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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.03.2001 - 21 U 24/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2084
OLG Hamm, 08.03.2001 - 21 U 24/00 (https://dejure.org/2001,2084)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2001 - 21 U 24/00 (https://dejure.org/2001,2084)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2001 - 21 U 24/00 (https://dejure.org/2001,2084)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • gaius.legal

    Haftung des Bauträgers wegen auf Eigenleistungen eines Erwerbers beruhenden Schallschutzmängeln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Vorliegens werkvertragsrechtlicher Nachbesserungsansprüche wegen unzureichenden Luft- und Trittschallschutzes in einem Reihenhaus; Ausgestaltung der Feststellung der Zumutbarkeit von Luft- und Trittschallemissionen eines fertiggestellten Reihenhauses ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schallschutzmängel an Reihenmittelhaus durch Eigenleistungen des Nachbarn: Unverhältnismäßiger Aufwand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 633, 634, 635
    Geltendmachung von Schallschutzmängeln gegenüber dem Bauträger; Gewährleistungsausschluß gegen Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen die ausführenden Unternehmer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schallschutzmängel bei Reihenhäusern: Haftet Bauträger für Eigenleistungen der Käufer? (IBR 2001, 316)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1460
  • BauR 2001, 1262
  • BauR 2001, 1757
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 24/95

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2001 - 21 U 24/00
    Das ist dann der Fall, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGHZ 59, 365, 367; BGH NJW 1996, 3269).

    Dabei kommt es nicht auf das Verhältnis des Nachbesserungsaufwandes zu dem vertraglichen Werklohn, also dem Preis/Leistungsverhältnis an (BGH NJW 1996, 3269, 3270).

    Der Einwand eines unzumutbar hohen Aufwandes ist trotz hoher Kosten der Nachbesserung regelmäßig ausgeschlossen, wenn ein berechtigtes Interesse des Bestellers insbesondere an der Beseitigung einer spürbaren Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Werkes gegeben ist (BGH NJW 1996, 3269, 3270).

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2001 - 21 U 24/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Baurecht 1997, 638; NJW 1998, 2814, 2815) der sich der Senat anschließt, ist die Frage, welcher Schallschutz geschuldet wird, nämlich zunächst durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln.

    Einer ausdrücklichen Vereinbarung steht jedoch gleich, daß bestimmte Schalldämmmaße mit der vertraglich geschuldeten Ausführung der Bauleistung zu erreichen sind (BGH NJW 1998, 2814, 2815).

  • BGH, 24.04.1997 - VII ZR 110/96

    Verpflichtung des Auftragnehmers zur Nachbesserung; Unverhältnismäßigkeit der …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2001 - 21 U 24/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Baurecht 1997, 638; NJW 1998, 2814, 2815) der sich der Senat anschließt, ist die Frage, welcher Schallschutz geschuldet wird, nämlich zunächst durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln.
  • BGH, 26.10.1972 - VII ZR 181/71

    Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für die Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2001 - 21 U 24/00
    Das ist dann der Fall, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGHZ 59, 365, 367; BGH NJW 1996, 3269).
  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 6/97

    Gewährleistung eines Bauträgers; Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2001 - 21 U 24/00
    Es kann insoweit dahingestellt bleiben, ob diese Klausel gegen § 11 Nr. 10 a AGBG verstößt, wie die Kläger unter Hinweis auf BGH NJW 1998, 904, meinen.
  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06

    Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern

    Auch gehen die Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte aufgrund sachverständiger Beratung übereinstimmend davon aus, dass bei Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zur Bauausführung bereits im maßgeblichen Zeitraum höhere Schalldämmwerte von jedenfalls 63 dB (OLG München, BauR 1999, 399, 401; IBR 2004, 197; OLG Düsseldorf, IBR 2004, 571; OLG Koblenz, IBR 2006, 98; OLG München, IBR 2006, 269, mit Volltext jeweils auf ibr-online.de) oder 67 dB (OLG Hamm, BauR 2001, 1262) zu erreichen waren.

    Das gilt jedenfalls dann, wenn eine ausreichende Trennfuge vorhanden ist und diese mit Mineralfaserplatten gefüllt wird (vgl. auch OLG Hamm, BauR 2001, 1262).

    Nach den aufgrund sachverständiger Beratung getroffenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (BauR 2001, 1262) und Düsseldorf (BauR 1991, 752, 753) entsprach die Ausfüllung mit Mineralfaserplatten den anerkannten Regeln der Technik.

  • OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00

    Schadensersatz für mangelhafte Schalldämmung

    Aus der Pflicht zur Herstellung eines mangelfreien Werks (§ 633 Abs. 1 BGB) folgt daher, dass die Beklagte auch für einen einwandfreien nachbarseitigen Schallschutz verantwortlich ist (vgl. OLG Hamm BauR 2001, 1262, 1264).

    Vielmehr besteht schon im Hinblick darauf, dass Lärmbelästigungen eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität darstellen, ein berechtigtes Interesse der Kläger an der Verbesserung der Schallschutzsituation durch die beabsichtigte Nachbesserung (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1106; OLG Hamm BauR 2001, 1757, 1759).

  • OLG Hamm, 13.02.2007 - 21 U 69/06

    Baumangel wegen Kunstharzputz statt Kratzputz - Wegfall des Nachbesserungsrechts …

    Dabei sind nicht unbedingt die DIN-Normen maßgeblich, die keine Rechtsnormen darstellen und die die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben aber auch hinter ihnen zurückbleiben können (BGH BauR 1998, 872; siehe auch Senatsurteil BauR 2001, 1262).
  • OLG Hamm, 13.02.2007 - 21 U 1/06

    Schadensersatzansprüche gegen einen Werkunternehmer bei Aufbringung eines …

    Dabei sind nicht unbedingt die DIN-Normen maßgeblich, die keine Rechtsnormen darstellen und die die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben aber auch hinter ihnen zurückbleiben können (BGH BauR 1998, 872; siehe auch Senatsurteil BauR 2001, 1262).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2004 - 4 U 120/04

    Bauvertrag: Vereinbarung eines über die Regeln der Technik hinausgehenden …

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Hamm BauR 2001, 1262.
  • OLG Hamm, 15.09.2004 - 25 U 17/04

    Mindestschallschutz nicht erreicht: Rücktritt vom Bauträgervertrag

    Dies gilt auch dann, wenn diese Fehler auf Eigenleistungen der Erwerber der Nachbarwohnung beruhen (vgl. hierzu OLG Hamm Baurecht 2001, 1757 (1759)).
  • LG Arnsberg, 12.05.2004 - 2 O 104/04

    Haftung des Eigenheimerwerbers für Mängel von Eigenleistungen?

    Rn. 26 Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Hamm, AZ: 21 U 24/00 vom 08.03.2001.
  • LG Mainz, 11.05.2011 - 3 S 143/10

    Erwerber verursacht Schallschutzmängel: Bauträger haftet!

    Dies ist mit dem Amtsgericht im Anschluss an die von der Klägerin angeführte Entscheidung des OLG Hamm, Baurecht 2001, 1262 ff. zu bejahen.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 14.03.2001 - 7 U 913/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2183
OLG Jena, 14.03.2001 - 7 U 913/00 (https://dejure.org/2001,2183)
OLG Jena, Entscheidung vom 14.03.2001 - 7 U 913/00 (https://dejure.org/2001,2183)
OLG Jena, Entscheidung vom 14. März 2001 - 7 U 913/00 (https://dejure.org/2001,2183)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nomos.de PDF, S. 50 (Leitsatz)

    § 13 Abs. 1 Nr. 3a GesO; § 611 BGB
    Insolvenzrecht/Arbeitnehmerstellung/GmbH-Geschäftsführer

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    GmbH-Geschäftsführer auch ohne wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft kein Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    GmbH; Geschäftsführer; Arbeitnehmereigenschaft; Insolvenz; Fremdgeschäftsführer; Abhängigkeitsverhältnis; Organstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 429
  • NJ 2001, 549 (Ls.)
  • NZA-RR 2001, 468
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamburg, 15.06.1988 - 8 Sa 22/88

    Verjährung von Masseschuldenansprüchen gegen den Konkursverwalter; …

    Auszug aus OLG Jena, 14.03.2001 - 7 U 913/00
    Damit ist sie aber nicht Konkurs-(GesO-)forderung und hat die Anmeldung gegenüber dem GesO-Verwalter die Verjährung auch nicht nach § 209 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 BGB unterbrechen können (LAG Hamburg, ZIP 1988, 1270).
  • BGH, 09.11.1967 - II ZR 64/67

    Zeugnisanspruch des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Jena, 14.03.2001 - 7 U 913/00
    Der Geschäftsführeranstellungsvertrag ist Dienstvertrag und kein Arbeitsverhältnis (BGH, NJW 1983, 2405; BGH, NJW 1984, 2528; OLG Hamm, GmbHR 1991, 466), da der Geschäftsführer als Vertretungsorgan der Gesellschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt (BGHZ 12, 1, 8; BGHZ 49, 30; BGHZ 79, 291).
  • BGH, 29.01.1981 - II ZR 92/80

    GmbH-Geschäftsführer - Kündigungsfrist

    Auszug aus OLG Jena, 14.03.2001 - 7 U 913/00
    Der Geschäftsführeranstellungsvertrag ist Dienstvertrag und kein Arbeitsverhältnis (BGH, NJW 1983, 2405; BGH, NJW 1984, 2528; OLG Hamm, GmbHR 1991, 466), da der Geschäftsführer als Vertretungsorgan der Gesellschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt (BGHZ 12, 1, 8; BGHZ 49, 30; BGHZ 79, 291).
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 120/83

    Analoge Anwendung des § 622 Abs. 1 BGB auf GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Jena, 14.03.2001 - 7 U 913/00
    Der Geschäftsführeranstellungsvertrag ist Dienstvertrag und kein Arbeitsverhältnis (BGH, NJW 1983, 2405; BGH, NJW 1984, 2528; OLG Hamm, GmbHR 1991, 466), da der Geschäftsführer als Vertretungsorgan der Gesellschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt (BGHZ 12, 1, 8; BGHZ 49, 30; BGHZ 79, 291).
  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 336/86

    Streitigkeit über die Kündigung eines Dienstvertrages mit einem Geschäftsführer, …

    Auszug aus OLG Jena, 14.03.2001 - 7 U 913/00
    Vorliegend fehlt es hinsichtlich der Person des Klägers schon an der von der Rechtsprechung für die Anwendung von Schutzvorschriften des Arbeitsrechts erforderlichen eindeutig begrenzbaren Doppelstellung als Organvertreter und Arbeitnehmer (BAG, NZA 1987, 845; BGH, DB 1991, 2595).
  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53

    Hilfsrichter beim Oberlandesgericht

    Auszug aus OLG Jena, 14.03.2001 - 7 U 913/00
    Der Geschäftsführeranstellungsvertrag ist Dienstvertrag und kein Arbeitsverhältnis (BGH, NJW 1983, 2405; BGH, NJW 1984, 2528; OLG Hamm, GmbHR 1991, 466), da der Geschäftsführer als Vertretungsorgan der Gesellschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt (BGHZ 12, 1, 8; BGHZ 49, 30; BGHZ 79, 291).
  • OLG Hamm, 18.06.1990 - 8 U 146/89

    Bestehen bzw. Nichtbestehen eines Anstellungsverhältnisses; Geschäftsführer einer …

    Auszug aus OLG Jena, 14.03.2001 - 7 U 913/00
    Der Geschäftsführeranstellungsvertrag ist Dienstvertrag und kein Arbeitsverhältnis (BGH, NJW 1983, 2405; BGH, NJW 1984, 2528; OLG Hamm, GmbHR 1991, 466), da der Geschäftsführer als Vertretungsorgan der Gesellschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt (BGHZ 12, 1, 8; BGHZ 49, 30; BGHZ 79, 291).
  • OLG Jena, 21.02.2001 - 7 U 651/00

    Nichtigkeit der außerordentlichen Kündigung; Vertragliche Vereinbarung des …

    Auszug aus OLG Jena, 14.03.2001 - 7 U 913/00
    Wie der erste Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts bereits in seiner Entscheidung vom 30.11.1995 (ZIP 1996, 241) und auch der Senat zuletzt in seiner Entscheidung vom 21.02.2001, Az.: 7 U 651/00 (nicht veröffentlicht) entschieden hat, ist der Geschäftsführer einer GmbH auch dann, wenn er keine wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft besitzt, regelmäßig nicht als Arbeitnehmer anzusehen (Palandt/Putzo, 60. A., Einführung vor § 611, RZ 13, 23 mwN).
  • OLG Jena, 30.11.1995 - 1 U 237/95
    Auszug aus OLG Jena, 14.03.2001 - 7 U 913/00
    Wie der erste Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts bereits in seiner Entscheidung vom 30.11.1995 (ZIP 1996, 241) und auch der Senat zuletzt in seiner Entscheidung vom 21.02.2001, Az.: 7 U 651/00 (nicht veröffentlicht) entschieden hat, ist der Geschäftsführer einer GmbH auch dann, wenn er keine wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft besitzt, regelmäßig nicht als Arbeitnehmer anzusehen (Palandt/Putzo, 60. A., Einführung vor § 611, RZ 13, 23 mwN).
  • BGH, 14.05.1964 - II ZR 191/61
    Auszug aus OLG Jena, 14.03.2001 - 7 U 913/00
    Die Kammer vermöge sich in diesem Zusammenhang der Auffassung des Bundesgerichtshofs (NJW 1964, 1620), wonach die Stellung eines GmbH-Geschäftsführers mit der eines Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft zu vergleichen sei, weshalb § 196 Abs. 1 BGB nicht einschlägig sei, nicht anzuschließen, nachdem die Stellung eines GmbH-Geschäftsführers sehr unterschiedlich sowohl als Unternehmer wie auch als Arbeitnehmer ausgestaltet sein könne, so dass für den Fall, dass ein Geschäftsführer als Arbeitnehmer anzusehen sei, auch die hierfür maßgebliche Verjährungsregelung des § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB gelten müsse.
  • LSG Bayern, 17.02.2005 - L 9 AL 259/00

    Voraussetzungen für einen Anspruch aus Konkursausfallgeld; Bestehen eines …

    Der Senat hat die Akten erster Instanz , die Kaug-Akten des Klägers vom Arbeitsamt G., die Betriebsakten der T., die Betriebsakten der F. Vertriebs GmbH, die Akten des SG Landshut betreffend den Rechtsstreit des P. gegen die Beklagte, S 10 AL 20/97, die Akten des Amtsgerichts G. - Konkursgericht betreffend den Konkurs der T.-GmbH (Az.: N 299/96), die Akten des Amtsgerichts G. - Konkursgericht betreffend den Konkurs der F. Vertriebs GmbH, die Alg-Akten des Klägers und des P. vom Arbeitsamt P. sowie die Akten des Landgerichts G. (Az.: 6 O 2003/99) und des Oberlandesgerichts J. (Az.: 7 U 913/00) über den Gehaltsstreit des P. gegen Rechtsanwalt G. als Konkursverwalter der F. Vertriebs GmbH beigezogen.

    Das Landgericht J. hat im Übrigen mit Urteil vom 31.05.2000 sogar die Gehaltsklage des P., ausgehend noch von der Situation seit 11.08.1995, gegen den Konkursverwalter der F. Vertriebs GmbH abgewiesen (Az.: 6 U 2003/99), das Oberlandesgericht J. die hiergegen eingelegte Berufung mit Urteil vom 14.03.2001 als unbegründet zurückgewiesen (Az.: 7 U 913/00), auch das Arbeitsamt P. hatte dem P. zwar Alg bewilligt, jedoch ohne Berücksichtigung seiner Geschäftsführertätigkeit für die T.-GmbH und die F. Vertriebs GmbH in G ... In der Akte des Oberlandesgerichts findet sich ein von dem Kläger und dem P. unterzeichnetes Schreiben der T.-GmbH vom 08.01.1996 an den Vorstand der Sparkasse G. unter der Überschrift "Kreditarrangement": "1.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2005 - 7 Ta 190/05

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

    Ob dies der Fall ist, hängt nicht vom Umfang der Vertretungsbefugnis im Innenverhältnis ab, sondern richtet sich nach den allgemeinen Kriterien zur Abgrenzung vom freien Dienstverhältnis (BAG 26.05.1999 EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 76; LAG Schleswig Holstein 05.10.2001 NZA-RR 2002, 324; LAG Baden Württemberg 27.09.2001 NZA-RR 2002, 483; OLG Jena 14.03.2001 NZA-RR 2001, 468).
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Rechtsprechung
   OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8032
OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00 (https://dejure.org/2000,8032)
OLG München, Entscheidung vom 19.12.2000 - 21 W 3174/00 (https://dejure.org/2000,8032)
OLG München, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 21 W 3174/00 (https://dejure.org/2000,8032)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freie Meinungsäußerung; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Ehrverletzung; Äußerungen innerhalb eines Rechtsstreits; Stimmungsmache; Üble Nachrede; Polemik

Verfahrensgang

  • LG München I - 23 O 20673/00
  • OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 765
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00
    Die Art und Weise des Vortrags muß aber auf die Ehre des Betroffenen Rücksicht nehmen (BVerfG NJW 1991, 2074/2075).

    Ehrverletzende Äußerungen, die lediglich der Stimmungsmache gegen andere Prozeßbeteiligte dienen, sind nicht von Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt (BVerfG NJW 1991, 2074/2075).

  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen die strafrechliche Bewertung von im …

    Auszug aus OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00
    Nach § 193 StGB kann dabei auch eine den Tatbestand des § 186 StGB erfüllende Behauptung gerechtfertigt sein (BVerfG NJW 1991, 29).
  • OLG München, 02.08.2002 - 21 U 2188/02

    Privilegierung von Äußerungen in rechtlich geregelten Verfahren

    Deshalb fehlt in derartigen Fällen für eine solche Abwehrklage grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis (BGH GRUR 1988, 399 = JZ 1988, 304 mit Anm. Walter = NJW 1988, 1016 - Tonbandaufnahme; ständige Rechtsprechung. Senat AfP 1987, 440 = NVwZ 1987, 357 - Stadtratsanfrage; NJW 1997, 62 = OLGR 1996, 275 - Westdeutsche Konjunkturritter; NJW-RR 2001, 765 = OLGR 2001, 272 - geistesgestört).
  • OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11

    Untersagung ehrenrühriger Äußerungen über Dritte gegenüber einem Notar

    Es handelte sich auch nicht um Äußerungen ohne Sachbezug zu dem Mandatsverhältnis, die von der Privilegierung nicht umfasst sind (vgl. insoweit BGH NJW 2000, 2217; OLG München NJW-RR 2001, 765), schon weil sie nicht nur einen Vorwurf an den Kläger, sondern auch an den Notar selbst enthielten.
  • LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
    Auch wenn die Äußerung als pauschale Wertung der Sachlichkeit entbehrte, war sie aufgrund dar erhobenen Vorwürfe, der sich der Beklagte durch die Klägerin zu Unrecht ausgesetzt sah, von Artikel 5 GG gedeckt und zwar im Rahmen einer legitimen Verteidigung und in Wahrnehmung seiner Interessen in einem gegen ihn gerichteten Verfahren; es gelten insoweit keine anderen Grundsätze wie in einem Rechtsstreit (Prozess), in denn der Beschuldigte seine Rechte und Interessen ungehindert wahrnehmen und sich verteidigen darf (vg. hierzu auch BVerfGE in NJW-RR 2001, 411; OLG München NJW-RR 2001, 765 sowie Palandt/Sprau, BGB Kmtr., 64. Aufl. § 823 RN 104 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Dresden, 08.09.2025 - 4 W 534/25
    Insbesondere handelte es sich nicht um Äußerungen ohne Sachbezug zu dem Mandatsverhältnis, die von der Privilegierung nicht umfasst sind (vgl. insoweit BGH, NJW 2000 S. 2217; OLG München, NJW-RR 2001 S. 765).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 10 W 13/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7863
OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 10 W 13/01 (https://dejure.org/2001,7863)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.05.2001 - 10 W 13/01 (https://dejure.org/2001,7863)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 10 W 13/01 (https://dejure.org/2001,7863)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Genehmigungsfähiger Landerwerb durch ein Wasserwerk zum Zwecke des vorbeugenden Grundwasserschutzes trotz konkurrierender Erwerbsinteressen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 6 GrdstVG; § 2 Abs. 1 GrdstVG; § 8 Nr. 1 GrdstVG; § 4 GrdstVG; § 9 Abs. 2 GrdstVG; § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG; § 2 Abs. 1 GrdstVG; § 22 Abs. 1 LwVG
    Erwerb von landwirtschaftlich genutzten Flächen; Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur; Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung; Finanzielle Unterstützung eines Umweltschutzprojektes durch ein Land oder die Europäische Gemeinschaft; ...

  • Judicialis

    LwVG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    LwVG § 22 Abs. 1; GrstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
    Veräußerung von Agrarland an einen Nicht-Landwirt

  • Wolters Kluwer

    Grundstücksverkehrsgenehmigung; Grundstückskaufvertrag; Kaufvertrag; Grundstück; Landwirtschaftsgericht; Genehmigungsversagung; Versagungsgrund; Landwirtschaft; Agrarstruktur

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerb von landwirtschaftlich genutzten Flächen; Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur; Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung; Finanzielle Unterstützung eines Umweltschutzprojektes durch ein Land oder die Europäische Gemeinschaft; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 10 W 13/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind die angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 Landwirtschaftsgesetz von der Bundesregierung erstatteten Agrarberichten zu entnehmen (vgl. BGHZ 94, 292, 294; BGH NuR 1986, 306; BGH RdL 1997, 47, 48 unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG vom 12.1.1967 - BVerfGE 21, 73, 81).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 10 W 13/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind die angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 Landwirtschaftsgesetz von der Bundesregierung erstatteten Agrarberichten zu entnehmen (vgl. BGHZ 94, 292, 294; BGH NuR 1986, 306; BGH RdL 1997, 47, 48 unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG vom 12.1.1967 - BVerfGE 21, 73, 81).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 10/84

    Genehmigungsbehörde - Landwirtschaftsgericht - …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 10 W 13/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind die angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 Landwirtschaftsgesetz von der Bundesregierung erstatteten Agrarberichten zu entnehmen (vgl. BGHZ 94, 292, 294; BGH NuR 1986, 306; BGH RdL 1997, 47, 48 unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG vom 12.1.1967 - BVerfGE 21, 73, 81).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.06.2001 - 1 WF 93/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6508
OLG Frankfurt, 19.06.2001 - 1 WF 93/01 (https://dejure.org/2001,6508)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.06.2001 - 1 WF 93/01 (https://dejure.org/2001,6508)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 1 WF 93/01 (https://dejure.org/2001,6508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 644; ; ZPO § 127 Abs. 2

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    ZPO 644, 127 Abs. 2
    Anordnung, einstweilige, Beschwerde; Prozeßkostenhilfe, Anordnung, einstweilige

  • rechtsportal.de

    ZPO § 644 § 127 Abs. 2
    Einstweilige Anordnung, Beschwerde; Prozeßkostenhilfe, einstweilige Anordnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Zulässigkeit von Beschwerden; Einstweilige Anordnungen nach § 644 ZPO; Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzbedürfnis; Verzögerung des Hauptverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 401
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 18.09.1984 - 3 WF 224/84

    Einstweilige Unterhaltsanordnung; Fehlende Anhängigkeit einer Ehesache; Erlaß …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2001 - 1 WF 93/01
    Unterbleibt in dieser Situation eine Sachentscheidung des Gerichts über die beantragte einstweilige Anordnung, ist dies als greifbar gesetzeswidrig anzusehen (vgl. OLG Ffm., FamRZ 1985, S. 193 f).
  • OLG Naumburg, 04.02.2003 - 8 WF 248/02

    Voraussetzungen für den Erlass einer unterhaltsrechtlichen einstweiligen …

    Aus diesem Grunde ist es im Ergebnis nicht entscheidend, dass das Familiengericht die an den Erlass der einstweiligen Unterhaltsanordnung zu stellenden Anforderungen überspannt, indem es das Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Eilentscheidung von einer wirtschaftlichen "Notsituation" der Klägerin abhängig macht (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 401).

    Denn in einem solchen Falle besteht das Rechtsschutzbedürfnis für die begehrte einstweilige Anordnung darin, dass der Klägerin unverzüglich ein vollstreckbarer Titel zur Verfügung gestellt wird, damit in der Zukunft kein Unterhaltsrückstand entsteht (so im Ergebnis auch OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 401).

  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 11 WF 86/05

    Zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfe versagende …

    Seine Beurteilung ist daher auch für das Beschwerdegericht maßgeblich, wenn Beschwerde gegen die aus sachlichen Gründen erfolgte Versagung der Prozesskostenhilfe eingelegt wird (…so auch Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 127 Rz. 47 unter Hinweis auf OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1398; OLG Bamberg, FamRZ 2004, 38; OLG Köln FamRZ 2004, 39 f; OLG Naumburg, FamRZ 2004, 478; vgl. weiter OLG Frankfurt/M, OLGR 2001, 272; OLG Brandenburg, OLGR 2001, 431).
  • AG Obernburg, 29.12.2008 - 1 F 669/08

    Ausbildungsunterhalt: Dolmetscherausbildung im Anschluss an die Ausbildung zur …

    Eines Sicherungsbedürfnisses gemäß §§ 935, 940 ZPO bedarf es ebenso wenig wie einer Notlage oder einer besonderen Eilbedürftigkeit (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 401).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.12.2000 - 3 W 105/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12985
OLG Karlsruhe, 05.12.2000 - 3 W 105/00 (https://dejure.org/2000,12985)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.12.2000 - 3 W 105/00 (https://dejure.org/2000,12985)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - 3 W 105/00 (https://dejure.org/2000,12985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Parteireisekosten; Eilverfahren; Ausland; Erstattungsfähigkeit; Einstweiliges Verfügungsverfahren ; Persönliches Erscheinen

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin, 26.01.1987 - 9 TaBV 7/86

    Betriebsrat: Beauftragung eines Rechtsanwalts - Abtretung des …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2000 - 3 W 105/00
    Selbst in Fällen, in denen das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wurde, entspricht im summarischen Verfahren der einstweiligen Verfügung jedenfalls bei streitigem Sachverhalt das persönliche Erscheinen der Parteien zum Verhandlungstermin zweckentsprechender Rechtswahrnehmung, so dass dadurch notwendige Reisekosten in der Regel erstattungsfähig sind (vgl. KG AnwBl 1987, 239 m. w. N.).

    Selbst in Fällen, in denen das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wurde, entspricht im summarischen Verfahren der einstweiligen Verfügung jedenfalls bei streitigem Sachverhalt das persönliche Erscheinen der Parteien zum Verhandlungstermin zweckentsprechender Rechtswahrnehmung, so dass dadurch notwendige Reisekosten in der Regel erstattungsfähig sind (vgl. KG AnwBl 1987, 239 m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 28.02.1979 - 20 W 10/79

    Einstweilige Verfügung; Persönliches Erscheinen; Partei; Anordnung; Reisekosten; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2000 - 3 W 105/00
    Hat ein Gericht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu dem Termin zur mündlichen Verhandlung über den Widerspruch das persönliche Erscheinen von Verfügungsklägerin und Verfügungsbeklagtem angeordnet, so können auch diejenigen Kosten einer Partei erstattungsfähig sein, die durch ihre Anreise aus dem Ausland entstanden sind (vgl. OLG Frankfurt MDR 1979, 762).

    Hat - wie im vorliegenden Fall - ein Gericht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu dem Termin zur mündlichen Verhandlung über den Widerspruch das persönliche Erscheinen von Verfügungsklägerin und Verfügungsbeklagtem angeordnet, so können auch diejenigen Kosten einer Partei erstattungsfähig sein, die durch ihre Anreise aus dem Ausland entstanden sind (OLG Frankfurt MDR 1979, 762).

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2012 - 9 W 8/12

    Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    Streiten die Parteien über den maßgeblichen Sachverhalt, so ist es deshalb in der Regel sachgerecht, dass sich die Partei durch ihre persönliche Anwesenheit darauf einrichtet, auf etwaiges neues gegnerisches Vorbringen im Termin sofort zu erwidern und ihre Sachdarstellung durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft machen zu können (OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2001, 272; KG, AnwBl 1987, 239, m.w.N.).
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