Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 26.07.2000 - I-22 U 27/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 459 § 463
Hinweispflicht auf Autovermietung als Erstbesitzer eines PKW - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gebrauchtwagenkauf; Vorbesitzer; Erstbesitzer; Kfz-Brief; Mietfahrzeug; Wandelungsanspruch; Arglistiges Verschweigen eines Fehlers; Aufklärungspflicht des Gebrauchtwagenkäufers
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 30.12.1999 - 7 O 291/99
- OLG Düsseldorf, 26.07.2000 - I-22 U 27/00
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74
Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2000 - 22 U 27/00
Allerdings stellt nicht jede atypische Vorbenutzung einen Mangel dar (BGH MDR 1976, 1012, 1013 zur Vornutzung als Taxe). - OLG Köln, 11.05.1990 - 3 U 212/89
Agenturvertrag; Zusicherung; Eigenschaft; Zugesicherte Eigenschaft; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2000 - 22 U 27/00
Diese Abweichung führt dazu, daß regelmäßig eine Aufklärungspflicht des Verkäufers besteht (vergl. OLG Köln, NJW-RR 1990, S. 1144, 1145 bei entgegenstehender Zusicherung der Nutzung - auch - als Mietwagen).
- LG Mannheim, 29.12.2011 - 1 O 122/10
Minderwert eines gebrauchten Reisemobils wegen Vornutzung als Mietfahrzeug
Insofern ist mit der Rechtsprechung in jedem Einzelfall auf die Dauer der atypischen Nutzung und den Zeitraum nach der Einstellung dieser Nutzung bis zum Verkaufszeitpunkt abzustellen, ob diese zu einer Beeinträchtigung und/oder Wertminderung des Fahrzeugs geführt hat und einen Sachmangel begründet (…vgl. hierzu Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Auflage 2012, Rdnr. 3206; OLG Köln, VersR 1997, 1368 f.; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 19 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 551 f.). - LG Stuttgart, 26.03.2010 - 33 O 2/10 Diese Umstände begründen vorliegend die Aufklärungspflicht des gewerblichen Gebrauchtwagenverkäufers, wobei dieser Überlegung die Entscheidung des OLG Köln, NZV 1997, 312 und OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 19,nicht entgegenstehen, da diesen Entscheidungen anders gelagerte Sachverhalte zugrunde gelegen haben.
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 19.05.2000 - 6 U 4052/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de
BGB § 2038 Abs. 2 § 745 Abs. 1
Änderung von einstimmig gefaßten Beschlüssen einer Erbengemeinschaft; Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse bei Ausschluß eines Miterben von der Abstimmung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Leitsatz)
BGB § 2038 Abs. 2, § 745 Abs. 1
Beschlussfassung bei Erbengemeinschaft - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erbengemeinschaft; Beschlußfassung in Erbengemeinschaft; Verwaltung einer Erbengemeinschaft; Abänderung durch Mehrheitsbeschluß; Ausschluß eines Miterben von Abstimmung; Interessenwiderstreit; Wirksamkeit der Mehrheitsentscheidung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Nachlassverwaltung - Beschlüsse der Erbengemeinschaft
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz - 1 O 800/99
- OLG Nürnberg, 19.05.2000 - 6 U 4052/99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68
Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.05.2000 - 6 U 4052/99
Wenn die Mehrheit der Meinung ist, daß sich die Verhältnisse geändert haben und deshalb eine andere Verwaltungsentscheidung nötig ist, so kann ein solcher Beschluß auch für die Zukunft geändert werden (vgl. zum Grundsatz BGHZ 56, 47 f). - BGH, 05.12.1991 - III ZR 29/91
Amtspflicht des Nachlaßrichters - Erbschein-Erteilung - Erteilung des Erbscheines …
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.05.2000 - 6 U 4052/99
Über ihre Rechtmäßigkeit oder Unwirksamkeit muß daher möglichst bald Klarheit geschaffen werden (vgl. BGH WM 92, 58).
- OLG Stuttgart, 02.05.2016 - 19 U 85/15
Erbengemeinschaft: Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses; Wirkung einer Adoption …
(vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 19.05.2000, 6 U 4052/99, BeckRS 2000, 30112913;… Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2015, Eickelberg, § 745, Rn. 26).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 19.04.2000 - 2 W 28/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 793 Abs. 2; ; ZPO § 568 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 807 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 807 Abs. 3; ; ZPO § 807 Abs. 1; ; ZPO § 901; ; ZPO § 900 Abs. 4; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; StPO § 229 Abs. 2; ; StPO § 153 a
- Wolters Kluwer
Neue Beschwer; Selbständige Beschwer; Haftbefehl; Eidesstattliche Offenbarungsversicherung; Durchsuchung von Geschäftsräumen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 13.10.1999 - 282 M 1237/99
- LG Köln, 04.01.2000 - 10 T 279/99
- OLG Köln, 19.04.2000 - 2 W 28/00
Papierfundstellen
- Rpfleger 2000, 399
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 09.11.1984 - 14 W 136/84
Auszug aus OLG Köln, 19.04.2000 - 2 W 28/00
Dabei trifft diese Pflicht grundsätzlich diejenige Person, die im Zeitpunkt des für die Vorlage des Vermögensverzeichnisses und die Abgabe der Offenbarungsversicherung bestimmten Termins ihr gesetzlicher Vertreter ist (vgl. OLG Hamm, ZIP 1984, 1482 [1483]= OLGZ 1985, 227 [228]; OLG Schleswig, Rpfleger 1979, 73; LG Aschaffenburg, DGVZ 1998, 75; LG Nürnberg-Fürth, DGVZ 1996, 139 f; Schneider, MDR 1983, 724 [725];… Zöller/Stöber, a.a.O., § 807, Rdn. 8).Hierfür spricht der enge zeitliche Zusammenhang zwischen der Niederlegung des Amts durch Erklärung vom 1. September 1999 und die Hauptversammlung der Schuldnerin am selben Tage unter Verzicht auf sämtliche Formen und Fristen einerseits sowie den auf den nächsten Tag, den 2. September 1999 anberaumten Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung andererseits (vgl. OLG Hamm, a.a.O., ZIP 1984, 1482 [1483]).
- OLG Stuttgart, 10.11.1983 - 8 W 340/83
Auszug aus OLG Köln, 19.04.2000 - 2 W 28/00
Indes bleibt, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, der ausgeschiedene gesetzliche Vertreter einer juristischen Person dann zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, wenn er das Amt niedergelegt hat, um sich der Verpflichtung zur Abgabe dieser Versicherung zu entziehen (vgl. Senat, OLGZ 1991, 214 [215];… OLG Hamm, a.a.O.; OLG Stuttgart, OLGZ 1984, 177 [178];… LG Aschaffenburg, a.a.O.;… Schneider, a.a.O.;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 807, Rdn. 8 mit weit. Nachw.). - LG Nürnberg-Fürth, 01.04.1996 - 16 T 1658/96
Auszug aus OLG Köln, 19.04.2000 - 2 W 28/00
Dabei trifft diese Pflicht grundsätzlich diejenige Person, die im Zeitpunkt des für die Vorlage des Vermögensverzeichnisses und die Abgabe der Offenbarungsversicherung bestimmten Termins ihr gesetzlicher Vertreter ist (vgl. OLG Hamm, ZIP 1984, 1482 [1483]= OLGZ 1985, 227 [228]; OLG Schleswig, Rpfleger 1979, 73; LG Aschaffenburg, DGVZ 1998, 75; LG Nürnberg-Fürth, DGVZ 1996, 139 f; Schneider, MDR 1983, 724 [725];… Zöller/Stöber, a.a.O., § 807, Rdn. 8).
- OLG Köln, 10.09.1990 - 2 W 146/90
Auszug aus OLG Köln, 19.04.2000 - 2 W 28/00
Indes bleibt, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, der ausgeschiedene gesetzliche Vertreter einer juristischen Person dann zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, wenn er das Amt niedergelegt hat, um sich der Verpflichtung zur Abgabe dieser Versicherung zu entziehen (vgl. Senat, OLGZ 1991, 214 [215];… OLG Hamm, a.a.O.; OLG Stuttgart, OLGZ 1984, 177 [178];… LG Aschaffenburg, a.a.O.;… Schneider, a.a.O.;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 807, Rdn. 8 mit weit. Nachw.). - OLG Hamm, 03.11.1998 - 7 U 21/98
Sittenwidrigkeit der Inanspruchnahme eines Wechselausstellers nur bei Kenntnis …
Auszug aus OLG Köln, 19.04.2000 - 2 W 28/00
Wie der Gläubiger mit dem Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls - unwidersprochen - vorgebracht hat und sich zudem aus dem unangefochten gebliebenen Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 8. Juni 1999 - 282 M 7235/99 - ergibt, ist die Durchsuchung der Geschäftsräume der Schuldnerin zum Zwecke der Zwangsvollstreckung aus dem von dem Gläubiger gegen sie erwirkten Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 22. Oktober 1998 - 7 U 21/98 - verweigert worden. - LG Köln, 04.10.1999 - 109-7/94
Auszug aus OLG Köln, 19.04.2000 - 2 W 28/00
Der Einwand des Beschwerdeführers, er habe das Amt als Vorstand der Gesellschaft wegen der zeitlichen Belastung durch die Hauptverhandlung vor der 9. großen Strafkammer des Landgerichts Köln (109-7/94) niedergelegt, für die nach den Angaben des Vorsitzenden der Strafkammer mit rund 250 Verhandlungstagen, darunter 115 im Jahre 1999 zu erwarten stand, steht in Widerspruch dazu, daß er sein Amt nicht in der Zeit vom Beginn dieser Hauptverhandlung am 13. Januar 1999 bis zur Unterbrechung der Verhandlung für den Zeitraum von rund einem Monat nach § 229 Abs. 2 StPO (ab 31. August 1999), sondern erst ab dem Zeitpunkt dieser Unterbrechung und damit unmittelbar vor dem - auf Antrag des Beschwerdeführers - auf den 2. September 1999 vertagten zweiten Termin zur Abgabe der Offenbarungsversicherung niedergelegt hat.
- BGH, 28.09.2006 - I ZB 35/06
Pflicht des zurückgetretenen Vorstands eines eingetragenen Vereins zur Abgabe der …
aa) Für die Beurteilung der Frage, wer für eine juristische Person als ihr gesetzlicher Vertreter offenbarungspflichtig ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung an (nunmehr allg. M.; vgl. z.B. KG ZIP 1996, 289, 290; OLG Köln Rpfleger 2000, 399, jeweils m.w.N.).Dies gilt unabhängig davon, ob der Rechtsbeschwerdeführer zu 2 sein Amt allein zu dem Zweck niedergelegt hat, sich der Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu entziehen (zu einem solchen Fall vgl. OLG Hamm Rpfleger 1985, 121; OLG Bamberg DGVZ 1998, 75; OLG Köln Rpfleger 2000, 399 m.w.N.).
- BGH, 22.10.2025 - I ZB 47/25
Abgabe der Vermögensauskunft für eine GmbH - und der ehemalige oder faktische …
Rn. 13 aa) Zur Abgabe der Vermögensauskunft ist grundsätzlich diejenige Person verpflichtet, die im Zeitpunkt des für die Abgabe der Vermögensauskunft bestimmten Termins ihr gesetzlicher Vertreter ist (OLG Köln, Rpfleger 2000, 399 [juris Rn. 4] mwN). - LG Bochum, 30.08.2001 - 7a T 182/01 Nach einhelliger Auffassung bleibt der ausgeschiedene Geschäftsführer einer GmbH in einem solchen Fall zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verpflichtet (OLG Köln Rpfleger 00, 399;… OLG Düsseldorf, a. a. O.; OLG Hamm OLGZ 85, 227;… OLG Schleswig a. a. O.;… Zöller, ZPO, 22. Aufl., Rdnr. 8 zu § 807).
Diese Absicht des Geschäftsführers ist anhand der äußeren Umstände des jeweiligen Falles vom Gericht festzustellen (OLG Köln MDR 83, 676 u. Rpfleger 00, 399;… Landgericht Bonn a. a. O.).
- KG, 09.01.2001 - 1 W 2002/00
Bestellung zum Nachtragsliquidator entgegen dem Willen des Betroffenen; …
Insoweit könnten die Erwägungen, aus denen der letzte Geschäftsführer oder Liquidator einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH zur Abgabe der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung verpflichtet bleibt, entsprechend heranzuziehen sein (vgl. Senat NJW-RR 1991, 933 [KG Berlin 08.02.1991 - 1 W 3357/90] [934]; zu rechtsmissbräuchlicher Amtsniederlegung in solchem Fall OLG Köln JurBüro 2000, 599;… s.a. Zöller/Stöber, ZPO, 22.Aufl., § 807 Rz. 8, jew. m. w. N.). - LG Neuruppin, 13.12.2022 - 2 T 58/22 Die fortbestehende Auskunftspflicht ist anzunehmen, wenn solche Motive offenliegen oder wegen des engen zeitlichen Zusammenhangs mit der Erteilung der Vermögensauskunft zu vermuten sind (OLG Köln, Beschluss vom 19.04.2000, 2 W 28/00, beckonline; BGH NJW-RR 2007, 185;… MüKo ZPO, 6 Aufl., § 802c Rn. 18).
- LG Bückeburg, 19.03.2026 - 4 T 17/26
Vermögensauskunft; Haftbefehl; Abberufung des Geschäftsführers
Maßgebend sind dabei grundsätzlich die Vertretungsverhältnisse zum Zeitpunkt des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft (…vgl. BGH NJW-RR 2007, 185 [BGH 28.09.2006 - I ZB 35/06], Rn. 14; OLG Köln, BeckRS 2000, 30108427 AG Hamburg Barmbek DGVZ 2020, 131 Rn. 5;… Zöller/Seibel, ZPO, 36. Aufl. 2026, § 802c, Rn. 8). - LG Bonn, 18.02.2004 - 4 T 562/03 Rn. 8 Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für eine GmbH grundsätzlich der Geschäftsführer verpflichtet, dem im Zeitpunkt des Termins die gesetzliche Vertretung zusteht (… vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., Rn 8 zu § 807 m.w.Nachw.; OLG Hamm, Rpfleger 85, 121; OLG Köln, Rpfleger 2000, 399 f. ).
- LG Köln, 16.12.2002 - 19 T 197/02 Indessen bleibt, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, der ausgeschiedene gesetzliche Vertreter einer juristischen Person bis zur Bestellung eines neuen gesetzlichen Vertreters zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung jedenfalls dann verpflichtet, wenn er das Amt niedergelegt hat, um sich seiner Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu entziehen (vgl. OLG Köln, Rpfleger 2000, 399 f. [OLG Köln 19.04.2000 - 2 W 28/00] ; OLG Stuttgart, MDR 1984, 238 f.; LG Hannover, DGVZ 1981, 60 f.;… Thomas/Putzo, ZPO 24. Auflage, § 807 Rdnr. 15;… Zoller/Stober, ZPO 23. Auflage, § 807 Rdnr. 8 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufung; Auskunftserteilung; Gebührenstreitwert; Klägerinteresse; Antragseinreichung; Gegenvorstellung
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst - O 55/99
- OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
Papierfundstellen
- MDR 2001, 112
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
Die Literatur folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (vgl. BGHZ 128, 85 - Großer Senat - ; BGH FamRZ 1999, 649; OLG Celle OLGR 1994, 57; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 70, jeweils m.w.N.), die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2229). - BGH, 11.07.1994 - II ZB 13/93
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
- BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 2726/93
Verfassungsrechtliche Prüfung der Wertbemessung des Beschwerdegegenstandes bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
Die Literatur folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (vgl. BGHZ 128, 85 - Großer Senat - ; BGH FamRZ 1999, 649; OLG Celle OLGR 1994, 57; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 70, jeweils m.w.N.), die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2229).
- BGH, 04.11.1998 - XII ZB 87/98
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
Die Literatur folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (vgl. BGHZ 128, 85 - Großer Senat - ; BGH FamRZ 1999, 649; OLG Celle OLGR 1994, 57; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 70, jeweils m.w.N.), die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2229). - OLG München, 19.08.1993 - 6 U 3250/93
Fantastische Vier, Die da
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
Die Literatur folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (vgl. BGHZ 128, 85 - Großer Senat - ; BGH FamRZ 1999, 649; OLG Celle OLGR 1994, 57; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 70, jeweils m.w.N.), die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2229). - OLG Köln, 11.08.1998 - 4 U 11/98
Handelsvertreterrecht; Erteilung eines handelsrechtlichen Buchauszuges
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
Die Entscheidungsgründe befassen sich zwar, soweit diese veröffentlicht wurden, regelmäßig nur mit dem Rechtsmittelstreitwert und damit der Zulässigkeit des Rechtsmittels; es ist aber davon auszugehen, dass auch der Gebührenstreitwert in entsprechender Höhe festgesetzt wurde (vgl. hierzu Schulte, Verurteilung zur Auskunftserteilung - Bemessung von Rechtsmittelbeschwer und Kostenstreitwert, MDR 2000, 805, 806; expressis verbis OLG Köln NJW-RR 1999, 833 Ls.). - OLG Hamm, 24.05.1993 - 17 U 84/92
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99
c) Der Senat ist deshalb der Auffassung, dass sich der Gebührenstreitwert der Berufung nicht nach der Beschwer der Beklagten, sondern dem Interesse des Klägers an der Erteilung der Auskunft richtet, im vorliegenden Fall also 100.000,-- DM beträgt (vgl. OLG Hamm JurBüro 1994, 494, 495, abl.
- BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R
Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den …
Ansonsten ist bei unverändertem Streitgegenstand der Streitwert der ersten Instanz maßgebend (OLG Stuttgart MDR 2001, 112; Schulte MDR 2000, 805). - KG, 29.05.2008 - 2 U 65/07
Streitwert: Bemessung des Streitwerts bei einem Rechtsmittel eines zu einer …
Die Bemessung des Gebührenstreitwertes eines Rechtsmittels des Beklagten, welches dieser gegen ein ihn zur Auskunft verurteilendes Urteil einlegt, orientiert sich an dem Zeit- und Kostenaufwand, der dem Beklagten entstünde, wenn er die Auskunft erteilte (entgegen OLG Stuttgart, OLGR 2001, 19; zustimmend zu OLG Köln, OLGR 1999, 113).Der Senat folgt nicht der abweichenden Auffassung des OLG Stuttgart (OLGR 2001, 19), wonach bei der Bemessung des Gebührenstreitwertes stets auf das Interesse des Klägers an der Auskunfterteilung, d.h. auf den Bruchteil seines mit der Auskunft verfolgten Leistungsinteresses (…vgl. Herget in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2006, § 3 Rdnr. 16 "Auskunft", m.Rspr.N.), abzustellen sei, und zwar auch dann, wenn - wie vorliegend - nicht der Kläger gegen ein sein Auskunftsbegehren abweisendes Urteil Rechtsmittel einlegt, sondern der Beklagte ein ihn zur Auskunft verurteilendes Urteil angreift.
- OLG Karlsruhe, 01.06.2026 - 6 U 90/23
Zur Berechnung des Streitwerts für Gerichtsgebühren einer Berufung (hier: im …
Dieser Wert des kontradiktorischen Begehrens ist wie auch sonst nach §§ 39 ff GKG zu ermitteln und daher in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (siehe dazu allgemein § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V.m. §§ 3 ff ZPO) und insbesondere in Verfahren über Ansprüche nach dem Patentgesetz (siehe dazu besonders § 51 Abs. 1 GKG;… Toussaint/Elzer, 56. Aufl., GKG § 51 Rn. 6 mwN) nach billigem Ermessen dahin zu bestimmen, dass er regelmäßig der Bedeutung der Sache für den Kläger entspricht, auch soweit diese dem Rechtsmittelgericht aufgrund einer Berufung des Beklagten anfällt (…vgl. BGH, NZM 2015, 99 Rn. 8; BVerwG, NVwZ-RR 1989, 280;… BauR 2010, 871 [juris Rn. 16];… BSGE 98, 142 [juris Rn. 32]; OLG Stuttgart, MDR 2001, 112 mwN; Nissen/Elzer, MDR 2021, 1161, 1163 ff mwN;… Toussaint/Elzer, 56. Aufl., GKG § 47 Rn. 12, 14 mwN; aA etwa BGH…, Beschluss vom 15. Februar 2022 - XI ZR 380/20, juris Rn. 5 mwN; OLG Düsseldorf, EnWZ 2016, 270; OLG Köln…, Beschluss vom 6. Dezember 2024 - 15 U 300/24, juris Rn. 268 mwN). - OLG Frankfurt, 08.08.2008 - 24 U 80/08
Gebühr des Rechtsanwalts: Gebührenstreitwert einer ohne Begründung eingereichten …
aa) Der Gesetzeswortlaut der für die Festsetzung des Gebührenstreitwerts maßgebenden Bestimmung in § 47 Abs. 1 Satz 2 GKG gebietet keine Anknüpfung an die materielle Beschwer, denn er unterscheidet nicht zwischen materieller und formeller Beschwer (vgl. dazu auch OLG Stuttgart, noch zu § 14 Abs. 1 Satz 2 GKG a. F., Beschluss vom 21.9. 2000, MDR 2001, 112f.). - OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 3 W 60/21
Auskunft über den Bestand eines Nachlasses; Beschwerde gegen eine …
Nach gelegentlich vertretener Ansicht soll für den Gebührenstreitwert des Rechtsmittelverfahrens nur das der Anfechtung unterliegende Klägerinteresse maßgeblich sein, so dass im Rechtsmittelverfahren des zur Auskunft verurteilten Beklagten der Gebührenstreitwert nicht seiner Beschwer, sondern dem (regelmäßig deutlich höheren) Angriffsinteresse des Klägers entsprechen soll (…vgl. Elzer in Toussaint, Kostenrecht, 52. Auflage 2022, § 47 Rn. 14; Nissen/Elzer, MDR 2021, 1161; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.09.2000 - 3 U 268/99 - BeckRS 2000, 30132921).
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 04.10.2000 - 4 WF 95/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 115 Abs. 1; BSHG § 76 Abs. 1
Zur Anrechnung des Kindergeldes im Rahmen der Prozesskostenhilfe
Papierfundstellen
- MDR 2001, 355
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - 19 Ta 1/01
Prozesskostenhilfe: Kindergeld als berücksichtigungsfähiges Einkommen
Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldwert, somit nach wohl überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur auch das Kindergeld (so z.B. BFH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt Beschluß vom 30.06.1997 - XS 15/96 - n.v.; OLG Stuttgart FamRZ 00, 1586; OLG Nürnberg vom 20.05.1999 - 10 WF 1588/99 - FamRZ 00, 102; OLG Bremen vom 04.10.2000 - 4 WF 95/00 - MDR 01, 355; OLG Naumburg vom 27.05.1998 - 3 WF 17/97 - FamRZ 98, 488; LAG Brandenburg Beschluß vom 03.11.1998 - 6 Ta 57/98 - Juristisches Büro 3/99; OLG Frankfurt/Main Beschluß vom 09.07.1998 - 1 WF 29/98 - FamRZ 98, 1604 im Ergebnis wohl auch OLG Karlsruhe vom 27.05.1998 - 20 WF 25/98;… Zöller 22. Aufl. Philippi Anm. 19 zu § 115 ZPO m.w.N.).
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