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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 1 U 264/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2670
OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 1 U 264/08 (https://dejure.org/2009,2670)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.05.2009 - 1 U 264/08 (https://dejure.org/2009,2670)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 1 U 264/08 (https://dejure.org/2009,2670)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    §§ 823, 253 BGB; § 7 StVG; §§ 10, 10a AKB

  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 1 Buchst a AKB, § 10 Abs 2 AKB, § 10a Abs 1 AKB, § 253 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung: Befestigung der Ladung eines Mofa-Anhängers mittels eines Spanngurtes als Gebrauch des Kraftfahrzeugs; Schmerzensgeldbemessung für durch abrutschenden Spanngurt verursachte Augenverletzung

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 31 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung der Einstandspflicht Kfz- Haftpflichtversicherung - Privathaftpflichtversicherung bei Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs

  • Judicialis

    AKB § 10 Nr. 1; ; AKB § 10 Nr. 2; ; AKB § 10 a Nr. 1; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 823; ; StVG § 7 Abs. 1

  • hiepler.com PDF
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs; Verletzung Dritter beim Anlegen eines Spanngurts; Schmerzensgeld für eine Augenverletzung "durch" den Gebrauch des Kraftfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff des Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs; Verletzung Dritter beim Anlegen eines Spanngurts

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Spanngurt abgerutscht: Versicherung muss zahlen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Spanngurt abgerutscht: Versicherung muss zahlen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Benzinklausel: Verletzung beim Anlegen eines Spanngurts zur Ladungssicherung

  • nomos.de PDF, S. 31 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung der Einstandspflicht Kfz- Haftpflichtversicherung - Privathaftpflichtversicherung bei Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1337
  • NZV 2010, 77
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 122/78

    Zum Begriff des "Gebrauchs von Fahrzeugen" im Sinne von AkB § 10 und zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 1 U 264/08
    Es kommt mithin darauf an, ob der hier vom Kläger geltend gemachte Schaden zu dem von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckten Wagnis gehört, oder ob dies ein Wagnis ist, das einer Betriebs- oder Privathaftpflichtversicherung unterliegen würde; demnach dient die Auslegung des § 10 AKB der Abgrenzung der beiden Haftpflicht-Wagnisse (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.1979 - VI ZR 122/78 -, NJW 1979, 2408 = VersR 1979, 956 [juris Rn. 31]).

    Durch den "Gebrauch" des versicherten Fahrzeugs ist ein Schaden nur eingetreten, wenn er mit dem versicherten Wagnis in adäquatem Ursachenzusammenhang steht; deshalb kommt es in den Fällen, in denen Schäden durch das Hantieren im Zusammenhang mit Ladegut entstanden sind, darauf an, ob das versicherte Transportfahrzeug an der schadensstiftenden Verrichtung schon oder noch beteiligt, d.h. aktuell und unmittelbar, zeitnah und ortsnah dafür eingesetzt gewesen ist (BGH, Urt. v. 10.07.1980 - IVa ZR 17/80 -, NJW 1980, 2525 = VersR 1980, 1039 [juris Rn. 10]; BGH, Urt. v. 26.06.1979 - VI ZR 122/78 -, NJW 1979, 2408 [juris Rn. 34]).

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt in gewisser Weise von den in der Rechtsprechung entschiedenen, in denen eine Schadensverursachung in Zusammenhang mit einer fest mit dem Fahrzeug verbundene Entladevorrichtung wie einer Ölpumpe oder einem Kompressor erfolgte und eine Haftung nach § 10 AKB bejaht wurde (s. die bereits zitierten Urteile des BGH NJW 1979, 2408 und NJW 1990, 257).

  • BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 17/80

    Schadensverursachung "durch den Gebrauch" eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 1 U 264/08
    Durch den "Gebrauch" des versicherten Fahrzeugs ist ein Schaden nur eingetreten, wenn er mit dem versicherten Wagnis in adäquatem Ursachenzusammenhang steht; deshalb kommt es in den Fällen, in denen Schäden durch das Hantieren im Zusammenhang mit Ladegut entstanden sind, darauf an, ob das versicherte Transportfahrzeug an der schadensstiftenden Verrichtung schon oder noch beteiligt, d.h. aktuell und unmittelbar, zeitnah und ortsnah dafür eingesetzt gewesen ist (BGH, Urt. v. 10.07.1980 - IVa ZR 17/80 -, NJW 1980, 2525 = VersR 1980, 1039 [juris Rn. 10]; BGH, Urt. v. 26.06.1979 - VI ZR 122/78 -, NJW 1979, 2408 [juris Rn. 34]).

    Abgrenzungsmaßstab muss die Erwägung sein, dass die typische, vom Gebrauch des Kraftfahrzeugs selbst und unmittelbar ausgehende Gefahr gedeckt sein soll; für Fälle, in denen die Gefahr nicht unmittelbar vom Fahrzeug ausgeht, sondern von einer Person, die mit dem Fahrzeug in Zusammenhang steht, ist auf die typische Tätigkeit und die vom Gesetz vorgeschriebenen Pflichten des Fahrers eines Kraftfahrzeugs entscheidend abzustellen (BGH, Urt. v. 10.07.1980 - IVa ZR 17/80 -, NJW 1980, 2525 [juris Rn. 12]).

  • BGH, 19.09.1989 - VI ZR 301/88

    Begriff des Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs; Entladen eines Tankwagens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 1 U 264/08
    b) Der Begriff des "Gebrauchs" eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 10 Nr. 1 AKB geht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher sich der Senat anschließt, weiter als der des "Betriebs" im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG (s etwa BGH, Urt. v. 19.09.1989 - VI ZR 301/88 -, NJW 1990, 257 = VersR 1989, 1187 [juris Rn. 8]; Urt. v. 25.10.1994 - VI ZR 107/94 -, NJW-RR 1995, 215 = VersR 1995, 90 [juris Rn. 16]).

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt in gewisser Weise von den in der Rechtsprechung entschiedenen, in denen eine Schadensverursachung in Zusammenhang mit einer fest mit dem Fahrzeug verbundene Entladevorrichtung wie einer Ölpumpe oder einem Kompressor erfolgte und eine Haftung nach § 10 AKB bejaht wurde (s. die bereits zitierten Urteile des BGH NJW 1979, 2408 und NJW 1990, 257).

  • BGH, 25.10.1994 - VI ZR 107/94

    Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Abstellen eines Kfz unter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 1 U 264/08
    b) Der Begriff des "Gebrauchs" eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 10 Nr. 1 AKB geht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher sich der Senat anschließt, weiter als der des "Betriebs" im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG (s etwa BGH, Urt. v. 19.09.1989 - VI ZR 301/88 -, NJW 1990, 257 = VersR 1989, 1187 [juris Rn. 8]; Urt. v. 25.10.1994 - VI ZR 107/94 -, NJW-RR 1995, 215 = VersR 1995, 90 [juris Rn. 16]).
  • OLG Oldenburg, 04.01.2007 - 15 W 51/06

    Bemessung der Schmerzensgeldhöhe hinsichtlich der Folgen eines Faustschlags in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 1 U 264/08
    Oder es handelte sich um relativ junge Geschädigte, bei denen erhebliche Auswirkungen auf die weitere berufliche Tätigkeit - eines Zahnarztes (OLG Hamm, VersR 2001, 346, vgl. Hacks/Ring/Böhm, SchmerzensgeldBeträge, 27. Aufl. 2009, lfd. Nr. 27.1920, juris) oder eines Wirtschaftsinformatikers (OLG Oldenburg, VersR 2008, 653, vgl. Hacks/Ring/Böhm, a.a.O., lfd. Nr. 27.2313, juris) - zu gewärtigen waren; an derartigen zusätzlichen Auswirkungen fehlt es erfreulicherweise beim Kläger.
  • BGH, 23.02.1977 - IV ZR 59/76

    Schadensersatz - Transportfahrzeug - Hantieren mit Ladegut

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 1 U 264/08
    Auszugehen ist von einer natürlichen Betrachtungsweise, die auch darauf Rücksicht nimmt, ab bzw. bis wann nach dem Zweck der Haftpflichtversicherung der Versicherer den Gebrauch eines Fahrzeugs vernünftigerweise als von diesem ausgehendes Beladungs- oder Entladungsrisiko ansehen muss und der Versicherte sowie die durch die Kfz-Pflichtversicherung geschützte Allgemeinheit bei Schäden der genannten Art mit Versicherungsschutz des Kfz-Haftpflichtversicherer rechnen können (BGH, Urt. v. 23.02.1977 - IV ZR 59/76 -, VersR 1977, 418 [juris Rn. 10]).
  • OLG Hamm, 15.11.1999 - 6 U 32/99

    Haftung wegen Verletzung eines Mitspielers beim Tennisspiel, Unkontrollierter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 1 U 264/08
    Oder es handelte sich um relativ junge Geschädigte, bei denen erhebliche Auswirkungen auf die weitere berufliche Tätigkeit - eines Zahnarztes (OLG Hamm, VersR 2001, 346, vgl. Hacks/Ring/Böhm, SchmerzensgeldBeträge, 27. Aufl. 2009, lfd. Nr. 27.1920, juris) oder eines Wirtschaftsinformatikers (OLG Oldenburg, VersR 2008, 653, vgl. Hacks/Ring/Böhm, a.a.O., lfd. Nr. 27.2313, juris) - zu gewärtigen waren; an derartigen zusätzlichen Auswirkungen fehlt es erfreulicherweise beim Kläger.
  • OLG München, 19.12.1997 - 10 U 2963/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 1 U 264/08
    § 10 a AKB schränkt den Versicherungsumfang gem. § 10 AKB nicht ein, sondern grenzt die Eintrittspflicht der verschiedenen Haftpflichtversicherer des Motorwagens und des Anhängers im Innenverhältnis zueinander ab (OLG München, Urt. v. 19.12.1997 - 10 U 2963/97 -, NZV 1999, 124, 125); dabei besteht die Deckung durch die Kfz.-Unfallversicherung des Zugfahrzeugs unabhängig davon, ob der Anhänger versicherungspflichtig ist oder von der Versicherungspflicht befreit ist (Feyock/Jacobsen/Lemor, a.a.O., § 3 KfzPflVV Rn. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 17/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23551
OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 17/09 (https://dejure.org/2009,23551)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.2009 - 2 W 17/09 (https://dejure.org/2009,23551)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 2 W 17/09 (https://dejure.org/2009,23551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung der Streitwertfestsetzung des verweisenden Gerichts

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung der Streitwertfestsetzung des verweisenden Gerichts

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; GKG § 62 S. 1; ; GKG § 63 Abs. 2; ; GKG § 66 Abs. 3 Satz 3; ; GKG § 68 Abs. 1 Satz 5; ; GKG § 68 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    GKG § 62 S. 1; GKG § 63 Abs. 2
    Bindungswirkung der Streitwertfestsetzung des verweisenden Gerichts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 16/09

    Bindungswirkung der Streitwertfestsetzung des verweisenden Gerichts

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 17/09
    2 W 16/09 2 W 17/09.

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 27. Januar 2009 (2 W 16/09) gegen die Festsetzung des Gebührenstreitwerts in dem Anerkenntnisurteil des Einzelrichters der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 19 O 6/09, wird als unzulässig verworfen.

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 27. Januar 2009 (2 W 16/09) wird die Festsetzung des Gebührenstreitwerts in dem Anerkenntnisurteil des Einzelrichters der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 19 O 6/09, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

  • OLG Köln, 21.06.1999 - 12 W 26/99

    Festsetzung des Streitwertes für die Zuständigkeitsbestimmung

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 17/09
    Diese Wertfestsetzung ist gem. §§ 62 S. 1, 63 Abs. 2 GKG nunmehr für die Berechnung der Gebühren maßgeblich und bindend (vgl. allgemein Senat, Rpfleger 1974, 22; Senat, JurBüro 1975, 1354; OLG Köln [12. Zivilsenat] OLGR 2000, 78; KG, MDR 1959, 136; OLG Dresden OLGR 2008, 42; OLG Frankfurt, MDR 1964, 246; OLG Koblenz OLGR 2005, 602; OLG Saarbrücken, JurBüro 1965, 643; Schneider, MDR 1992, 218).

    Dadurch soll vermieden werden, dass in derselben Angelegenheit Gebühren nach einen höheren oder auch niedrigeren Wert als dem für die Zuständigkeit bzw. Zulässigkeit des Rechtsmittels für maßgeblich erachteten Streitwert berechnet werden (OLG Köln [12. Zivilsenat] OLGR 2000, 78).

    Die Bindungswirkung der amtsgerichtlichen Streitwertfestsetzung besteht allerdings nur in Höhe des Grenzwertes für die Zuständigkeit; eine Bezifferung des verweisenden Gerichts ist darüber hinaus nicht bindend, weil davon die Zuständigkeit nicht abhängt (Senat, Rpfleger 1974, 22; JurBüro 1975, 1354; OLG Köln [12. Zivilsenat] OLGR 2000, 78; OLG Celle NJW 1957, 1640; OLG Frankfurt JurBüro 1964, 206; OLG München MDR 1988, 973; Schneider, MDR 1992, 218).

  • OLG Dresden, 26.10.2007 - 8 W 1224/07

    Streitwerterhöhung durch ergänzenden Feststellungsantrag zum Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 17/09
    Diese Wertfestsetzung ist gem. §§ 62 S. 1, 63 Abs. 2 GKG nunmehr für die Berechnung der Gebühren maßgeblich und bindend (vgl. allgemein Senat, Rpfleger 1974, 22; Senat, JurBüro 1975, 1354; OLG Köln [12. Zivilsenat] OLGR 2000, 78; KG, MDR 1959, 136; OLG Dresden OLGR 2008, 42; OLG Frankfurt, MDR 1964, 246; OLG Koblenz OLGR 2005, 602; OLG Saarbrücken, JurBüro 1965, 643; Schneider, MDR 1992, 218).
  • OLG München, 09.02.1995 - 11 W 689/95

    Voraussetzungen der Erstattung von Privatgutachterkosten

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 17/09
    In einem solchen Falle ist für die Wertbemessung des Streitgegenstandes vielmehr auf den Aufwand an Zeit und Sachmitteln abzustellen, der mit der Erteilung der verlangten Auskunft oder Rechnungslegung verbunden ist (OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 192; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Auflage 2007, Rn. 4467; Zöller/Herget, aaO, § 3 Rn. 16 Stichwort "Rechnungslegung").
  • OLG Koblenz, 28.02.2005 - 3 W 84/05

    Voraussetzung für die Bindung an die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 17/09
    Diese Wertfestsetzung ist gem. §§ 62 S. 1, 63 Abs. 2 GKG nunmehr für die Berechnung der Gebühren maßgeblich und bindend (vgl. allgemein Senat, Rpfleger 1974, 22; Senat, JurBüro 1975, 1354; OLG Köln [12. Zivilsenat] OLGR 2000, 78; KG, MDR 1959, 136; OLG Dresden OLGR 2008, 42; OLG Frankfurt, MDR 1964, 246; OLG Koblenz OLGR 2005, 602; OLG Saarbrücken, JurBüro 1965, 643; Schneider, MDR 1992, 218).
  • OLG München, 29.02.1988 - 5 W 956/88
    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 17/09
    Die Bindungswirkung der amtsgerichtlichen Streitwertfestsetzung besteht allerdings nur in Höhe des Grenzwertes für die Zuständigkeit; eine Bezifferung des verweisenden Gerichts ist darüber hinaus nicht bindend, weil davon die Zuständigkeit nicht abhängt (Senat, Rpfleger 1974, 22; JurBüro 1975, 1354; OLG Köln [12. Zivilsenat] OLGR 2000, 78; OLG Celle NJW 1957, 1640; OLG Frankfurt JurBüro 1964, 206; OLG München MDR 1988, 973; Schneider, MDR 1992, 218).
  • BGH, 14.10.2015 - IV ZB 21/15

    Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der Berufungssumme: Anforderungen

    b) Hiervon abweichend will das Berufungsgericht in den Fällen, in denen es dem Kläger um die bloße Auskunft geht, nicht dagegen um die Vorbereitung einer Leistungsklage, für die Wertbemessung allein auf den Aufwand an Zeit und Sachmitteln abstellen, der mit der Erteilung der verlangten Auskunft verbunden ist (so auch OLG Köln OLGR 2009, 680, 681; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 192; Zöller aaO; Schneider/Herget, Streitwertkommentar 12. Aufl. Rn. 4467).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.11.2008 - 5 U 106/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,28066
OLG Celle, 27.11.2008 - 5 U 106/08 (https://dejure.org/2008,28066)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.11.2008 - 5 U 106/08 (https://dejure.org/2008,28066)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. November 2008 - 5 U 106/08 (https://dejure.org/2008,28066)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 9 Abs. 1 Buchst. b) EuGVVO; Art. 11 Abs. 2 EuGVVO; § 116 SGB X
    Richtiger Gerichtsstand bei der Inanspruchnahme eines polnischen Versicherungsunternehmens auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

  • Wolters Kluwer

    Richtiger Gerichtsstand bei der Inanspruchnahme eines polnischen Versicherungsunternehmens auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Klage einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland gegen ein polnisches Versicherungsunternehmen aus übergegangenem Recht (§ 116 SGB X) - Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Polen - keine Begründung eines Gerichtsstandes in Deutschland - grundsätzliche ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EuGVVO Art. 11 Abs. 2; EuGVVO Art. 9 Abs. 1 b
    Keine Zuständigkeit deutscher Gerichte für Regressklage einer deutschen Krankenkasse gegen ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers nach Auslandsunfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Klage vor Heimatgericht auch für juristische Personen möglich

  • ra-frese.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Klage vor Heimatgericht auch für juristische Personen möglich

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1426
  • AnwBl 2009, 156
  • AnwBl 2009, 244
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.12.2007 - C-463/06

    DAS OPFER EINES VERKEHRSUNFALLS KANN VOR DEM GERICHT DES ORTES SEINES WOHNSITZES

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2008 - 5 U 106/08
    Die Entscheidung der 2. Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Dezember 2007 ( VersR 2008, 111 ff. ), nach der der Geschädigte vor dem Gericht des Ortes in einem Mitgliedsstaat, in dem er seinen Wohnsitz habe, eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben könne, der seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates habe, gelte auch für die Klägerin, auf die Ansprüche des Geschädigten durch Legalzession übergegangen seien.
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