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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.04.2003 - 6 W 26/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3372
OLG Celle, 28.04.2003 - 6 W 26/03 (https://dejure.org/2003,3372)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.04.2003 - 6 W 26/03 (https://dejure.org/2003,3372)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. April 2003 - 6 W 26/03 (https://dejure.org/2003,3372)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Testierunfähigkeit bei Errichtung des Testaments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229
    Testierunfähigkeit in Form einer sog. monothematischen Wahnerkrankung gem. § 2229 Abs. 4 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit bei Wahnerkrankung?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Frau hielt ihre Tochter für ein Sektenmitglied - Wann ist ein Testament wegen "Testierunfähigkeit" unwirksam?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1093
  • FamRZ 2003, 1700
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit …

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2003 - 6 W 26/03
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Feststellungen des Landgerichts nur daraufhin überprüfen, ob es Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgebenden Sachverhalt ausgeforscht (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen und die zu stellenden Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt hat (BayObLG NJW-RR 2002, 1088; FamRZ 2001, 55f.; 2000, 701, 702; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870, 871; 1996, 1159).

    Testierunfähig ist danach derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung einer letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von Wahnideen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (BayObLG FamRZ 2001, 55; 2000, 701, 703; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870).

    Bleiben deshalb trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten nicht behebbare Zweifel, so muss von der Testierfähigkeit ausgegangen werden (BayObLG NJW-RR 2002, 1088; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870f.; 1996, 1159).

    Das Gericht hat die Anknüpfungstatsachen deshalb selbst festzustellen und dem Sachverständigen als Grundlage seiner gutachterlichen Äußerung vorzugeben (BayObLG FamRZ 2002, 1066, 1067; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870, 871).

  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als …

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2003 - 6 W 26/03
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Feststellungen des Landgerichts nur daraufhin überprüfen, ob es Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgebenden Sachverhalt ausgeforscht (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen und die zu stellenden Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt hat (BayObLG NJW-RR 2002, 1088; FamRZ 2001, 55f.; 2000, 701, 702; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870, 871; 1996, 1159).

    Testierunfähig ist danach derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung einer letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von Wahnideen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (BayObLG FamRZ 2001, 55; 2000, 701, 703; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870).

    Auch im Bereich der Testierunfähigkeit ist keine mathematische, jede Möglichkeit des Gegenteils ausschließende Gewissheit zu verlangen (BayObLG FamRZ 2000, 701, 703).

    Auch eine von Wahnvorstellungen besessene Person kann nämlich in Bereichen, die mit diesen nicht zusammenhängen, durchaus normal vernünftig handeln und denken (BayObLG FamRZ 2002, 1066, 1067; 2000, 701, 703).

  • BayObLG, 24.10.2001 - 1Z BR 40/01

    Testierfähigkeit bei irrtumsbedingten Vorstellungen - krankhafte Wahnideen - …

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2003 - 6 W 26/03
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Feststellungen des Landgerichts nur daraufhin überprüfen, ob es Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgebenden Sachverhalt ausgeforscht (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen und die zu stellenden Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt hat (BayObLG NJW-RR 2002, 1088; FamRZ 2001, 55f.; 2000, 701, 702; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870, 871; 1996, 1159).

    Das Gesetz verbindet danach nicht mit jeder Geisteskrankheit oder -schwäche die Testierunfähigkeit, sondern sieht die Fähigkeit, die Bedeutung der letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Entschließung von normalen Erwägungen leiten zu lassen, als maßgebend an (BayObLG FamRZ 2002, 1066, 1067; NJW-RR 2002, 1088;… Palandt - Edenhofer, BGB, 62. Aufl., § 2229 Rdnr. 7).

    Bleiben deshalb trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten nicht behebbare Zweifel, so muss von der Testierfähigkeit ausgegangen werden (BayObLG NJW-RR 2002, 1088; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870f.; 1996, 1159).

    Kennzeichnend für eine Wahnsymptomatik sind nämlich eine typische Einengung des Bewusstseins, eine gedankliche Fixierung oder ein Ausbau des Wahnthemas (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1088, 1089).

  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2003 - 6 W 26/03
    Das Gesetz verbindet danach nicht mit jeder Geisteskrankheit oder -schwäche die Testierunfähigkeit, sondern sieht die Fähigkeit, die Bedeutung der letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Entschließung von normalen Erwägungen leiten zu lassen, als maßgebend an (BayObLG FamRZ 2002, 1066, 1067; NJW-RR 2002, 1088;… Palandt - Edenhofer, BGB, 62. Aufl., § 2229 Rdnr. 7).

    Das Gericht hat die Anknüpfungstatsachen deshalb selbst festzustellen und dem Sachverständigen als Grundlage seiner gutachterlichen Äußerung vorzugeben (BayObLG FamRZ 2002, 1066, 1067; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870, 871).

    Auch eine von Wahnvorstellungen besessene Person kann nämlich in Bereichen, die mit diesen nicht zusammenhängen, durchaus normal vernünftig handeln und denken (BayObLG FamRZ 2002, 1066, 1067; 2000, 701, 703).

  • OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der …

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2003 - 6 W 26/03
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Feststellungen des Landgerichts nur daraufhin überprüfen, ob es Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgebenden Sachverhalt ausgeforscht (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen und die zu stellenden Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt hat (BayObLG NJW-RR 2002, 1088; FamRZ 2001, 55f.; 2000, 701, 702; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870, 871; 1996, 1159).

    Bleiben deshalb trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten nicht behebbare Zweifel, so muss von der Testierfähigkeit ausgegangen werden (BayObLG NJW-RR 2002, 1088; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870f.; 1996, 1159).

    Eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht trifft das Gericht nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlass geben (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159).

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99

    Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2003 - 6 W 26/03
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Feststellungen des Landgerichts nur daraufhin überprüfen, ob es Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgebenden Sachverhalt ausgeforscht (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen und die zu stellenden Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt hat (BayObLG NJW-RR 2002, 1088; FamRZ 2001, 55f.; 2000, 701, 702; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870, 871; 1996, 1159).

    Testierunfähig ist danach derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung einer letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von Wahnideen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (BayObLG FamRZ 2001, 55; 2000, 701, 703; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870).

    Zwar setzt die Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen, die zur Feststellung der Testierunfähigkeit in der Regel erforderlich ist (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 55, 56), voraus, dass der zu begutachtende Sachverhalt vom Gericht selbst gem. § 15 FGG i.V.m. § 404 a Abs. 3 ZPO ermittelt wird.

  • OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 20 W 91/04

    Anordnung und Aufrechterhaltung von Nachlasspflegschaft: Überzeugungsbildung des …

    In diesem Zusammenhang hat das Landgericht auch zutreffend erkannt, dass sich die Frage, ob die Erlasserin im Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierfähig war oder nicht nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls in der Regel nur mit Hilfe eines psychiatrischen Sachverständigen beantworten lässt (vgl. BayObLG FamRZ 1985, 742; NJW-RR 1999, 1311; FamRZ 2001, 55; OLG Celle NJW-RR 2003, 1093).
  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13

    Maßgebliches Erbstatut bei ausländischer Staatsangehörigkeit des Erblassers

    Das Gesetz verbindet danach nicht mit jeder Geisteskrankheit oder -schwäche die Testierunfähigkeit, sondern sieht die Fähigkeit, die Bedeutung der letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Entscheidung von normalen Erwägungen leiten zu lassen, als maßgebend an (vgl. etwa BayOblG, FamRZ 2002, 1066, 1067; NJW-RR 2002, 1088; OLG Celle, OLGReport 2003, 311).
  • OLG Celle, 26.09.2006 - 6 W 43/06

    Anfechtung einer Entscheidung über die Erteilung eines Erbscheins wegen …

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Feststellung des Landgerichts, Testierfähigkeit des Erblassers bei Errichtung der letztwilligen Verfügung lasse sich feststellen, nur daraufhin überprüfen, ob das Landgericht bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen und die zu stellenden Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt hat (…BayObLG, FamRZ 2000, S. 701 ff.; Senat, NJW-RR 2003, S. 1093 ff. m.w.N.; Bumiller/Winkler, § 27 Rn., 15).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 176/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4485
OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 176/02 (https://dejure.org/2003,4485)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.02.2003 - 3 U 176/02 (https://dejure.org/2003,4485)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 3 U 176/02 (https://dejure.org/2003,4485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 847; ; BGB § 253 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 20 %, Unzulässigkeit einer Schmerzensgeld-Teilklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Teilschmerzensgeld nur bei nicht abgeschlossener Prognose

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschränkung der Schmerzensgeldklage auf einen Teilbetrag; Zulassung des Einklagen eines Teilschmerzensgeldes bei nicht absehbaren Spätfolgen; Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 969
  • NJW-RR 2004, 1510 (Ls.)
  • NZV 2003, 330
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 03.07.1995 - 1 U 134/94

    Beschränkung des Schmerzensgeldes auf einen in der Vergangenheit liegenden …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 176/02
    Alle in der Zukunft liegenden ungewissen Schäden müssen dagegen ausgeklammert werden können (Gerlach VersR 2000, 531; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 927 = VersR 1996, 984).

    Danach hat der Richter bei der von ihm darüber zu treffenden Ermessensentscheidung alle Umstände, die dem Schaden im Einzelfall sein Gepräge geben, zu bewerten und aus einer Gesamtschau die angemessene Entschädigung für die sich ihm darbietenden Verletzungsfolgen zu ermitteln (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 927).

    Dieser einheitliche Anspruch lässt sich somit - von dem hier nicht einschlägigen Ausnahmefall ungewisser Zukunftsschäden einmal abgesehen - nicht in zwei oder noch mehr Teile "zerlegen" (OLG Celle, VersR 1973, 60,61; OLG Oldenburg, NJW-RR 1988, 615; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 927 - anders als hier hatten die Kläger dort das verlangte Teilschmerzensgeld immerhin für einen bestimmten, wenn auch willkürlich angesetzten Zeitraum verlangt).

  • OLG Oldenburg, 20.10.1987 - 12 U 36/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 176/02
    Dieser einheitliche Anspruch lässt sich somit - von dem hier nicht einschlägigen Ausnahmefall ungewisser Zukunftsschäden einmal abgesehen - nicht in zwei oder noch mehr Teile "zerlegen" (OLG Celle, VersR 1973, 60,61; OLG Oldenburg, NJW-RR 1988, 615; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 927 - anders als hier hatten die Kläger dort das verlangte Teilschmerzensgeld immerhin für einen bestimmten, wenn auch willkürlich angesetzten Zeitraum verlangt).

    Im Hinblick auf die Zulässigkeit unbezifferter Schmerzensgeldklagen (…vgl. nur: Zöller-Greger 23. Aufl. § 253 Rn. 14 und 14a) besteht auch kein Bedürfnis, Unsicherheiten im Hinblick auf ein eventuelles Mitverschulden durch Zulassung einer bezifferten Teilschmerzensgeldklage entgegenzuwirken (ebenso: OLG Oldenburg, NJW-RR 1988, 615).

  • BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93

    Zulässigkeit einer Teilklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 176/02
    Weder BGH NJW 1994, 3165 noch OLG Schleswig VersR 1983, 932 betreffen den Fall eines eingeklagten Teilschmerzensgeldes.
  • OLG Celle, 01.07.1987 - 9 U 36/86

    Aufsichtspflicht bei Kindergeburtstag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 176/02
    Dies übersehen offensichtlich auch die vom Klägervertreter in seinem nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 03.02.2003 zitierten drei Entscheidungen (OLG Stuttgart, NJW 1982, 652, OLG Celle, NJW-RR 1987, 1384 sowie OLG Nürnberg, NJW-RR 1988, 791).
  • OLG Stuttgart, 16.12.1981 - 4 U 88/81

    Veröffentlichung eines Nacktbildes durch eine Zeitschrift; Zivilrechtlicher …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 176/02
    Dies übersehen offensichtlich auch die vom Klägervertreter in seinem nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 03.02.2003 zitierten drei Entscheidungen (OLG Stuttgart, NJW 1982, 652, OLG Celle, NJW-RR 1987, 1384 sowie OLG Nürnberg, NJW-RR 1988, 791).
  • OLG Celle, 15.06.1972 - 5 U 213/71
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 176/02
    Dieser einheitliche Anspruch lässt sich somit - von dem hier nicht einschlägigen Ausnahmefall ungewisser Zukunftsschäden einmal abgesehen - nicht in zwei oder noch mehr Teile "zerlegen" (OLG Celle, VersR 1973, 60,61; OLG Oldenburg, NJW-RR 1988, 615; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 927 - anders als hier hatten die Kläger dort das verlangte Teilschmerzensgeld immerhin für einen bestimmten, wenn auch willkürlich angesetzten Zeitraum verlangt).
  • OLG Schleswig, 05.01.1983 - 9 U 71/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 176/02
    Weder BGH NJW 1994, 3165 noch OLG Schleswig VersR 1983, 932 betreffen den Fall eines eingeklagten Teilschmerzensgeldes.
  • LG Hagen, 08.09.2015 - 3 O 126/14

    Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls eines Kindes in einer Bäckerei …

    Dies gebietet der Grundsatz der Einheit des Schmerzensgeldanspruchs, der das Feststellungsinteresse für das Einklagen eines Teilschmerzensgeldes entfallen lässt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 12.2. 2003 - 3 U 176/02).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.03.2003 - 10 U 1376/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14802
OLG Koblenz, 28.03.2003 - 10 U 1376/01 (https://dejure.org/2003,14802)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.03.2003 - 10 U 1376/01 (https://dejure.org/2003,14802)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. März 2003 - 10 U 1376/01 (https://dejure.org/2003,14802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 296 Abs. 2; ; ZPO § 356

  • rechtsportal.de

    ZPO § 296 Abs. 2; ZPO § 356
    Nichtzahlung eines Auslagenvorschusses innerhalb einer vom Gericht gesetzten Ausschlussfrist als Hinderniss von ungewisser Dauer im Sinne des § 356 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Kostenbeteiligung für Sanierung aus Gewährleistung; Polizeirechtlich relevante Verunreinigungen ; Ehemaliges Übungsgelände der Bundeswehr ; Ausschluss von Beweismitteln; Erbringung eines Auslagenvorschusses; Hindernis i.S.d. § 356 Zivilprozessordnung (ZPO)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1997 - III ZR 246/96

    Zurückweisung eines Beweisantritts nach Nichtzahlung des Auslagenvorschusses

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.03.2003 - 10 U 1376/01
    Dem stehen die Entscheidungen BGH NJW 1998, 761 und BVerfG NJW 2000, 1327 nicht entgegen, zumal die Möglichkeit offen bleibt, etwa bei Stellung eines Zeugen im Beweisaufnahmetermin das Hindernis zu beseitigen.

    Den von der Berufung zitierten Entscheidungen BGH NJW 1998, 761 und BVerfG NJW 2000, 1327 lässt sich nicht entnehmen, dass es dem Prozessgericht versagt ist, bei Nichtzahlung eines Vorschusses eine Ausschlussfrist nach § 356 ZPO zu setzen, zumal die Möglichkeit offen bleibt, etwa bei Stellung eines Zeugen im Beweisaufnahmetermin das Hindernis zu beseitigen.

  • BVerfG, 17.09.1999 - 1 BvR 47/99

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichterhebung von Beweisen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.03.2003 - 10 U 1376/01
    Dem stehen die Entscheidungen BGH NJW 1998, 761 und BVerfG NJW 2000, 1327 nicht entgegen, zumal die Möglichkeit offen bleibt, etwa bei Stellung eines Zeugen im Beweisaufnahmetermin das Hindernis zu beseitigen.

    Den von der Berufung zitierten Entscheidungen BGH NJW 1998, 761 und BVerfG NJW 2000, 1327 lässt sich nicht entnehmen, dass es dem Prozessgericht versagt ist, bei Nichtzahlung eines Vorschusses eine Ausschlussfrist nach § 356 ZPO zu setzen, zumal die Möglichkeit offen bleibt, etwa bei Stellung eines Zeugen im Beweisaufnahmetermin das Hindernis zu beseitigen.

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.11.2002 - 7 WF 3360/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6715
OLG Nürnberg, 19.11.2002 - 7 WF 3360/02 (https://dejure.org/2002,6715)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.11.2002 - 7 WF 3360/02 (https://dejure.org/2002,6715)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. November 2002 - 7 WF 3360/02 (https://dejure.org/2002,6715)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de

    Zur Erstattungsfähigkeit der Vergleichsgebühr des im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    BRAGO §§ 121, 122, 23
    Anspruch eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe bestellten Rechtsanwalts auf Vergleichsgebühr

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe ; Anspruch auf Vergleichsgebühr; Beiordnung "zur Wahrung der Rechte" für den ersten Rechtszug ; Erledigung des Rechtsstreits; Außergerichtlicher Vergleich ; Anschließende Klagerücknahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 658
  • AnwBl 2003, 373
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 170/86

    Vergütung des in einem Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2002 - 7 WF 3360/02
    Die allgemeine Frage, ob der im Prozeßkostenhilfeverfahren beigeordnete Rechtsanwalt auch dann einen Anspruch auf Zahlung einer Vergleichsgebühr gegen die Staatskasse erlangt, wenn er an einem außergerichtlichen Vergleich mitgewirkt hat, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für eine Erstattungsfähigkeit etwa BGH, NJW 1988, 494, OLG Hamburg, FamRZ 1991, 469, OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 1096, OLG OLdenburg, JurBüro 1994, 545, Zöller/Philippi, ZPO, 23. Auflage, § 119 Rdnr. 25, Gerold/Schmidt/von Eicken, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, 15. Auflage, § 122 Rdnr. 81; gegen eine Erstattungsfähigkeit etwa OLG Nürnberg vom 16.02.1990, JurBüro 1990, 1170, OLG Brandenburg, Rechtspfleger 2001, 139).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.1992 - 10 W 79/91

    Prozeßkostenhilfe; Rechtsanwalt; Vergleichsgebühr; Staatskasse

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2002 - 7 WF 3360/02
    Die allgemeine Frage, ob der im Prozeßkostenhilfeverfahren beigeordnete Rechtsanwalt auch dann einen Anspruch auf Zahlung einer Vergleichsgebühr gegen die Staatskasse erlangt, wenn er an einem außergerichtlichen Vergleich mitgewirkt hat, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für eine Erstattungsfähigkeit etwa BGH, NJW 1988, 494, OLG Hamburg, FamRZ 1991, 469, OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 1096, OLG OLdenburg, JurBüro 1994, 545, Zöller/Philippi, ZPO, 23. Auflage, § 119 Rdnr. 25, Gerold/Schmidt/von Eicken, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, 15. Auflage, § 122 Rdnr. 81; gegen eine Erstattungsfähigkeit etwa OLG Nürnberg vom 16.02.1990, JurBüro 1990, 1170, OLG Brandenburg, Rechtspfleger 2001, 139).
  • OLG Hamburg, 02.11.1990 - 2 WF 77/90
    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2002 - 7 WF 3360/02
    Die allgemeine Frage, ob der im Prozeßkostenhilfeverfahren beigeordnete Rechtsanwalt auch dann einen Anspruch auf Zahlung einer Vergleichsgebühr gegen die Staatskasse erlangt, wenn er an einem außergerichtlichen Vergleich mitgewirkt hat, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für eine Erstattungsfähigkeit etwa BGH, NJW 1988, 494, OLG Hamburg, FamRZ 1991, 469, OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 1096, OLG OLdenburg, JurBüro 1994, 545, Zöller/Philippi, ZPO, 23. Auflage, § 119 Rdnr. 25, Gerold/Schmidt/von Eicken, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, 15. Auflage, § 122 Rdnr. 81; gegen eine Erstattungsfähigkeit etwa OLG Nürnberg vom 16.02.1990, JurBüro 1990, 1170, OLG Brandenburg, Rechtspfleger 2001, 139).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.1993 - 10 W 22/93
    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2002 - 7 WF 3360/02
    Die allgemeine Frage, ob der im Prozeßkostenhilfeverfahren beigeordnete Rechtsanwalt auch dann einen Anspruch auf Zahlung einer Vergleichsgebühr gegen die Staatskasse erlangt, wenn er an einem außergerichtlichen Vergleich mitgewirkt hat, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für eine Erstattungsfähigkeit etwa BGH, NJW 1988, 494, OLG Hamburg, FamRZ 1991, 469, OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 1096, OLG OLdenburg, JurBüro 1994, 545, Zöller/Philippi, ZPO, 23. Auflage, § 119 Rdnr. 25, Gerold/Schmidt/von Eicken, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, 15. Auflage, § 122 Rdnr. 81; gegen eine Erstattungsfähigkeit etwa OLG Nürnberg vom 16.02.1990, JurBüro 1990, 1170, OLG Brandenburg, Rechtspfleger 2001, 139).
  • OLG Nürnberg, 16.02.1990 - 11 WF 330/90
    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.11.2002 - 7 WF 3360/02
    Die allgemeine Frage, ob der im Prozeßkostenhilfeverfahren beigeordnete Rechtsanwalt auch dann einen Anspruch auf Zahlung einer Vergleichsgebühr gegen die Staatskasse erlangt, wenn er an einem außergerichtlichen Vergleich mitgewirkt hat, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (…für eine Erstattungsfähigkeit etwa BGH, NJW 1988, 494, OLG Hamburg, FamRZ 1991, 469, OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 1096, OLG OLdenburg, JurBüro 1994, 545, Zöller/Philippi, ZPO, 23. Auflage, § 119 Rdnr. 25, Gerold/Schmidt/von Eicken, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, 15. Auflage, § 122 Rdnr. 81; gegen eine Erstattungsfähigkeit etwa OLG Nürnberg vom 16.02.1990, JurBüro 1990, 1170, OLG Brandenburg, Rechtspfleger 2001, 139).
  • OLG München, 16.10.2003 - 11 W 1806/03

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts nach Abschluss eines außergerichtlichen …

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  • OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06

    Erfallen einer Gebühr für eine außergerichtliche Einigung für den beigeordneten …

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof zu § 121 BRAGO entschieden, dass der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt für seine Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich eine Vergleichsgebühr aus der Staatskasse beanspruchen könne (BGH NJW 1988, 494; ebenso: OLG Schleswig NJW-RR 2004, 422 ; OLG München MDR 2004, 296 ; OLG Celle MDR 1989, 647; OLG Nürnberg JurBüro 2003, 367; OLG Düsseldorf MDR 2003, 415 ).
  • KG, 29.07.2005 - 6 W 224/04

    Prozesskostenhilfe: Vergleichsgebühr des PKH-Anwalts auch bei außergerichtlichen …

    Der Senat folgt den überzeugenden Ausführungen der Zivilkammer 82 des Landgerichts, die sich auf zahlreiche Entscheidungen der Oberlandesgerichte aus neuerer Zeit (z.B.: OLG Düsseldorf MDR 2003, 415; OLG Schleswig MDR 2003, 657; OLG Nürnberg MDR 2003, 658; OLG München JurBüro 2004, 37) und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1988, 494) stützen kann (…ebenso Zöller/Philippi, a.a.O., § 119 Rn. 25 mit Nachweisen zur Gegenmeinung;… wohl jetzt auch Hartmann, a.a.O, § 45 Rn. 24).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.03.2003 - I-3 Wx 221/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6522
OLG Düsseldorf, 07.03.2003 - I-3 Wx 221/02 (https://dejure.org/2003,6522)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.03.2003 - I-3 Wx 221/02 (https://dejure.org/2003,6522)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 2003 - I-3 Wx 221/02 (https://dejure.org/2003,6522)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    WEG § 26; WEG § 27; BGB § 276
    Haftung eines für einen bestellten Hausverwalter tätigen Gehilfen / Schadensersatzpflicht des Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadenersatzanspruch gegen den Verwalter und Gehilfen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung eines für einen bestellten Hausverwalter tätigen Gehilfen; Übernahme wesentlicher Verwaltungstätigkeiten in Kenntnis der Eigentümergemeinschaft; Schadensersatzpflicht des Verwalters durch Erbringung der an Versorgungsunternehmen zu leistenden Beiträge zu Lasten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 135
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 06.05.2004 - 25 W 27/04

    Sachverständigenentschädigung: Voraussetzungen des Verlusts des Honoraranspruchs …

    Daher entfällt der Entschädigungsanspruch des Sachverständigen nur dann, wenn er die Unverwertbarkeit seines Gutachtens grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht (vgl. OLG Frankfurt am Main OLGR 2003, 311, 312; OLG Sachsen-Anhalt, B. vom 21.11.2001, Iuris KORE 416342002; OLG Frankfurt am Main OLGR 1998, 123; OLG München MDR 1998, 1123; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1353; OLG Hamm FamRZ 1994, 974; OLG Koblenz JurBüro 1988, 1732; OLG Köln JurBüro 1982, 890; OLG Düsseldorf JurBüro 1981, 593; OLG Hamm MDR 1979, 942; OLG Hamburg MDR 1978, 237; OLG Frankfurt am Main NJW 1977, 1502; Nachweise zur älteren Rechtsprechung bei BGH NJW 1976, 1154, 1155).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.02.2003 - 14 U 195/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16805
OLG Hamburg, 26.02.2003 - 14 U 195/02 (https://dejure.org/2003,16805)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2003 - 14 U 195/02 (https://dejure.org/2003,16805)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 14 U 195/02 (https://dejure.org/2003,16805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StVO § 9 Abs. 5
    Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren auf privatem Gelände

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 9 Abs. 5
    Rückwärtsfahren auf privatem Gelände

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 14.05.1981 - 9 U 81/80
    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2003 - 14 U 195/02
    § 9 Abs. 5 StVO gilt nach herrschender Rechtsprechung insbesondere auch des Bundesgerichtshofes analog auch auf privatem Gelände wie Werkstatthöfen, Baustellen, Hofräumen, Bauernhöfen usw. (…vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 9 StVO Rn. 51; BGH VRS 9, 406 ff; OLG Hamburg, VM 66, 27 f.; OLG Düsseldorf, VRS 54, 219 ff; OLG Karlsruhe, VRS 48, 194 ff; OLG Frankfurt/Main, VersR 82, 555 C; OLG Hamm, VersR 78, 749; vgl. auch Hünnekens und Schulte, Öffentlicher Verkehr auf Betriebs- und Werksgelände, BB 97, 533 ff).
  • OLG Karlsruhe, 05.09.1974 - 1 Ss 95/74

    Bauleiter; Vorarbeiter; Straßenbaufirma; Sicherheitsvorkehrungen; Baustelle; …

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2003 - 14 U 195/02
    § 9 Abs. 5 StVO gilt nach herrschender Rechtsprechung insbesondere auch des Bundesgerichtshofes analog auch auf privatem Gelände wie Werkstatthöfen, Baustellen, Hofräumen, Bauernhöfen usw. (…vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 9 StVO Rn. 51; BGH VRS 9, 406 ff; OLG Hamburg, VM 66, 27 f.; OLG Düsseldorf, VRS 54, 219 ff; OLG Karlsruhe, VRS 48, 194 ff; OLG Frankfurt/Main, VersR 82, 555 C; OLG Hamm, VersR 78, 749; vgl. auch Hünnekens und Schulte, Öffentlicher Verkehr auf Betriebs- und Werksgelände, BB 97, 533 ff).
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