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Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 07.05.2002 | OLG Düsseldorf, 18.12.2001

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.04.2002 - 12 W 7/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3518
OLG Brandenburg, 30.04.2002 - 12 W 7/02 (https://dejure.org/2002,3518)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2002 - 12 W 7/02 (https://dejure.org/2002,3518)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2002 - 12 W 7/02 (https://dejure.org/2002,3518)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 286; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569; ; ZPO § 294 Abs. 2; ; ZPO § 406 Abs. 3; ; ZPO § 406 Abs. 5; ; ZPO § 577 Abs. 3; ; ZPO § 406 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 3, 5
    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit bei persönlicher Abwertung des Prozessbevollmächtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Sachverständigen; Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen; Ablehnungsantrag; Beweiswürdigung; Unparteilichkeit des Sachverständigen; Glaubhaftmachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1092
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    3 Z 174/91">DAVorm 1992, 229; KG, Rpfleger 1962, 156; OLG Hamm, MDR 1975, 235; OLG Düsseldorf, JurBüro 1975, 1216; OLG Celle, Rpfleger 1983, 173; OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 510; OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 63; OLG München, MDR 1994, 627; OLG Köln, OLGR 1996, 256; OLG Brandenburg, MDR 2002, 1092; LG Göttingen, Rpfleger 2000, 428; Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 97 Rdn. 2; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 91 Rdn. 70; E. Schneider, JurBüro 1977, 1179, 1183) oder machen die Erstattungsfähigkeit davon abhängig, daß sich die Partei an dem Beschwerdeverfahren beteiligt hat (OLG Frankfurt, OLGR 1996, 261; OLG Schleswig, SchlHA 1989, 131; OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 720) oder ausdrücklich zu einer Stellungnahme aufgefordert worden ist (OLG Hamm, MDR 1989, 917) oder davon, daß das Beschwerdegericht ausnahmsweise eine Kostenentscheidung getroffen hat (KG, KGR 1995, 252; OLG Düsseldorf, MDR 1985, 589 für die Kosten des Beschwerdeführers;… Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 91 Rdn. 13 "Richterablehnung";… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 91 Rdn. 70).
  • OLG Celle, 07.06.2010 - 2 W 147/10

    Gesonderte Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts bezüglich der Ablehnung …

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Brandenburg in MDR 2002, 1092 wies er darauf hin, dass eine Kostenerstattung nicht in Betracht komme.

    Rn. 7 Die Notwendigkeit kann nicht mit der Erwägung verneint werden, dass es sich bei der Sachverständigenablehnung genauso wie bei der Richterablehnung um ein nicht kontradiktorisches Verfahren handele, bei dem eine Kostenerstattung nur dann in Betracht komme, wenn der Prozessgegner zur Stellungnahme aufgefordert oder von sich aus aktiv am Beschwerdeverfahren beteiligt war (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 16. Juli 2008, Az.: 12 W 15/08, zitiert nach JURIS Rdz. 15, sowie MDR 2002, 1092 = OLGR 2002, 370 ff.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2014 - L 8 R 1000/13
    (OLG Köln, Beschluss v. 3.12.2012, 17 W 141/12, BauR 2013, 498 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss v. 8.9.2011, 8 U 2204/08, MDR 2012, 365; OLG Hamm, Beschluss v. 20.1.2010, 1 W 85/09, MDR 2010, 653; OLG Frankfurt, Beschluss v. 12.1.2009, 8 W 78/08, Ges 2009, 502 f.; KG, Beschluss v. 6.9.2007, 12 W 52/07, MDR 2008, 528; OLG Brandenburg, Beschluss v. 30.4.2002, 12 W 7/02, MDR 2002, 192).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.05.2002 - 4 UF 76/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4160
OLG Köln, 07.05.2002 - 4 UF 76/02 (https://dejure.org/2002,4160)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.05.2002 - 4 UF 76/02 (https://dejure.org/2002,4160)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 4 UF 76/02 (https://dejure.org/2002,4160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 620 Nr. 6 § 620b Abs. 1 §§ 620 f.
    Zur Frage der Abänderbarkeit einer einstweiligen Unterhaltsanordnung

  • Wolters Kluwer

    Darlegung von Abänderungsgründen bei Antrag auf Abänderung einer einstweiligen Anordnung; Rechtskraft bei Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung; Nicht rechtskräftiges Unterhaltsurteil in der Hauptsache als anderweitige Regelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 320
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97

    Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur …

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 4 UF 76/02
    Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes (so Urteil des XII. Zivilsenates vom 27.10.1999 - XII ZR 239/97 - , veröffentlicht in FamRZ 2000, 751) werden Urteile, durch die eine Partei vorläufig vollstreckbar zur Unterhaltszahlung verurteilt wird, erst mit Eintritt der Rechtskraft wirksam.

    Denn insoweit zu viel gezahlte Unterhaltsbeträge können weder aus Bereicherungsrecht noch analog § 641 g), 717 Abs. 2, 945 ZPO zurückgefordert werden (vgl. insoweit BGH FamRZ 2000, 751, 752 f).

  • OLG Stuttgart, 30.06.2000 - 16 WF 258/00

    Zur "Wirksamkeit" eines Urteils im Sinne des § 620f ZPO

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 4 UF 76/02
    Nach anderer Meinung sollen solche Urteile wirksam werden, wenn sie ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar sind und die Vollstreckung nicht nach § 711 abgewendet werden darf (vgl. u. a. Gießler, Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe- Familien- und Kindschaftssachen, 3. Auflage, 2000, Rnr. 607 sowie u. a. OLG Stuttgart FamRZ 2001, 359).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1996 - 3 WF 190/95
    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 4 UF 76/02
    Das OLG Düsseldorf (so FamRZ 96, 745 m. w. N.) unterscheidet außerdem dahin, dass, soweit ein vorläufig vollstreckbares Urteil einem Ehegatten weniger Unterhalt zuspricht, als eine vorausgegangene einstweilige Anordnung, diese sogleich außer Kraft tritt; soweit es gleichhohen oder höheren Unterhalt zuspreche, bleibe die Anordnung bestehen, wenn das Urteil nur mit Einschränkungen vorläufig vollstreckbar sei.
  • OLG Hamm, 13.04.1984 - 6 WF 201/84
    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2002 - 4 UF 76/02
    Die Oberlandesgerichte Hamm (so FamRZ 84, 718) und Zweibrücken (so FamRZ 2001, 259) behandeln vorläufig vollstreckbare Urteil schlechthin als wirksam.
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2007 - 5 WF 88/07

    Trennungsunterhalt; Verfahrensrecht: Außerkrafttreten einer einstweiligen …

    Die obergerichtliche Rechtsprechung sowie die Literatur sind dem fast einhellig gefolgt (s. nur: OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1919; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1045; OLG Köln, FamRZ 2003, 320;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 620f Rdnr. 21;… Musielak/Borth, ZPO, 5. Aufl., § 620f Rdnr. 12;… Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 4. Aufl., Rdnr. 5237;… Gießler/Soyka, Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 4. Aufl., Rdnr. 216;… Dose, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen, 2. Aufl., Rdnr. 78 jeweils m.w.N.).

    Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung aus dem einstweiligen Anordnungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kusel vom 28. Februar 2007 ist analog § 769 ZPO zulässig (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 320;… Zöller/Philippi, a.a.O., § 620f Rdnr. 22;… Musielak/Borth, a.a.O., § 620f Rdnr. 12).

    Eine einstweilige Einstellung der Vollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung ist nur dann zu erwägen, wenn dem Unterhaltsgläubiger gemäß dem noch nicht rechtskräftigen Urteil in der Hauptsache kein oder weniger Unterhalt zusteht, als in der einstweiligen Anordnung tituliert worden ist (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 320;… Zöller/Philippi, a.a.O., § 620f Rdnr. 22;… Musielak/Borth, a.a.O., § 620f Rdnr. 12).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 106/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7716
OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 106/01 (https://dejure.org/2001,7716)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2001 - 4 U 106/01 (https://dejure.org/2001,7716)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 4 U 106/01 (https://dejure.org/2001,7716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VVG § 62; ; VVG § 63; ; AKB § 10; ; AKB § 2 (1) 1 d

  • rechtsportal.de

    VVG § 62 § 63; AKB § 10 § 2 (1) 1 d
    Ersatzpflicht aus Teilkaskoversicherung bei Zusammenstoß eines Fahrzeugs mit Haarwild

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatzpflicht aus Teilkaskoversicherung ; Anspruch auf Rettungskostenersatz nach §§ 62, 63 VVG ; Schaden infolge unmittelbaren Zusammenstoßes zwischen Fahrzeug und Haarwild; Ersatzfähigkeit von Schäden infolge eines Ausweichmanövers zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1275 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 202/90

    Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Kfz-Unfalls mit Haarwild

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 106/01
    Dies ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1991, 459, 460; Senat VersR 1994, 592; OLG Nürnberg VersR 1994, 929; OLG Köln NVersZ 2001, 322) nur der Fall, wenn und soweit ein Zusammenstoß mit dem Tier, also eine Berührung des Tieres, den Verkehrsunfall und die Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges bewirkt hat, nicht aber schon dann, wenn der Fahrer, um einen Zusammenstoß mit dem Tier zu vermeiden, diesem auszuweichen versucht, das Fahrzeug ins Schleudern gerät und von der Fahrbahn abkommt und dadurch beschädigt oder zerstört wird.

    a) Zwar setzt die in § 62 Abs. 1 S. 1 VVG normierte Rettungsobliegenheit des Versicherungsnehmers und der ihr korrespondierende ersatz seiner Aufwendungen nach § 63 Abs. 1 VVG - jedenfalls in der Sachversicherung - nicht voraus, dass der Versicherungsfall - hier also der Zusammenstoß mit Haarwild - bereits eingetreten ist, wenn der Versicherungsnehmer die Rettungsaufwendungen verursacht (sog. Vorerstreckungstheorie, vgl. BGH VersR 1991, 459, 460;… Prölss/Martin, 26. Aufl., § 12 AKB, Rdnr. 43;… Römer/Langheid, § 62 VVG, Rdnr. 3).

  • OLG Nürnberg, 27.01.1994 - 8 U 2961/93

    Versicherungsschutz bei Zusammenstoß eines Kfz mit einem auf der Fahrbahn …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 106/01
    Dies ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1991, 459, 460; Senat VersR 1994, 592; OLG Nürnberg VersR 1994, 929; OLG Köln NVersZ 2001, 322) nur der Fall, wenn und soweit ein Zusammenstoß mit dem Tier, also eine Berührung des Tieres, den Verkehrsunfall und die Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges bewirkt hat, nicht aber schon dann, wenn der Fahrer, um einen Zusammenstoß mit dem Tier zu vermeiden, diesem auszuweichen versucht, das Fahrzeug ins Schleudern gerät und von der Fahrbahn abkommt und dadurch beschädigt oder zerstört wird.
  • OLG Köln, 19.09.2000 - 9 U 48/99

    Entschädigungsanspruch gegen eine Kaskoversicherung bzgl. der Schäden aus einem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 106/01
    Dies ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1991, 459, 460; Senat VersR 1994, 592; OLG Nürnberg VersR 1994, 929; OLG Köln NVersZ 2001, 322) nur der Fall, wenn und soweit ein Zusammenstoß mit dem Tier, also eine Berührung des Tieres, den Verkehrsunfall und die Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges bewirkt hat, nicht aber schon dann, wenn der Fahrer, um einen Zusammenstoß mit dem Tier zu vermeiden, diesem auszuweichen versucht, das Fahrzeug ins Schleudern gerät und von der Fahrbahn abkommt und dadurch beschädigt oder zerstört wird.
  • OLG Düsseldorf, 05.10.1993 - 4 U 15/93

    Fahrer eines Pkw; Ausweichen eines Hasen; Plötzliches Abbremmsen; Grobe …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 106/01
    Dies ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1991, 459, 460; Senat VersR 1994, 592; OLG Nürnberg VersR 1994, 929; OLG Köln NVersZ 2001, 322) nur der Fall, wenn und soweit ein Zusammenstoß mit dem Tier, also eine Berührung des Tieres, den Verkehrsunfall und die Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges bewirkt hat, nicht aber schon dann, wenn der Fahrer, um einen Zusammenstoß mit dem Tier zu vermeiden, diesem auszuweichen versucht, das Fahrzeug ins Schleudern gerät und von der Fahrbahn abkommt und dadurch beschädigt oder zerstört wird.
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