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Rechtsprechung
   OLG München, 21.04.2004 - 29 W 1197/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8398
OLG München, 21.04.2004 - 29 W 1197/04 (https://dejure.org/2004,8398)
OLG München, Entscheidung vom 21.04.2004 - 29 W 1197/04 (https://dejure.org/2004,8398)
OLG München, Entscheidung vom 21. April 2004 - 29 W 1197/04 (https://dejure.org/2004,8398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    MarkenG § 140 Abs. 3; ; BRAGO § 11 Abs. 1 Satz 5; ; GG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten eines in Kennzeichenstreitsache im Revisionsverfahren mitwirkenden Patentanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässiggkeit der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ; Patentanwalt in Kennzeichenstreitsachen ; Erststattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Mitwirkung eines Patentanwalts in der Revisionsinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 976 (Ls.)
  • GRUR-RR 2004, 224
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 30.01.2004 - 29 W 665/04

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten

    Auszug aus OLG München, 21.04.2004 - 29 W 1197/04
    In einer Kennzeichenstreitsache sind die Kosten eines im Revisionsverfahren mitwirkenden Patentanwalts gemäß § 140 Abs. 3 MarkenG und § 11 Abs. 1 Satz 5 BRAGO in Höhe einer 20/10-Gebühr erstattungsfähig (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 30.01.2004 - 29 W 665/04 = OLG Report München 2004, 133).

    Der Einzelrichter hat mit Verfügung vom 31.03.2004 das Verfahren betreffend die sofortige Beschwerde der Beklagten dem Senat zur Entscheidung übertragen (§ 568 Satz 2 ZPO) im Hinblick auf den Senatsbeschluss vom 30.01.2004 - 29 W 665/04 = OLG Report München 2004, 133-134, in juris dokumentiert.

    b) Soweit die Beklagte gegen die Regelung des § 140 Abs. 3 MarkenG (= § 140 Abs. 5 MarkenG a.F. in der seit 01.01.2002 gültigen Fassung) bezüglich der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines im Revisionsverfahren mitwirkenden Patentanwalts unter Bezugnahme auf BPatG GRUR 2000, 331, 333 verfassungsrechtliche Bedenken unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung von Art. 3 GG geltend macht, teilt der Senat diese Bedenken nicht (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 30.01.2004 - 29 W 665/04 aaO; ferner HansOLG, Beschluss vom 11.03.1998 - 8 W 43/98 = JurBüro 1999, 31-32, in juris dokumentiert).

    Der Regelungszweck von § 11 Abs. 1 Satz 5 BRAGO steht dem, wie der Senat im Beschluss vom 30.01.2004 - 29 W 665/04 aaO ausgeführt hat, nicht entgegen.

  • BPatG, 16.11.1999 - 27 ZA (pat) 2/98

    Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung im markenrechtlichen …

    Auszug aus OLG München, 21.04.2004 - 29 W 1197/04
    b) Soweit die Beklagte gegen die Regelung des § 140 Abs. 3 MarkenG (= § 140 Abs. 5 MarkenG a.F. in der seit 01.01.2002 gültigen Fassung) bezüglich der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines im Revisionsverfahren mitwirkenden Patentanwalts unter Bezugnahme auf BPatG GRUR 2000, 331, 333 verfassungsrechtliche Bedenken unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung von Art. 3 GG geltend macht, teilt der Senat diese Bedenken nicht (vgl. bereits Senat…, Beschluss vom 30.01.2004 - 29 W 665/04 aaO; ferner HansOLG, Beschluss vom 11.03.1998 - 8 W 43/98 = JurBüro 1999, 31-32, in juris dokumentiert).
  • OLG Hamburg, 11.03.1998 - 8 W 43/98
    Auszug aus OLG München, 21.04.2004 - 29 W 1197/04
    b) Soweit die Beklagte gegen die Regelung des § 140 Abs. 3 MarkenG (= § 140 Abs. 5 MarkenG a.F. in der seit 01.01.2002 gültigen Fassung) bezüglich der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines im Revisionsverfahren mitwirkenden Patentanwalts unter Bezugnahme auf BPatG GRUR 2000, 331, 333 verfassungsrechtliche Bedenken unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung von Art. 3 GG geltend macht, teilt der Senat diese Bedenken nicht (vgl. bereits Senat…, Beschluss vom 30.01.2004 - 29 W 665/04 aaO; ferner HansOLG, Beschluss vom 11.03.1998 - 8 W 43/98 = JurBüro 1999, 31-32, in juris dokumentiert).
  • OLG Karlsruhe, 08.02.1980 - 6 W 4/80
    Auszug aus OLG München, 21.04.2004 - 29 W 1197/04
    Auch Patentanwälte können in Folge dieser Regelung an weniger Revisionsverfahren mitwirken und sind als Gehilfen der Rechtsanwälte ebenfalls mit Mehrarbeit belastet (vgl. OLG Karlsruhe GRUR 1980, 331, 332).
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus OLG München, 21.04.2004 - 29 W 1197/04
    Der Beklagten wurden die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens I ZR 21/98 auferlegt.
  • OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr - Drei-Streifen-Kennzeichnung gegenüber …

    Auszug aus OLG München, 21.04.2004 - 29 W 1197/04
    Mit Urteil vom 26.07.2001 - 29 U 2361/97 hat der Senat die Beklagte verurteilt, es bei Meidung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu unterlassen, Bekleidungsstücke gemäß im Tenor wiedergegebener Abbildungen anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen und/oder einzuführen oder auszuführen sowie zu bewerben, die mit einer Streifenkennzeichnung gemäß den im Tenor wiedergegebenen Abbildungen versehen sind.
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 6/04

    "Mitwirkender Patentanwalt"; Höhe der Prozessgebühr im Revisionsverfahren vor dem …

    Auch nach Aufhebung der Beschränkung auf eine volle Gebühr wurde von einem Teil von Rechtsprechung und Schrifttum an der Auffassung festgehalten, daß die Erhöhung der Prozeßgebühr des im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof mitwirkenden Patentanwalts auf eine 20/10 Gebühr nach § 11 Abs. 1 Satz 5 BRAGO geboten sei, weil § 140 Abs. 3 MarkenG an die Gebühren des in der jeweiligen Instanz typischerweise vertretenden Rechtsanwalts anknüpfe und der Patentanwalt als Gehilfe des in der Revisionsinstanz tätigen Rechtsanwalts gleichfalls durch die in diesem Verfahrensstadium anfallende Mehrarbeit belastet sei (vgl. OLG München GRUR-RR 2004, 128 u. GRUR-RR 2004, 224;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 140 Rdn. 78).
  • KG, 30.07.2018 - 19 W 149/17

    Erstattung der Kosten des hinzugezogenen Patentanwalts in einer …

    Rn. 3 Soweit die Antragsgegnerin gegen die Regelung des § 140 Abs. 3 MarkenG verfassungsrechtliche Bedenken unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung von Art. GG geltend macht und insoweit auf die vom Bundespatentgericht im Beschluss vom 16. November 1999 (27 ZA (pat) 2/98 (zu 27 W (pat) 205/95), teilt der Senat diese Bedenken in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 11. März 1998 - 8 W 43/98 -, juris; OLG München, Beschluss vom 21. April 2004 - 29 W 1197/04) nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 198/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13256
OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 198/02 (https://dejure.org/2004,13256)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.04.2004 - 24 U 198/02 (https://dejure.org/2004,13256)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. April 2004 - 24 U 198/02 (https://dejure.org/2004,13256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WA Art. 20, Art. 22, Art. 25
    Anforderungen an die Organisation des Luftfrachtführers; Kontrolle der Mitarbeiter und der Notausgänge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1107
  • NJW-RR 2010, 1584 (Ls.)
  • MDR 2004, 1366
  • VersR 2005, 713
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 198/02
    Rn. 24 Das in Art. 25 WA vorausgesetzte qualifizierte Verschulden des Luftfrachtführers oder "seiner Leute" kann sich aus einer mangelhaften Organisation des Betriebsablaufs ergeben, der keinen hinreichenden Schutz der zu befördernden Frachtgüter gewährleistet und sich in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen der Vertragspartner hinwegsetzt (BGH v. 21.9.2000 - I ZR 135/98, MDR 2001, 577 = BGHReport 2001, 5 = VersR 2001, 526; VersR 1974, 766; OLG Köln ZLW 1999, 163).

    Diese neben der Transportpflicht bestehende Obhutspflicht, alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung des Frachtgutes führen kann, gehört mit zum eigentlichen Aufgabenbereich der Leute der Frachtführerin (BGH v. 27.6.1985 - I ZR 40/83, MDR 1986, 115 = VersR 1985, 1060; i.E. ebenso BGH v. 21.9.2000 - I ZR 135/98, MDR 2001, 577 = BGHReport 2001, 5 = VersR 2001, 526, unter II.4.c).

  • BGH, 27.06.1985 - I ZR 40/83

    Haftung des Frachtführers bei Benutzung des Transportfahrzeugs zum …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 198/02
    Dies setzt voraus, dass ein innerer sachlicher Zusammenhang zwischen der übertragenen Verrichtung nach ihrer Art und ihrem Zweck und der schädigenden Handlung besteht; die Handlung muss noch zum allgemeinen Umkreis des zugewiesenen Aufgabenbereichs gehören und darf nicht nur bei Gelegenheit begangen werden (BGH v. 27.6.1985 - I ZR 40/83, MDR 1986, 115 = VersR 1985, 1060 zu Art. 3 CNR;… Koller, Transportrecht, 5. Aufl. 2004, WA Art. 25 Rz. 7;… CMR Art. 3 Rz. 5).

    Diese neben der Transportpflicht bestehende Obhutspflicht, alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung des Frachtgutes führen kann, gehört mit zum eigentlichen Aufgabenbereich der Leute der Frachtführerin (BGH v. 27.6.1985 - I ZR 40/83, MDR 1986, 115 = VersR 1985, 1060;… i.E. ebenso BGH v. 21.9.2000 - I ZR 135/98, MDR 2001, 577 = BGHReport 2001, 5 = VersR 2001, 526, unter II.4.c).

  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 61/73

    Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Schadensersatzregelung des Warschauer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 198/02
    Rn. 24 Das in Art. 25 WA vorausgesetzte qualifizierte Verschulden des Luftfrachtführers oder "seiner Leute" kann sich aus einer mangelhaften Organisation des Betriebsablaufs ergeben, der keinen hinreichenden Schutz der zu befördernden Frachtgüter gewährleistet und sich in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen der Vertragspartner hinwegsetzt (…BGH v. 21.9.2000 - I ZR 135/98, MDR 2001, 577 = BGHReport 2001, 5 = VersR 2001, 526; VersR 1974, 766; OLG Köln ZLW 1999, 163).
  • OLG Köln, 11.08.1998 - 15 U 12/98

    Haftung eines Luftfrachtführers für den Verlust eines zur Beförderung übergebenen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 198/02
    Rn. 24 Das in Art. 25 WA vorausgesetzte qualifizierte Verschulden des Luftfrachtführers oder "seiner Leute" kann sich aus einer mangelhaften Organisation des Betriebsablaufs ergeben, der keinen hinreichenden Schutz der zu befördernden Frachtgüter gewährleistet und sich in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen der Vertragspartner hinwegsetzt (…BGH v. 21.9.2000 - I ZR 135/98, MDR 2001, 577 = BGHReport 2001, 5 = VersR 2001, 526; VersR 1974, 766; OLG Köln ZLW 1999, 163).
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 15 U 5/04

    Zubringerdienst im Sinne von Art. 18 Abs. 3 Satz 2 WA 1955 bei Transport zum …

    Da die Beklagte derartiges nicht vorgetragen hat, ist davon auszugehen, dass die - erst durch die Schnittstellenkontrollen ermöglichten - Überprüfungen der Beklagten keine Möglichkeit einer derartigen alternativen Schadensursache ergeben haben (vgl. zur Haftung der Beklagten in ähnlichen Fällen aus der jüngeren Zeit auch OLG Frankfurt, MDR 2004, 1366; OLG Frankfurt, Transportrecht 2004, 471; OLG München, Transportrecht 2005, 254).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 13 U 215/02

    Internationaler Luftfrachtbrief: Geltung des Warschauer Abkommens; Bedeutung von …

    Die hier in Rede stehenden Briefe sind nach den Umständen so ungewöhnlich, dass sie gemäß § 3 AGBG keine Geltung haben können (so auch das nicht veröffentlichte Urteil des OLG Frankfurt vom 30.04.2004 betreffend vergleichbare Schreiben der Beklagten, Az. 24 U 198/02; vgl. auch OLG Frankfurt zu einem Aufdruck auf der Rückseite eines Schecks, OLG Report Frankfurt, 1999, 216, 218).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.02.2004 - 16 W 16/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3946
OLG Celle, 25.02.2004 - 16 W 16/04 (https://dejure.org/2004,3946)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.02.2004 - 16 W 16/04 (https://dejure.org/2004,3946)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 16 W 16/04 (https://dejure.org/2004,3946)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ablehnung des Sachverständigen: Ablehnungsfrist nach Erstattung des schriftlichen Gutachtens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 406 Abs. 5 ZPO ; § 121 Abs. 1 BGB
    Betreiben eines Beweisverfahrens mit dem Ziel der Begutachtung einer geplanten und projektierten Industrieanlage zur thermischen Nachverbrennung; Fristen bei Ablehnungsgesuchen gegen ein Sachverständigengutachten ; Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 406; ; ZPO § 406 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 406 Abs. 5; ; BGB § 121 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Betreiben eines Beweisverfahrens mit dem Ziel der Begutachtung einer geplanten und projektierten Industrieanlage zur thermischen Nachverbrennung; Fristen bei Ablehnungsgesuchen gegen ein Sachverständigengutachten ; Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frist zur Ablehnung des Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 709
  • MDR 2004, 709 (Volltext mit red. LS)
  • BauR 2004, 1186
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 02.09.2003 - 13 W 2082/03

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2004 - 16 W 16/04
    Wohl überwiegend wird von einigen Oberlandesgerichten sogar die Einhaltung einer Frist von in der Regel zwei Wochen für den Ablehnungsantrag gefordert (OLG München MDR 2004, 228 m. w. N.; ebenso OLG Saarbrücken, OLGR 2002, 331; OLG Karlsruhe, IBR 2002, 292).
  • OLG Naumburg, 29.08.2001 - 10 W 23/01

    Ablehnung des Sachverständigen - Kenntnis des Gutachtens - Prüfungs- und …

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2004 - 16 W 16/04
    Das ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. nur OLG Naumburg, Beschl. vom 29. August 2001, 10 W 23/01 mit zahlreichen weiteren Nachweisen, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 9 W 57/00

    Nachschieben von Gründen bei Sachverständigenablehnung

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2004 - 16 W 16/04
    Soweit die Antragsgegnerin nunmehr meint, ein Verwirrspiel entdecken zu sollen (Bl. 259), hat sich der Senat damit nicht zu befassen, weil erstmals mit der Beschwerde vorgetragene Ablehnungsgründe nicht zu berücksichtigen sind; solche können nämlich nicht im Ablehnungsverfahren mit der sofortigen Beschwerde nachgeschoben werden (OLG Düsseldorf MDR 2000, 1335).
  • OLG Schleswig, 10.12.2001 - 16 W 286/01

    Berücksichtigung des Verhaltens des eigenen Anwalts bei Prüfung der Ablehnung …

    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2004 - 16 W 16/04
    Wohl überwiegend wird von einigen Oberlandesgerichten sogar die Einhaltung einer Frist von in der Regel zwei Wochen für den Ablehnungsantrag gefordert (OLG München MDR 2004, 228 m. w. N.; ebenso OLG Saarbrücken, OLGR 2002, 331; OLG Karlsruhe, IBR 2002, 292).
  • OLG Karlsruhe, 02.10.2001 - 14 W 73/01
    Auszug aus OLG Celle, 25.02.2004 - 16 W 16/04
    Wohl überwiegend wird von einigen Oberlandesgerichten sogar die Einhaltung einer Frist von in der Regel zwei Wochen für den Ablehnungsantrag gefordert (OLG München MDR 2004, 228 m. w. N.; ebenso OLG Saarbrücken, OLGR 2002, 331; OLG Karlsruhe, IBR 2002, 292).
  • OLG Celle, 18.01.2018 - 7 W 79/17

    Zeitliche Grenzen der Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen …

    Insoweit ist ein unterschiedlicher Fristlauf für die Stellungnahme zum Gutachten und die Einbringung eines Ablehnungsgesuchs sachlich nicht zu rechtfertigen (…entsprechend auch BGH, Beschl. v. 15.3.2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869, juris-Rdnr. 13; insb. gegen OLG Celle, Beschl. v. 25.2.2004 - 16 W 16/04, MDR 2004, 709).
  • OLG Bamberg, 12.08.2008 - 4 W 38/08

    Ablehnung eines Sachverständigen: verspätete Antragstellung; erst im Gutachten …

    Denn im Beschwerdeverfahren über eine Sachverständigenablehnung können keine neuen Ablehnungsgründe nachgeschoben werden (vgl. nur OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1434; OLG Celle BauR 2004, 1186).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 18.02.2004 - 3 W 133/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4047
OLG Rostock, 18.02.2004 - 3 W 133/03 (https://dejure.org/2004,4047)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.02.2004 - 3 W 133/03 (https://dejure.org/2004,4047)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 3 W 133/03 (https://dejure.org/2004,4047)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 240; ; InsO § 35; ; InsO § 85; ; InsO §§ 129 ff; ; InsO § 143

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für Zugehörigkeit einer an Erfüllung statt abgetretenen Forderung zur Insolvenzmasse - zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegen Zessionar auf Rückabtretung einer Forderung

  • ibr-online

    Wann ist eine abgetretene Forderung massebefangen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Massebefangenheit einer vom Schuldner abgetretenen und in Prozessstandschaft eingeklagten Forderung bei Aussicht darauf, dass der Insolvenzverwalter nach Anfechtung Rückgewähr der Forderung zu Masse verlangen kann; Unterbrechung eines Verfahrens nach Eröffnung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1523
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.1968 - VII ZR 93/67

    Prozeßführungsbefugnis bei abgetretener Forderung im Konkurs

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2004 - 3 W 133/03
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Prozessführungsrecht des Zedenten auf den Verwalter dann übergehe, wenn nach der materiellen Rechtslage durch den Streit um die abgetretene Forderung die Konkursmasse betroffen werde (BGH, Urteil vom 30.09.1968, BGHZ 50, 397 ff.).

    Die noch darüber hinausgehende Auffassung des Reichsgerichts, dass das Prozessführungsrecht des Zedenten nach § 265 Abs. 2 ZPO auf jeden Fall der Abtretung einer konkursbefangenen Forderung auf den Verwalter übergehe, hat er ausdrücklich offen gelassen (Urteil vom 30.09.1968, a.a.O.; Urteil vom 12.03.1986, NJW 1986, 3206 ff. = ZIP 1986, 583 ff.).

    Höchstrichterlich anerkannt ist, dass die Abtretung einer Forderung erfüllungshalber die Insolvenzmasse betrifft, da der Zessionar im Falle der Klageabweisung seine Ursprungsforderung gegen die Insolvenzschuldnerin als Insolvenzforderung geltend machen kann (BGH, Urteil vom 30.09.1968, a.a.O.).

  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 64/85

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters nach Beschlagnahme einer …

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2004 - 3 W 133/03
    Die noch darüber hinausgehende Auffassung des Reichsgerichts, dass das Prozessführungsrecht des Zedenten nach § 265 Abs. 2 ZPO auf jeden Fall der Abtretung einer konkursbefangenen Forderung auf den Verwalter übergehe, hat er ausdrücklich offen gelassen (…Urteil vom 30.09.1968, a.a.O.; Urteil vom 12.03.1986, NJW 1986, 3206 ff. = ZIP 1986, 583 ff.).

    Gleiches gilt für den Fall, dass dem Zessionar ein Absonderungsrecht zusteht (BGH, Urteil vom 12.03.1986, a.a.O.: Recht auf abgesonderte Befriedigung aus einer Mietforderung bei Zwangsverwaltung; OLG München, Beschluss vom 16.02.2000, MDR 2000, 602: Absonderungsrecht bei Sicherungsabtretung).

  • OLG Koblenz, 08.06.1995 - 5 U 1598/93
    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2004 - 3 W 133/03
    Beruht die Prozessführungsbefugnis des Insolvenzschuldners auf § 265 Abs. 2 ZPO, so wird der Prozess unterbrochen, wenn sein Ausgang nach den Rechtsbeziehungen zwischen dem Schuldner und dem Rechtsinhaber den Bestand der Insolvenzmasse berühren kann (OLG Koblenz, Urteil vom 08.06.1995, ZIP 1995, 1033 ff.;… MünchKomm-Schumacher, Kommentar zur Insolvenzordnung, vor § 85-87 Rn. 34).

    Das Oberlandesgericht Koblenz hat bei einer nicht erfüllungshalber erfolgten Forderungsabtretung entschieden, dass die Forderung konkursfrei sei und damit das Verfahren nicht die Konkursmasse im Sinne des § 240 ZPO betreffe (OLG Koblenz, Urteil vom 08.06.1995, ZIP 1995, 1033 ff.).

  • OLG München, 16.02.2000 - 3 U 3374/99

    Unterbrechung des Rechtsstreits über eine vor Insolvenzeröffnung abgetretene …

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2004 - 3 W 133/03
    Gleiches gilt für den Fall, dass dem Zessionar ein Absonderungsrecht zusteht (BGH…, Urteil vom 12.03.1986, a.a.O.: Recht auf abgesonderte Befriedigung aus einer Mietforderung bei Zwangsverwaltung; OLG München, Beschluss vom 16.02.2000, MDR 2000, 602: Absonderungsrecht bei Sicherungsabtretung).
  • RG, 04.06.1907 - VII 379/06

    Konkurs; Aufnahme d. Verf. Aktiengesellschaft; Verschulden d. Vorstandes

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2004 - 3 W 133/03
    Nach Auffassung des Reichsgerichts (Urteil vom 04.06.1907 (RGZ 66, 181 ff.) hat die Abtretung der Klageforderung nach Rechtshängigkeit keinen Einfluss auf die prozessuale Lage des Rechtsstreites.
  • BGH, 15.12.2022 - I ZR 135/21

    Insolvenz eines Versicherungsnehmers nach Abtretung einer …

    Gleiches gilt, wenn der Zedent im Fall des Prozessverlusts Regressansprüche als Insolvenzforderung anmelden kann (…OLG Koblenz, ZIP 1995, 1033 [juris Rn. 21]) oder wenn im Hinblick auf den Forderungsübergang insolvenzrechtliche Anfechtungstatbestände in Betracht kommen (…BGH, ZIP 2010, 646 [juris Rn. 8]; OLG Rostock, ZIP 2004, 1523 [juris Rn. 25 bis 29]).

    Von einer Betroffenheit der Masse ist schon dann auszugehen, wenn Vermögensnachteile der Masse aus Rechtsgründen möglich sind, ohne dass ein tatsächlicher Nachteil der Masse bereits feststehen muss (…vgl. Gerken in Wieczorek/Schütze aaO § 240 Rn. 6; für den Fall der möglichen Anfechtbarkeit vgl. OLG Rostock, ZIP 2004, 1523 [juris Rn. 27 f.]).

  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Behandlung …

    Der Senat muss auch nicht entscheiden, ob allein das Prozessführungsrecht der Schuldnerin aus § 265 Abs. 2 ZPO dazu führt, dass die Insolvenzmasse betroffen ist (so RGZ 66, 181, 183 zum Konkursrecht), oder ob als weitere Voraussetzung hinzukommen muss, dass nach der materiellen Rechtslage durch den Streit um die abgetretene Forderung die Insolvenzmasse betroffen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1968 - VII ZR 93/67, BGHZ 50, 397, 399; Urteil vom 12. März 1986 - VIII ZR 64/85, NJW 1986, 3206; OLG Koblenz, ZIP 1995, 1033 ff.; OLG Rostock, ZIP 2004, 1523 f.).

    Denn der Massebezug im Sinne der § 240 ZPO, § 35 InsO wurde im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung dadurch hergestellt, dass die Abtretung der Forderung nach insolvenzrechtlichen Vorschriften anfechtbar war (OLG Rostock, ZIP 2004, 1523, 1524; OLG Rostock, OLGR 2007, 661; Naraschewski, EWiR 2005, 191;… Windel in Jaeger, InsO, § 85 Rdn. 13).

  • OLG Rostock, 02.03.2007 - 3 W 130/05

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Sicherungsabtretung; Insolvenzverwaltung: Anspruch …

    Die abgetretene Forderung ist zudem deshalb massebefangen, weil gewichtige Anzeichen für ihre Anfechtbarkeit sprechen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 18.02.2004 - 3 W 133/03, ZIP 2004, 1523 = ZInsO 2004, 1148).
  • OLG Köln, 26.01.2011 - 11 U 91/09

    Forderung vor Insolvenz abgetreten: Wer kann Prozess führen?

    Gleiches gilt, wenn eine sonstige Regressforderung des Zessionars im Zusammenhang mit der abgetretenen Forderung in Betracht kommt, oder wenn der Insolvenzverwalter wegen Anfechtung nach den Vorschriften des BGB oder der InsO oder aufgrund sonstiger Gründe die Unwirksamkeit der Abtretung geltend machen und die Rückgewähr der Forderung zur Masse verlangen kann (BGH ZIP 2010, 646; OLG Rostock OLGR 2004, 279).
  • OLG Rostock, 14.11.2012 - 1 U 138/12

    Prozessunterbrechung durch Insolvenzverfahren: Rechtsmittel bei Feststellung der …

    So sind Anhaltspunkte für eine Anfechtbarkeit aufgrund vorsätzlicher Benachteiligung (§ 133 InsO) - abweichend von den Sachverhalten, über die das Zwischenurteil des BGH vom 11.02.2010 (…VII ZR 225/07, a.a.O.) bzw. der 3. Zivilsenat des OLG Rostock (Beschluss vom 18.02.2004, 3 W 133/03, ZIP 2004, 1523) zu befinden hatten - hier weder vorgetragen noch sonst erkennbar.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 12.02.2004 - 2 U 89/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15217
OLG Bremen, 12.02.2004 - 2 U 89/03 (https://dejure.org/2004,15217)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.02.2004 - 2 U 89/03 (https://dejure.org/2004,15217)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 2 U 89/03 (https://dejure.org/2004,15217)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme einer Alleinstellung; Beweislast bei einer auf tatsächlichen Verhältnissen beruhenden behaupteten Alleinstellung; Zumutbarkeit für den Konkurrenten, der Alleinstellungsbehauptung entgegenzutreten; Verwendung eines unbestimmten Begriffs ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Bremen, 12.02.2004 - 2 U 89/03
    Auch wenn jedoch - wie von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2001 - I ZR 193/99 - NJW 2002, 1718, 1720 = LM Nr. 863 zu § 1 UWG mit Nachweisen) gefordert - auf einen situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Verbraucher abgestellt wird, gilt hier etwas anderes.
  • OLG Köln, 09.06.1989 - 6 U 246/88
    Auszug aus OLG Bremen, 12.02.2004 - 2 U 89/03
    Der Senat setzt mit dieser Entscheidung die Linie fort, die er im Urteil vom 2. Juli 1998 - 2 U 131/97 - WRP 1999, 214/215 im Anschluss an die Rechtsprechung des OLG Köln in GRUR 1990, 131 bereits eingeschlagen hat.
  • LG Bochum, 05.08.2003 - 15 O 101/03
    Auszug aus OLG Bremen, 12.02.2004 - 2 U 89/03
    Einer Wettbewerberin wurde durch im Beschlusswege ergangene einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 20. Januar 2003 - 15 0 101/03 - (Anlage JS 1 = Bl. 23/24 d.A.) untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Artikel des Sortiments mit dem Hinweis anzukündigen, für einen begrenzten Zeitraum erhielten Kunden bei Vorlage eines Coupons für jeden Einkauf ab 199 Euro einen Einkaufsgutschein über 10 % der Kaufsumme, der von den Kunden beim nächsten Einkauf eingelöst werden könne, insbesondere wie geschehen in der Werbung vom 20.02.2003 und/oder eine solchermaßen angekündigte Verkaufsveranstaltung ankündigungsgemäß durchzuführen.
  • OLG Bremen, 02.07.1998 - 2 U 131/97
    Auszug aus OLG Bremen, 12.02.2004 - 2 U 89/03
    Der Senat setzt mit dieser Entscheidung die Linie fort, die er im Urteil vom 2. Juli 1998 - 2 U 131/97 - WRP 1999, 214/215 im Anschluss an die Rechtsprechung des OLG Köln in GRUR 1990, 131 bereits eingeschlagen hat.
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