Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hessen
§ 261 StPO, § 338 Nr 1 StPO, § 48 WEG, § 47 WEG, § 14 WEG
Wohnungseigentum: Tief- oder Sammelgarage kann grundsätzlich Sondereigentum sein; Augenscheinseinnahme unter Mitwirkung blinden Richters - Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeiten der Mitwirkung eines blinden Richters an der Augenscheinseinnahme im gerichtlichen Verfahren; Teileigentumsfähigkeit einer Sammelgarage
- Wolters Kluwer
Wohnungseigentum: Tief- oder Sammelgarage kann grundsätzlich Sondereigentum sein; Augenscheinseinnahme unter Mitwirkung blinden Richters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sondereigentum an Sammel-/Tiefgarage? (IBR 1995, 316)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden - 33 UR II 15/90
- LG Wiesbaden, 17.06.1993 - 4 T 327/91
- OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (23)
- BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62
Blinder kann nicht Notar werden
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93
Der BGH (BGHZ 38, 347 ( hat schließlich in einer Entscheidung dazu, ob ein Blinder zum Notar bestellt werden kann, auch ausgeführt, dass ein blinder Richter seine Aufgabe dann nicht mehr wahrnehmen kann, wenn er sich einen auf persönlicher Wahrnehmung beruhenden Eindruck vom Aussehen einer Person oder Sache machen muss.Es ist vielmehr deswegen eine differenzierende Betrachtung des Einzelfalls geboten, weil der Blinde erfahrungsgemäß den Verlust des Augenlichts durch die Stärkung und Verfeinerung der anderen Sinne und die Zunahme des Gedächtnisses ausgleichen kann (BGHZ 38, 347/348; OLG Frankfurt MDR 54, 368).
Mit dieser Rechtsauffassung weicht der Senat nicht in einer Weise von der Entscheidung des BGH (BGHZ 38, 347) ab, die ihm zur Vorlage gemäß § 28 II FGG zwingen würde.
- KG, 03.07.1984 - 1 W 561/84
Zur Abgeschlossenheit von Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93
Rn. 9 Zunächst kann sich der Antragsteller nach der Wahrung des Teileigentums im Grundbuch nicht mehr auf Abgeschlossenheitsmängel berufen (Sollvorschrift des § 3 II 1 WEG; vgl. den Senatsbeschluss 20 W 239/90 vom 25.10.1990; BayObLG NJW-RR 89, 142 = DNotZ 89, 433; BGH NJW 90, 1111; KG OLGZ 85, 129); auch der Vorlagebeschluss des BGH (NJW 91, 1611) und der Beschluss des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (NJW 92, 3290) sind daher nicht einschlägig.Die Wohnungseigentümer müssen diesen "Notausgang" nämlich nicht ständig (vgl. BayObLGZ 91, 165; DNotZ 92, 490) und auch nicht gelegentlich (vgl. OLG Hamm DNotZ 87, 225), sondern sollen ihm bestimmungsgemäß ausschließlich im Gefahrenfalle benutzen (vgl. KG OLGZ 85, 129).
- BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 2 Z 94/88
Begriff; Kriterien; Nachprüfung; Abgeschlossenheit; Wohnung; Gebrauchsregelung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93
Rn. 9 Zunächst kann sich der Antragsteller nach der Wahrung des Teileigentums im Grundbuch nicht mehr auf Abgeschlossenheitsmängel berufen (Sollvorschrift des § 3 II 1 WEG; vgl. den Senatsbeschluss 20 W 239/90 vom 25.10.1990; BayObLG NJW-RR 89, 142 = DNotZ 89, 433; BGH NJW 90, 1111; KG OLGZ 85, 129); auch der Vorlagebeschluss des BGH (NJW 91, 1611) und der Beschluss des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (NJW 92, 3290) sind daher nicht einschlägig.Die von der Abgeschlossenheit unabhängige Frage, ob die Aufteilung und Abgrenzung Sondereigentum/gemeinschaftliches Eigentum mit der zwingenden Vorschrift des § 5 II WEG vereinbar ist (BayObLG NJW-RR 89, 142 = DNotZ 89, 433), hat das Landgericht rechtlich unangreifbar beantwortet.
- BGH, 05.07.1991 - V ZR 222/90
Sondereigentum an Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93
Rn. 10 Nach den tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts liegt weder ein Fall vor, in dem ein Raum deswegen nicht im Sondereigentum stehen kann, weil durch ihn der einzige Zugang zu in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Räumen führt (BGH DNotZ 92, 225 = Rpfleger 91, 454 = NJW 91, 2909; BayObLG DNotZ 86, 495 = … - GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91
Sondereigentum an bauordnungsrechtswidrig abgeschlossenen Räumen
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93
Rn. 9 Zunächst kann sich der Antragsteller nach der Wahrung des Teileigentums im Grundbuch nicht mehr auf Abgeschlossenheitsmängel berufen (Sollvorschrift des § 3 II 1 WEG; vgl. den Senatsbeschluss 20 W 239/90 vom 25.10.1990; BayObLG NJW-RR 89, 142 = DNotZ 89, 433; BGH NJW 90, 1111; KG OLGZ 85, 129); auch der Vorlagebeschluss des BGH (NJW 91, 1611) und der Beschluss des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (NJW 92, 3290) sind daher nicht einschlägig. - KG, 20.12.1989 - 24 W 3084/89
Bedeutung der Einräumung eines Sondernutzungsrechts an im gemeinschaftlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93
Damit dient der Weg durch die Garage aber noch nicht dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer im Sinne des § 5 II WEG (vgl. auch für den Fall der Belastung eines Sondernutzungsrechts mit einem Wegerecht: KG NJW-RR 90, 333; Senatsbeschluss 20 W 79/92 vom 10.08.1993). - BGH, 22.12.1989 - V ZR 339/87
Eintragung der Teilungserklärung oder -vereinbarung vor Errichtung des Gebäudes
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93
Rn. 9 Zunächst kann sich der Antragsteller nach der Wahrung des Teileigentums im Grundbuch nicht mehr auf Abgeschlossenheitsmängel berufen (Sollvorschrift des § 3 II 1 WEG; vgl. den Senatsbeschluss 20 W 239/90 vom 25.10.1990; BayObLG NJW-RR 89, 142 = DNotZ 89, 433; BGH NJW 90, 1111; KG OLGZ 85, 129); auch der Vorlagebeschluss des BGH (NJW 91, 1611) und der Beschluss des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (NJW 92, 3290) sind daher nicht einschlägig. - BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87
Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93
Diese Frage wird für den blinden Richter im Strafverfahrensrecht im Hinblick auf die §§ 261, 338 Nr. 1 StPO kontrovers diskutiert (verneinend für den Beisitzer im Falle des Augenscheins: BGH NJW 87, 1210; verneinend für den Vorsitzenden der erstinstanzlichen Strafkammer: BGH NJW 88, 1333 = NStZ 88, 374 mit zust. Anm. von Fezer; bejahend für den Vorsitzenden der Großen Berufungsstrafkammer: OLG Zweibrücken MDR 91, 1083 mit zust. Anm. von Schulze; OLG Zweibrücken NStZ 92, 50; bejahend unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten; BVerfG NStZ 92, 246; bejahend Schulze MDR 88, 736) . - BGH, 14.02.1991 - V ZB 12/90
Anforderungen an Trennwände für Abgeschlossenheit
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93
Rn. 9 Zunächst kann sich der Antragsteller nach der Wahrung des Teileigentums im Grundbuch nicht mehr auf Abgeschlossenheitsmängel berufen (Sollvorschrift des § 3 II 1 WEG; vgl. den Senatsbeschluss 20 W 239/90 vom 25.10.1990; BayObLG NJW-RR 89, 142 = DNotZ 89, 433; BGH NJW 90, 1111; KG OLGZ 85, 129); auch der Vorlagebeschluss des BGH (NJW 91, 1611) und der Beschluss des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (NJW 92, 3290) sind daher nicht einschlägig. - BGH, 10.10.1980 - V ZR 47/79
Zur Sondereigentumsfähigkeit eines Schwimmbades
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93
Danach kann vorliegend für die Sammelgarage, an der Teileigentum grundsätzlich möglich ist (Deckert ETW 3, 69, 129; OLG Hamm NJW 76, 1752 = DNotZ 77 308; BayObLGZ 87, 66; OLG Düsseldorf Rpfleger 86, 131), nicht angenommen werden, dass sie nach ihrer Zweckbestimmung so auf die gemeinsamen Bedürfnisse der Wohnungseigentümer zugeschnitten sei, dass Sondereigentum nicht gebildet werden dürfe, zumal dafür nicht genügen würde, dass sie sich auch zur gemeinsamen Nutzung eignet und anbietet (BGH DNotZ 81, 565 = Rpfleger 81, 96). - BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 347/91
Mitwirkung eines blinden Richters als Vorsitzender einer Großen Strafkammer in …
- BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Mitwirkung eines blinden Richters
- OLG Hamm, 11.06.1986 - 15 W 452/85
Wesentliche Abweichung der tatsächlichen Bau- und Nutzungsverhältnisse vom …
- BayObLG, 25.03.1992 - 2Z BR 1/92
Weitere Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts
- OLG Hamm, 20.05.1976 - 15 W 255/72
- OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94
Mitwirkung blinder Richter
- OLG Oldenburg, 06.02.1989 - 5 W 9/89
Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum
- OLG Zweibrücken, 26.07.1991 - 1 Ss 46/91
Berufungsstrafkammer; Vorsitzender ; Blind; Blinder Richter
- OLG Düsseldorf, 14.11.1966 - 3 W 242/66
- OLG Düsseldorf, 04.01.1991 - 1 Ws 1134/90
- OLG Düsseldorf, 20.12.1985 - 3 Wx 345/85
Gegenstand des Sondereigentums
- RG, 18.03.1929 - VIII 36/29
Ist § 551 Nr. 1 ZPO. anzuwenden, wenn bei der mündlichen Verhandlung ein blinder …
- BayObLG, 07.08.1980 - BReg. 2 Z 46/79
- AG Ansbach, 20.11.2018 - 1 C 1384/17
Austausch des Garagentores - Bloße Instandsetzung?
Die Garagen stehen grundsätzlich im Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum kann eingeräumt werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.12.1994, Az.: 20 W 313/93).
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Rechtsprechung
| OLG München, 03.11.1994 - 6 U 2182/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG §§ 15 16 97
Architektenhonorar: Zusatzvergütung wegen Schaffung eines urheberechtsgeschützten Werkes - Wolters Kluwer
Nebeneinander von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung und Ansprüchen auf Architektenhonorar; Sinn und Zweck eines Architektenvertrages; Leistung des Architekten als urheberschutzfähiges Produkt; Vorzeitige Kündigung eines ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Vorzeitige Beendigung des Architektenvertrages - Vergütungsansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz? (IBR 1995, 213)
Verfahrensgang
- LG München I, 23.12.1993 - 7 O 7917/93
- OLG München, 03.11.1994 - 6 U 2182/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 474
- ZUM 1995, 882
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 20.03.1975 - VII ZR 91/74
Honorarforderungen des Architekten für die Verwendung im Auftrag des Bauherrn …
Auszug aus OLG München, 03.11.1994 - 6 U 2182/94
d) Der 7. Senat des BGH hat in der "Wohnhausneubau" -Entscheidung (GRUR 75, 445 = Baurecht 75, 363) von der Baupraxis her ohne Hervorkehrung urheberrechtlicher Gesichtspunkte entschieden, daß bei einem Vollauftrag der Urheber keine zusätzliche Vergütung erhält, und gemäß Sinn und Zweck des Architektenvertrages die urheberrechtlichen Befugnisse soweit als erforderlich überträgt auf den Bauherrn (Abschnitt III 1), daß bei Kündigung § 649 BGB gilt bzw. bei einer vom Architekten zu vertretenden Kündigung dieser aus der eigenen Vertragswidrigkeit keinen Nutzen ziehen darf und schon aus diesem Grunde kein Entgeld für die Verwendung seiner Pläne beanspruchen könne (Abschnitt III 2), und daß er schließlich bei Betrauung nur mit der Planung nur die diesbezüglichen Teilgebühren beanspruchen könne und nichts zusätzlich für die "nach dem Sinn und Zweck des Vertrages selbstverständlich erlaubte Verwendung der Pläne beim Bau des Hauses" (was von Gamm, Bau recht 82, 97, 114 auch für möglich hält).Das OLG Nürnberg stützt seine Meinung mit der schon zitierten Entscheidung des 7. Senats des BGH, s NJW 75, 1165 (Wohnhausneubau), beruft sich aber auch auf eine Entscheidung des 1. Senats "Allwetterbad" (NJW 82, 2553), wo allerdings eine Übertragung des Nachbaurechts und sogar die Befugnis zu dessen Weiterübertragung festgestellt worden waren.
- BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71
Wählamt
Auszug aus OLG München, 03.11.1994 - 6 U 2182/94
Man kann allenfalls hier diskutieren, wann Nutzungsrechte auf den Bauherrn übertragen werden, wenn man nicht der Meinung des BGH, 1. Zivilsenat, ("Wählamt" GRUR 73, 663, 665) folgt, hier würden gar keine Rechte übertragen, sondern der Architekt übe diese selber aus, obwohl der Bauherr einen Bauunternehmer mit der Schaffung des Werkes nach den geschützten Plänen, das dann in natura ja auch Urheberschutz genießt, beauftragt, und ohne Zustimmung des Architekten Eigentümer des fertigen Werkes wird.b) In der "Wählamt" -Entscheidung (GRUR 73, 663 ff.) hatte der 1. Zivilsenat des BGH den Fall zu entscheiden, daß die Bauherrin und Auftraggeberin nach Beginn der Bauarbeiten in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, das Grundstück zwangsversteigert wurde und der Erwerber ohne Einschaltung des Architekten nach dessen Plänen fertig baute, obwohl dieser seine Mitwirkung angeboten hatte.
- BGH, 13.11.1981 - I ZR 168/79
Rechtswirkungen der Kündigung eines Werkvertrages
Auszug aus OLG München, 03.11.1994 - 6 U 2182/94
Das OLG Nürnberg stützt seine Meinung mit der schon zitierten Entscheidung des 7. Senats des BGH, s NJW 75, 1165 (Wohnhausneubau), beruft sich aber auch auf eine Entscheidung des 1. Senats "Allwetterbad" (NJW 82, 2553), wo allerdings eine Übertragung des Nachbaurechts und sogar die Befugnis zu dessen Weiterübertragung festgestellt worden waren.
- OLG München, 18.09.1986 - 29 U 3498/85
Schadensersatz wegen Verletzung eines Urheberrechts; Vorliegen des …
Auszug aus OLG München, 03.11.1994 - 6 U 2182/94
Das OLG München, 29. Senat (GRUR 87, 290) hatte den Fall zu entscheiden, wonach weitere Leistungen ab Phase 6 eines Zusatzvertrages bedurften und kam in Übereinstimmung mit der "Wählamt- " und "Vorentwurf "-Entscheidung sowie von Gamm zu dem Ergebnis, es habe deshalb noch keine Veranlassung bestanden, das Nachbaurecht zu übertragen. - OLG Frankfurt, 21.01.1982 - 6 W 148/81
Vorleistungspflicht des Architekten
Auszug aus OLG München, 03.11.1994 - 6 U 2182/94
g) Das OLG Frankfurt (Baurecht 82, 295) geht in einem Fall, in welchem der Bauherr die Pläne ohne weitere Mitarbeit des Architekten verwirklicht, von einer Rechtseinräumung (urheberrechtliches Nutzungsrecht) aus und sieht den Architekten sogar als vorleistungspflichtig an bei Streit über die Höhe des Honorars oder bezüglich der Übertragung weiterer Architektenleistungen. - OLG Nürnberg, 10.01.1989 - 3 U 1203/88
Honorarforderung eines Architekten; Abrechnung von vor Inkrafttreten der …
Auszug aus OLG München, 03.11.1994 - 6 U 2182/94
Das OLG Nürnberg (NJW-RR 89, 407, 409) vertritt die Ansicht, bei einem Gesamtauftrag erfolge die Übertragung der Nutzungsrechte auf den Bauherrn und diese fielen bei Kündigung nicht an den Architekten zurück. - BGH, 29.03.1957 - I ZR 236/55
Bauwerk und Kunstschutz
Auszug aus OLG München, 03.11.1994 - 6 U 2182/94
a) In der "Ledigenheim" -Entscheidung (BGH GRUR 57, 391, 395) hat der BGH angenommen, Vorentwürfe würden oftmals nur zur Klärung von Bauabsichten, Rentabilitätsberechnungen usw. erstellt, und die Beklagte habe diesen nur als "Teil der Gesamtleistung" bezahlt und nicht als "Vorentwurf als Einzelleistung", so daß hier kein Wille auf Nutzungsrechtseinräumung für einen Nachbau angenommen wer den könne. - BGH, 01.03.1984 - I ZR 217/81
Übertragung der Urheberrechte an einem Vorentwurf eines Architekten
Auszug aus OLG München, 03.11.1994 - 6 U 2182/94
c) Die Entscheidung "Vorentwurf " des 1. Senats (BGH NJW 84, 2818) geht davon aus, daß die Parteien noch über eine Gesamtbeauftragung verhandelten, der so schließlich betraute Architekt keine urheberrechtliche Befugnis auf den Bauherrn überträgt, und daher von einer stillschweigenden Nutzungsrechtseinräumung am Vorentwurf nicht ausgegangen werden könne: Der Bauherr bezahlt also gerade bei einer noch offenen Vertragserweiterung für eine Vorplanung, die er nicht verwerten darf, und tätigt nur bei Einigung mit dem Architekten insoweit keine Fehlinvestitionen! Daß dem Architekten eine solche Lösung willkommen sein wird, mag sein, jedoch spricht die Zweckübertragungstheorie in aller Regel für eine Rechtseinräumung nach Ansicht des Senats bei solchen Sachverhalten.
- OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06
Urheberrecht des Architekten: Schadensersatzanspruch des Architekten für die …
Dabei wird für ausreichend erachtet, dass der Architekt eindeutig nur mit den Leistungsphasen 1 - 4 beauftragt worden ist, um von einer stillschweigenden Übertragung seiner Nutzungsrechte am Plan auf den Auftraggeber auszugehen, so dass dieser das Bauwerk unter Verwendung der Planungsleistungen von einem anderen Architekten ausführen lassen kann (…Locher, Das private Baurecht, Rn. 550;… Locher/Koeble/Frik, HOAI, Einleitung Rn. 201;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. Rn. 899; OLG München NJW-RR 95, 474;… Dreier/Schulze a.a.O. vor § 31 Rn. 264;… Binder /Kosterhon a.a.O. Rn. 346 ). - OLG Hamm, 20.08.1999 - 25 U 88/99
Vorleistungspflicht des Architekten
Letztlich kann dies jedoch dahinstehen, da jedenfalls mit dem Abschluß eines sämtliche Leistungsphasen nach § 15 HOAI umfassenden Vollarchitektenvertrag auch ohne eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung die urheberrechtliche Nutzungsbefugnis, soweit sie zur Errichtung des konkreten Bauwerks erforderlich ist, stillschweigend mitübertragen wird (BGHZ 64, 145 = NJW 1975, 1165 = BauR 1975, 363; BGH NJW 1984, 2818 = BauR 1984, 416 = ZfBR 1984, 194; OLG Köln OLGR 1998, 138, 139 = NJW-RR 1998, 1097; OLG Nürnberg NJW-RR 1989, 407; OLG München NJW-RR 1995, 474;… Werner/Pastor a.a.O. Rz. 1947 m.w.N.); dies gilt nach herrschender Auffassung, der sich der Senat anschließt, auch bei vorzeitiger Beendigung der vertraglichen Beziehungen durch Kündigung vor Vollendung des Bauwerkes (…BGH - 7. ZS - a.a.O.;… OLG Köln a.a.O.;… OLG Nürnberg a.a.O.;… OLG München a.a.O.;… OLG Frankfurt a.a.O.;… Werner/Pastor a.a.O.). - OLG Jena, 23.12.1998 - 2 U 799/96
Nachschieben von Leistungspositionen nach abschließender Rechnung; …
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.06.1994 - 3 U 169/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZSEG §§ 1, 3
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 101
- VersR 1995, 1508
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 24.02.1993 - 4 WF 13/93
Entschädigung des Sachverständigen für die Stellungnahme zu einem …
Auszug aus OLG Köln, 14.06.1994 - 3 U 169/89
Der Senat verkennt nicht, daß hiermit ein Zeitaufwand für den Sachverständigen verbunden war, folgt aber der herrschenden Meinung, die eine Entschädigung des Sachverständigen für eine Stellungnahme zu einem Ablehnungsgesuch verneint (OLG Düsseldorf JurBüro 84, 90 (91); LG Krefeld JurBüro 85, 262;… Hartmann, Kostengesetze 24. Aufl. § 1 ZSEG Anm. 3 H e;… Meyer/Höver, ZSEG Rdnr. 44.7 zu § 3; Bleutge Rpfleger 88, 131 (134 f.); a. A. OLG Frankfurt/M. OLGR 93, 187).
- LSG Bayern, 22.03.2016 - L 15 RF 6/16
Sachverständigenvergütung für Stellungnahme zu gutachtens- sowie zu …
Während die wohl herrschende Meinung dem Sachverständigen für seinen Aufwand einer solchen Stellungnahme grundsätzlich keine Vergütung zubilligt (OLG München, MDR 1994, 1050; OLG Düsseldorf MDR 1994, 1050; OLG Köln, VersR 1995, 1508; OLG Koblenz, MDR 2000, 416; KG MDR 2010, 719;… Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl., Rdnrn. 12a zu § 406 und 1 zu § 413;… Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., Rdnr. 12 zu § JVEG;… Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Auflage, Rdnr. 8.39 zu § 8), wird mit unterschiedlichen Begründungen und unter unterschiedlichen Voraussetzungen auch vertreten, dass dem Sachverständigen dafür eine Entschädigung zustehen kann (OLG Frankfurt, MDR 1993, 474; OLG Stuttgart MDR 2007, 1456; LSG Chemnitz, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - L 2 U 77/06 -, juris; LSG Stuttgart, Beschluss vom 17. Februar 2004 - L 12 RA 1624/03 KO-A-, juris;… Musielak-Huber, ZPO, 8. Aufl., Rdnr. 1 zu § 413). - OLG Stuttgart, 11.09.2007 - 10 W 23/07
Sachverständigenvergütung: Anhörung im Beschwerdeverfahren über ein gegen den …
Der Senat teilt die mehrheitlich vertretene Auffassung, dass der Sachverständige für die gerichtlich erbetene Stellungnahme zu einem gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuch einer Partei grundsätzlich keine Entschädigung erhält, da die zu entschädigende Leistung des Sachverständigen in der schriftlichen oder mündlichen Erstattung des Gutachtens besteht (OLG Düsseldorf MDR 1994, 1050, OLG Köln, VersR 1995, 1508; OLG München MDR 1994, 1050). - LSG Bayern, 14.03.2016 - L 15 RF 2/16
Vergütung eines Sachverständigen für eine Stellungnahme anlässlich eines …
Während die wohl herrschende Meinung dem Sachverständigen für seinen Aufwand einer solchen Stellungnahme grundsätzlich keine Vergütung zubilligt (OLG München, MDR 1994, 1050; OLG Düsseldorf MDR 1994, 1050; OLG Köln, VersR 1995, 1508; OLG Koblenz, MDR 2000, 416; KG MDR 2010, 719;… Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl., Rdnrn. 12a zu § 406 und 1 zu § 413;… Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., Rdnr. 12 zu § JVEG;… Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Auflage, Rdnr. 8.39 zu § 8), wird mit unterschiedlichen Begründungen und unter unterschiedlichen Voraussetzungen auch vertreten, dass dem Sachverständigen dafür eine Entschädigung zustehen kann (OLG Frankfurt, MDR 1993, 474; OLG Stuttgart MDR 2007, 1456; LSG Chemnitz, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - L 2 U 77/06 -, juris; LSG Stuttgart, Beschluss vom 17. Februar 2004 - L 12 RA 1624/03 KO-A-, juris;… Musielak-Huber, ZPO, 8. Aufl., Rdnr. 1 zu § 413).
- LSG Bayern, 21.03.2016 - L 15 RF 6/16
Vergütung eines Sachverständigen für eine Stellungnahme anlässlich eines …
Während die wohl herrschende Meinung dem Sachverständigen für seinen Aufwand einer solchen Stellungnahme grundsätzlich keine Vergütung zubilligt (OLG München, MDR 1994, 1050; OLG Düsseldorf MDR 1994, 1050; OLG Köln, VersR 1995, 1508; OLG Koblenz, MDR 2000, 416; KG MDR 2010, 719;… Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl., Rdnrn. 12a zu § 406 und 1 zu § 413;… Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., Rdnr. 12 zu § JVEG;… Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Auflage, Rdnr. 8.39 zu § 8), wird mit unterschiedlichen Begründungen und unter unterschiedlichen Voraussetzungen auch vertreten, dass dem Sachverständigen dafür eine Entschädigung zustehen kann (OLG Frankfurt, MDR 1993, 474; OLG Stuttgart MDR 2007, 1456; LSG Chemnitz, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - L 2 U 77/06 -, juris; LSG Stuttgart, Beschluss vom 17. Februar 2004 - L 12 RA 1624/03 KO-A-, juris;… Musielak-Huber, ZPO, 8. Aufl., Rdnr. 1 zu § 413). - OLG Braunschweig, 27.07.1992 - 3 U 193/91
Sorgfaltspflicht des Überholenden bei unklarer Verkehrslage
Von den Kosten des Rechtsstreits in der ersten Instanz einschließlich der in dem Berufungsverfahren 3 U 169/89 entstandenen Kosten tragen der Kläger 67 % und die Beklagten 33 %. - OLG Koblenz, 08.12.1999 - 10 W 788/99 In Übereinstimmung mit der weitaus überwiegend in Rechtsprechung und Lehre vertretenen Ansicht gelangt auch der Senat zu dem Ergebnis, dass der Sachverständige für die gerichtlich erbetene Stellungnahme zu einem gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuch einer Partei keine Entschädigung aufgrund der Regelungen im ZSEG beanspruchen kann (vgl. u.a. OLG Köln, VersR 1995, 1508 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1994, 1050; OLG München, MDR 1994, 1050 f.;… Meyer/Höver, ZSEG, 20. Aufl., § 3 Rdn. 14.5 und Rdn. 43.7;… Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 413 Rdn.1;… Hartmann, KostenG, 27. Aufl., § 1 ZSEG Rdn. 50; anderer Ansicht: OLG Frankfurt,,MDR 1993, 484).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.08.1994 - 19 U 246/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StBGebV § 9 § 11 § 33
Abrechnung des Steuerberaters nach der Gebührenordnung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Steuerberatung; Anforderungen an die Gebührenabrechnung
Verfahrensgang
- LG Köln - 21 O 553/92
- OLG Köln, 26.08.1994 - 19 U 246/93
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Rechtsprechung
| OLG München, 15.09.1994 - 6 U 1817/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 339
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