717; BGHZ 127, 254 = BauR 1995, 126, 128 = NJW 1995, 399, 401; BauR 1999, 510 = NJW 1999, 1264; BGHZ 140, 365 = BauR 1999, 635 = NJW 1999, 1867, 1868; - X. ZS - BauR 1999, 167, 171 = NJW 1999, 418; - XI. ZS - BGHR ZPO § 139 Abs. 1 Anwaltsprozess 3) jedenfalls dann nicht zulässig, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage falsch beurteilt oder ersichtlich darauf vertraut, sein schriftsätzliches Vorbringen sei ausreichend (ebenso OLG Köln MDR 1998, 1306).
  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2000 - 12 U 114/99
    Eine Abweichung von diesem (neuen) Grundsatz ist sowohl nach dieser Entscheidung wie auch nach mehreren Entscheidungen anderer Zivilsenate des BGH (- VII. ZS - NJW 1991, 717; BGHZ 127, 254 = BauR 1995, 126, 128 = NJW 1995, 399, 401; BauR 1999, 510 = NJW 1999, 1264; BGHZ 140, 365 = BauR 1999, 635 = NJW 1999, 1867, 1868; - X. ZS - BauR 1999, 167, 171 = NJW 1999, 418; - XI. ZS - BGHR ZPO § 139 Abs. 1 Anwaltsprozess 3) jedenfalls dann nicht zulässig, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage falsch beurteilt oder ersichtlich darauf vertraut, sein schriftsätzliches Vorbringen sei ausreichend (ebenso OLG Köln MDR 1998, 1306).
  • BGH, 27.11.1996 - VIII ZR 311/95

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Provisionszahlung nach Kündigung -

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2000 - 12 U 114/99
    So hat derselbe (VIII.) Zivilsenat des BGH in der Entscheidung NJW-RR 1997, 441 die inhaltlich das direkte Gegenteil darstellende Regel aufgestellt: "Auf Bedenken gegen die Zulässigkeit (oder die Schlüssigkeit) der Klage muss das Gericht gem. § 139 ZPO grundsätzlich auch eine anwaltlich vertretene Partei hinweisen" und dadurch die frühere Auffassung wenn zwar nicht ausdrücklich, so aber doch der Sache nach aufgegeben.
  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 269/97

    Pflichten des Gerichts nach falschen Verständnis eines Hinweises

  • BGH, 04.07.1989 - XI ZR 45/88
  • OLG Köln, 06.03.1998 - 19 U 242/97

    Neuer Parteivortrag nach Hinweis des Gerichts

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 2389/04

    Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch fehlerhafte und nicht

    Die Abweisung eines Klageanspruchs wegen mangelnder Substantiierung setzt voraus, dass zuvor nach § 139 ZPO auf die Unschlüssigkeit der Klage hingewiesen wird (vgl. BVerfGE 84, 188 ; BGH, Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 380/02 -, MDR 2004, S. 468; Versäumnisurteil vom 16. Mai 2002 - VII ZR 197/01 -, NJW-RR 2002, S. 1436; OLG Köln, Urteil vom 13. Juli 2000 - 12 U 114/99 -, NJW-RR 2001, S. 1724; Hk-ZPO/Wöstmann, 2006, § 139 Rz. 4).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07

    Mitverschulden bei Verletzung eines Fußgängers im Straßenverkehr - Höhe des

    Eines gerichtlichen Hinweises bedarf es jedoch nicht, wenn bereits der Prozessgegner auf die mangelnde Substanziierung hingewiesen hat und die Rüge der fehlenden Schlüssigkeit des Klagevorbringens die nötige Klarheit besitzt und die Partei zuverlässig ins Bild setzt, wofür lediglich allgemein gehaltene Rügen nicht ausreichen (vgl. OLG Köln NJW-RR 2001, 1724, 1725; OLG Nürnberg MDR 2000, 227; OLG Rostock OLG-NL 2005, 206, 207; MüKo/Peters, ZPO, 2. Aufl., § 139 Rn. 21; Musielak/Stadler a.a.O., § 139 Rn. 7).
  • OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04

    Zu den Anforderungen an die Substantiierung von Parteivorträgen

    Solches hat das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 13.07.2000 (NJW-RR 2001, 1724-1735) überzeugend begründet, indem es dargestellt hat, dass selbst der damals entscheidende VIII. Zivilsenat seine frühere Rechtsprechung zwischenzeitlich aufgegeben hat (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 441) und auch mehrere andere Zivilsenate des BGH davon abgewichen sind (vgl. BGH, NJW 1991, 717: 1995, 399, 401; 1999, 1264; 1999, 1867, 1868; 1999, 418).
  • OLG München, 03.06.2008 - 10 U 2966/08

    Hinweispflicht des Gerichts gegenüber anwaltlich vertretener Partei;

    Die Hinweispflicht des Gerichts gemäß § 139 ZPO besteht grundsätzlich auch gegenüber einer anwaltlich vertretenen Partei (BGHZ 3, 206 [213]; Rpfleger 1977, 359 [360]; NJW-RR 1997, 441 unter Aufgabe von NJW 1984, 310; BGHZ 127, 254 [260]; NJW 1999, 1264; 2001, 2548; NJW-RR 2002, 1436 [1437]; BGHReport 2003, 16 [18]; NJW-RR 2004, 281; OLG Hamm AnwBl 1984, 93; OLG Schleswig NJW 1982, 2783; 1986, 3146 f.; OLG Frankfurt a.M. NJW 1989, 722; OLG Celle NJW-RR 1998, 493; OLG Köln ZIP 1989, 604; MDR 1998, 1306; OLGR 2001, 14; Senat, Beschl. v. 14.07.2005 - 10 W 1946/05; v. 28.11.2005 - 10 W 2305/05; Deubner NJW 1984, 311; Peters JZ 1984, 1921; E. Schneider MDR 1989, 1069 ff.; Piekenbrock NJW 1999, 1360 [1362]; MüKo-ZPO/Peters, 2. Aufl. 2000, § 139 Rz. 11 ff.; Crückeberg, Zivilprozeßrecht, 2. Aufl. 2002, § 3 Rz. 325; Gehrlein, Zivilprozessrecht, 2. Aufl. 2003, § 3 Rz. 15; Jauernig, Zivilprozessrecht, 28. Aufl. 2003, § 25 VII 6 [S. 94]; Schellhammer, Zivilprozess, 10. Aufl. 2003, Rz. 409; Fellner MDR 2004, 728; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl. 2004, § 78 Rz. 17; Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 3. Aufl. 2004, § 531 Rz. 26; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 139 Rz. 12; Doukoff, Die zivilrechtliche Berufung, 3. Aufl. 2005, S. 231 f.; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 139 Rz. 12; BL/Hartmann, ZPO, 66. Aufl. 2008, § 139 Rz. 54, 55, 83; Prechtel, Erfolgreiche Taktik im Zivilprozess, 3. Aufl. 2006, S. 362 f.; grds. auch Musielak/Stadler, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 139 Rz. 6).
  • StGH Hessen, 11.12.2006 - P.St. 2069

    1. Die Antragsberechtigung "jeder Person" (Art. 131 Abs. 3 HV, § 19 Abs. 2 Nr. 9

    Denn die richterlichen Hinweispflichten bestehen grundsätzlich auch im Anwaltsprozess (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2000 - I ZR 179/98 -, NJW 2001, S. 2548 [2549]; OLG Köln, Urteil vom 13.07.2000 - 12 U 114/99 -, NJW-RR 2001, S. 1724; OLG Brandenburg, Urteil vom 14.11.2001 - 14 U 43/01 -, NJW-RR 2002, S. 1215; OLG Rostock, a.a.O.).
  • KG, 24.05.2005 - 1 AR 20/03

    Kostenrecht: Zur Nichterhebung der Gerichtskosten des Berufungsverfahrens bei

    Hiervon abweichend wird in neueren Entscheidungen zunehmend die Auffassung vertreten, dass auch bei einer Zurückverweisung nach § 539 ZPO zusätzlich Schwere und Offenkundigkeit des festgestellten Verfahrensfehlers einer Prüfung im Einzelfall unterzogen werden müsse (OLG Celle, OLGR Celle 2004, 342 f.; OLG Köln, NJW-RR 2001, 1724; Hartmann, a. a. O., Rn. 9 und 40; Meyer, GKG, § 21 Rn. 5 und 7).
  • OLG Jena, 19.04.2001 - 1 U 1082/00

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens

    Zwar enthält die Bejahung eines wesentlichen Verfahrensmangels im Sinne des § 539 ZPO nicht zwingend die Feststellung, dass es sich auch um einen eindeutigen Gesetzesverstoß handelt, der zudem offen zutage tritt (vgl. OLG Köln, OLG-Report 2001, 14f).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.07.2000 - 11 W 2003/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8355
OLG München, 17.07.2000 - 11 W 2003/00 (https://dejure.org/2000,8355)
OLG München, Entscheidung vom 17.07.2000 - 11 W 2003/00 (https://dejure.org/2000,8355)
OLG München, Entscheidung vom 17. Juli 2000 - 11 W 2003/00 (https://dejure.org/2000,8355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Verzögerungsgebühr wegen nachträglichen Vorbringens von Angriffsmitteln und Verteidigungsmitteln oder Beweismitteln und Beweiseinreden ; Vorliegen einer Verzögerung des Rechtsstreites

  • Anwaltsblatt

    § 34 GKG 2004

  • rechtsportal.de

    Verzögerungsgebühr wegen nachträglichen Vorbringens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 71
  • FamRZ 2001, 433
  • AnwBl 2001, 580
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.1988 - VII ZR 313/87

    Schriftform einer Honorarvereinbarung; Vereinbarung über die Erstattung der

    Auszug aus OLG München, 17.07.2000 - 11 W 2003/00
    Anders als bei der Zurückweisung verspäteten Vorbringens nach § 296 Abs. 1 ZPO liegt die erforderliche Verzögerung des Rechtsstreits im Sinne des § 34 Abs. 1 S. 1 GKG nicht nur dann vor, wenn der Rechtsstreit ohne den verspäteten Sachvortrag entscheidungsreif gewesen wäre (ständige Rechtsprechung des BGH zu § 296 ZPO : BGHZ 77, 306, 308 f; NJW-RR 1989, 786; NJW-RR 1999, 787 ).
  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 143/79

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens durch Teilurteil

    Auszug aus OLG München, 17.07.2000 - 11 W 2003/00
    Anders als bei der Zurückweisung verspäteten Vorbringens nach § 296 Abs. 1 ZPO liegt die erforderliche Verzögerung des Rechtsstreits im Sinne des § 34 Abs. 1 S. 1 GKG nicht nur dann vor, wenn der Rechtsstreit ohne den verspäteten Sachvortrag entscheidungsreif gewesen wäre (ständige Rechtsprechung des BGH zu § 296 ZPO : BGHZ 77, 306, 308 f; NJW-RR 1989, 786; NJW-RR 1999, 787 ).
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 112/97

    Begriff der Verzögerung des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG München, 17.07.2000 - 11 W 2003/00
    Anders als bei der Zurückweisung verspäteten Vorbringens nach § 296 Abs. 1 ZPO liegt die erforderliche Verzögerung des Rechtsstreits im Sinne des § 34 Abs. 1 S. 1 GKG nicht nur dann vor, wenn der Rechtsstreit ohne den verspäteten Sachvortrag entscheidungsreif gewesen wäre (ständige Rechtsprechung des BGH zu § 296 ZPO : BGHZ 77, 306, 308 f; NJW-RR 1989, 786; NJW-RR 1999, 787 ).
  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 61/79

    Zurückweisung eines Vortrags einer Partei als verspätet; Geltung des gesetzliches

    Auszug aus OLG München, 17.07.2000 - 11 W 2003/00
    Die Nachforderung der fehlenden Skizze im normalen Geschäftsgang - nur Maßnahmen im normalen Geschäftsgang sind dem Gericht im Rahmen seiner Prozessförderungspflicht zum Ausgleich verspäteten Vorbringens durch die Partei zumutbar (BGH, MDR 1980, 487, 488) - hätte nicht dazu führen können, dass die Skizze vor Montag oder Dienstag vorgelegen hätte.
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1998 - 22 W 50/98
    Auszug aus OLG München, 17.07.2000 - 11 W 2003/00
    Beruht die Verzögerung des Rechtsstreits auch darauf, dass das Gericht - unabhängig vom Verstoß der Partei - seiner eigenen Prozessförderungspflicht nicht nachgekommen ist, darf die Verzögerungsgebühr wegen des ihr innewohnenden Strafcharakters nicht verhängt werden (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 859, 860).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 6 W 1/15

    Voraussetzungen der Auferlegung einer besonderen Gebühr gem. § 38 S. 1 GKG

    Die Verhängung einer Verzögerungsgebühr gemäß § 38 GKG kommt zwar nicht in Betracht, wenn das Gericht die Verzögerung durch geeignete Maßnahmen hätte vermeiden können (OLG München NJW-RR 2001, 71, 72).
  • OLG Celle, 13.08.2007 - 2 W 70/07

    Verhängung einer Verzögerungsgebühr wegen Herbeiführen der Notwendigkeit der

    Die Entscheidung über die Verhängung einer Verzögerungsgebühr ist im Zivilprozess auch in jeder Lage des Verfahrens möglich und nicht erst nach der Beendigung des Verfahrens (vgl. BFH, Beschluss vom 7. Januar 2007, Az: VIII B 157/06, zitiert nach JURIS Rdz. 9; OLG Bamberg FamRZ 1979, 834; OLG München FamRZ 2001, 433).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2007 - L 7 B 42/07

    Kostentragung wegen der Vertagung oder der Neuanberaumung eines Termins auf Grund

    Zwar geht die Zivilgerichtsbarkeit davon aus, dass ein Beschluss über die Verzögerungsgebühr in jeder Lage des Verfahrens zulässig ist (Hartmann, Kostengesetze, 37. Auflage § 38 GKG Rdnr. 22; OLG Bamberg FamRZ 1979, 834; OLG München FamRZ 2001, 433).
  • AG Melsungen, 10.06.2022 - 55 F 977/20
    Der Rechtsstreit wäre ohne die Verweigerung des Aufziehens der Mund-Nasen-Bedeckung durch die Antragstellervertreterin sogar entscheidungsreif gewesen, obwohl dies für § 32 FamGKG keine notwendige Voraussetzung darstellt (vgl. für § 38 GKG OLG München NJW-RR 2001, 71).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2007 - L 7 B 56/07
    Zwar geht die Zivilgerichtsbarkeit davon aus, dass ein Beschluss über die Verzögerungsgebühr in jeder Lage des Verfahrens zulässig ist (Hartmann, Kostengesetze, 37. Auflage § 38 GKG Rdnr. 22; OLG Bamberg FamRZ 1979, 834; OLG München FamRZ 2001, 433).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3265
OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00 (https://dejure.org/2000,3265)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.09.2000 - 2 W 85/00 (https://dejure.org/2000,3265)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. September 2000 - 2 W 85/00 (https://dejure.org/2000,3265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung des Insolvenzantrags des Schuldners im Verbraucherinsolvenzverfahren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 7 Abs. 1, Abs. 2; ZPO § 561
    Keine Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde bei unzulässig eingelegter sofortiger Beschwerde; eigenständige Prüfung der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde durch das Rechtsbeschwerdegericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 1992
  • NZI 2000, 545
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00

    Zuordnung des Schuldners zum Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00
    Zwar hat das Landgericht offensichtlich nicht gesehen, dass eine sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Insolvenzantrags des Schuldners im Verbraucherinsolvenzverfahren analog § 34 Abs. 1 InsO für zulässig gehalten wird, wenn das Insolvenzgericht gesetzwidrige Anforderungen an den Insolvenzantrag des Schuldners gestellt und etwa das Angebot einer Mindestquote durch den Schuldner oder bestimmte, im Gesetz nicht geregelte Anforderungen an die Bescheinigung des Scheiterns der Verhandlungen über den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan gestellt hat (hierzu Senat, Beschl. v. 28. Februar 2000 - 2 W 9/00, OLGR 2000, 180 = ZIP 2000, 802 m. w. H.; OLG Schleswig-Holstein, ZInsO 2000, 155; OLG Schleswig-Holstein, ZInsO 2000, 170 ).
  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99

    Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00
    Dem Rechtsbeschwerdegericht muss nämlich durch eine Darstellung des Sachverhalts die Überprüfung der Entscheidung des Beschwerdegerichts, an dessen tatsächliche Feststellungen es gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO i.V.m. § 561 ZPO gebunden ist, überhaupt erst ermöglicht werden(dazu Senat, Beschl. v. 22. August 2000 - 2 W 64/00; Senat, Beschl. v. 11. September 2000 - 2 W 87/00; BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00; OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, ZInsO 2000, 117).
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 2 W 271/99

    Beschwerdeentscheidung im Insolvenzverfahren ohne Sachverhaltsdarstellung ist ein

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00
    Dem Rechtsbeschwerdegericht muss nämlich durch eine Darstellung des Sachverhalts die Überprüfung der Entscheidung des Beschwerdegerichts, an dessen tatsächliche Feststellungen es gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO i.V.m. § 561 ZPO gebunden ist, überhaupt erst ermöglicht werden(dazu Senat, Beschl. v. 22. August 2000 - 2 W 64/00; Senat, Beschl. v. 11. September 2000 - 2 W 87/00; BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00; OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, ZInsO 2000, 117).
  • OLG Schleswig, 01.02.2000 - 1 W 53/99

    Abgrenzung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren; Begriff der

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00
    Zwar hat das Landgericht offensichtlich nicht gesehen, dass eine sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Insolvenzantrags des Schuldners im Verbraucherinsolvenzverfahren analog § 34 Abs. 1 InsO für zulässig gehalten wird, wenn das Insolvenzgericht gesetzwidrige Anforderungen an den Insolvenzantrag des Schuldners gestellt und etwa das Angebot einer Mindestquote durch den Schuldner oder bestimmte, im Gesetz nicht geregelte Anforderungen an die Bescheinigung des Scheiterns der Verhandlungen über den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan gestellt hat (hierzu Senat, Beschl. v. 28. Februar 2000 - 2 W 9/00, OLGR 2000, 180 = ZIP 2000, 802 m. w. H.; OLG Schleswig-Holstein, ZInsO 2000, 155; OLG Schleswig-Holstein, ZInsO 2000, 170 ).
  • OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00

    Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00
    Dem Rechtsbeschwerdegericht muss nämlich durch eine Darstellung des Sachverhalts die Überprüfung der Entscheidung des Beschwerdegerichts, an dessen tatsächliche Feststellungen es gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO i.V.m. § 561 ZPO gebunden ist, überhaupt erst ermöglicht werden(dazu Senat, Beschl. v. 22. August 2000 - 2 W 64/00; Senat, Beschl. v. 11. September 2000 - 2 W 87/00; BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00; OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, ZInsO 2000, 117).
  • OLG Celle, 22.08.2000 - 2 W 64/00

    Zuordnung eines Freiberuflers zum Verbraucherinsolvenzverfahren bzw.

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00
    Dem Rechtsbeschwerdegericht muss nämlich durch eine Darstellung des Sachverhalts die Überprüfung der Entscheidung des Beschwerdegerichts, an dessen tatsächliche Feststellungen es gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO i.V.m. § 561 ZPO gebunden ist, überhaupt erst ermöglicht werden(dazu Senat, Beschl. v. 22. August 2000 - 2 W 64/00; Senat, Beschl. v. 11. September 2000 - 2 W 87/00; BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00; OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, ZInsO 2000, 117).
  • BayObLG, 04.07.2000 - 4Z BR 12/00

    Aufhebung der Entscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00
    Dem Rechtsbeschwerdegericht muss nämlich durch eine Darstellung des Sachverhalts die Überprüfung der Entscheidung des Beschwerdegerichts, an dessen tatsächliche Feststellungen es gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 InsO i.V.m. § 561 ZPO gebunden ist, überhaupt erst ermöglicht werden(dazu Senat, Beschl. v. 22. August 2000 - 2 W 64/00; Senat, Beschl. v. 11. September 2000 - 2 W 87/00; BayObLG, Beschl. v. 4. Juli 2000 - 4 Z BR 12/00; OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, ZInsO 2000, 117).
  • OLG Brandenburg, 06.01.2000 - 8 W 606/99

    Einsatz des Vermögens bei Beantragung von Prozesskostenhilfe; Mitteilung der

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 2 W 85/00
    Zwar hat das Landgericht offensichtlich nicht gesehen, dass eine sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Insolvenzantrags des Schuldners im Verbraucherinsolvenzverfahren analog § 34 Abs. 1 InsO für zulässig gehalten wird, wenn das Insolvenzgericht gesetzwidrige Anforderungen an den Insolvenzantrag des Schuldners gestellt und etwa das Angebot einer Mindestquote durch den Schuldner oder bestimmte, im Gesetz nicht geregelte Anforderungen an die Bescheinigung des Scheiterns der Verhandlungen über den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan gestellt hat (hierzu Senat, Beschl. v. 28. Februar 2000 - 2 W 9/00, OLGR 2000, 180 = ZIP 2000, 802 m. w. H.; OLG Schleswig-Holstein, ZInsO 2000, 155; OLG Schleswig-Holstein, ZInsO 2000, 170 ).
  • OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01

    Zulässigkeit Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Der Senat sieht es als sachdienlich an, für das weitere und andere Verfahren nochmals darauf hinzuweisen, daß nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung die dem Gericht der weiteren Beschwerde obliegende rechtliche Nachprüfung nur möglich ist, wenn sich aus der angefochtenen Entscheidung ergibt, von welchem konkreten Sachverhalt das Gericht der Erstbeschwerde ausgegangen ist und wie es ihn festgestellt hat (z.B. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat, NZI 2000, 165; Senat, NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557; BayObLG, NZI 2000, 434; dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548).
  • OLG Celle, 08.11.2000 - 2 W 112/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Annahme eines

    Trotz der inzwischen unübersehbaren Vielzahl von veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidungen zur Erforderlichkeit einer Sachverhaltsdarstellung in Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im insolvenzrechtlichen Instanzenzug (s. OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; OLG Köln, NZI 2000, 165; OLG Köln, ZInsO 2000, 393 = NZI 2000, 480; OLG Celle, ZInsO 2000, 556; OLG Celle, ZInsO 2000, 557 = ZIP 2000, 1898; BayObLG, NZI 2000, 434 = ZInsO 2000, 865 ); dazu auch Pape, ZInsO 2000, 548 f.) enthält der Beschluss des Landgerichts überhaupt keine Ausführungen zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt.

    In Betracht kommt allenfalls die eigene Feststellung der Voraussetzungen der Zulässigkeit der Erstbeschwerde durch das Rechtsbeschwerdegericht aus den Akten (s. Senatsbeschl. v. 13.09.2000 - 2 W 85/00 -, ZInsO 2000, 556).

  • OLG Celle, 24.01.2001 - 2 W 124/00

    Zulässigkeit der getrennten Anfechtung der Annahme der Zuständigkeit des

    Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners wäre zunächst schon im Hinblick auf die fehlende Sachverhaltsdarstellung in der Entscheidung des Beschwerdegerichts zuzulassen (zur Erforderlichkeit einer Darstellung des zu subsumierenden Sachverhalts in der Entscheidung des Beschwerdegerichts vgl. Senat, Beschluss vom 11. September 2000 -- 2 W 87/00, ZInsO 2000, 557; Senat, Beschluss vom 13. September 2000 -- 2 W 85/00, ZInsO 2000, 556; BayObLG, ZInsO 2000, 519 (LS); OLG Köln, NZI 2000, 80; OLG Köln, NZI 2000, 133; Pape, ZInsO 2000, 548 f.).
  • OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01

    Statthaftes Rechtsmittel im Wiedereinsetzungsverfahren, schuldhafte

    In Bezug auf die tragende Begründung des Verwerfungsbeschlusses besteht die Gefahr divergierender Entscheidungen nicht (vgl. OLG Celle ZInsO 2000, 556; OLG Köln, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 2 W 229/00; s. auch OLG Brandenburg ZInsO aaO).
  • OLG Celle, 28.05.2001 - 2 W 65/01

    Rechtsmittel gegen Entscheidung über Antrag auf Heraufsetzung eines

    Das Rechtsmittel ist schon deshalb als unzulässig zu verwerfen, weil die sofortige weitere Beschwerde nicht in zulässiger Art und Weise eingelegt worden ist (s. auch Senat, Beschl. v. 13. September 2000 - 2 W 85/00 -, ZInsO 2000, 556 = ZIP 2000, 1192 = DZWIR 2001, 75 m. Anm. Becker).
  • OLG Köln, 06.12.2000 - 2 W 229/00
    Einer Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde bedarf es nicht, wenn schon die Erstbeschwerde zum Landgericht nicht in zulässiger Art und Weise eingelegt worden ist (OLG Celle, NZI 2000, 545).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.05.2000 - 29 U 144/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8793
OLG Hamm, 30.05.2000 - 29 U 144/99 (https://dejure.org/2000,8793)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.05.2000 - 29 U 144/99 (https://dejure.org/2000,8793)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 29 U 144/99 (https://dejure.org/2000,8793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Schadensersatzpflicht des Jugendamts bei Teilverzicht auf Kindesunterhalt als Amtspfleger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 548 (Ls.)
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