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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.11.2001 - 17 W 107/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1778
OLG Köln, 26.11.2001 - 17 W 107/01 (https://dejure.org/2001,1778)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.11.2001 - 17 W 107/01 (https://dejure.org/2001,1778)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. November 2001 - 17 W 107/01 (https://dejure.org/2001,1778)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78 Abs. 1 § 91 Abs. 2
    Erstattung notwendiger Reisekosten des Prozessbevollmächtigten der auswärtigen Partei ohne Rücksicht auf die Entfernung ihres Sitzes vom Ort des Prozessgerichtes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten der obsiegenden Partei gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO; Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten, der weder am Prozessgericht zugelassen ist, noch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (17)

  • OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99

    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2001 - 17 W 107/01
    Zu den dann maßgeblichen Grundsätzen wird auf die Ausführungen des Senates in seiner Grundsatzentscheidung vom 3.11.1999 - 17 W 201/99, JurBüro 2000, 253 = OLGR 2000, 33 = MDR 2000, 234 (LS) = VersR 2001, 257, modifiziert durch die nachfolgenden Ausführungen zur ausnahmsweisen Anerkennung der Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten verwiesen.

    Soweit die vorgenannten Grundsätze zur ausnahmsweisen Anerkennung der Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten mit der Grundsatzentscheidung des Senats vom 03.11.1999 - 17 W 201/99, JurBüro 2000, 253 = OLGR 2000, 33 = MDR 2000, 234 (LS) = VersR 2001, 257 nicht in Einklang stehen, wird die frühere Senatsrechtsprechung aufgegeben.

    Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten und Verkehrsanwaltskosten sind im übrigen ausnahmsweise nur im Umfange vorgenannter ersparter fiktiver Parteikosten erstattungsfähig, sofern die auswärtige Prozesspartei einen einfach gelagerten sog. Routineprozess führt (vgl. Kammergericht, Beschl. v. 23.01.2001 - 1 W 8967/00, OLGR 2001, 102 = MDR 2001, 473, sowie Senatsentscheidung vom 02.11.1999 - 17 W 201/99, JurBüro 2000, 253 = OLGR 2000, 33 = VersR 2001, 257) oder es sich bei der Prozesspartei um ein größeres Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung handelt oder ihr die Führung einer solchen zumutbar ist (…vgl. Senat, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2001 - 10 W 67/01

    Kostenfestsetzung - Reisekosten und Kopierkosten des postulationsfähigen Anwalts

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2001 - 17 W 107/01
    Ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (so OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.11.2000 - 3 W 3744/00, MDR 2001, 235 = OLGR 2001, 71; OLG Hamburg, Beschl. v. 08.12.2000 - 8 W 252/00, OLGR 2000, 96 = MDR 2001, 294 = NJW-RR 2001, 788; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 13.12.2000 - 4 W 68/00, OLGR 2001, 535 = RPfleger 2001, 200 = NJW-RR 2001, 1001; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.12.2000 - 11 W 136/00, OLGR 2001, 54 = MDR 2001, 293 = JurBüro 2001, 201; OLG Hamm, Beschl. v. 12.02.2001 - 23 W 8/01, OLGR 2001, 185 = AnwBl 2001, 441 = MDR 2001, 959; OLG München, Beschl. v. 06.04.2001 - 11 W 946/01, MDR 2001, 773 = OLGR 2001, 241; OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.04.2001 - 8 W 91/01, OLGR 2001, 393 = MDR 2001, 1135 = JurBüro 2001, 533) lehnt grundsätzlich die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten ab, während ein anderer Teil der Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 31.07.2000 - 5 W 126/00, OLGR 2000, 301 = MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587 mit zustimmender Anm. v. Enders; Beschl. v. 23.10.2000 - 6 W 162/00, MDR 2001, 55; OLG Schleswig, Beschl. v. 31.10.2000 - 9 W 145/00, OLGR 2001, 1; Kammergericht, Beschl. v. 23.01.2001 - 1 W 8967/00, OLGR 2001, 102 = MDR 2001, 473; OLG Bremen, Beschl. v. 07.06.2001 - 2 W 54/01, OLGR 2001, 337; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.07.2001 - 10 W 67/01, OLGR 2001, 491) die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Anwaltes obsiegenden Partei als Kostengläubiger im Grundsatz bejaht.

    Dieser Argumentation wird von einigen Oberlandesgerichten (so zuletzt OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.07.2001 - 10 W 67/01, OLGR 2001, 490, 492 m.w.N.) entgegengehalten, die Bestimmung des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO regele lediglich einen Ausschluss der Reisekostenerstattung für den am Prozessgericht im Sinne der §§ 18 ff. BRAO "zugelassenen" Rechtsanwalt, nicht aber für einen dort postulationsfähigen Anwalt.

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2000 - 11 W 136/00

    Reisekosten des nicht zugelassenen Anwalts - Kosten des Unterbevollmächtigten - …

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2001 - 17 W 107/01
    Ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (so OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.11.2000 - 3 W 3744/00, MDR 2001, 235 = OLGR 2001, 71; OLG Hamburg, Beschl. v. 08.12.2000 - 8 W 252/00, OLGR 2000, 96 = MDR 2001, 294 = NJW-RR 2001, 788; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 13.12.2000 - 4 W 68/00, OLGR 2001, 535 = RPfleger 2001, 200 = NJW-RR 2001, 1001; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.12.2000 - 11 W 136/00, OLGR 2001, 54 = MDR 2001, 293 = JurBüro 2001, 201; OLG Hamm, Beschl. v. 12.02.2001 - 23 W 8/01, OLGR 2001, 185 = AnwBl 2001, 441 = MDR 2001, 959; OLG München, Beschl. v. 06.04.2001 - 11 W 946/01, MDR 2001, 773 = OLGR 2001, 241; OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.04.2001 - 8 W 91/01, OLGR 2001, 393 = MDR 2001, 1135 = JurBüro 2001, 533) lehnt grundsätzlich die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten ab, während ein anderer Teil der Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 31.07.2000 - 5 W 126/00, OLGR 2000, 301 = MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587 mit zustimmender Anm. v. Enders; Beschl. v. 23.10.2000 - 6 W 162/00, MDR 2001, 55; OLG Schleswig, Beschl. v. 31.10.2000 - 9 W 145/00, OLGR 2001, 1; Kammergericht, Beschl. v. 23.01.2001 - 1 W 8967/00, OLGR 2001, 102 = MDR 2001, 473; OLG Bremen, Beschl. v. 07.06.2001 - 2 W 54/01, OLGR 2001, 337; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.07.2001 - 10 W 67/01, OLGR 2001, 491) die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Anwaltes obsiegenden Partei als Kostengläubiger im Grundsatz bejaht.

    Die Gegenmeinung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.12.2000, aaO. OLGR 2001, 54, 55;… OLG München, Beschl. v. 06.04.2001, aaO. OLGR 2001, 241) wird im Wesentlichen auf die Vorschrift des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO gestützt, nach der der obsiegenden Prozesspartei diejenigen Mehrkosten nicht zu erstatten sind, die dadurch entstanden sind, dass der beim Prozessgericht zugelassene Rechtsanwalt seinen Wohnsitz oder seine Kanzlei nicht an dem Ort des Prozessgerichts hat.

  • OLG Köln, 15.07.2002 - 17 W 6/02

    Erstattungsfähigkeit von Fahrradkurier-, Dolmetscher-, Patentanwalts- und …

    Diese Bestimmung ist nämlich, wie der Senat in seinem - soweit ersichtlich bisher nur in Leitsätzen veröffentlichten - Beschluss vom 26. November 2001 - 17 W 107/01 - (vgl. OLGR 2002, 159) im einzelnen dargelegt hat, durch die Neuregelung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Patentanwälte nach Maßgabe des am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Gesetzes vom 17. Dezember 1999 als mit dessen Zielsetzung unvereinbar obsolet geworden, mit der Folge, dass die Kosten einer Reise des Prozessbevollmächtigten zum auswärtigen Prozessgericht nicht lediglich in den durch § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO gezogenen Grenzen, sondern in aller Regel insgesamt erstattungsfähig sind, und zwar unabhängig von der Entfernung zwischen dem Wohnort oder dem Ort der gewerblichen Niederlassung der Partei und dem Ort des Prozessgerichts.

    Hierzu kann auf den bereits genannten Senatsbeschluss vom 26. November 2001 - 17 W 107/01 - verwiesen werden.

  • OLG Köln, 02.04.2002 - 17 W 34/02
    Rn. 11 Die notwendigen Reisekosten ihres Prozessbevollmächtigten sind der obsiegenden auswärtigen Partei nach der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 26.11.2001 - 17 W 107/01) grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Entfernung ihres Wohn- und Geschäftssitzes vom Ort des Prozessgerichts zu erstatten.

    Rn. 13 Ein weiterer Ausnahmefall von der Unzumutbarkeit unmittelbarer Kontaktaufnahme zu einem am Sitz des auswärtigen Prozessgerichts ansässigen Prozessbevollmächtigten ist nach der Rechtsprechung des Senats (…a.a.O.) dann gegeben, wenn die Prozesspartei als größeres Unternehmen oder Institution eine eigene Rechtsabteilung besitzt oder ihr die Einrichtung einer solchen zuzumuten ist (Senat, Beschl. vom 3.11.1999 - 17 W 201/99 - OLGR 2000, 33, 34; Beschl. vom 26.11.2001 - 17 W 107/01), insbesondere, wenn das Unternehmen überregional tätig, wie etwa bei einer deutschen Großbank.

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2003 - 11 W 47/03

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähige Kosten des auswärtigen Rechtsanwalts

    Das kommt nach der Rechtsprechung insbesondere dann in Betracht, wenn es sich bei der Partei um ein Unternehmen handelt, das über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, die die Sache bearbeitet hat (…BGH, BGHReport 2003, 152, BGH, JurBüro 2003, 370), oder wenn es sich für die Partei um einen einfach gelagerten Routinefall handelt (KG, Beschl. v. 23.1.2001 - 1 W 8967/00, JurBüro 2001, 257; OLG Köln, Beschl. v. 26.11.2001 - 17 W 107/01, JurBüro 2002, 425; OLG Stuttgart, Beschl. v. 21.1.2003 - 8 W 530/02, OLGReport 2003, 172;… vgl. auch BGH, BGHReport 2003, 152 für einen in tatsächlicher Hinsicht überschaubaren Streit um eine Geldforderung, bei dem die Gegenseite versichert hat, nicht leistungsfähig zu sein und gegenüber einer Klage keine Einwendungen zu erheben).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2003 - 11 W 51/03

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähige Kosten des vom Konkursverwalter …

    Das kommt nach der Rechtsprechung insbesondere dann in Betracht, wenn es sich bei der Partei um ein Unternehmen handelt, das über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, die die Sache bearbeitet hat (…BGH, BGHReport 2003, 152, BGH, JurBüro 2003, 370), oder wenn es sich für die Partei um einen einfach gelagerten Routinefall handelt (KG, Beschl. v. 23.1.2001 - 1 W 8967/00, JurBüro 2001, 257; OLG Köln, Beschl. v. 26.11.2001 - 17 W 107/01, JurBüro 2002, 425; OLG Stuttgart, Beschl. v. 21.1.2003 - 8 W 530/02, OLGReport 2003, 172;… vgl. auch BGH, BGHReport 2003, 152 für einen in tatsächlicher Hinsicht überschaubaren Streit um eine Geldforderung, bei dem die Gegenseite versichert hat, nicht leistungsfähig zu sein und gegenüber einer Klage keine Einwendungen zu erheben).
  • OLG Stuttgart, 16.01.2003 - 8 W 414/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des auswärtigen …

    Rn. 4 Den in der neueren kostenrechtlichen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte entstandenen "Grundsatzstreit", ob die Reisekosten des von der auswärtigen Partei beauftragten auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich erstattungsfähig seien (zB OLG Frankfurt MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587; KG MDR 2001, 473 = JurBüro 2001, 257; OLG Bremen = JurBüro 2001, 532; OLG Dresden JurBüro 2002, 255), oder im Hinblick auf den - zweifelsfrei fortgeltenden - § 91 Abs. 2 S.2 ZPO grundsätzlich nicht (zB OLG München MDR 2001, 773 = JurBüro 2001, 422; OLG Karlsruhe = MDR 2001, 293 = JurBüro 2001, 201; OLGRep 2002, 459; vgl. zB auch OLG Hamm MDR 2001, 959 = JurBüro 2001, 266; OLG Brandenburg MDR 2001, 1135 = JurBüro 2001, 533; OLG Köln JurBüro 2002, 425 sowie die Rspr-Übersicht von Enders, JurBüro 2002, (281ff) 335 ff), hat der Bundesgerichtshof auf Rechtsbeschwerde in einer Leitsatzentscheidung im ersten Sinne entschieden (Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02 - EBE/BGH 2002, 398; bestätigt durch weiteren Leitsatz-Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02 - Vorab-Info. bei "juris").
  • OLG Köln, 17.02.2003 - 17 W 53/03

    Keine Kostenerstattung bei Beauftragung eines Verkehrsanwaltes im …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 03.11.1999 - 17 W 201/99 - OLGR 2000, 33), die insoweit auch nicht von der neueren Rechtsprechung des Senats zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung zur erweiterten Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte vor den Amts- und Landgerichten (vgl. § 78 Abs. 1 ZPO n.F.) tangiert wird (vgl. Beschluss des Senats vom 26.11.2001 - 17 W 107/01 - im Leitsatz veröffentlicht in OLGR 2002, 159), können Verkehrsanwaltskosten nicht als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden, wenn der in erster Instanz tätig gewesene Prozessbevollmächtigte oder Verkehrsanwalt auch in der Berufungsinstanz als Verkehrsanwalt fungiert.
  • OLG Stuttgart, 21.01.2003 - 8 W 530/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten eines auswärtigen …

    Auch die Oberlandesgerichte, die im Ausgangspunkt auf der Linie der Rechtsposition der Beschwerdeführerin liegen, vertreten eine entsprechende Einschränkung, teils ausdrücklich (KG MDR 2001, 473 = NJW-RR 2001, 1002 = JurBüro 2001, 257; OLG Köln JurBüro 2002, 425: OLG Bremen JurBüro 2001, 532), teils in Gestalt allgemeiner Erwägungen (vgl. zB OLG Frankfurt MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587; OLG Hamm MDR 2001, 959 = JurBüro 2001, 366).
  • LG Bonn, 21.03.2006 - 15 O 403/05
    Insoweit wird auch auf die Entscheidung des BGH Karlsruhe 16.10.2002 VIII ZB 30/02 und des OLG Köln vom 26.11.2001 - 17 W 107/01- verwiesen.
  • OLG Köln, 14.04.2004 - 17 W 95/04

    Kostentragung für die Reisekosten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Beauftragung …

    Der Senat tritt den Gründen des angefochtenen Beschlusses und der Nichtabhilfeentschließung der Rechtspflegerin vom 26. März 2004 bei; sie stimmen mit seiner in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung überein (vgl. nur den in JurBüro 2002, 425 ff. veröffentlichten Beschluss vom 26. November 2001 - 17 W 107/01 -, ferner den unveröffentlichten Beschluss vom 11.08.2003 - 17 W 157/03 -), dass die Reisekosten des örtlichen Prozessbevollmächtigten der auswärtigen Partei unabhängig von der Entfernung ihres Wohnorts oder des Orts ihrer gewerblichen Niederlassung vom Ort des Prozessgerichts grundsätzlich in voller Höhe zu erstatten sind, und dass die Reisekosten des an einem dritten Ort praktizierenden Prozessanwalts in Höhe derjenigen Kosten zu erstatten sind, die der Partei entstanden wären, wenn sie - was erstattungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden ist (vgl. nur BGH NJW 2003, 898 ff. und 2027 f.) - einen am Ort oder ortsnah ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung im Rechtsstreit beauftragt hätte.
  • OLG Köln, 05.12.2001 - 17 W 101/01
    Rn. 5 Die notwendigen Reisekosten ihres Prozessbevollmächtigten sind der obsiegenden auswärtigen Partei nach der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 26.11.2001 - 17 W 107/01) grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Entfernung ihres Wohn- oder Geschäftssitzes vom Ort des Prozessgerichts zu erstatten.
  • OLG Köln, 19.12.2001 - 17 W 420/01

    Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten/ Reisekosten Verkehrsanwalt

  • OLG Köln, 28.01.2002 - 17 W 19/02
  • LG Köln, 05.10.2004 - 9 T 114/04
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6393
OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01 (https://dejure.org/2001,6393)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2001 - 15 W 103/01 (https://dejure.org/2001,6393)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2001 - 15 W 103/01 (https://dejure.org/2001,6393)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BVormVG § 1

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsanwalts- und Notargehilfin als Betreuerin, Betreuervergütung

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 1
    Festsetzung der Betreuervergütung für eine zur Bürovorsteherin ausgebildete Rechtsanwalts- und Notargehilfin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreuer; Rechtsanwalts- und Notargehilfe; Rechtsanwaltskammer; Fortbildung zum Bürovorsteher; Vergütungsanspruch

Verfahrensgang

  • AG Essen-Steele - 3 XVII J 54
  • LG Essen - 7 T 171/00
  • OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 313
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001 [15 W 342/00]; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Auf das Erfordernis der staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung der Ausbildung und deren durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung dokumentierten erfolgreichen Abschluss oder zumindest auf die staatliche Anerkennung in einem förmlichen Verfahren kann nicht verzichtet werden (vgl. v.g. Beschluss des Senats vom 22.01.2001 - 15 W 342/00 - BayObLGZ 1999, 275; FamRZ 2000, 554 und 1306; FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; Barth/Wagenitz, BtPrax 1996, 118/120).

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001 [15 W 342/00]; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Auf das Erfordernis der staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung der Ausbildung und deren durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung dokumentierten erfolgreichen Abschluss oder zumindest auf die staatliche Anerkennung in einem förmlichen Verfahren kann nicht verzichtet werden (vgl. v.g. Beschluss des Senats vom 22.01.2001 - 15 W 342/00 - BayObLGZ 1999, 275; FamRZ 2000, 554 und 1306; FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; Barth/Wagenitz, BtPrax 1996, 118/120).

  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001 [15 W 342/00]; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Auf das Erfordernis der staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung der Ausbildung und deren durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung dokumentierten erfolgreichen Abschluss oder zumindest auf die staatliche Anerkennung in einem förmlichen Verfahren kann nicht verzichtet werden (vgl. v.g. Beschluss des Senats vom 22.01.2001 - 15 W 342/00 - BayObLGZ 1999, 275; FamRZ 2000, 554 und 1306; FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; Barth/Wagenitz, BtPrax 1996, 118/120).

  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren - …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001 [15 W 342/00]; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Auf das Erfordernis der staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung der Ausbildung und deren durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung dokumentierten erfolgreichen Abschluss oder zumindest auf die staatliche Anerkennung in einem förmlichen Verfahren kann nicht verzichtet werden (vgl. v.g. Beschluss des Senats vom 22.01.2001 - 15 W 342/00 - BayObLGZ 1999, 275; FamRZ 2000, 554 und 1306; FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; Barth/Wagenitz, BtPrax 1996, 118/120).

  • LG Oldenburg, 14.07.2000 - 8 T 558/00

    Zahlung der Vergütung einer Betreuerin aus der Staatskasse; Beurteilung der …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01
    Mittellosigkeit ist nämlich auch dann gegeben, wenn die Betroffene zwar über Vermögen verfügt, dieses aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen in absehbarer Zeit nicht verwertbar ist (…vgl. Palandt/Diederichsen, aaO, § 1836c Rn. 7; LG Oldenburg, FamRZ 2001, 309).
  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001 [15 W 342/00]; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00

    Der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung für Betreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01
    Die Fortbildungsmaßnahme umfasst nach § 9 der Prüfungsordnung lediglich 240 Unterrichtsstunden im Zeitraum von höchstens 2 Jahren oder im Fernunterricht eine Dauer von 3 Semestern und unterschreitet damit deutlich die Mindeststudiendauer eines (Fach-) Hochschulstudiums mit 3 Jahren (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 1309).
  • BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03

    Vergütung eines türkischen Berufsbetreuers mit abgeschlossenem Studium

    Einer Hochschulausbildung ist eine Ausbildung nur dann vergleichbar, wenn sie Fachkenntnisse im Rahmen einer Ausbildung vermittelt, die in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 32; OLG Hamm BtPrax 2002, 125).

    Dem entspricht es, dass auch in anderen Fällen, in denen die in einer Ausbildung vermittelten juristischen Kenntnisse nicht denen eines juristischen Hochschulstudiums entsprechen, gleichwohl eine Vergütung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG zuerkannt worden ist, z.B. bei einer Rechtsanwalts- und Notargehilfin (OLG Hamm BtPrax 2002, 125).

  • BGH, 23.08.2023 - XII ZB 470/21

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vermittlung besonderer Fachkenntnisse durch …

    Rn. 7 a) Besondere betreuungsrelevante Kenntnisse müssen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG durch die dort genannten Ausbildungen erworben worden sein.Durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule sind diese Kenntnisse erworben worden, wenn ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule absolviert wurde (vgl. OLG Hamm BtPrax 2002, 125; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; LG Saarbrücken RPfleger 2021, 159, 160).
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03

    Zur Frage, in welchem Umfang der Betreute sein Vermögen zur Vergütung des …

    Dieses hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20. November 2001 (15 W 103/01) für eine nach dem 1. Januar 1999 erfolgte Betreuerbestellung näher begründet (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-FER 2001, 312).
  • LG Saarbrücken, 21.10.2020 - 5 T 343/20

    Stundensatzhöhe bei der Vergütung eines Berufsbetreuers: Zulässigkeit der Prüfung …

    Rn. 11 Damit gemeint ist ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule (Zweibrücken OLGRp 2004, 342; Hamm BtPrax 2002, 125; Düsseldorf FamRZ 2000, 1309; Braunschweig BtPrax 2000, 130).
  • LG Saarbrücken, 16.10.2020 - 5 T 314/20

    Stundensatzhöhe bei der Vergütung eines Berufsbetreuers: Zulässigkeit der Prüfung …

    Rn. 11 Damit gemeint ist ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule (Zweibrücken OLGRp 2004, 342; Hamm BtPrax 2002, 125; Düsseldorf FamRZ 2000, 1309; Braunschweig BtPrax 2000, 130).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.06.2001 - U 8/00 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5165
OLG Karlsruhe, 08.06.2001 - U 8/00 BSch (https://dejure.org/2001,5165)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.06.2001 - U 8/00 BSch (https://dejure.org/2001,5165)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Juni 2001 - U 8/00 BSch (https://dejure.org/2001,5165)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Deckungsfeststellungsklage gegen einen Versicherer; Grobe Fahrlässigkeit des Eigners einer in einem Hafen wegen Wassereintritts sinkenden Motoryacht ; Zulässigkeit einer Deckungsfeststellungsklage; Folgekosten der Hebung eines Schiffes; Pflicht des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 133
  • VersR 2002, 1147 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.06.2001 - U 8/00
    Kann ein Kläger jedoch - wie vorliegend - seinen Anspruch auf Schadensersatz noch nicht oder nicht ohne Durchführung einer aufwendigen Begutachtung beziffern (vgl. dazu BGH NJW 2000, 1256 f.), so ist es zulässig, den Versicherer im Wege der Deckungsfeststellungsklage in Anspruch zu nehmen.
  • BGH, 02.07.1979 - II ZR 88/78

    Ansprüche gegen den Versicherer einer Motorjacht - Voraussetzungen für das …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.06.2001 - U 8/00
    Der Eigner einer Motoryacht kann grob fahrlässig handeln, wenn er das Fahrzeug längere Zeit mit offenen Seeventilen und ohne Überwachung liegen lässt (BGH VersR 1979, 932).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1992 - 12 U 206/91

    Grobe Fahrlässigkeit; Überholen; Überholvorgang; Verengte Fahrbahn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.06.2001 - U 8/00
    Die Schadenswahrscheinlichkeit muss offenkundig so groß sein, dass es ohne weiteres nahe lag, zur Vermeidung des Versicherungsfalles ein anderes Verhalten als das tatsächlich Geübte in Betracht zu ziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. OLG Karlsruhe VersR 1992, 1507 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.03.2001 - 4 W 54/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6294
OLG Düsseldorf, 12.03.2001 - 4 W 54/00 (https://dejure.org/2001,6294)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.03.2001 - 4 W 54/00 (https://dejure.org/2001,6294)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 2001 - 4 W 54/00 (https://dejure.org/2001,6294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ARB 94 § 27 Abs. 1; ; ARB 94 § 28 Abs. 1 a

  • rechtsportal.de

    ARB 94 § 27 Abs. 1 § 28 Abs. 1 a
    Einstandspflicht der Rechtsschutzversicherung bei einmaligem Erwerb von Anteilen an einer BGB -Gesellschaft zum Zwecke der Veräußerung deren Vermögens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerb von Gesellschaftsanteilen; Gewerbsmäßigkeit; Selbständige Tätigkeit; Finanzierung durch Fremdmittel; Deckungsschutz; Rechtsschutzversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 597
  • VersR 2002, 353 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2001 - 4 W 54/00
    Der private Bereich im Sinne des § 27 Abs. 1. ARB 94 ist in Abgrenzung zum beruflichen Bereich zu bestimmen: Was der Versicherungsnehmer nicht als gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit im Sinne von § 28 Abs. 1a ARB 94 versichern kann oder was nicht zur landwirtschaftlichen oder nichtselbständigen Tätigkeit gehört, ist dem privaten Bereich zuzurechnen (vgl. für eine ähnliche Fallgestaltung in älteren Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen: BGH, VersR 1992, 1510).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 4 U 148/99

    Vorvertraglichkeit von Schadensersatzforderungen in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2001 - 4 W 54/00
    Geschieht das - wie vorliegend - nicht, gilt gemäß § 158n Satz 3 VVG die Erfolgsaussicht als anerkannt, da der Versicherungsnehmer grundsätzlich keinen Anlaß hat, die Erfolgsaussicht seines Vorgehens in Frage zu stellen (vgl. Senat, VersR 2001, 233 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 154/95

    Deckungszusage; Verkehrsrechtsschutz; Familienrechtsschutz; Vermögensverwaltung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2001 - 4 W 54/00
    In diesem Sinne hat auch das OLG Oldenburg mit Urteil vom 30. August 1995 (r + s 1995, 463) für den Fall der Verwaltung von sieben Immobilien entschieden.
  • OLG Hamburg, 23.10.1991 - 4 U 130/91

    Grob fahrlässiges Unterlassen der Auswechslung eines Schlosses bei Abhandenkommen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2001 - 4 W 54/00
    Der Senat ist nämlich der Auffassung (entgegen OLG Hamm, VersR 1992, 822), dass Art und Umfang der Finanzierung eines Geschäftes allein nichts darüber aussagen, ob es der privaten Vermögensverwaltung angehört oder dem beruflichen Bereich zuzuordnen ist.
  • OLG Hamm, 18.11.2016 - 20 U 110/16

    Eintrittspflicht des "Gewerbe-Kombi-"Rechtsschutzversicherers für einen Streit …

    Dem privaten Bereich sind deshalb nur die Angelegenheiten zuzurechnen, die die versicherte Person nicht als gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit versichern könnte (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 597; BGH, Urteil vom 23.09.1992 - IV ZR 196/91 -, VersR 1992, 1510; OLG Dresden…, Urteil vom 27. September 2012 - 4 U 809/12, 4 U 0809/12 -, Rn. 3, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2001 - 4 W 54/00 -, Rn. 3, juris).

    Rn. 37 Ein Gewerbebetrieb ist ein berufsmäßiger Geschäftsbetrieb, der von der Absicht dauernder Gewinnerzielung beherrscht wird (BGH…, Urteil vom 22. April 1982 - VII ZR 191/81 -, BGHZ 83, 382-391, Rn. 16m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2001 - 4 W 54/00 -, Rn. 4, juris; vgl. auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 09. Januar 2002 - 13 W 61/01 -, Rn. 9, juris).

  • OLG Dresden, 27.09.2012 - 4 U 809/12

    Rechtsschutzversicherung; Privatrechtsschutz; Selbständige

    Dieser private Bereich ist in Abgrenzung zum beruflichen Bereich zu bestimmen: Was der Versicherungsnehmer oder sein mitversicherter Angehöriger nicht als gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit im Sinne von § 28 Abs. 1a ARB 2008 versichern kann oder was nicht zur landwirtschaftlichen oder nichtselbständigen Tätigkeit gehört, ist dem privaten Bereich zuzurechnen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 597; vgl. auch BGH, VersR 1992, 1510).
  • OLG Hamm, 02.06.2017 - 20 U 110/16

    ARB; Rechtsschutzversicherung; Abgrenzung private - selbständigen Tätigkeit

    Dem privaten Bereich sind deshalb nur die Angelegenheiten zuzurechnen, die die versicherte Person nicht als gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit versichern könnte (BGH, Urteil vom 23.09.1992, VersR 1992, 1510; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 597; BGH, Urteil vom 23.09.1992 - IV ZR 196/91 -, VersR 1992, 1510; OLG Dresden…, Urteil vom 27. September 2012 - 4 U 809/12, 4 U 0809/12 -, VersR 2013, 450, Rn. 3, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2001 - 4 W 54/00 -, ZfSch 2002, 352, Rn. 3, juris).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 06.07.2016 - 711a C 253/14
    Erst wenn die Verwaltung oder Verwertung eines Grundbesitzes einen solchen Umfang annimmt, dass daraus auf die Absicht zu schließen ist, der Besitzer wolle sich damit eine berufsmäßige Einnahmequelle verschaffen, ist die Grenze zur selbständigen Berufstätigkeit überschritten (vgl. OLG Celle, Urteil vom 2.12.2010, Az. 8 U 131/10, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 23.9.1992, Az. IV ZR 196/91, VersR 1992, 1510; OLG Dresden, Urteil vom 27.9.2012, Az. 4 U 809/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.3.2001, Az. 4 W 54/00).

    Die Verwaltung privaten Vermögens, wozu auch die Vermietung von Grundeigentum zählen kann, zählt zum privaten Bereich und ist keiner Berufsausübung zuzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 23.9.1992, Az. IV ZR 196/91, VersR 1992, 1510; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.3.2001, Az. 4 W 54/00, NJW-RR 2002, 597).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.11.2001 - 15 W 125/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9746
OLG Hamm, 08.11.2001 - 15 W 125/01 (https://dejure.org/2001,9746)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.11.2001 - 15 W 125/01 (https://dejure.org/2001,9746)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. November 2001 - 15 W 125/01 (https://dejure.org/2001,9746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BVormVG § 1

  • Bt-Recht

    Ausbildung zum Krankenpfleger, Fachkenntnisse

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 1
    Zur Frage ob die Ausbildung zum Krankenpflegerhelfer mit einer Lehre nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG vergleichbar ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildung zum Krankenpflegehelfer; Abgeschlossene Lehre; Betreuer; Aufwendungsersatz; Staatskasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 313
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 271/99

    Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2001 - 15 W 125/01
    Einer abgeschlossenen Lehre gleichwertig ist eine Ausbildung in der Regel, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (BayObLG BtPrax 2000, 33).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11

    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die …

    Rn. 13 (4) Mit einer abgeschlossenen Lehre vergleichbar ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht und der Ausbildungserfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 124; BtPrax 2000, 33; OLG Hamm OLGR 2002, 159;… Jürgens in Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 3 VBVG Rn. 7;… Jaschinski in jurisPK-BGB 5. Aufl. § 3 VBVG Rn. 12;… MünchKommBGB/Fröschle 5. Aufl. § 4 VBVG Rn. 13, vgl. auch Staudinger/ Bienwald [2006] § 1908 i Rn. 315).

    Rn. 15 Bei der Ausbildung zur Krankenpflegehelferin entspricht der vermittelte Wissenstand nach Art und Umfang nicht dem durch eine Lehre vermittelten (entgegen OLG Hamm OLGR 2002, 159).

  • AG Kassel, 05.04.2011 - XVII D 1945/10
    Auch diese stellt eine abgeschlossene Ausbildung im Sinne der vorgenannten Vorschrift dar, OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2001, 15 W 125/01.

    Auch diese stellt eine abgeschlossene Ausbildung im Sinne der vorgenannten Vorschrift dar, OLG Hamm, Beschluss vom 8.11.2001, 15 W 125/01.

  • LG Kassel, 06.06.2011 - 3 T 236/11
    Anders als das Oberlandesgericht Hamm in der von der Betreuerin herangezogenen Entscheidung vom 08.11.2001 (Az.: 15 W 125/01 - Abl. Bl. 27 f. d.A.) vermag die Kammer eine solche Vergleichbarkeit nicht zu erkennen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8723
OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00 (https://dejure.org/2001,8723)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.2001 - 15 W 413/00 (https://dejure.org/2001,8723)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 2001 - 15 W 413/00 (https://dejure.org/2001,8723)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 67 Abs. 3 Satz 2; ; BVormVG § 1

  • Bt-Recht

    Betreuervergütung, Stundensatz, Höhe der Vergütung einer Lehrerin für Pflegeberufe

  • rechtsportal.de

    FGG § 67 Abs. 3 S. 2; BVormVG § 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrenspfleger; Lehrgang; ÖTV-Fortbildungsinstitut; Lehrer für Pflegeberufe; Vergütungsanspruch

Verfahrensgang

  • AG Essen - 4 XVII 386/92
  • LG Essen - 7 T 83/00
  • OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 313
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001, FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Aber auch wenn die Ausbildung nicht in einer staatlich reglementierten oder anerkannten Ausbildung erworben und auch keine Fachprüfung vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegt worden ist, so kann es nach der Rechtsprechung des BayObLG (FamRZ 2000, 554 und 1306) für die Annahme einer gleichwertigen Ausbildung gleichwohl ausreichend sein, wenn der Staat in einem förmlichen Verfahren die Ausbildung anerkennt.

    Die Fortbildungsmaßnahme, an der die Beteiligte zu 1) teilgenommen hat, weist zwar einen durch die Erteilung eines Prüfungszeugnisses dokumentierten formalen Abschluss auf, dieser kann aber wegen der sowohl nach Bundes- als auch nach Landesrecht fehlenden staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung nicht Abschlüssen gleichgesetzt werden, bei denen der Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist, Auf das Erfordernis der staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung der Ausbildung und deren durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung dokumentierten erfolgreichen Abschluss oder zumindest auf die staatliche Anerkennung in einem förmlichen Verfahren kann entgegen der Auffassung des Landgerichts schon zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten nicht verzichtet werden (vgl. v.g. Beschluss des Senats FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275; FamRZ 2000, 554 und 1306; FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; Barth/Wagenitz, BtPrax 1996, 118/120).

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001, FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Die Fortbildungsmaßnahme, an der die Beteiligte zu 1) teilgenommen hat, weist zwar einen durch die Erteilung eines Prüfungszeugnisses dokumentierten formalen Abschluss auf, dieser kann aber wegen der sowohl nach Bundes- als auch nach Landesrecht fehlenden staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung nicht Abschlüssen gleichgesetzt werden, bei denen der Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist, Auf das Erfordernis der staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung der Ausbildung und deren durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung dokumentierten erfolgreichen Abschluss oder zumindest auf die staatliche Anerkennung in einem förmlichen Verfahren kann entgegen der Auffassung des Landgerichts schon zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten nicht verzichtet werden (vgl. v.g. Beschluss des Senats FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275; FamRZ 2000, 554 und 1306; FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; Barth/Wagenitz, BtPrax 1996, 118/120).

  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001, FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Die Fortbildungsmaßnahme, an der die Beteiligte zu 1) teilgenommen hat, weist zwar einen durch die Erteilung eines Prüfungszeugnisses dokumentierten formalen Abschluss auf, dieser kann aber wegen der sowohl nach Bundes- als auch nach Landesrecht fehlenden staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung nicht Abschlüssen gleichgesetzt werden, bei denen der Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist, Auf das Erfordernis der staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung der Ausbildung und deren durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung dokumentierten erfolgreichen Abschluss oder zumindest auf die staatliche Anerkennung in einem förmlichen Verfahren kann entgegen der Auffassung des Landgerichts schon zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten nicht verzichtet werden (vgl. v.g. Beschluss des Senats FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275; FamRZ 2000, 554 und 1306; FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; Barth/Wagenitz, BtPrax 1996, 118/120).

  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren - …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001, FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Die Fortbildungsmaßnahme, an der die Beteiligte zu 1) teilgenommen hat, weist zwar einen durch die Erteilung eines Prüfungszeugnisses dokumentierten formalen Abschluss auf, dieser kann aber wegen der sowohl nach Bundes- als auch nach Landesrecht fehlenden staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung nicht Abschlüssen gleichgesetzt werden, bei denen der Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist, Auf das Erfordernis der staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung der Ausbildung und deren durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung dokumentierten erfolgreichen Abschluss oder zumindest auf die staatliche Anerkennung in einem förmlichen Verfahren kann entgegen der Auffassung des Landgerichts schon zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten nicht verzichtet werden (vgl. v.g. Beschluss des Senats FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275; FamRZ 2000, 554 und 1306; FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; Barth/Wagenitz, BtPrax 1996, 118/120).

  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001, FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Der vorangegangenen Ausbildung der Beteiligten zu 1) kommt insoweit keine Bedeutung zu, weil Studienbewerber, die über keine Hochschul- bzw. Fachhochschulreife verfügen, eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen müssen, um ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen zu können (OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307).

  • OLG Hamm, 03.02.2000 - 15 W 477/99

    Vergütungsanspruch; Vormund; Pfleger; Betreuer; Zulassung; Zulässigkeit; …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00
    Auf die hiergegen von der Beteiligten zu 2) eingelegte hob der Senat die Entscheidung des Landgerichts mit Beschluss vom 03.02.2000 auf und verwies die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück (15 W 477/99; veröffentlicht u.a. in FGPrax 200, 66; Rpfleger 2000, 271).
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00

    Der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung für Betreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00
    Die Fortbildungsmaßnahme umfasste einschließlich Praktika 2, 964 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 2 Jahren und unterschritt damit deutlich die Mindeststudiendauer eines (Fach-) Hochschulstudiums mit 3 Jahren (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 1309).
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