Weitere Entscheidung unten: OLG München, 17.11.2005

Rechtsprechung
   OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06, 32 Wx 26/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4326
OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06, 32 Wx 26/06 (https://dejure.org/2006,4326)
OLG München, Entscheidung vom 07.03.2006 - 32 Wx 23/06, 32 Wx 26/06 (https://dejure.org/2006,4326)
OLG München, Entscheidung vom 07. März 2006 - 32 Wx 23/06, 32 Wx 26/06 (https://dejure.org/2006,4326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 1065; ; BRAGO § 1; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 61; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; ; RVG § 13; ; RVG § 2 Abs. 2; ; StVollzG § 116

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1727
  • MDR 2006, 1016
  • Rpfleger 2006, 441
  • OLG-Report München 2006, 191
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1980 - III ZR 187/79

    Anspruch auf Ersatz von Gebühren für die Beautragung von Rechtsanwälten - Erhöhte

    Auszug aus OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06
    So habe z.B. die Gebührenerhöhung für einen weiteren Auftraggeber im Zwangsvollstreckungsverfahren 3/10 von 3/10 (BGH NJW 81, 1103) betragen.
  • LG Köln, 01.04.2005 - 10 T 19/05

    Zwangsvollstreckung wegen Forderungen; Rechtsanwaltsvergütung in einem

    Auszug aus OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06
    Hätte der Gesetzgeber bei Wertgebühren die Erhöhung um das 0, 3-fache der Ausgangsgebühr gewollt, wäre die Unterscheidung zwischen Wertgebühren einerseits und Fest- und Betragsrahmengebühren überflüssig gewesen (ebenso LG Köln ZMR 2006, 78, LG Wuppertal ZMR 2005, 742).
  • LG Wuppertal, 30.05.2005 - 6 T 308/05

    Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren im Rahmen der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06
    Hätte der Gesetzgeber bei Wertgebühren die Erhöhung um das 0, 3-fache der Ausgangsgebühr gewollt, wäre die Unterscheidung zwischen Wertgebühren einerseits und Fest- und Betragsrahmengebühren überflüssig gewesen (ebenso LG Köln ZMR 2006, 78, LG Wuppertal ZMR 2005, 742).
  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 147/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Bemessung der Verfahrensgebühr im Notarbeschwerdeverfahren

    Die dortige Aufzählung der Beschwerdeverfahren, für die die Gebühren wie bei einem Berufungsverfahren (1,6 fache Verfahrensgebühr) festzusetzen sind, ist enumerativ und damit abschließend (vgl. OLG München, NJW-RR 2006, 1727; OLG Schleswig, ZEV 2006, 366, 367).
  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (BayObLGZ 2002, 304; OLGR München 2006, 184; OLGR München 2006, 191; KGR Berlin 2006, 359; KGR Berlin 2007, 306; KG BT-Prax 2007, 82).

    Eine Entscheidung des Betreuers im Rahmen seines Aufgabenkreises und bei Vorliegen etwaiger gerichtlicher Genehmigungen wird nicht deshalb rechtswidrig, weil möglicherweise eine derartige gewillkürte Vertretungsbefugnis Dritter besteht (OLGR München 2006, 191).

    Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188).

  • OLG München, 05.12.2006 - 32 Wx 158/06

    Einzelrichterentscheidung über Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des

    Der Senat hält daran fest, dass im Erbscheinerteilungsverfahren oder vergleichbaren Verfahren der Rechtsanwalt, der einen Beteiligten im Rechtsmittelverfahren vertritt, nur eine 0, 5 Verfahrensgebühr nach VV Nr. 3500 zu § 2 Abs. 2 RVG erhält (im Anschluss an die Senatsentscheidung vom 7. März 2006 - 32 Wx 23/06 und 32 Wx 26/06 Rpfleger 2006, 441).

    Wenngleich die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde im Hinblick auf die auch dem Landgericht bekannte Senatsentscheidung vom 7.3.2006 (Rpfleger 2006, 441) zu Unrecht erfolgt ist, ist der Senat an die Zulassung gebunden.

    Auf den Senatsbeschluss vom 7.3.2006 (aaO) wird Bezug genommen.

  • OLG Köln, 19.01.2011 - 2 Wx 6/11

    Anwaltsgebühren im Erbscheinverfahren

    Die dortige Aufzählung der Beschwerdeverfahren, für die die Gebühren wie bei einem Berufungsverfahren (1,6 fache Verfahrensgebühr festzusetzen sind, ist enumerativ und damit abschließend (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010, V ZB 147/10; OLG München, NJW-RR 2006, 1727; OLG Schleswig, ZEV 2006, 366 [367]).
  • OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 78/10

    Rechtsanwaltskosten: Verfahrensgebühr für die Vertretung im Beschwerdeverfahren

    des 1. Abschnitts Unterabschnitt 2 nur auf die dort enumerativ aufgezählten ("bestimmten") Beschwerden und Verfahren anzuwenden (OLG München, NJW-RR 2006, 1727; OLG Karlsruhe vom 3.6.2008, 11 Wx 143/06 = BeckRS 2009, 26909; OLG Schleswig ZEV 2006, 366; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt RVG 19. Aufl. VV Nr. 3500 Rn. 6; Göttlich/Mümmler RVG 3. Aufl. Stichwort: Erbschein Ziff. 1; Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. RVG VV 3500 Rn. 3; a.A. Ruby ZEV 2006, 367; Rohlfing/Trappe, ErbR 2010, 83).

    Da der Gesetzgeber alle in Nr. 3200 VV RVG nicht ausdrücklich genannten Beschwerden nach Nr. 3500 VV RVG behandelt wissen will, ist die Aufzählung auch abschließend (OLG München, NJW-RR 2006, 1727; KG FGPrax 2009, 235; KG vom 6.1.2009, 1 W 514/08 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe vom 3.6.2008, 11 Wx 143/06 = BeckRS 2009, 26909; OLG Schleswig ZEV 2006, 366; a.A. OLG Köln vom 30.7.2008, 2 VA (Not) 2/07 = DNotZ 2009, 396/397).

  • OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06

    Verfahrenspflegschaft und vorläufige Betreuung bei vorläufiger Unterbringung

    Denn der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör umfasst, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220; OLG-Report München 2006, 191 = FamRZ 2006, 729 LS).
  • OLG Braunschweig, 10.03.2022 - 3 W 3/22

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; 1,6-fache Verfahrensgebühr in

    Entgegenstehende Rechtsprechung bezieht sich auf die Rechtslage vor Inkrafttreten des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes; zu diesem Zeitpunkt Umfasste die Vorbemerkung 3.2.1 noch nicht die Endentscheidungen zur Hauptsache in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 7. März 2006 - 32 Wx 23/06 u. 26/06 -, NJW-RR 2006, S. 1727 [1728]).
  • OLG Celle, 19.12.2011 - 2 W 256/11

    Bemessung der Anwaltsgebühren im Verfahren der weiteren Beschwerde nach § 27 FGG

    Da in Ermangelung einer Regelungslücke eine analoge Anwendung nicht in Betracht kommt, erhält im Erbscheinerteilungsverfahren der Rechtsanwalt, der einen Beteiligten im Verfahren der weiteren Beschwerde vertritt, nach allgemeiner Ansicht in der Rechtsprechung und dem überwiegenden Schrifttum, der sich der Senat anschließt, nur eine 0, 5 Verfahrensgebühr nach VV Nr. 3500 zu § 2 Abs. 2 RVG (vgl. OLG München NJW-RR 2006, 1727; OLG München Beschluss vom 5. Dezember 2006, 32 Wx 158/06; vgl. auch die Nachweise bei Meyer, JurBüro 2011, 74).
  • LG Stuttgart, 17.08.2007 - 10 T 202/07

    Kostenfestsetzung: Höhe der Verfahrens- und Terminsgebühr in einem

    Da das Erbscheinerteilungsverfahren darin gerade nicht genannt ist, gelten hier für das Rechtsmittelverfahren die Auffangtatbestände in Teil 3 Abschnitt 5 zu Anlage 1 RVG, für die Verfahrensgebühr also VV Nr. 3500 und für die Terminsgebühr VV Nr. 3513 (OLG München NJW-RR 2006, 1727; MDR 2007, 620; OLG Schleswig ZEV 2006, 366).
  • OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 26/06

    Kostenfestsetzung für ein weiteres Beschwerdeverfahren in einem

    32 Wx 23/06 32 Wx 26/06.
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 180/05, 33 Wx 170/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7507
OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 180/05, 33 Wx 170/05 (https://dejure.org/2005,7507)
OLG München, Entscheidung vom 17.11.2005 - 33 Wx 180/05, 33 Wx 170/05 (https://dejure.org/2005,7507)
OLG München, Entscheidung vom 17. November 2005 - 33 Wx 180/05, 33 Wx 170/05 (https://dejure.org/2005,7507)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur Vertretung in einem zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren; Anfechtung einer gerichtlich genehmigten Unterbringung durch einen Betreuer; Absehen des Beschwerdegerichts von der grundsätzlich ...

  • Wolters Kluwer

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur Vertretung in einem zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren; Anfechtung einer gerichtlich genehmigten Unterbringung durch einen Betreuer; Absehen des Beschwerdegerichts von der grundsätzlich ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwaltliche Vollmacht in Sachen Betreuung, Anhörung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Aufgabenkreis der Unterbringung berechtigt zur Unterbringung trotz Vorsorgevollmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 729 (Ls.)
  • OLG-Report München 2006, 191
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    So stellt es bereits einen Mangel dar, dass das Landgericht entgegen der zwingenden Vorschrift des § 70d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG der zuständigen Behörde keine Gelegenheit gegeben hat, sich zu dem Antrag der Betreuerin auf Genehmigung der Unterbringung zu äußern (vgl. BayObLGZ 2001, 219/220).

    (1) Nach der Rechtsprechung des BayObLG bedeutet der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220).

    Es hätte im Übrigen auch entweder einen Verfahrenspfleger rechtzeitig vor der Anhörung bestellen oder den erkennbar benannten Bevollmächtigten vom Termin der Anhörung benachrichtigen müssen (vgl. BayObLGZ 2001, 219).

  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 150/01

    Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] ; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 - 15 W 1620/99; Keidel/Kayser § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).

    Dies gilt zumal dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; Demharter FGPrax 2002, 137/138).

    (4) Jedoch musste das Landgericht in seinem Beschluss vom 17.8.2005 diesen Fragen nicht nachgehen, soweit es in seinen Hilfserwägungen in einer vertretbaren und vom Verfahrensbevollmächtigten der Betroffenen insoweit nicht gerügten Auslegung die Prüfung der Rechtmäßigkeit auf den Genehmigungsbeschluss beschränkt hat (vgl. insoweit auch BayObLGZ 2002, 304/313 = FGPrax 2002, 281/284).

  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    Gemäß diesen Vorschriften kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m.w.N.; Bassenge/Herbst/Roth § 69f FGG Rn. 4) darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m.w.N.; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70h Rn. 5).

  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] ; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 - 15 W 1620/99; Keidel/Kayser § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04

    Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    Dies wäre erforderlich gewesen, da bereits das Amtsgericht eine entsprechende Beteiligung versäumt hatte (vgl. BayObLG NJW-RR 2005, 1314).
  • BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 15/03

    Unterbringungsverfahren - Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] ; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 - 15 W 1620/99; Keidel/Kayser § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99

    Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    Dies gilt zumal dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).
  • OLG Dresden, 25.10.1999 - 15 W 1620/99

    Anhörungsverfahren bei Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] ; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 - 15 W 1620/99; Keidel/Kayser § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
    Im Hinblick auf den durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG garantierten Schutz der persönlichen Freiheit (vgl. BVerfGE 58, 208/220) muss die Anhörung in aller Regel am nächsten Tag nachgeholt werden (vgl. Keidel/Kayser § 70h Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

  • BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei

  • BayObLG, 27.07.2000 - 1Z BR 64/00

    Zur Erstattung der Kosten eines nur formell am Beschwerdeverfahren Beteiligten

  • BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95

    Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

  • BayObLG, 10.02.1994 - 3Z BR 15/94

    Unterbringung; Betreuter; Alkoholismus; Alkoholmißbrauch; Hirnabbau;

  • BGH, 23.10.2019 - I ZB 60/18

    Vertretung eines nicht prozessfähigen Schuldners durch einen

    So wenig wie die Wirksamkeit der Betreuerbestellung durch eine bereits bestehende umfassende Vorsorgevollmacht beeinträchtigt wird (OLG München, BeckRS 2005, 13584; Palandt/Götz, BGB, 78. Aufl., § 1896 Rn. 12), wird die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht durch eine Betreuerbestellung beeinträchtigt (MünchKomm.BGB/Schwab, 7. Aufl., § 1896 Rn. 64).
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