Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 08.06.2000 - 13 U 77/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
VOB/B § 16 Nr. 1
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 16 Nr. 1
Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Schlußrechnungsreife - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Leitsatz)
VOB/B § 16 Nr. 1
Schlusszahlungsreife überholt Abschlagsrechnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schlußrechnungsreife; Abschlagszahlung; Guthaben; Auszahlungsanspruch
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Abschlagszahlung nach Schlussrechnungsreife! (IBR 2000, 418)
Papierfundstellen
- NZBau 2000, 509
- NZBau 2001, 408 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- BGH, 21.02.1985 - VII ZR 160/83
Fälligkeit von Abschlagszahlungen nach Erstellung der Schlußrechnung
Auszug aus OLG Nürnberg, 08.06.2000 - 13 U 77/00
Ist hingegen schon Schlußrechnung erteilt, kann eine Abschlagszahlung nicht mehr verlangt werden (BGH, NJW 85, 1840).Zwar ist in einer früheren Entscheidung des Bundesgerichtshofs und auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten worden, es handle sich bei beiden Ansprüchen um denselben Streitgegenstand (BGH, NJW 85, 1840, 1841; OLG Hamm, NJW-RR 96, 593); deshalb sei sogar eine Umdeutung einer auf eine Abschlagszahlung gerichteten Klage in eine solche auf Schlußzahlung möglich (OLG Hamm, NJW-RR 94, 1433).
Die Identität des Streitgegenstandes wurde aus der Einheitlichkeit des Lebenssachverhaltes hergeleitet; denn beide Ansprüche ergäben sich aus der Errichtung des Bauwerks, auf das sich der Bauwerkvertrag bezieht (BGH, NJW 85, 1840).
- BGH, 26.02.1987 - VII ZR 217/85
Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Kündigung des VOB/B -Vertrages
Auszug aus OLG Nürnberg, 08.06.2000 - 13 U 77/00
Da nach Kündigung die Vorleistungspflicht des Unternehmers aber entfällt, entfallen auch die Gründe für die Zubilligung von Abschlagsleistungen; vielmehr kann der Unternehmer seine Schlußrechung erstellen und einen Zahlungsanspruch im Rahmen der Schlußabrechnung weiter verfolgen (BGH, NJW-RR 87, 724).Ist dieser Anspruch erloschen, kann er auch nicht zu einem Teil als "unbestrittenes Gutachten" zuerkannt werden (offengelassen: BGH NJW-RR 87, 724).
- BGH, 05.11.1998 - VII ZR 191/97
Fälligkeit und Verjährung von Abschlagsforderungen; Umstellung der Klage von …
Auszug aus OLG Nürnberg, 08.06.2000 - 13 U 77/00
Der Anspruch auf Abschlagszahlung und derjenige auf Schlußzahlung sind demgemäß materiell-rechtlich selbständige Ansprüche, die auch unabhängig voneinander verjähren (BGH, NJW 99, 713 = ZfBR 99, 98).Die Auffassung, es liege derselbe Streitgegenstand vor, hat der Bundesgerichtshof aber nunmehr aufgegeben (Urteil vom 5. November 1998, VII ZR 191/97 = NJW 99, 713 = ZfBR 99, 98), wobei er sich zur Begründung auf einen "Nichtannahmebeschl. v. 3.7.1997 - VII ZR 282/96, in Juris dokumentiert" bezieht, der allerdings weder in Juris dokumentiert ist noch eine Begründung enthält.
- BGH, 13.11.1997 - VII ZR 100/97
Übergang von Anspruch auf Kostenvorschuß zum Schadensersatz
Auszug aus OLG Nürnberg, 08.06.2000 - 13 U 77/00
Die Situation ist hingegen vergleichbar mit dem Übergang vom Anspruch auf Kostenvorschuß zum Anspruch auf Schadensersatz wegen Baumängeln, der gleichfalls eine Klageänderung darstellt, weil Vorschuß- und Schadensersatzbegehren ihrer Wesen nach verschieden sind (BGH, NJW-RR 98, 1006), obgleich auch hier beide Ansprüche aus demselben Werkvertragsverhältnis entspringen, sich aus der Errichtung desselben Bauwerks ergeben und sich sogar auf denselben Mangel beziehen. - BGH, 09.01.1997 - VII ZR 69/96
Begriff des unstreitigen Guthabens; Verhandlung prüfbar berechneter und sachlich …
Auszug aus OLG Nürnberg, 08.06.2000 - 13 U 77/00
Mit einer Abschlagsforderung verlangt er bereits vor Fertigstellung des Werkes eine allerdings nur vorläufige Zahlung auf eine vorläufige Berechnung (BGH NJW 97, 1444), also eine Anzahlung auf die Vergütung für das Gesamtwerk, bemessen am Umfang bisher erbrachter Leistungen. - BGH, 25.10.1990 - VII ZR 201/89
Anspruch auf Abschlagszahlungen beim Pauschalvertrag
Auszug aus OLG Nürnberg, 08.06.2000 - 13 U 77/00
Letzteres gilt auch, wenn der Werkvertrag gekündigt wurde, eine Schlußrechung aber noch nicht erstellt wurde (BGH, NJW 91, 565; 87, 724; NJW-RR 87, 382). - OLG Hamm, 14.06.1995 - 12 U 142/94
Gesamtheit von Abschlagsrechnungen als Schlußrechnung; Umdeutung einer …
Auszug aus OLG Nürnberg, 08.06.2000 - 13 U 77/00
Zwar ist in einer früheren Entscheidung des Bundesgerichtshofs und auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten worden, es handle sich bei beiden Ansprüchen um denselben Streitgegenstand (BGH, NJW 85, 1840, 1841; OLG Hamm, NJW-RR 96, 593); deshalb sei sogar eine Umdeutung einer auf eine Abschlagszahlung gerichteten Klage in eine solche auf Schlußzahlung möglich (OLG Hamm, NJW-RR 94, 1433). - OLG Hamm, 03.11.1993 - 12 U 34/93
Auszug aus OLG Nürnberg, 08.06.2000 - 13 U 77/00
Zwar ist in einer früheren Entscheidung des Bundesgerichtshofs und auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten worden, es handle sich bei beiden Ansprüchen um denselben Streitgegenstand (BGH, NJW 85, 1840, 1841; OLG Hamm, NJW-RR 96, 593); deshalb sei sogar eine Umdeutung einer auf eine Abschlagszahlung gerichteten Klage in eine solche auf Schlußzahlung möglich (OLG Hamm, NJW-RR 94, 1433). - OLG Jena, 14.08.1996 - 7 U 1253/95
Anforderungen an die Geltendmachung von Werklohn; Einwand der anderweitigen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 08.06.2000 - 13 U 77/00
Der Senat teilt indes die Auffassung, daß es sich bei einem Anspruch auf Abschlagszahlung und bei einem Anspruch auf Schlußzahlung um verschiedene Streitgegenstände handelt (vgl. ebenso OLG Jena, Urteil vom 14. August 1996, Az.: 7 U 1253/95 = OLGR 96, 257, und Koeble, Anm. zu BGH LM § 241 BGB Nr. 16 B1.3). - OLG München, 23.10.1986 - 22 AR 109/86
Gerichtsstandsbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt im Konkursverfahren
Auszug aus OLG Nürnberg, 08.06.2000 - 13 U 77/00
Letzteres gilt auch, wenn der Werkvertrag gekündigt wurde, eine Schlußrechung aber noch nicht erstellt wurde (BGH, NJW 91, 565; 87, 724; NJW-RR 87, 382).
- OLG Hamm, 18.08.2026 - 24 U 134/25
Teilschussrechnung kann Schlussrechnung ersetzen!
Mithin wären die einzelnen Rechnungen jeweils als Teilschlussrechnungen auszulegen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 8. Juni 2000 - 13 U 77/00).(e) Die Klägerin hätte mithin mit den einzelnen Rechnungen jeweils Teilschlussrechnungen und nicht lediglich Abschlagsrechnungen im Sinne von § 632a BGB, mit denen nur eine vorläufige Teilvergütung verlangt wird (…vgl. Leupertz/Popescu, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2024, § 641 BGB Rn. 36), deren Bezahlung bei Schlussrechnungsreife nicht mehr verlangt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 2009 - VII ZR 205/07; Senat, Urteil vom 10. März 2022 - I-24 U 194/20; OLG Stuttgart, Urteil vom 12. Februar 2019 - 10 U 152/18 OLG Nürnberg, Urteil vom 08.06.2000 - 13 U 77/00 - NZBau 2000, 509), gelegt.
- OLG Celle, 31.10.2007 - 14 U 95/07
Bauarbeiten zur Errichtung der Schleuse Uelzen II im Elbeseitenkanal; …
Die Klage aus einer Abschlagsrechnung bleibt ungeachtet einer zwischenzeitlich eingetretenen Schlussrechnungsreife zulässig, wenn noch keine Schlussrechnung erteilt ist und die Abschlagsforderung bereits vor Schlussrechnungsreife eingeklagt worden ist (Abweichung von OLG Nürnberg, NZBau 2000, 509.Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten, dass bereits die bloße Schlussrechnungsreife einen Erlöschenstatbestand für den Anspruch auf Abschlagszahlung bilde (vgl. OLG Nürnberg, NZBau 2000, 509.
- OLG Koblenz, 23.05.2019 - 2 U 1447/16
Schlussrechnungsreife eingetreten: Keine Verzugszinsen mehr auf …
Er besteht auch nicht teilweise weiter (vgl. dazu OLG Nürnberg, Urteil vom 08.06.2000, 13 U 77/00, NZBau 2000, 509 - zitiert nach beck-online).
- OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 202/10
Bauforderungssicherung: Haftung des Generalunternehmers gegenüber dem …
Dasselbe gilt, wenn das Vertragsverhältnis infolge einer Kündigung beendet ist oder der Auftragnehmer seine Leistungen vollständig erbracht oder endgültig eingestellt hat (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 7.05.2009, 22 U 226/98, Rn. 32; OLG Nürnberg, Urteil vom 8.06.2000, 13 U 77/00, Rn. 36) oder aus sonstigen Gründen Schlussrechnungsreife eingetreten ist. - OLG Braunschweig, 03.03.2004 - 8 U 5/04
Anspruch aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern wegen fälliger …
Deshalb ist es unzutreffend, von einem "Erlöschen" des Anspruchs auf Abschlagszahlung bei der Schlussrechnungsreife zu sprechen (so OLG Nürnberg, NZBau 2000, 509 f.;… Beckscher VOB/B-Kommentar/Motzke, § 16 Nr. 1 VOB/B Rn. 4).Schließlich hat der Bundesgerichtshof bislang ausdrücklich offen gelassen (BauR 1987, 453; BauR 2000, 1482; a. A. OLG Nürnberg NZBau 2000, 509, 510, bei der diese Frage aber nicht entscheidungserheblich war), ob auch bei gekündigtem Vertrag ausnahmsweise ein "unbestrittenes Guthaben" als Abschlagszahlung verlangt werden kann.
- LG Köln, 12.06.2007 - 5 O 367/06
Keine Mehrvergütung bei funktionaler Ausschreibung !
Rn. 66 Ob die Klägerin ihren Zahlungsanspruch nach Fertigstellung der Arbeiten und Abnahme noch auf die 12. Abschlagsrechnung vom 29.05.2006 stützen kann oder ob sie vielmehr nach Schlussrechnungsreife zunächst eine Schlussrechnung aufstellen muss (vgl. OLG Nürnberg NZBau 2000, 509; OLG Bamberg, BauR 2004, 1168;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage 2005, Randnr. 1128 m. w. N.), kann im vorliegenden Fall letztlich dahinstehen. - OLG Naumburg, 04.03.2025 - 2 U 50/24
Teilschlussrechnung
Er besteht auch nicht teilweise weiter (z. B. Oberlandesgericht Naumburg…, Urteil vom 19. Februar 2020 - 2 U 177/12 -, juris Rz. 72 ; OLG Koblenz…, Urteil vom 23. Mai 2019 - 2 U 1447/16 -, juris Rz. 107; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 20. August 2001 - 23 U 6/01 -, juris Rz. 5; OLG Nürnberg, Urteil vom 8. Juni 2000 - 13 U 77/00 -, juris Rz. 36; OLG Hamm…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - I-21 U 30/22 -, juris Rz. 4; OLG Stuttgart…, Urteil vom 12. Februar 2019 - 10 U 152/18 -, juris Rz. 71;… Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher-Kniffka, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., 8. Teil Rz. 42, jeweils m. w. N.). - LG Würzburg, 16.12.2014 - 24 O 1222/14
Anspruch auf Abschlagszahlungen des Nachunternehmers nach Fertigstellung durch …
Denn dann kann und muss ebenfalls schlussabgerechnet werden (OLG Nürnberg, Urteil vom 08.06.2000, Az.: 13 U 77/00 - zit. nach JURIS). - OLG Koblenz, 17.03.2017 - 4 U 1307/16
Abschlagsrechnung kann Schlussrechnung sein!
Sobald sämtliche Leistungen erbracht sind und jedenfalls Abnahmereife eingetreten ist, erlischt ein Anspruch auf Abschlagszahlungen (so auch OLG Nürnberg NZBau 2000, 509).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.05.1999 - 7 U 14/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
BGB § 823
Haftung für Badeunfall - Wolters Kluwer
Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen eines Badeunfalls in einem Hallenbad; Verletzung von Aufsichtspflichten eines Bademeisters
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 16.06.1997 - 1 O 175/96
- OLG Köln, 27.05.1999 - 7 U 14/98
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.07.1984 - VI ZR 273/82
Umfang der Aufsichtspflicht der Eltern
Auszug aus OLG Köln, 27.05.1999 - 7 U 14/98
Rn. 42 Das Maß der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen zur Vermeidung von Schäden in der konkreten Situation tun müssen (BGH NJW 1984, 2574, 2575). - BGH, 02.10.1979 - VI ZR 106/78
Anforderungen an die Überwachung des Schwimmbetriebes in einer Schwimmhalle
Auszug aus OLG Köln, 27.05.1999 - 7 U 14/98
Diese Regelung hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich gebilligt (NJW 1980, 392; NJW-RR 1990, 1254). - BGH, 17.10.1995 - VI ZR 358/94
Erstreckung des Haftungsprivilegs auf andere Personen als die Eltern
Auszug aus OLG Köln, 27.05.1999 - 7 U 14/98
Diese Vorschrift gilt zwar unmittelbar nur für den Fall, dass die zu beaufsichtigende Person einen Dritten schädigt, während für das Verhältnis zwischen der Aufsichtsperson und dem Aufsichtsbedürftigen im allgemeinen § 823 BGB gilt (vgl. BGH NJW 1996, 53).
- BGH, 12.06.1990 - VI ZR 273/89
Überwachungspflicht des Bademeisters in einem Hallenbad
Auszug aus OLG Köln, 27.05.1999 - 7 U 14/98
Diese Grundsätze entsprechen gefestigter Rechtsprechung (…BGH a.a.O.; NJW-RR 1990, 1245, 1246; OLG Hamm VersR 1996, 727, 728). - BGH, 17.12.1956 - III ZR 89/55
Amtshaftung für Kirchenbeamte
Auszug aus OLG Köln, 27.05.1999 - 7 U 14/98
Rn. 40 Die Haftung der Beklagten zu 4) und 5) beurteilt sich nach Amtshaftungsgrundsätzen (vgl. BGHZ 22, 383, 388; VersR 1961, 437). - OLG Hamm, 14.12.1994 - 13 U 103/94
Haftung einer Gemeinde für einen Badeunfall in einem städtischen Freibad
Auszug aus OLG Köln, 27.05.1999 - 7 U 14/98
Diese Grundsätze entsprechen gefestigter Rechtsprechung (…BGH a.a.O.; NJW-RR 1990, 1245, 1246; OLG Hamm VersR 1996, 727, 728). - BGH, 30.01.1961 - III ZR 227/59
Schadensersatzansprüche (Unterhaltsschaden) einer Witwe für ihren in einem …
Auszug aus OLG Köln, 27.05.1999 - 7 U 14/98
Rn. 40 Die Haftung der Beklagten zu 4) und 5) beurteilt sich nach Amtshaftungsgrundsätzen (vgl. BGHZ 22, 383, 388; VersR 1961, 437). - OLG Köln, 16.03.1995 - 7 U 19/94
Grobe Pflichtverletzung; Unzureichende Absprache; Bademeister; Hilfsbademeister; …
Auszug aus OLG Köln, 27.05.1999 - 7 U 14/98
Für eine Beweislastumkehr wäre nur dann Raum, wenn die Beklagte zu 4) grob fahrlässig gehandelt hätte (vgl. Senat, VersR 1996, 1290).
- OLG Stuttgart, 24.09.2003 - 4 U 119/03
Amtshaftung: Grenzen der Verkehrssicherungspflichten beim Betrieb einer …
Allerdings ist eine lückenlose Aufsicht, die sicherstellt, dass jeder Badegast in jedem Augenblick beobachtet wird, nicht praktikabel und wird deshalb vom Beklagten auch nicht geschuldet (OLG Köln OLGR 2000, 253, 254; OLG Hamm, VersR 1996, 727, 728). - OLG Dresden, 27.01.2005 - 4 U 1496/04
Schadenersatzansprüche der Eltern eines im Hallenschwimmbad ertrunkenen Kindes; …
Eine lückenlose Aufsicht, die sicherstellt, dass jeder Badegast in jedem Augenblick beobachtet wird, lässt sich nicht realisieren, da der Badebetrieb insgesamt überwacht werden muss und auch sonstige organisatorische oder technische Aufgaben während der Dienstzeit erledigt werden müssen (vgl. BGH, VersR 1980, 67; BGH, NJW 2000, 1946; Kammergericht, NJW-RR 2000, 242 f; OLG Köln, OLG-R 2000, 253 ff.;… Scheffen/Pardey a.a.O.. Rn. 824). - OLG Köln, 20.03.2001 - 22 U 39/99
Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Aufsichtpflichtverletzung bei einem …
Vielmehr bedarf es nur solcher Sicherungsmaßnahmen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zumutbar sind (vgl. OLG Köln OLG-Report 2000, 253, 254).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 01.09.1999 - 11 UF 3/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 1603 Abs. 2 § 1606 Abs. 3 S. 1
Unterhaltspflicht gegenüber Kindern - Erwerbspflicht - Nebentätigkeit im Geringverdienerbereich - Haftung der Eltern - Bestimmung der Haftungsanteile - Teilnahme an Berufsfindungslehrgang - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ahlen, 23.11.1998 - 13 F 94/98
- OLG Hamm, 01.09.1999 - 11 UF 3/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1178 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- OLG Hamm, 12.02.1999 - 13 UF 292/98
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1999 - 11 UF 3/99
Das gilt auch bei privilegierten Volljährigen (OLG Hamm, FamRZ 1999, 1018 ; OLG Hamm, NJW 1999, 798 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 45).aa) Der Bedarf der volljährigen Klägerin zu 2) richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern (OLG Hamm, FamRZ 1999, 1018 ).
Abzusetzen ist damit ein Betrag von 1.500,00 DM (OLG Hamm, FamRZ 1999, 1018 ).
Allerdings sind nach der vom 13. Familiensenat des OLG Hamm vertretenen Ansicht die an Minderjährige erbrachten Unterhaltsleistungen dennoch vom anrechenbaren Einkommen vorab abzusetzen, weil die Leistungsfähigkeit durch den Barunterhalt für minderjährige Kinder geschmälert werde und daher die von einem Elternteil an gleichrangige unterhaltsberechtigte Kinder geleisteten Unterhaltszahlungen nicht mehr zur Verfügung stünden (OLG Hamm, FamRZ 1999, 1018, 1019).
- BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 69/84
Berechnung der Haftungsquoten des Barunterhalts beider Eltern gegenüber einem …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1999 - 11 UF 3/99
bb) Die anteilige Haftung der Eltern nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB für den Bedarf des volljährigen Kindes richtet sich nach der Leistungsfähigkeit der Eltern (BGH, FamRZ 1986, 153 ).Die zur Stützung der Rechtsansicht angeführte Entscheidung des BGH (FamRZ 1986, 153 ) betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt, nämlich den Unterhaltsanspruch eines vorrangig berechtigten minderjährigen Kindes sowie gezahlten und dem Grund und der Höhe nach nicht streitigen Ehegattenunterhalt.
- BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94
Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1999 - 11 UF 3/99
a) Die Rechtsprechung stellt strenge Anforderungen an Art und Umfang der Bemühungen des Unterhaltspflichtigen einen Arbeitsplatz zu finden (BGH NJW 1996, 517 ).Insoweit trifft jedoch den Unterhaltspflichtigen die Beweislast und jeder ernsthafte Zweifel geht zu seinen Lasten (BGH, FamRZ 1996, 345, 346;… OLG Köln, aaO.).
- BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 49/87
Neubemessung des Unterhaltsbedarfs nach Eintritt der Volljährigkeit - …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1999 - 11 UF 3/99
Dass bei der Ermittlung der Haftungsquote maßgebliche Einkommen wird nur durch Unterhaltszahlungen an vorrangige Berechtigte gemindert (BGH, FamRZ 1988, 1039, 1041). - BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1999 - 11 UF 3/99
Da es durchaus Erwerbsmöglichkeiten gibt, die mit den vom Beklagten vorgetragenen Beschwerden zu vereinbaren sind, kann auch im Hinblick auf diesen Sachvortrag des Beklagten nicht festgestellt werden, dass keine reale Beschäftigungschance bestanden hat (vgl. BGH, FamRZ 1998, 357, 359). - OLG Köln, 12.02.1997 - 14 WF 14/97
Anforderungen an die Bemühungen des Unterhaltsverpflichteten um Arbeit; Darlegung …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1999 - 11 UF 3/99
Insgesamt ist bestmögliche Privatinitiative mit einem Zeitaufwand wie bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit zu entfalten, wobei der Zeitaufwand aber nicht immer der Arbeitzeit einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit entsprechen muss (OLG Köln, FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1996, 629 ; 1996, 1218; 1994, 1115; OLG Naumburg, FamRZ 1997, 311 ). - OLG Naumburg, 18.09.1996 - 8 WF 61/96
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1999 - 11 UF 3/99
Insgesamt ist bestmögliche Privatinitiative mit einem Zeitaufwand wie bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit zu entfalten, wobei der Zeitaufwand aber nicht immer der Arbeitzeit einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit entsprechen muss (OLG Köln, FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1996, 629 ; 1996, 1218; 1994, 1115; OLG Naumburg, FamRZ 1997, 311 ). - OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93
Abänderung einer notariellen Unterhaltsvereinbarung - Erwerbsobliegenheit der …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1999 - 11 UF 3/99
Insgesamt ist bestmögliche Privatinitiative mit einem Zeitaufwand wie bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit zu entfalten, wobei der Zeitaufwand aber nicht immer der Arbeitzeit einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit entsprechen muss (OLG Köln, FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1996, 629 ; 1996, 1218; 1994, 1115; OLG Naumburg, FamRZ 1997, 311 ). - OLG Hamm, 09.11.1998 - 13 WF 437/98
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1999 - 11 UF 3/99
Das gilt auch bei privilegierten Volljährigen (OLG Hamm, FamRZ 1999, 1018 ; OLG Hamm, NJW 1999, 798 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 45). - OLG Hamm, 06.10.1995 - 12 UF 61/95
Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigem Kind
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1999 - 11 UF 3/99
Insgesamt ist bestmögliche Privatinitiative mit einem Zeitaufwand wie bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit zu entfalten, wobei der Zeitaufwand aber nicht immer der Arbeitzeit einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit entsprechen muss (OLG Köln, FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1996, 629 ; 1996, 1218; 1994, 1115; OLG Naumburg, FamRZ 1997, 311 ). - OLG Karlsruhe, 24.02.1998 - 18 UF 114/97
- OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03
Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt
Der Senat schließt sich der Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie des Schrifttums an, die zumindest bei Nichtvorliegen eines Mangelfalles einen Vorabzug billigen (so OLG Hamm, FamRZ 1999, 1018, 1019; OLG Hamburg, FamRZ 2003, 180, Arbeitskreis 13 des 13. DFGT, FamRZ 2000, 273; Wohlgemuth, FamRZ 2001, 321, 326 zu 4 f.; offen gelassen durch BGH, FamRZ FamRZ 2002, 815; gegen den Vorabzug bei Ranggleichheit OLG Hamm, FamRZ 2000, 1178). - OLG Celle, 17.05.2001 - 12 WF 103/01
Kindesunterhalt ; Erwerbsobliegenheit; Vollzeitbeschäftigung ; …
Der Senat folgt nicht der von verschiedenen Oberlandesgerichten vertretenen Ansicht (OLG Hamm FamRZ 1997, 1223; OLG Hamm FamRZ 2000, 1178; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 784), dass der Unterhaltsschuldner verpflichtet sei, zur Sicherstellung des Mindestbedarfs minderjähriger unverheirateter Kinder neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit noch eine Nebentätigkeit auszuüben. - OLG Hamburg, 31.05.2002 - 12 UF 95/01
Zur Berechnung der Haftungsquote und Anrechnung von Kindergeld beim …
Beim Unterhalt für ein privilegiertes volljähriges Kind ist der Vorabzug des Unterhalts für ein minderjähriges Kind nicht unumstritten, weil beide Kinder nach § 1609 I BGB gleichen Rang haben (für den Vorabzug OLG Hamm, FamRZ 1999, 1018, 1019; Arbeitskreis 13 des 13. DFGT, FamRZ 2000, 273; Wohlgemuth, FamRZ 2001, 321, 326 zu 4 f; gegen den Vorabzug bei Ranggleichheit OLG Hamm, FamRZ 2000, 1178 ).
- OLG Naumburg, 06.11.2003 - 14 UF 143/03
Behandlung des Unterhalts für den Monat der Insolvenzeröffnung bei Unterbrechung …
Seine Leistungsfähigkeit bestimmt sich nämlich nicht allein nach seinem tatsächlichen Einkommen, sondern nach den zumutbarerweise erzielbaren Einkünften, weil er zur Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt, die sich auch, sofern nötig, bei einem vollschichtig Erwerbstätigen auf die Aufnahme einer geeigneten Nebentätigkeit erstreckt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 1178;… Wiedenlübbert, Erhöhte Erwerbsobliegenheit des Barunterhaltspflichtigen, NJ 2002, S. 337, 338 mit zahlreichen Nachweisen in FN 20). - OLG Naumburg, 05.11.2004 - 14 WF 210/04
Voraussetzungen für die "hinreichende Erfolgsaussicht" im Sinne des § 114 ZPO
Seine Leistungsfähigkeit bestimmt sich nämlich nicht allein nach seinem tatsächlichen Einkommen, sondern nach den in zumutbarer Weise erzielbaren Einkünften, weil er zur Sicherstellung des Mindestunterhalts gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt, die sich auch, sofern nötig, bei einem vollschichtig Erwerbstätigen auf die Aufnahme einer geeigneten Nebentätigkeit erstreckt (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2003, 1206; OLG Hamm, FamRZ 2000, 1178, Wiedenlübbert, Erhöhte Erwerbsobliegenheit des Barunterhaltspflichtigen, NJ 2002, 337 ff.). - OLG Naumburg, 28.03.2002 - 14 UF 184/01
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit ; Unterhaltsanspruch minderjähriger …
Seine Leistungsfähigkeit bestimmt sich nämlich nicht allein nach seinem tatsächlichen Einkommen, sondern nach den zumutbarerweise erzielbaren Einkünften, weil er zur Sicherstellung des gesetzlichen Mindestunterhalts seiner minderjährigen unverheirateten Kinder gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 1178 m. w. N.). - OLG Naumburg, 02.05.2001 - 14 UF 183/00
Unterhaltspflicht - Darlegungs- und Beweislast für Leistungsunfähigkeit - …
Der Beklagte unterliegt nämlich zur Sicherstellung des gesetzlichen Mindestunterhalts gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, die sich auch, sofern nötig, bei einem vollschichtig Erwerbstätigen auf die Aufnahme einer geeigneten Nebentätigkeit erstreckt (OLG Hamm, FamRZ 2000, 1178 m. w. N.). - OLG Naumburg, 28.08.2002 - 14 WF 155/02
Beweislastverteilung im Zusammenhang mit einer unterhaltsrechtlichen …
Seine Leistungsfähigkeit bestimmt sich nämlich nicht allein nach seinem tatsächlichen Einkommen, sondern nach den zumutbarerweise erzielbaren Einkünften, weil er zur Sicherstellung des Mindestunterhalts gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt, die sich auch, sofern nötig, bei einem vollschichtig Erwerbstätigen auf die Aufnahme einer geeigneten Nebentätigkeit erstreckt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 1178;… Wiedenlübbert, Erhöhte Erwerbsobliegenheit des Barunterhaltspflichtigen, NJ 2002, S. 337, 338 mit zahlreichen Nachweisen in FN 20). - OLG Naumburg, 28.11.2002 - 14 WF 201/02
Zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit nach zumutbarerweise erzielbaren Einkünften …
Seine Leistungsfähigkeit bestimmt sich nämlich nicht allein nach seinem tatsächlichen Einkommen, sondern nach den zumutbarerweise erzielbaren Einkünften, weil er zur Sicherstellung des Mindestunterhalts gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt, die sich auch, sofern nötig, bei einem vollschichtig Erwerbstätigen auf die Aufnahme einer geeigneten Nebentätigkeit erstreckt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 1178;… Wiedenlübbert, Erhöhte Erwerbsobliegenheit des Barunterhaltspflichtigen, NJ 2002, S. 337, 338 mit zahlreichen Nachweisen in FN 20). - OLG Naumburg, 05.02.2004 - 14 UF 258/03
Gewährung von Prozesskostenhilfe; Leistungsfähigkeit eines …
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 04.04.2000 - 8 UF 176/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 1603 Abs. 1 § 1603 Abs. 2
Unterhaltspflicht einer auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbaren Mutter - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschränkte Arbeitsfähigkeit; Arbeitsfähigkeit; Vermittelbarkeit; Minderjähriges Kind; Kindesunterhalt
Verfahrensgang
- AG Rendsburg - 13 F 443/98
- OLG Schleswig, 04.04.2000 - 8 UF 176/99
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