Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 823 847 254
Umfang der Räum- und Streupflicht bei Schneefall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2000, 63
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83
Streupflicht von Wohnungseigentümern
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97
Auch wenn dem Streupflichtigen nach Aufhören des Schneefalles eine gewisse Zeitspanne zur Erledigung der Streupflicht einzuräumen ist (vgl. BGH NJW 1985, 484, 485; VersR 1985, 90, 91; 768), so steht doch aufgrund der Aussage der Zeugin P, die die Klägerin sich zu eigen macht, fest, daß der Beklagte auch innerhalb dieser Zeit nicht gestreut hat.Das hat der insoweit darlegungspflichtige Beklagte (vgl. BGH NJW 1985, 484, 485) nicht dargetan.
- OLG Schleswig, 04.01.1973 - 5 U 198/71
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Beklagte vor 10.30 Uhr gestreut hatte, denn er war verpflichtet, erneut zu streuen, als es wieder so glatt geworden war, daß ein sicheres Gehen in Frage gestellt war (BGH VersR 1975, 431).Wenn es so glatt geworden war, durfte der Beklagte mit dem Streuen jedenfalls nicht mehr zuwarten (vgl. BGH VersR 1975, 431).
- BGH, 10.10.1989 - VI ZR 247/88
Anspruch einer Patienten gegenüber ihrem Arzt auf Ersatz ihrer Kosten für den …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97
Dabei ist unerheblich, ob und in welchem Umfang die Klägerin tatsächlich Kosten für eine Haushaltshilfe aufgewandt hat, denn ein Anspruch insoweit besteht auch dann, wenn der Verletzte keine Haushaltshilfe beschäftigt, sondern selbst unter Inkaufnahme von Schmerzen die Arbeiten verrichtet (BGH NJW-RR 1990, 34, 35). - BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83
Berechnung des Haushaltsführungsschadens einer verletzten Ehefrau und Mutter; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97
Allerdings muß sich die Klägerin - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - auf den hälftigen Anteil, der als Erwerbsschaden aufgrund der Tätigkeit im Rahmen der Haushaltsführung für ihren Ehemann anzusehen ist, die ab dem 29. Juni 1996 bezogene Unfallrente anrechnen lassen (vgl. BGH NJW 1985, 735, 736). - BGH, 20.11.1984 - VI ZR 169/83
Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97
Auch wenn dem Streupflichtigen nach Aufhören des Schneefalles eine gewisse Zeitspanne zur Erledigung der Streupflicht einzuräumen ist (vgl. BGH NJW 1985, 484, 485; VersR 1985, 90, 91; 768), so steht doch aufgrund der Aussage der Zeugin P, die die Klägerin sich zu eigen macht, fest, daß der Beklagte auch innerhalb dieser Zeit nicht gestreut hat.
- OLG Brandenburg, 03.06.2008 - 2 U 8/07
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde: Umfang der Streupflicht auf Gehwegen zum …
Der Umstand, dass die Klägerin zu Fall gekommen ist, spricht dafür, dass sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt jedoch außer Acht gelassen hat (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, VersR 2000, 63 ff.). - OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04
Zur Streupflicht auf innerörtlichen Gehwegen
Gerade dann, wenn der Benutzer des Weges erkant hat, dass die Fläche weder von Eis und Schnee geräumt noch mit abstumpfenden Mitteln bestreut ist, besteht für ihn Anlass zu gesteigerter Aufmerksamkeit und Vorsicht (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2004, 312 - 314; OLG München, VersR 2003, 518; OLG Düsseldorf, VersR 2000, 63 - 64; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 260 - 262; OLG Celle, NJW-RR 1989, 1419). - OLG Celle, 18.06.2015 - 8 U 288/14
Umfang der Räum- und Streupflicht auf Fußgängerüberwegen bei winterlichen …
Rn. 34 Entsprechend den Erörterungen in der mündlichen Verhandlung geht der Senat von einem Mitverschulden von 1/3 aus (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2000, 63; OLG Hamm, VersR 2006, 134; OLG Saarbücken, 4 U 644/03, Urteil vom 20. Juli 2004; OLG Köln, 19 U 36/13, Urteil vom 16. Mai 2013, je zit. nach juris).
- OLG Hamm, 24.11.2014 - 6 U 92/12
Hobelspäne waren ungeeignete Streumittel
Wenn jemand eine erkennbar nicht bestreute glatte Fläche betritt und stürzt, dann spricht dies in der Regel dafür, dass er die gebotene Vorsicht außer Acht gelassen hat (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2000, 63). - OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 105/23
Räum- und Streupflicht unter Vorbehalt des Zumutbaren und Berücksichtigung der …
Die Streupflicht besteht unverzüglich, d.h. im Rahmen einer gewissen Zeitspanne nach Beendigung des Schneefalls (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 1998 - 22 U 154/97 - Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. August 2023 - 2 U 1/23 -, beide zitiert nach juris).Es kommt daher nicht mehr darauf an, dass der Klägerin jedenfalls ein Mitverschulden an dem Unfall anzulasten gewesen wäre, weil sie erkannt hat, dass die Unfallstelle nicht geräumt war und sich sehenden Auges in die Gefahr begeben und damit das Risiko einer Selbstgefährdung in Kauf genommen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1998, 22 U 154/97, VersR 2000, 63 f.; OLG München, Urteil vom 30.01.2003, 19 U 4246/02, VersR 2003, 518; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Beschluss vom 21. August 2013 - 3 W 20/13 -, Rn. 4, juris).
- OLG Bremen, 21.08.2013 - 3 W 20/13
Zuständigkeit des originären Einzelrichters beim Beschwerdegericht; …
Das gilt jedenfalls dann, wenn der Geschädigte auf einem Weg ausrutscht, der - abgesehen von der Schneeglätte - keine Besonderheiten aufweist, die die Gefahr des Ausrutschens erhöhen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1998, 22 U 154/97, VersR 2000, 63 f.; OLG München, Urteil vom 30.01.2003, 19 U 4246/02, VersR 2003, 518;… Palandt/Gründeberg, BGB, 72. Aufl., § 254 Rn. 27, jeweils m.w.N.). - OLG Frankfurt, 29.01.2003 - 19 U 131/02
Verkehrssicherungspflicht: Mitverschulden des Geschädigten bei Glatteisunfall …
Er muss jedoch im Schadensfalle wie hier Abzüge hinnehmen, wenn sich die auch ihm erkennbar gewordene, verbreitet aufgetretene Glätte, die er nur bedingt bewältigen konnte, als Risiko nunmehr verwirklichte (vgl. auch OLG Hamm VersR 1999, 589; OLG Düsseldorf VersR 2000, 63).Rn. 25 Nach alledem hält der Senat wegen des eingetreten Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach Berücksichtigung des hälftigen Mitverschuldensanteils des Klägers eine billige Geldentschädigung von insgesamt 2.172,99 EUR (= 4.250,-- DM) für angemessen (…vgl. auch ähnlich gelagerte Fälle bei Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldtabelle 20. Aufl., Nrn. 1091, 1160; OLG Düsseldorf VersR 2000, 63).
- KG, 02.06.2015 - 7 U 102/14
Unterlassene Schneebeseitigung
Dabei gelte zu Gunsten des Schädigers, der die Darlegungs- und Beweislast für das Mitverschulden des Geschädigten hat, der Beweis des ersten Anscheins (vgl. u.a. OLG Düsseldorf VersR 2000, 63; OLG Hamm NJW 2013, 1375 zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 20.01.2014 - 1 U 245/12
Anforderungen an die Winterdienstpflicht von Gemeinden zur Sicherung des …
Kommt er zu Fall, so spricht dies in der Regel dafür, dass er die gebotene Vorsicht außer Acht gelassen hat; dies gilt jedenfalls dann, wenn der Geschädigte auf einem Weg ausrutscht, der - abgesehen von der Schnee- und Eisglätte - keine Besonderheiten aufweist, die die Gefahr des Ausrutschens erhöhen (OLG Düsseldorf, VersR 2000, 63 [juris Rn. 9]). - OLG Düsseldorf, 19.06.1998 - 22 U 228/97
Verkehrssicherungspflicht des Gastwirts bei Tanzveranstaltung
In jüngerer Zeit hat er einem Verletzten, der einen Sprunggelenksbruch mit allerdings wesentlich schwerer wiegenden Dauerschäden erlitten hatte, unter Berücksichtigung eines mit einem Drittel bewerteten Mitverschuldens ein Schmerzensgeld von 6.000,00 DM zugesprochen (Senatsurteil vom 20.03.1998 - 22 U 154/97 -). - OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 27/99
Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 DM für fahrlässig verursachten unkomplizierten …
- LG Bochum, 02.04.2004 - 5 O 66/03
Anspruch eines Omnibusfahrers auf Schadensersatz gegen den Träger einer Schule …
- LG Hagen, 18.06.2013 - 4 O 267/10
Mitverschulden bei Zusammenstoß mit einem einbiegenden Fahrzeug bei einem …
- OLG Jena, 06.06.2008 - 4 U 339/07
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde in Thüringen bei winterlichen …
- LG Itzehoe, 12.12.2012 - 2 O 195/12
Verkehrssicherungspflichtverletzung - Fußgängerverkehr im Baustellenbereich
- LG Düsseldorf, 21.07.2009 - 2b O 162/07
Zahlungsanspruch eines Versicherten von Schadensersatz aus Amtshaftung wegen …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Eintritt der Vermutungswirkung des Bestehens einer Vorfahrtsverletzung; Schutzzweck des § 2 Straßenverkehrsordnung (StVO); Schutz des gleichgerichteten Verkehrs durch § 2 StVO; Inhalt des Rechtsfahrgebotes; Mitverschulden eines Radfahrers an einem ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 847; StVO § 8; StVG § 7 § 17
Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegenden Radfahrers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 31.08.1993 - 3 O 2045/92
- OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93
- BGH, 28.04.1998 - VI ZR 175/97
Papierfundstellen
- VersR 1998, 1169
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (25)
- BGH, 19.09.1974 - II ZR 73/72
Schutzzweck des Rechtsfahrgebots
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93
Reagiert er nun nicht, so haftet er (OLG Köln (1989) StVE § 8 StVO Nr. 87: "durchgreifende Haftung"; BGH VersR 75, 37, 39), da der Vertrauensgrundsatz zugunsten des Vorfahrtsberechtigten nicht mehr gilt, sobald dieser bei der gebotenen Sorgfalt erkennen kann, daß ihm der Wartepflichtige die Vorfahrt nicht einräumt.Auch wenn diese Entscheidung des BayObLG vom BGH (VersR 75, 37, 38 f) abgelehnt wird, ist doch zu bedenken, daß der BGH selbst in einem Urteil aus dem Jahre 1966 (VersR 67, 157) in gleicher Richtung entschied.
Er verweist auf den BGH (VersR 75, 37, 39), der ausgesprochen hat, daß es wesentlich von der Wahrscheinlichkeit abhänge, mit der durch den Verstoß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bewirkt wird, ob der Verstoß gegen eine bestimmte Verkehrsvorschrift noch als Zurechnungsgrundlage für einen strafrechtlichen Erfolg in Betracht komme, das Verkehrsgeschehen also noch im Schutzbereich der Sorgfaltsnorm liege.
- BGH, 15.06.1982 - VI ZR 119/81
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93
Das OLG Oldenburg geht in einem Urteil aus dem Jahr 1988 (StVE § 8 StVO Nr. 85) sogar noch weiter und nimmt entgegen einer Entscheidung des BGH (NJW 82, 2668) an, daß der nach rechts in eine Vorfahrtsstraße Einbiegende auch nicht davon ausgehen könne, daß der von rechts kommende Vorfahrtsberechtigte weiterhin die für ihn rechte Fahrbahnseite benützen und nicht zum Überholen eines Vorausfahrenden die Fahrbahnseite wechseln werde.In einem Fall, in dem der nach rechts in die Vorfahrtsstraße Einbiegende gesehen hatte, daß die für ihn rechte Fahrbahnseite frei war, und keine Anzeichen dafür sprachen, daß eines der sich auf der bevorrechtigten Straße von rechts nähernden Fahrzeuge die Fahrbahn wechseln werde, ging der BGH (NJW 82, 2668) von einer hälftigen Haftung beider Fahrer aus und nahm keinen Anscheinsbeweis für eine Vorfahrtsverletzung an (so auch OLG Köln in einem Beschluß vom 12.06.1980, StVE § 8 StVO Nr. 44 = VRS 60, 61 f , das in diesem Fall keinen Vorfahrtsverstoß annimmt).
- BGH, 16.02.1993 - VI ZR 29/92
Schmerzensgeldbemessung bei Verlust der Empfindungsfähigkeit
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93
In dem später vom BGH entschiedenen Fall in NJW 93, 1531, lag wie auch im vorliegenden Fall eine Tetraspastik vor und konnte der Kläger nicht sprechen und sich nicht fortbewegen.In der in NJW 93, 1531 veröffentlichten Entscheidung des BGH wurde dann auch ausdrücklich die Begründetheit eines Feststellungsausspruches bezüglich des zukünftigen immateriellen Schadens bejaht, wenn nicht gänzlich ausgeschlossen werden könne, daß der Kläger in Zukunft in der Lage sein wird, seine Befindlichkeit besser zu erfassen.
- BGH, 30.01.1979 - VI ZR 144/77
Mitverschulden eines Moped-Fahrers wegen Nichttragen eines Helms
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93
Auch in seinem Urteil vom 30.01.1979 (NJW 1979, 980 = DAR 79, 334 = VersR 1979, 369 [BGH 30.01.1979 - VI ZR 144/77] ) hat der BGH das Mitverschulden eines Mopedfahrers wegen Nichttragens eines Schutzhelmes zu einer Zeit, in der das Tragen eines Schutzhelmes noch nicht vorgeschrieben war, u.a. mit folgender Begründung verneint: "Ohne solche zureichend verläßliche Unterlagen (Umfrageergebnisse, Statistiken, amtliche oder nichtamtliche Erhebungen) kann jedoch von einer allgemeinen Überzeugung, es sei für einen ordentlichen und gewissenhaften Mopedfahrer zum eigenen Schutz in jedem Falle erforderlich, auf seinen Fahrten einen Schutzhelm zu tragen, so lange nicht gesprochen werden, als selbst der Verordnungsgeber, von dem zu dieser Frage gewissenhafte Überlegungen und Nachforschungen erwartete werden konnten, noch Ende 1975 die einschlägigen Gefahren relativiert und die Anordnung entsprechender Anschaffungen der Mopedfahrer im Hinblick darauf noch als unzumutbar angesehen hat.Unter Aufhebung des eine Mitschuld des Mopedfahrers annehmenden Urteils des OLG München (JR 1978, 200, mit Anmerkung Schlund) hat der BGH in seinem Urteil vom 30.01.1979 (NJW 79, 980 ff) ebenfalls die Mitschuld eines Mopedfahrers verneint, der im Juli 1974, als noch keine Pflicht zum Tragen von Schutzhelmen bestand, keinen Schutzhelm trug.
- BGH, 15.11.1966 - VI ZR 57/65
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93
Auch wenn diese Entscheidung des BayObLG vom BGH (VersR 75, 37, 38 f) abgelehnt wird, ist doch zu bedenken, daß der BGH selbst in einem Urteil aus dem Jahre 1966 (VersR 67, 157) in gleicher Richtung entschied.Der BGH (VersR 67, 157, 158) führt weiter aus, daß der Vorfahrtsberechtigte wegen der relativen Enge der Straße und wegen der Unübersichtlichkeit durch die Rechtskurve in besonderem Maße verpflichtet war, das Rechtsfahrgebot zu beachten.
- OLG Düsseldorf, 27.06.1988 - 2 Ss 99/88
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93
Diesen Standpunkt vertritt auch das OLG Düsseldorf (NZV 88, 151 f mit ablehnender Anmerkung von Himmelmann in NZV 88, 153 ff).In einer ablehnenden Anmerkung zu der bereits zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf in NZV 88, 151 gibt Himmelmann (NZV 88, 153 ff) einen Überblick über die Rechtsprechung und verweist u.a. auch auf das nicht veröffentlichte Urteil des OLG Düsseldorf vom 09.11.1987 - 1 U 211/86 -, nach dem es in einem Wohngebiet gegen § 1 StVO verstößt, an Kreuzungen und Einmündungen nicht die rechte Fahrbahnseite einzuhalten, so daß hieraus ein Mitverschulden des Vorfahrtsberechtigten an einem Unfall hergeleitet werden kann.
- OLG München, 21.04.1989 - 10 U 3383/88
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93
Zu Recht geht das OLG München (NZV 89, 438) davon aus, daß dann, wenn der in die Vorfahrtsstraße Einbiegende noch nicht die auf der Vorfahrtsstraßeübliche Geschwindigkeit erreicht habe, der typische Geschehensablauf für eine Vorfahrtsverletzung spreche.Auch das OLG München (NZV 89, 438) vertritt die Ansicht, daß die Betriebsgefahr des Vorfahrtsberechtigten, wenn nicht überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen sei, hinter die Vorfahrtsverletzung zurücktrete.
- OLG Köln, 15.03.1989 - 13 U 222/88
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem Mofa nach …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93
Auch das OLG Köln (NZV 89, 437 = StVE § 8 StVO Nr. 86) geht noch von einer Vorfahrtsverletzung und nicht etwa von einem Begegnungsunfall aus, selbst wenn der Unfall erst 30 m nach dem Einbiegen passiert, der einbiegende Radfahrer sich aber noch nicht in stabiler Geradeausfahrt befand.Die zuvor zitierte Entscheidung des OLG Köln in NZV 89, 437, schließt bei einem Vorfahrtsunfall dagegen nur eine Verschuldenshaftung des Vorfahrtsberechtigten aus, da das Rechtsfahrgebot nicht auch den Einbiegeverkehr schütze, geht aber von einer durch den Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot erhöhten Betriebsgefahr des vorfahrtsberechtigten Fahrzeuges aus und nimmt beim Zusammenstoß zweier Krafträder auf der Mitte der Vorfahrtsstraße eine Haftung des Vorfahrtsberechtigten von 20 % nach § 7 StVG an.
- BGH, 26.09.1995 - VI ZR 151/94
Sorgfaltspflichten eines Verkehrsteilnehmers beim Überholen; Zulässigkeit des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93
Insbesondere hat der 6. Senat des BGH in seinem Urteil vom 26.09.1995 im Verfahren VI ZR 151/94 ausgeführt, daß ein nach rechts in eine Vorfahrtsstraße Einbiegender so lange nicht zum Gegenverkehr gehöre, wie er erst mit dem Einbiegen begonnen und sich zur Zeit des Unfalls noch nicht voll in die Längsrichtung der bevorrechtigten Straße eingeordnet habe. - BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83
Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93
Eine ganz strenge Meinung, daß § 2 StVO (Rechtsfahrgebot) nur den gleichgerichteten Verkehr schütze und im Verhältnis auch zum nach rechts einbiegenden Querverkehr nur die Vorfahrtsregelung des § 8 gelte, vertritt der BGH im Urteil vom 21.05.1985 (NJW 85, 2757). - BGH, 25.01.1994 - VI ZR 285/92
Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links abbiegenden …
- BGH, 20.10.1952 - IV ZR 44/52
Rechtsmittel
- BGH, 11.01.1977 - VI ZR 268/74
Kausalzusammenhang zwischen zu schneller Fahrweise und Unfall; Benutzung der …
- BGH, 09.02.1965 - VI ZR 253/63
Mitverschulden bei Motorradunfall ohne Helm
- OLG Düsseldorf, 10.02.1992 - 1 U 218/90
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem überholenden …
- BGH, 27.08.1970 - 4 StR 208/70
Schneiden von Kurven - Gefährdung des Verkehrs - Sorgfaltspflicht im …
- OLG Nürnberg, 23.10.1990 - 3 U 2574/90
Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem …
- LG Hanau, 21.03.1995 - 4 O 944/87
- BGH, 20.12.1966 - VI ZR 46/65
Voraussetzungen einer Schmerzensgeldrente
- BGH, 30.05.1969 - VI ZR 201/68
Mitverschulden bei Kopfverletzungen eines keinen Schutzhelm tragenden Fahrers …
- OLG Oldenburg, 12.10.1988 - 3 U 86/88
- OLG Düsseldorf, 09.11.1987 - 1 U 211/86
- OLG Köln, 12.06.1980 - 1 Ss 408 Z/80
- OLG Köln, 24.10.1980 - 1 Ss 745/80
- OLG Karlsruhe, 27.05.1970 - 5 U 33/69
- BGH, 17.06.2014 - VI ZR 281/13
Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms
Rn. 15 d) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist daher mit der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung und der überwiegenden Auffassung der Literatur daran festzuhalten, dass Schadensersatzansprüche eines Radfahrers, der im Straßenverkehr bei einem Verkehrsunfall Kopfverletzungen erlitten hat, die durch das Tragen eines Schutzhelms zwar nicht verhindert, wohl aber hätten gemildert werden können, jedenfalls bei Unfallereignissen bis zum Jahr 2011 grundsätzlich nicht wegen Mitverschuldens gemäß § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB gemindert sind (vgl. OLG Stuttgart, VRS 97, 15, 18 f.; OLG Hamm, VersR 2001, 1257, 1259; OLG Düsseldorf, NZV 2007, 38, 39 mit Anm. Kettler; OLG Düsseldorf, NZV 2007, 614, 618 f.; OLG Saarbrücken, NZV 2008, 202, 203 f. mit Anm. Jahnke, jurisPR-VerkR 1/2008 Anm. 3; OLG Celle, VD 2014, 101, 102 ff. mit Anm. Wenker, jurisPR-VerkR 5/2014 Anm. 3;… Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 22 Rn. 62;… Jahnke in FS Gerda Müller, 2009, S. 396 mwN;… Kettler, Recht für Radfahrer, 3. Aufl., S. 174 ff.; Hufnagel, DAR 2007, 289, 292; Kettler, NZV 2007, 603 f.; Prelinger, juris-PR-VerK 21/2013 Anm. 2 [Anm. zum Urteil des Berufungsgerichts]; Türpe, VRR 2013, 404, 405 f. [Anm. zum Urteil des Berufungsgerichts];… aA: Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. Kap. 2 Rn. 58;… Staudinger/Schiemann, aaO; vgl. dazu auch Stöhr, zfS 2010, 62, 66 sowie Scholten, SVR 2012, 161 ff.). - BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07
Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad- …
Nach der bisher herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung begründet das Radfahren ohne Schutzhelm - zumindest bei Erwachsenen - nicht oder zumindest nicht ohne weiteres - den Vorwurf des Mitverschuldens (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 86; OLG Hamm NZV 2002, 129, 131; OLG Stuttgart VRS 97 (1999), 15, 18; OLG Nürnberg DAR 1991, 173; OLG Nürnberg DAR 1999, 507; OLG Karlsruhe NZV 1991, 25; OLG Düsseldorf NZV 2007, 619; OLG Saarbrücken NZV 2008, 202, 303). - OLG Schleswig, 05.06.2013 - 7 U 11/12
Fahrradunfall ohne Helm - Mitverschulden an der Kopfverletzung?
So ist schon mit der herrschenden Meinung (…BGH, Urt. v. 25.01.1983, VI ZR 92/81, NJW 1983, 1380; OLG Stuttgart VRS 97, 15;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, § 21 a StVO, Rn 22 mwN) davon auszugehen, dass der Anscheinsbeweis für einen Kausalzusammenhang zwischen Nichtbenutzung des Helmes und der eingetretenen Kopfverletzung spricht, wenn ein Radfahrer bei einem Unfall - wie im vorliegenden Fall - Kopfverletzungen erleidet, vor denen der Schutzhelm gerade schützen soll.Rn. 25 b) Entgegen der bisher herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1991, 25; OLG Nürnberg DAR 1991, 173; OLG Stuttgart VRS 97, 15, 18; OLG Nürnberg DAR 1999, 507; OLG Hamm NZV 2001, 86; OLG Hamm NZV 2002, 129, 131;OLG Düsseldorf NZV 2007, 619; OLG Saarbrücken NZV 2008, 202, 303) begründet nach Auffassung des Senats das Radfahren ohne Schutzhelm bei einer Kopfverletzung durch Fahrradsturz auch den Vorwurf des Mitverschuldens eines Radfahrers, wenn er am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.
Dafür würden Gründe der Rechtssicherheit und Praktikabilität sprechen, die der Bundesgerichtshof (…BGH, Urt. v. 10.04.1979, VI ZR 146/78, NJW 1979, 1363-1366; ebenso Greger, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, 1985, Band 2, § 9 Rn 37 f) für die Frage der Anschnallpflicht in Personenkraftwagen als entscheidend betrachtet habe (vgl. OLG Nürnberg DAR 1991, 173; OLG Stuttgart VRS 97, 15).
- OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06
Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden …
1.a) Nach der bisher herrschenden Rechtsprechung begründet das Radfahren ohne Schutzhelm - zumindest bei Erwachsenen - nicht den Vorwurf des Mitverschuldens (OLG Hamm NZV 2001, 86; OLG Hamm NZV 2002, 129; OLG Stuttgart VRS 97, 15; OLG Nürnberg DAR 1991, 173; OLG Nürnberg DAR 1999, 507; OLG Karlsruhe NZV 1991, 25; Senat, Urteil vom 13. Januar 2003, Az.: 1 U 110/02). - OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06
Keine Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kfz bei erheblichem Eigenverschulden …
Die bisher vorherrschende Rechtsprechung hat einen aus dem Nichttragen eines Schutzhelms resultierenden Vorwurf des Mitverschuldens gegenüber Radfahrern verneint (vgl. etwa OLG Hamm NZV 2001, 86; NZV 2002, 129; OLG Stuttgart VRS 97, 15; OLG Nürnberg DAR 1991, 173; DAR 1999, 507; OLG Karlsruhe NZV 1991, 25), zumeist mit der Begründung, eine allgemeine Verkehrsanerkennung der Notwendigkeit einer solchen Schutzmaßnahme sei (noch) nicht festzustellen. - LG Saarbrücken, 01.02.2013 - 13 S 176/12
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vorfahrtsverletzung bei Verengung der …
Das Verhalten kann aber im Einzelfall einen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO begründen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.1987 - 1 U 211/86, juris; OLG Hamm, VersR 1998, 1260; OLG Stuttgart, VRS 97, 15; DAR 2007, 33; Thüringisches OLG, DAR 2000, 570; KG, NZV 2010, 511). - OLG Hamm, 26.09.2000 - 27 U 93/00
Keine Mitverschulden des Radfahrers bei Sturz ohne Schutzhelm
Es mag sein, daß sich das Tragen von Schutzhelmen auch bei erwachsenen Radfahrern weiter verbreitet hat, indes läßt sich ohne Umfrageergebnisse, Statistiken, amtliche oder nichtamtliche Erhebungen zur Verkehrsanerkennung kein allgemeines Schutzbewußtsein in dem hier maßgeblichen Sinne feststellen (BGH NJW 1979, 1980; OLG Nürnberg zfs 1999, 467; OLG Stuttgart OLG-Report 1998, 345). - LG Koblenz, 04.10.2010 - 5 O 349/09
Zum Mitverschulden eines Rennradfahrers an unfallbedingten Kopfverletzungen bei …
Das Gericht folgt der bisher vorherrschenden Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Hamm NVZ 2001, 86 und NZV 2002, 129; OLG Stuttgart VRS 97, 15; OLG Nürnberg DAR 1991, 173), welche einen aus dem Nichttragen eines Schutzhelms resultierenden Vorwurf des Mitverschuldens gegenüber Radfahrern verneint.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 24.06.1998 - 1 U 815/97 - 159 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Schadensersatz wegen einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung; Übereinstimmung der vertraglichen und deliktischen Verhaltenspflichten des Arztes im Sinn einer Strukturgleichheit; Ursächlichkeit eines im Körper zurückgelassenen Operationstupfers für die ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 19.08.1997 - 16 O 383/95
- OLG Saarbrücken, 24.06.1998 - 1 U 815/97 - 159
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.01.1981 - VI ZR 138/79
Zurücklassen des Tupfers in einer Operationswunde als schwerer ärztlicher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90
Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88
Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86
Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85
Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 23.04.1998 - 8 W 15/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- publications.europa.eu
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Zulassung der Zwangsvollstreckung aus einem österreichischen Versäumnisurteil; Erteilung der Vollstreckungsklausel; Einspruch gegen österreichischen Zahlungsbefehl; Nichtnamhaftmachung eines in Österreich wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten; Zustellung von ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 09.12.1997 - 12 OH 10/97
- OLG Brandenburg, 23.04.1998 - 8 W 15/98
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 21.04.1993 - C-172/91
Sonntag / Waidmann
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.1998 - 8 W 15/98
Das entspricht der ständigen Spruchpraxis des EuGH (vgl. nur: Urteil vom 10. Oktober 1996, Rs. C-78/95, Hendrikman und Feyen/Magenta, Slg. 1996 I-4943/4966; Urteil vom 21. April 1993, Rs. C-172/91, Sonntag/Waidmann, Slg. 1993 I-1963/2000). - EuGH, 13.07.1995 - C-474/93
Hengst Import / Campese
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.1998 - 8 W 15/98
Damit folgt der Senat der Spruchpraxis des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften, der bereits den Zahlungsbefehl des früheren deutschen Rechts sowie das italienische "decreto ingiuntivo" zusammen mit der Antragsschrift als ein das Verfahren einleitendes Schriftstück im Sinne des Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ angesehen hat (EuGH, Urteil vom 16. Juni 1981, Rs. 166/80, Klomps/Michel, Slg. 1981, 1593/1605 f.; Urteil vom 13. Juli 1995, Rs C-474/93, Hengst Import/Campese, Slg. 1995, 2113/2127 f.). - EuGH, 16.06.1981 - 166/80
Klomps / Michel
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.1998 - 8 W 15/98
Damit folgt der Senat der Spruchpraxis des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften, der bereits den Zahlungsbefehl des früheren deutschen Rechts sowie das italienische "decreto ingiuntivo" zusammen mit der Antragsschrift als ein das Verfahren einleitendes Schriftstück im Sinne des Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ angesehen hat (EuGH, Urteil vom 16. Juni 1981, Rs. 166/80, Klomps/Michel, Slg. 1981, 1593/1605 f.; Urteil vom 13. Juli 1995, Rs C-474/93, Hengst Import/Campese, Slg. 1995, 2113/2127 f.). - EuGH, 03.07.1990 - 305/88
Lancray / Peters und Sickert
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.1998 - 8 W 15/98
Da die Vorschriften über die Zustellung des Versäumnisurteils Teil des Verfahrens vor dem Gericht des Urteilsstaates sind, kann die Frage nach der Ordnungsmäßigkeit dieser Zustellung nur aufgrund des vor dem Gericht des Urteilsstaates anwendbaren (österreichischen) Rechts einschließlich der einschlägigen völkerrechtlichen Verträge beantwortet werden (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juli 1990, Rs. C-305/88, Lancray/Peters und Sickert, Slg. 1990 I-2725/2750). - EuGH, 10.10.1996 - C-78/95
Hendrikman und Feyen / Magenta Druck & Verlag
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.1998 - 8 W 15/98
Das entspricht der ständigen Spruchpraxis des EuGH (vgl. nur: Urteil vom 10. Oktober 1996, Rs. C-78/95, Hendrikman und Feyen/Magenta, Slg. 1996 I-4943/4966; Urteil vom 21. April 1993, Rs. C-172/91, Sonntag/Waidmann, Slg. 1993 I-1963/2000).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".