Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.08.2004 - 5 UF 262/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 1570; ; BGB § 1606 Abs. 3; ; BGB § 1606 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 1615 l; ; BGB § 1615 l Abs. 2; ; BGB § 1615 l Abs. 2 S. 3; ; BGB § 1615 l Abs. 2 S. 3 2. Hs.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrige Befristung des Betreuungsunterhalts bei nichtehelichen Kindern - Vorlagebeschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit der Befristung des Betreuungsunterhalts; Nichteheliches Kind; Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder; Auswirkungen fehlender Eheschließung der Eltern auf das Kind
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2004, 3512 (Ls.)
- FamRZ 2004, 1893
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Prozesskostenhilfe bei …
- OLG Düsseldorf, 13.12.2002 - 3 UF 116/02
Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2004 - 5 UF 262/04
Der Vater von Q wurde durch Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13.12.2002 - 3 UF 116/02 - u.a. verurteilt, an die Klägerin monatlichen Unterhalt in Höhe von 211, 00 EUR von Februar 2002 bis Mai 2004 zu zahlen.
- BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
Betreuungsunterhalt
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. August 2004 (5 UF 262/04) -. - BGH, 05.07.2006 - XII ZR 11/04
Dauer des Unterhaltsanspruchs wegen Pflege und Erziehung eines nichtehelich …
Soweit beide Unterhaltsansprüche einem Elternteil im Interesse des Kindeswohls die notwendige Betreuung und Erziehung ermöglichen sollen (vgl. Senatsurteil BGHZ 161, 124, 128 ff. = FamRZ 2005, 347, 348), lässt die Verlängerungsmöglichkeit nach § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB aus Gründen grober Unbilligkeit eine verfassungsgemäße Auslegung (vgl. insoweit BVerfG FamRZ 2003, 662, 663) im Einzelfall zu (a.A. Vorlagebeschlüsse des OLG Hamm FamRZ 2004, 1893 und des KG FamRZ 2004, 1895; vgl. auch BVerfG FamRZ 2004, 1013 und FuR 2004, 400). - OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 2 UF 125/04
Verlängerte Unterhaltsverpflichtung des nichtehelichen Vaters bei langjährigem …
Soweit das Oberlandesgericht Hamm (FamRZ 2004, 1893 f.) und das KG (FamRZ 2004, 1895 f.) demgegenüber meinen, die Norm des § 1615 l BGB sei wegen der Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kind verfassungswidrig, folgt der Senat dieser Argumentation aus den bereits aufgezeigten Gründen nicht.Im Hinblick darauf, dass der vorliegende Rechtsstreit sich mit der in Rechtsprechung und Literatur streitigen Rechtsfrage der Verfassungsmäßigkeit des § 1615 l BGB befasst, diese Frage bislang nicht abschließend geklärt ist mit der Folge, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, und überdies abweichende Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm und des KG vorliegen (FamRZ 2004, 1893 ff.), war gemäß § 543 Abs. 1 und 2 ZPO die Revision zuzulassen.
- BGH, 15.12.2004 - XII ZR 26/03
Höhe des Selbstbehalts des Vaters im Rahmen des Unterhaltsanspruchs der nicht …
Das Oberlandesgericht Hamm (Az: 5 UF 262/04) hat diesen Rechtsstreit ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage vorgelegt, ob die grundsätzlich dreijährige Befristung des Anspruchs auf Unterhalt aus Anlaß der Geburt mit dem Grundgesetz vereinbar ist.Deswegen wird es den Ausgang des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Hamm (5 UF 262/04) zu berücksichtigen haben, in dem die Klägerin Unterhalt gemäß § 1615 l Abs. 2 BGB von dem Vater ihres am 18. April 1997 geborenen weiteren Kindes über die Vollendung dessen dritten Lebensjahres hinaus begehrt.
- BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvL 9/04
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Normenkontrollverfahren
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. August 2004 (5 UF 262/04) -. - OLG Karlsruhe, 14.04.2005 - 16 (2) UF 228/04
Betreuungsunterhalt: Reduzierung des Unterhaltsbetrages aufgrund geringeren …
Ein generell unbefristeter Anspruch ist jedoch verfassungsrechtlich nicht geboten (a.A. OLG Hamm, FamRZ 2004, 1893 mit ablehnender Anmerkung Mehrle; KG, FamRZ 2004, 1895). - BVerfG - 1 BvL 11/04 1 BvL 11/04 und Vorlage- BGB beschluss - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. August 2004 - 5 UF 262/04.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de
HGB § 426 § 449
Massenbeförderung von Paketen ohne Transportwegkontrolle - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Frachtvertrag über Paketsendungen; Haftung bei Verlust; Änderung des Sorgfaltsmaßstabes; Unterlassene Wertdeklaration als Mitverschulden
Verfahrensgang
- LG Köln, 04.12.2003 - 86 O 20/03
- OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04
- BGH, 01.12.2005 - I ZR 103/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 93
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00
Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem …
Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04
Gelingt ihm dies nicht, spricht - wie auch hier - die Vermutung für ein im Hinblick auf die Schadenswahrscheinlichkeit bewusstes Verhalten (BGH NJW 2003, 3626 ff.; OLG Köln, Transportrecht 2001, 1445, 1446).Danach können dem Prozessgegner der beweisbelasteten Partei ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zuzumuten sein, wenn die primär darlegungspflichtige Partei (Versender) außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner nähere Angaben machen kann (vgl. BGH TransportR 2004, 175, 176; NJW 2003, 3626, 3627 m.w.N.).
Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner früheren Rechtsprechung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versender sich in einen beachtlichen Selbstwiderspruch begebe, wenn er die Sache aufgebe, obwohl er wisse, dass der Frachtführer die Haftung hierfür ablehne (vgl. BGH NJW 2003, 3626 [3629]).
- BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00
Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von …
Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24.10.2002 (TransportR 2003, 156 ff.) - dem der Senat folgt - klargestellt, dass der Tatrichter nicht gehindert ist, sich die Überzeugung von der Richtigkeit der Behauptung auf andere Weise zu verschaffen. - BGH, 09.10.2003 - I ZR 275/00
Klage auf Schadensersatz gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen Verlust und …
Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04
Danach können dem Prozessgegner der beweisbelasteten Partei ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zuzumuten sein, wenn die primär darlegungspflichtige Partei (Versender) außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner nähere Angaben machen kann (vgl. BGH TransportR 2004, 175, 176; NJW 2003, 3626, 3627 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 14.01.2004 - 3 U 148/03
Forderungseinziehung durch Transportversicherung; Beschränkung der Haftung des …
Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 8/04
Darüber hinaus ist dem Oberlandesgericht Stuttgart hinsichtlich seiner Entscheidung vom 14.01.2004 (Urt. v. 14.01.2004 - 3 U 148/03, UG S. 13 f.) auch dahingehend zu folgen, dass bei anderen als brief- oder briefähnlichen Sendungen - wie im Streitfall - eine Abweichung von den Regelungen der §§ …
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 99/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Verkehrsunfallklage: Beweisanzeichen für einen gestellten Unfall
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 411 Abs. 4 ZPO; § 823 BGB
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Absprache eines Verkehrsunfalles; Anscheinsbeweis für einen gestellten Unfall; Indizien für einen gestellten Unfall - Judicialis
STVG § 7; ; STVG § 18
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Voraussetzungen der Annahme eines gestellten Unfalls
- rechtsportal.de
StVG § 7; StVG § 18
Voraussetzung der Annahme eines gestellten Unfalls - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Absprache eines Verkehrsunfalles; Anscheinsbeweis für einen gestellten Unfall; Indizien für einen gestellten Unfall
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 30.04.2003 - 3 O 325/02
- OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 99/03
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.03.1978 - VI ZR 269/76
Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Verdacht des …
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 99/03
Die Voraussetzungen dafür liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss rechtfertigen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH VersR 1979, 514 f.; OLG Köln VersR 1989, 163 f.; Senatsurteile vom 15. Februar 2001 - 14 U 96/00 - und vom 25. Oktober 2001 - 14 U 73/01 ). - OLG Celle, 15.02.2001 - 14 U 96/00
Schadensersatz; Verkehrsunfall ; Fingierter Unfall; Einwilligung ; …
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 99/03
Die Voraussetzungen dafür liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss rechtfertigen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH VersR 1979, 514 f.; OLG Köln VersR 1989, 163 f.; Senatsurteile vom 15. Februar 2001 - 14 U 96/00 - und vom 25. Oktober 2001 - 14 U 73/01 ). - OLG Celle, 25.10.2001 - 14 U 73/01
Schadensersatz; Verkehrsunfall; Unfallmanipulation ; Verabredung ; Indizien ; …
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 99/03
Die Voraussetzungen dafür liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss rechtfertigen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH VersR 1979, 514 f.; OLG Köln VersR 1989, 163 f.; Senatsurteile vom 15. Februar 2001 - 14 U 96/00 - und vom 25. Oktober 2001 - 14 U 73/01 ). - OLG Köln, 28.09.1988 - 13 U 235/87
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 99/03
Die Voraussetzungen dafür liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss rechtfertigen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH VersR 1979, 514 f.; OLG Köln VersR 1989, 163 f.; Senatsurteile vom 15. Februar 2001 - 14 U 96/00 - und vom 25. Oktober 2001 - 14 U 73/01 ).
- OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06
Schadensersatzklage nach Kfz-Unfall: Indizien für eine Unfallmanipulation; …
Für einen Anscheinsbeweis genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (…BGH, a.a.O.; OLG Bremen, OLGR 2003, 138; OLG Celle, OLGR 2004, 328). - OLG Bamberg, 07.06.2016 - 5 U 275/15
Beweis einer Unfallmanipulation
Dieser Umstand stellt ein Indiz für einen gestellten Unfall dar (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 07, 363; OLG Celle OLGR 04, 328; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2009, Az.: 1 U 209/07; OLG Köln VersR 14, 996).Solch typische Unfallkonstellationen, bei denen der Anscheinsbeweis für die Verursachung und das Verschulden alleine für den Schädiger (Versicherungsnehmer) spricht und typische, kaum widerlegbare Fahrfehler, bei denen ein Vorliegen einer Mithaftung des Unfallgegners von vornherein praktisch ausscheidet, vorliegen, können ein Indiz für einen gestellten Unfall darstellen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 07, 603; KGR 06, 793; OLG Celle OLGR 04, 328; OLG Köln VersR 14, 996; OLG Hamm VRR 13, 422).
- OLG Frankfurt, 21.04.2009 - 16 U 175/08
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Bewertung von Indizien für einen zwischen den …
Für einen Anscheinsbeweis genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (…BGH, a.a.O.; OLG Bremen, OLGR 2003, 138; OLG Celle, OLGR 2004, 328). - LG Duisburg, 07.11.2011 - 8 O 494/09
Zahlung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall gem. §§ 7 , 18 StVG , § 115 …
Deshalb ist auch die hier durchgeführte Abrechnung auf Gutachtenbasis in der Regel besonders lukrativ (vgl. zu diesem Gesichtspunkt nur OLG Celle, OLGR Celle 2004, 328, 330, zitiert nach Juris). - LG Kiel, 14.10.2005 - 8 S 162/04
Kfz-Haftpflichtversicherung: Anscheinsbeweis für eine Unfallmanipulation
Voraussetzung dafür ist, dass die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss rechtfertigen, dass der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens einverstanden gewesen ist (OLGR Celle 2004, 328 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 30.01.2004 - 16 WF 201/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 620 c S. 2; ; ZPO § 621 g S. 2; ; FGG § 64 Abs. 3 S. 3 HS 2; ; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9; ; FGG § 57 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de
Zur Beschwerdebefugnis des Jugendamtes im Verfahren auf erlass einer einstweilien Anordnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anfechtungsmöglichkeit einer Entscheidung über die Änderung einer einstweiligen Anordnung für das Jugendamt; Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Vormund und Bestellung des Jugendamts zum Amtsvormund; Beschwerderecht für das Jugendamt bei Angelegenheiten der ...
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 120
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 16 WF 69/03
Elterliche Sorge: Keine Beschwerdebefugnis des Jugendamts gegen eine die …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2004 - 16 WF 201/03
Im letzteren Fall ist die Entscheidung sowohl für die Eltern als auch für das Jugendamt unanfechtbar (Beschluss vom 20.05.2003 - 16 WF 69/03 - zur Veröffentlichung bestimmt). - OLG Karlsruhe, 17.01.1991 - 2 WF 189/90
Beschwerdebefugnis; Jugendamt; Ehegatten; Einstweilige Anordnung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2004 - 16 WF 201/03
Soweit diese verbreitet im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach §§ 620 ff ZPO verneint wurde (KG, Beschluss vom 23.01.1979 - 17 WF 4357 - FamRZ 1979, 740; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.1991 - 2 WF 189/90 - FamRZ 1991, 969;… ohne besondere Erwähnung des § 621 g ZPO neuerdings noch Keidel / Weber, FGG, 15. Aufl., § 64 Rn 37 d), geschah dies ersichtlich deshalb, weil das Verfahren nach §§ 620 ff ZPO nur die Eheleute betreffe und Dritte sich hieran nicht beteiligen könnten (…KG a.a.O.). - OLG Hamm, 20.10.1978 - 5 WF 682/78
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2004 - 16 WF 201/03
Im ersteren Fall steht sowohl dem betroffenen Elternteil (vgl. bereits OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.1978 - 5 WF 682/78 - FamRZ 1979, 157; OLG Köln, Beschluss vom 20.11.1978 - 21 UF 242/78 - FamRZ 1979, 320) als auch - folgt man den Erwägungen zu (1) - dem Jugendamt die sofortige Beschwerde zu. - OLG Köln, 20.11.1978 - 21 UF 242/78
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2004 - 16 WF 201/03
Im ersteren Fall steht sowohl dem betroffenen Elternteil (vgl. bereits OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.1978 - 5 WF 682/78 - FamRZ 1979, 157; OLG Köln, Beschluss vom 20.11.1978 - 21 UF 242/78 - FamRZ 1979, 320) als auch - folgt man den Erwägungen zu (1) - dem Jugendamt die sofortige Beschwerde zu.
- OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 5 WF 2/06
Elterliche Sorge: Einstweiliger Rechtsschutz und Beschwerde in Amtsverfahren des …
Demgegenüber ist nach anderer Auffassung § 621g ZPO auf Amtsverfahren entsprechend anwendbar (OLG Dresden, FamRZ 2003, 1306; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 120;… Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, Eherecht, 4. Aufl., § 621g Rdnr. 4;… Gießler/Soyka , Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 4. Aufl., Rdnr. 261). - OLG Hamm, 22.11.2004 - 4 WF 272/04
Einstweilige Anordnungen in Sorgerechtsverfahren; sofortige Beschwerde
1. § 621 g ZPO - und nicht die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über den Erlass einstweiliger Anordnungen - findet auch dann Anwendung, wenn - wie vorliegend - die einstweilige Anordnung des Familiengerichts aufgrund einer entsprechenden Anregung des Jugendamtes ergangen ist (so z.B. auch OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 328; OLG Dresden, FamRZ 2003, 1306;… Zöller-Philippi, ZPO, 24. Auflage, Rnr. 3 zu § 621 g ZPO; a.A.: OLG Hamm - 2. FamS. - FamRZ 2004, 1046 m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 43 F 107/05
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die elterliche Sorge betreffend; …
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