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Weitere Entscheidungen unten: OLG Koblenz, 07.07.2004 | OLG Karlsruhe, 14.03.2005

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.02.2005 - 2 U 72/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2321
OLG Köln, 02.02.2005 - 2 U 72/04 (https://dejure.org/2005,2321)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.02.2005 - 2 U 72/04 (https://dejure.org/2005,2321)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 2 U 72/04 (https://dejure.org/2005,2321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    InsO § 35; ; InsO § 36; ; InsO § 38; ; InsO § 86 I Nr. 2; ; InsO §§ 174 ff.; ; BGB § 2213 I 3; ; BGB § 2213 III; ; BGB §§ 2303 ff.; ; ZPO § 240

  • zvi-online.de

    InsO §§ 35, 36, 38, 86 Abs. 1, §§ 174 ff.; BGB § 2213 Abs. 1, 3, §§ 2303 ff.; ZPO § 240
    Zum Verhältnis von Testamentsvollstreckung über den Nachlass des Erblassers und Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei laufender Testamentsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Empfangsbekenntnisses; Unterbrechung eines Prozesses über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen des Schuldners; Zugehörigkeit eines der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlass zur Insolvenzmasse; Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 452
  • NZI 2005, 267
  • NZI 2005, 268
  • FamRZ 2005, 1104
  • Rpfleger 2005, 363
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • LG Bonn, 05.05.2004 - 9 O 287/03
    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2005 - 2 U 72/04
    Auf die Berufung des jetzigen Beklagten zu 1) und die Anschlussberufungen der Kläger wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das am 5. Mai 2004 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 287/03 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits I. Instanz bleibt es bei der Kostenentscheidung des Landgerichts in dem Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 5. Mai 2004, 9 O 287/03.

    Die Kläger haben zunächst in zwei getrennten Verfahren vor dem Landgericht Bonn (9 O 287/03 und 9 O 342/03) im Wege der Stufenklage jeweils den vormaligen Beklagten zu 1) auf Auskunft und Zahlung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie den Beklagten zu 2) als Testamentsvollstrecker auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den von ihm verwalteten Nachlass wegen der Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche in Anspruch genommen.

    Nachdem der ursprüngliche Beklagte zu 1) die Auskunftsansprüche anerkannt hat, sind antragsgemäß unter dem 9. September 2003 (Verfahren 9 O 287/03 Landgericht Bonn, Bl. 48 f. d.GA.) sowie unter dem 23. September 2003 (9 O 342/03 Landgericht Bonn, Bl. 143 d.GA.) jeweils entsprechende Teil-Anerkenntnisurteile erlassen worden.

    unter Abänderung des am 5. Mai 2004 verkündeten Teilanerkenntnis- und Schlussurteils des Landgerichts Bonn (9 O 287/03) die Klage gegen ihn abzuweisen,.

    Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des ursprünglichen Beklagten zu 1) sind die beim Landgericht Bonn zunächst getrennt geführten Verfahren 9 O 287/03 und 9 O 342/03, zumindest hinsichtlich der unmittelbar gegen den Schuldner verfolgten Zahlungsansprüche, unterbrochen worden.

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04

    Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Erben in der Nachlaßinsolvenz; Veräußerung …

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2005 - 2 U 72/04
    War zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Rechtsmittel über die angemeldete Insolvenzforderung anhängig, dann kann er nur dann aufgenommen werden, wenn die Forderung vom Insolvenzverwalter oder einem anderen Insolvenzgläubiger (§§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 2 InsO) oder wenn sie vom Schuldner (§ 184 InsO) bestritten worden ist (siehe auch BGH, Rpfleger 2004, 118; BGH, ZIP 2004, 2345).
  • BGH, 19.03.1981 - IVa ZR 30/80

    Gastwirtschaft gegen Umsatzbeteiligung - § 2329 BGB, Ergänzungsanspruch des …

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2005 - 2 U 72/04
    Grundsätzlich sind bei angeordneter Testamentsvollstreckung Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gemäß § 2213 Abs. 1 Satz 3 BGB ausschließlich gegen den Erben und nicht den Testamentsvollstrecker geltend zu machen (vgl. BGHZ 80, 205 [209 f.];… MünchKomm/Siegmann, BGB, 4. Auflage 2004, § 1967 Rn 10;… Palandt/Edenhofer, BGB, 64. Auflage 2005, § 1967 Rn 6).
  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 44/92

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen bei Urteilsberichtigung; Anforderungen an …

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2005 - 2 U 72/04
    Durch die Unterzeichnung und Rücksendung des Empfangsbekenntnisses hat der Prozessbevollmächtigte des jetzigen Beklagten zu 1) seinen Willen zum Ausdruck gebracht, die in seinen Gewahrsam gelangte Ausfertigung als zugestellt zu behandeln (vgl. allgemein BGH, NJW-RR 1993, 1213; OLG Brandenburg, MDR 1997, 1063 [1064}).
  • LG Göttingen, 04.07.2003 - 10 T 37/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2005 - 2 U 72/04
    War zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Rechtsmittel über die angemeldete Insolvenzforderung anhängig, dann kann er nur dann aufgenommen werden, wenn die Forderung vom Insolvenzverwalter oder einem anderen Insolvenzgläubiger (§§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 2 InsO) oder wenn sie vom Schuldner (§ 184 InsO) bestritten worden ist (siehe auch BGH, Rpfleger 2004, 118; BGH, ZIP 2004, 2345).
  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 144/63

    Verletzung eines eingetragenen Gebrauchsmusters - Herstellung und Vertrieb von …

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2005 - 2 U 72/04
    Die von Amts wegen zu prüfenden formellen und materiellen Voraussetzungen einer wirksamen Aufnahme (BGH, NJW 1966, 51) liegen hier vor: .
  • OLG Celle, 08.11.2002 - 15 UF 105/02

    Unterhaltsverfahren über laufende Kindesunterhaltsansprüche: Unterbrechung bei …

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2005 - 2 U 72/04
    Diese erfasst den Rechtsstreit insgesamt und damit auch insoweit, als eine insolvenzfreie Rechtsstellung der Partei betroffen ist (OLG Celle, FamRZ 2003, 1116 [1117];… MünchKomm/Feiber, a.a.O., § 240 Rn 18).
  • OLG Köln, 03.03.2000 - 2 W 31/00
    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2005 - 2 U 72/04
    Diese findet in voller Höhe nur bei Verzicht auf das Absonderungsrecht oder in Höhe eines - nachzuweisenden - Ausfalls bei der Verteilung der Masse Berücksichtigung (Senat, NZI 2001, 33 [34];… Uhlenbruck, a.a.O., § 52 Rn 5).
  • OLG Brandenburg, 30.01.1997 - 12 U 51/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Streichung einer Notfrist durch …

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2005 - 2 U 72/04
    Durch die Unterzeichnung und Rücksendung des Empfangsbekenntnisses hat der Prozessbevollmächtigte des jetzigen Beklagten zu 1) seinen Willen zum Ausdruck gebracht, die in seinen Gewahrsam gelangte Ausfertigung als zugestellt zu behandeln (vgl. allgemein BGH, NJW-RR 1993, 1213; OLG Brandenburg, MDR 1997, 1063 [1064}).
  • OVG Berlin, 30.06.1995 - 3 S 16.93
    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2005 - 2 U 72/04
    Der unter Testamentsvollstreckung stehende Nachlass bilde ein Sondervermögen (vgl. OVG Berlin, ZIP 1995, 1432 [1434]), das der Testamentsvollstrecker als Treuhänder verwalte und über das nur er verfügen dürfe (…vgl. Uhlenbruck, a.a.O., § 83 Rn 5; Messner, ZVI 2004, 433 [437]).
  • LG Aachen, 22.09.1959 - 7 T 453/59
  • OLG Köln, 21.11.2017 - 20 W 33/17

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Verweisung des Rechtsstreits an …

    Vor diesem Hintergrund schließt sich der Senat der überwiegend vertreten Ansicht an, nach der die Vorschrift des § 32 Abs. 2 RVG einschränkend dahin auszulegen ist, dass eine Beschwerde nur im Rahmen der Regeln des GKG stattfinden soll, die Anfechtung einer vorläufigen Streitwertfestsetzung mithin unstatthaft ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschl.v. 03.12.2007, Az. L 5 KA 3492/07, juris; OLG Frankfurt, AGS 07, 256; OLG Köln - 19. ZS - OLGR 05, 556; OLG Karlsruhe OLGR 08, 10; OLG Hamm FamRZ 05, 1767; OLG Jena OLGR 99, 392; OLG Dresden, Beschl. v. 27.02.08 - 4 W 0143/08 -, juris; OLG Celle FamRZ 11, 134; a.A. OLG Zweibrücken OLGR 07, 299; OLG Köln - Familiensenat - OLGR 05, 256).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8616
OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04 (https://dejure.org/2004,8616)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.07.2004 - 7 WF 623/04 (https://dejure.org/2004,8616)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 7 WF 623/04 (https://dejure.org/2004,8616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines Verfahrens auf Abänderung eines Ehescheidungsurteils ; Korrektur der Entscheidung über denöffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1255
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 133/85

    Rentenversicherung - Anwartschaft - Ausgleich - Ehe - Trennungszeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
    Dies gilt auch dann, wenn die verwendeten Geldmittel zweckgebunden zugewendet worden sind (Anschluss BGH, 8. Oktober 1986, IVb ZB 133/85, FamRZ 1987, 48).

    Jedoch setzt dies voraus, dass der Dritte Beiträge direkt an den Versicherungsträger geleistet hat oder die Zuwendung in einer Weise erbracht hat, die wirtschaftlich einer Direktleistung von Beiträgen an den Versicherungsträger gleichzustellen ist (BGH FamRZ 1983, 262 f; 1984, 570 ff; 1987, 48 f).

  • OLG Bamberg, 21.09.1987 - 7 UF 43/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
    Wurde eine unentgeltliche Zuwendung eines Dritten (hier: der Mutter an die noch nicht verheiratete Tochter) bereits bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs durch Einstellung in das Anfangsvermögen als Schenkung berücksichtigt, scheidet eine nochmalige Privilegierung der gleichen Vermögenszuwendung im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach § 1587 Abs. 1 Satz 2 BGB aus (Anschluss OLG Bamberg, 21. September 1987, 7 UF 43/87, FamRZ 1989, 509).

    Auch aus diesem Grund scheidet eine nochmalige Privilegierung der gleichen Vermögenszuwendung im Rahmen des Versorgungsausgleichs aus (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1989, 509 zum umgekehrten Fall, wonach eine beim Versorgungsausgleich unberücksichtigte Zuwendung nicht zusätzlich dem Anfangsvermögen des Zugewinnausgleichs zugerechnet werden kann).

  • BGH, 29.02.1984 - IVb ZB 887/81

    Einbeziehung von durch unentgeltliche Zuwendungen Dritter finanzierte …

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
    Jedoch setzt dies voraus, dass der Dritte Beiträge direkt an den Versicherungsträger geleistet hat oder die Zuwendung in einer Weise erbracht hat, die wirtschaftlich einer Direktleistung von Beiträgen an den Versicherungsträger gleichzustellen ist (BGH FamRZ 1983, 262 f; 1984, 570 ff; 1987, 48 f).
  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 910/80

    Berücksichtigung von schenkweise von einem Dritten entrichteten freiwilligen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
    Jedoch setzt dies voraus, dass der Dritte Beiträge direkt an den Versicherungsträger geleistet hat oder die Zuwendung in einer Weise erbracht hat, die wirtschaftlich einer Direktleistung von Beiträgen an den Versicherungsträger gleichzustellen ist (BGH FamRZ 1983, 262 f; 1984, 570 ff; 1987, 48 f).
  • BGH, 03.03.1993 - XII ZB 93/91

    Umfang der Korrektur im Abänderungsverfahren - Verfassungsmäßigkeit der …

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
    Hierfür reicht es nach Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift - vorbehaltlich der Einschränkungen nach Abs. 2 - für eine Abänderung aus, wenn ein im Zeitpunkt des Erlasses der Abänderungsentscheidung ermittelter Wertunterschied von dem in der abzuändernden Entscheidung zugrunde gelegten Wertunterschied abweicht, ohne dass es darauf ankommt, ob die Abweichung auf einer fehlerhaften Wertermittlung der bereits im Erstverfahren bekannten Anwartschaften beruht oder darauf, dass ein Anrecht damals nicht bekannt oder versehentlich nicht einbezogen wurde (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. BGH FamRZ 1993, 796 m.w.N.; auch OLG München, FamRZ 1991, 576; BGH FamRZ 1989, 264; OLG Koblenz - 15. Zivilsenat - FamRZ 1987, 950).
  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 80/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
    Hierfür reicht es nach Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift - vorbehaltlich der Einschränkungen nach Abs. 2 - für eine Abänderung aus, wenn ein im Zeitpunkt des Erlasses der Abänderungsentscheidung ermittelter Wertunterschied von dem in der abzuändernden Entscheidung zugrunde gelegten Wertunterschied abweicht, ohne dass es darauf ankommt, ob die Abweichung auf einer fehlerhaften Wertermittlung der bereits im Erstverfahren bekannten Anwartschaften beruht oder darauf, dass ein Anrecht damals nicht bekannt oder versehentlich nicht einbezogen wurde (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. BGH FamRZ 1993, 796 m.w.N.; auch OLG München, FamRZ 1991, 576; BGH FamRZ 1989, 264; OLG Koblenz - 15. Zivilsenat - FamRZ 1987, 950).
  • OLG MÜnchen, 16.11.1990 - 26 UF 1249/90

    Beamtenähnliche Versorgung für Angestellte von Landeszentralbanken

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
    Hierfür reicht es nach Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift - vorbehaltlich der Einschränkungen nach Abs. 2 - für eine Abänderung aus, wenn ein im Zeitpunkt des Erlasses der Abänderungsentscheidung ermittelter Wertunterschied von dem in der abzuändernden Entscheidung zugrunde gelegten Wertunterschied abweicht, ohne dass es darauf ankommt, ob die Abweichung auf einer fehlerhaften Wertermittlung der bereits im Erstverfahren bekannten Anwartschaften beruht oder darauf, dass ein Anrecht damals nicht bekannt oder versehentlich nicht einbezogen wurde (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. BGH FamRZ 1993, 796 m.w.N.; auch OLG München, FamRZ 1991, 576; BGH FamRZ 1989, 264; OLG Koblenz - 15. Zivilsenat - FamRZ 1987, 950).
  • OLG Koblenz, 16.04.1987 - 15 UF 1419/86

    Erneute gerichtliche Überprüfung einer rechtskräftigen Entscheidung über den …

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
    Hierfür reicht es nach Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift - vorbehaltlich der Einschränkungen nach Abs. 2 - für eine Abänderung aus, wenn ein im Zeitpunkt des Erlasses der Abänderungsentscheidung ermittelter Wertunterschied von dem in der abzuändernden Entscheidung zugrunde gelegten Wertunterschied abweicht, ohne dass es darauf ankommt, ob die Abweichung auf einer fehlerhaften Wertermittlung der bereits im Erstverfahren bekannten Anwartschaften beruht oder darauf, dass ein Anrecht damals nicht bekannt oder versehentlich nicht einbezogen wurde (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. BGH FamRZ 1993, 796 m.w.N.; auch OLG München, FamRZ 1991, 576; BGH FamRZ 1989, 264; OLG Koblenz - 15. Zivilsenat - FamRZ 1987, 950).
  • KG, 30.08.2023 - 16 UF 43/23

    Versorgungsausgleich mit Auslandbezug: Internationale Zuständigkeit; Erwerb eines …

    Dabei bleibt es auch dann, wenn die benutzten Geldmittel zweckgebunden zugewandt wurden (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 133/85, FamRZ 1987, 48 [Rz. 7, 8; noch zu § 1587 BGB a.F.]; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Juli 2004 - 7 WF 623/04, FamRZ 2005, 1255 [Rz. 3;… noch zu § 10a VAHRG a.F.] sowie Götsche in NomosKommentar BGB Familienrecht [4. Aufl. 2021], § 2 Rn. 40).
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dejure.org Übersicht OLG Koblenz

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.03.2005 - 2 WF 8/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6947
OLG Karlsruhe, 14.03.2005 - 2 WF 8/05 (https://dejure.org/2005,6947)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.2005 - 2 WF 8/05 (https://dejure.org/2005,6947)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 2005 - 2 WF 8/05 (https://dejure.org/2005,6947)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Berechnung des Erwerbstätigenfreibetrages bei erwerbsfähigen Personen in Ansehung anstehender Gesetzesänderung

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; SGB XII § 82 Abs. 3; ; SGB II § 30

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    SGB XII § 82 Abs. 3; SGB II § 30
    Zur korrigierenden Ermäßigung des Erwerbstätigenfreibetrages für Erwerbsfähige im Sinne des SGB XII und SGB II bei der Prüfung der Bedürftigkeit im Rahmen der Prozesskostenhilfe und zu dem für die Prozesskostenhilfebewilligung insoweit maßgeblichen Zeitpunkt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe: Redaktionsversehen in § 82 Abs. 3 SGB XII

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechnung des Freibetrages für Erwerbsfähige; Bewilligung der Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 805
  • FamRZ 2005, 630
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 22.07.1997 - 2 W 1/97

    Prozeßkostenhilfe für Abstammungsprozeß bei erheblichen Zweifeln an der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2005 - 2 WF 8/05
    Da nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des PKH-Gesuchs maßgebend ist, sofern die Rechtslage in diesem Zeitpunkt für den Antragsteller (nicht entziehbar) günstiger war (Senat FamRZ 1998, 484), wird nach Leitsatz Nr. 1 im Grundsatz auch nach der beabsichtigten Änderung des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 ZPO in allen den Fällen - aber auch nur in den Fällen - zu entscheiden sein, in denen die Entscheidungsreife unzweifelhaft (auch unter Einrechnung eines angemessenen gerichtlichen Entscheidungszeitraums nach Vorliegen aller Unterlagen) vor Inkrafttreten der beabsichtigten Gesetzesänderung eingetreten ist und die neue gesetzliche Regelung für den Antragsteller ungünstiger ist.

    Da nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des PKH-Gesuchs maßgebend ist, sofern die Sach- und Rechtslage in diesem Zeitpunkt für den Antragsteller (nicht entziehbar) günstiger war (vgl. Senat FamRZ 1998, 484;… vgl. auch Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl. § 119 Rdn. 46), wird andererseits nach vorgenannten Grundsätzen auch noch in der Zeit nach Inkrafttreten der beabsichtigten Gesetzesänderung in allen den Fällen - aber auch nur in den Fällen - zu entscheiden sein, in denen die Entscheidungsreife unzweifelhaft (auch unter Einrechnung eines angemessenen gerichtlichen Entscheidungszeitraums nach Vorliegen aller Unterlagen) vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung eingetreten ist und die neue gesetzliche Regelung für den Antragsteller ungünstiger ist.

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - 2 WF 65/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2005 - 2 WF 8/05
    Dies ändert aber nichts daran, dass ein Gesuchssteller ein Recht darauf hat, durch eine im objektiv zu bestimmenden Verantwortungsbereich des Gerichts liegende Verzögerung der Entscheidung über sein Gesuch nicht schlechter zu stehen (vgl. Senat FamRZ 1994, 1123, 1124).
  • LG Mönchengladbach, 30.11.2005 - 5 T 332/05

    Pauschaler Mehrbedarfszuschlag für Erwerbstätigkeit bei konkreter Darlegung …

    Nach der seit dem 1.1.2005 geltenden Rechtslage ergibt sich der Mehrbedarfszuschlag für Erwerbstätigkeit im Grundsatz aus § 82 Abs. 3 SGB XII. Der Einkommensanteil von 30 vom Hundert nach § 82 Abs. 3 S. 1 SGB XII zielt jedoch auf erwerbsgeminderte Personen ab, die nicht mehr als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können (…Stöber, a.a.O., Rn. 1176 e;… Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, § 82 Rn. 1; OLG Hamm, Beschluss vom 24.2.2005 - 4 WF 5/05, Juris Nr. KORE542732005; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.3.2005 - 2 WF 8/05, Juris Nr. KORE425732005).
  • LG Mönchengladbach, 13.09.2005 - 5 T 51/05

    Berufsbedingter Mehrbedarfszuschlag ab 01.01.2005

    Nach der seit dem 1. Januar 2005 geltenden Rechtslage ergibt sich der Mehrbedarfszuschlag für Erwerbstätigkeit im Grundsatz aus § 82 Abs. 3 SGB XII. Der Einkommensanteil von 30 vom Hundert nach § 82 Abs. 3 S. 1 SGB XII zielt jedoch auf erwerbsgeminderte Personen ab, die nicht mehr als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können (…Stöber, a.a.O., Rn. 1176 e;… Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, § 82 Rn. 1; OLG Hamm, Beschluss v. 24.02.2005 - 4 WF 5/05 -, Juris Nr. KORE542732005; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 14.03.2005 - 2 WF 8/05 -, Juris Nr. KORE425732005).
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