Rechtsprechung
| OLG Köln, 05.11.2003 - 26 WF 258/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1565 Abs. 1; ZPO § 114
Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren vor Ablauf des Trennungsjahres - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Prozesskostenhilfe für Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düren, 15.09.2003 - 24 F 321/03
- OLG Köln, 05.11.2003 - 26 WF 258/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1117
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 07.04.1995 - 25 WF 67/95
Anforderungen an die Substantiierung bei Ehescheidungsantrag
Auszug aus OLG Köln, 05.11.2003 - 26 WF 258/03
Dann könnte sich nämlich der die Scheidung begehrende Antragsteller nicht mehr auf die Zerrüttungsvermutung des § 1565 I BGB berufen, sondern müsste substantiiert diejenigen Tatsachen darlegen, aus denen sich ergibt, dass eine unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses eingetreten ist und die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechende Gemeinschaft nicht erwartet werden kann (OLG Köln FamRZ 1995, 1503).
- OLG Celle, 17.01.2014 - 10 WF 4/14
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren
Rn. 10 Nach herrschender Auffassung der (neueren) obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat ausdrücklich anschließt, kommt - soweit nicht ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine sog. "Härtefallscheidung" substantiiert dargetan sind - eine Bewilligung von VKH erst nach Ablauf des gesetzlich ausdrücklich vorgeschriebenen Trennungsjahres in Betracht, (vgl. OLG Rostock - Beschluß vom 15. Juni 2006 - 11 WF 103/06 - NJW 2006, 3648 f. = OLGR Rostock 2007, 12 f. = juris; OLG Köln - Beschluß vom 5. November 2003 - 26 WF 258/02 - FamRZ 2004, 1117 = juris; OLG Dresden - Beschluß vom 5. Dezember 2001 - 20 WF 794/01 - FamRZ 2002, 890 f. = juris; OLG Hamm - Beschluß vom 20. Dezember 1995 - 12 WF 440/95 - OLGR Hamm 1996, 154 f. = juris; etwas weiter noch OLG Hamm - Beschluß vom 18. April 1980 - 2 WF 121/80 - juris, für den Fall des "unmittelbar bevorstehenden" Ablaufs).
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 10.11.2003 - 10 WF 3523/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 1603 Abs. 2
- IWW
- rechtsportal.de
BGB § 1603 Abs. 2; ZPO § 114
Kein Wechsel der Berufstätigkeit bei Gefährdung des Regelbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Weniger Einkommen zu Lasten des Kindesunterhalts?
- archive.org
, S. 13 (Kurzinformation)
Zumutbarkeit des Wechsel der Arbeit
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wechsel vom Fernverkehr in den Nahverkehr, der mit deutlichen Lohneinbußen verbunden ist, um mehr Zeit mit der neuen Familie verbringen zu können; Verpflichtung zum Nebenerwerb, um den Regelbedarf zu decken; Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der ...
Verfahrensgang
- AG Kelheim, 07.10.2003 - 1 F 553/03
- OLG Nürnberg, 10.11.2003 - 10 WF 3523/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1312
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00
Zurechnung fiktiven Arbeitseinkommens nach Aufgabe des Arbeitsplatzes
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.11.2003 - 10 WF 3523/03
In seiner Entscheidung vom 09.07.2003 (FamRZ 2003, 1471, 1473) hat der Bundesgerichtshof betont, daß auf die Mittel abzustellen sei, die der Unterhaltspflichtige bei gutem Willen durch zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könne.Soweit der Antragsteller nachgeschoben hat, daß auch gesundheitliche Gründe für den Arbeitsplatzwechsel gesprochen hätten, (so bei schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen der BGH in FamRZ 2003, 1471 f.) ist sein Sachvortrag nicht hinreichend konkret.
- BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02
Berücksichtigung einer nicht mehr ausgeübten Nebenbeschäftigung bei der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.11.2003 - 10 WF 3523/03
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 05.03.2003 (FamRZ 2003, S. 661) zur Frage des fiktiven Ansatzes von Einkünften aus Nebentätigkeit dargelegt, daß der Unterhaltsverpflichtete durch die Auferlegung von Unterhaltsleistungen zwar in seiner durch Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz geschützten Handlungsfreiheit eingeschränkt sei, jedoch nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung, soweit dies mit Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz im Einklang stehe. - BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 532/80
Berücksichtigung zwischenzeitlich eingetretener Volljährigkeit eines von mehreren …
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.11.2003 - 10 WF 3523/03
Die gesteigerte Erwerbspflicht gegenüber minderjährigen Kindern gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB schränkt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und der freien Berufswahl ein (vgl. BGH, FamRZ 1981, S. 341, 344).
- OLG Hamm, 17.01.2013 - 2 UF 53/12
Kindesvater schuldet Kindesunterhalt nach dem fiktiven Einkommen eines …
Ob Belange der privaten Lebensführung jedenfalls dann regelmäßig und so auch hier zurückzustehen haben, wenn der Mindestunterhalt in Rede steht (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.11.2011 - 6 UF 110/11 - FamFR 2012, 9; OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.11.2003 - 10 WF 3523/03 - FamRZ 2004, 1312), mag dahinstehen. - OLG Saarbrücken, 17.11.2011 - 6 UF 110/11
Minderjährigenunterhalt: Berücksichtigung des Umzugs eines Unterhaltspflichtigen …
Abgesehen davon, dass er nach Lage der ebenfalls zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Akten des Sorgerechtsverfahrens 2 F 214/10 SO mit dieser zeitweise im Saarland zusammengelebt hat, haben solche Belange der privaten Lebensführung jedenfalls dann - und allein dies bedarf vorliegend der Entscheidung - regelmäßig und so auch hier zurückzustehen, wenn der Mindestunterhalt eines minderjährigen Kindes in Rede steht, den ein nicht mit seinem neuen Partner verheirateter Unterhaltspflichtiger schuldet (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 1312).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.10.2003 - 26 UF 161/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
FGG § 50 b Abs. 1; ; FGG § 50 a Abs. 3; ; ZPO § 538; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 621e III S. 2
- rechtsportal.de
FGG § 50b Abs. 3; ZPO § 621e Abs. 3 S. 2 § 538
Rechtsfolgen der Nichtanhörung des betroffenen Kindes im Sorgerechtsverfahren - Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Anhörung des Kindes im Sorgerechtsverfahren; Aufhebung einer verfahrensfehlerhaften Entscheidung, wenn die Entscheidung nicht gerügt wurde und kein Antrag auf Aufhebung erfolgt ist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gummersbach, 01.08.2003 - 3 F 62/03
- OLG Köln, 29.10.2003 - 26 UF 161/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1301
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
Auszug aus OLG Köln, 29.10.2003 - 26 UF 161/03
In der Regel kann daher eine Entscheidung, die den Belangen des Kindes gerecht werden will, nur ergehen, wenn das Kind die Möglichkeit hatte, seine persönlichen Beziehungen zu den übrigen Familienmitgliedern erkennbar werden zu lassen ( Bundesverfassungsgericht NJW 1981, 217). - OLG Brandenburg, 14.10.2002 - 9 UF 129/02
Befristete Beschwerde wegen Nichtanhörung des betroffenen Kindes im Verfahren der …
Auszug aus OLG Köln, 29.10.2003 - 26 UF 161/03
Damit ist angesichts der enumerativen Aufzählung im übrigen auch hinreichend klargestellt, dass eine Gesetzeslücke nicht vorliegt und demzufolge eine analoge Anwendung der verschärften Zurückverweisungsvoraussetzungen nicht zulässig ist (OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 624, MDR 2003, 271; Thomas Putzo, ZPO, 25. A., § 621e Rn 15). - OLG Brandenburg, 08.11.2002 - 9 UF 157/02
Im Falle der Ehescheidung ist der Versorgungsausgleich durch das Amtsgericht von …
Auszug aus OLG Köln, 29.10.2003 - 26 UF 161/03
Damit ist angesichts der enumerativen Aufzählung im übrigen auch hinreichend klargestellt, dass eine Gesetzeslücke nicht vorliegt und demzufolge eine analoge Anwendung der verschärften Zurückverweisungsvoraussetzungen nicht zulässig ist (OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 624, MDR 2003, 271; Thomas Putzo, ZPO, 25. A., § 621e Rn 15).
- OLG Oldenburg, 06.07.2009 - 13 UF 54/09
Anhörung des Kindes in einem Streit über das Umgangsrecht bei entgegenstehendem …
OLG Köln, FamRZ 2004, 1301. - OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 UF 20/06
Elterliche Sorge: Persönliche Anhörung der Eltern und des Kindes im Verfahren auf …
Nach der Rechtsprechung des Senats folgt daraus, dass die engen Voraussetzungen, unter denen nach § 538 ZPO im Berufungsverfahren noch eine Zurückverweisung möglich ist, für die befristete Beschwerde nach § 621e ZPO keine Geltung haben (Beschluss vom 24.03.2004 - 6 UF 24/04;… ebenso OLG Brandenburg, FamRZ 2003, S. 624;… Musilak/Bord, ZPO, 3. Aufl., § 621e Rdnr. 26; OLG Köln, FamRZ 2004, S. 1301;… anderer Ansicht Zöller/Phillippi, ZPO, 25. Aufl., § 621e Rdz. 76). - OLG Köln, 01.02.2005 - 4 UF 138/04
Begründungszwang im befristeten Beschwerdeverfahren betreffend einer Entscheidung …
Diese in dem Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit nicht besonders geregelte Verfahrensweise beruht auf allgemeinen prozessualen Grundsätzen und entspricht der bisher ständig geübten Praxis der Gerichte in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels (vgl. OLGR Köln 2004, 52, 53 m. w. N.).
- OLG Köln, 18.02.2009 - 27 UF 124/08
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Satzung der Zusatzversorgungsanstalt des …
Ein Antrag der Parteien für die Zurückverweisung ist nicht erforderlich, da § 621 e Abs. 3 ZPO nicht auf § 538 ZPO verweist, der ein solches Antragserfordernis vorsieht (OLG Köln - 4. ZS - FamRZ 2005, 1921 ff. = JURIS Rn 11 und Beschluss vom 16.02.2009 - 4 UF 194/08 - sowie - 26. ZS - FamRZ 2004, 1301 = JURIS Rn 7;… ferner OLG Stuttgart, aaO und Thomas/Putzo/Hüßtege: ZPO, 28. Aufl. 2007, § 621e ZPO, Rn 15, je mwN). - OLG Köln, 13.06.2008 - 4 UF 70/08
Aussetzung des VA bei sog. "Startgutschriften"
Ein Antrag der Parteien ist für die Zurückverweisung nicht erforderlich, da § 621 e Abs. 3 ZPO nicht auf § 538 ZPO verweist, der ein solches Antragserfordernis vorsieht (so schon Entscheidung des Senats in FamRZ 2005, 1921; ebenso der 26. Zivilsenat des OLG Köln, Beschluss vom 29.10.2003, OLGR 2004, 52;… ferner OLG Stuttgart, a.a.O., m.w.N.). - OLG Köln, 06.09.2006 - 4 UF 170/06
Widerruflichkeit einer Umgangsrechtsvereinbarung
Diese im FGG nicht besonders geregelte Verfahrensweise beruht auf allgemeinen prozessualen Grundsätzen und entspricht der bisher ständig geübten Praxis der Gerichte in dem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels (vgl. OLGR Köln 2004, 52, 53 m. w. N.). - OLG Frankfurt, 18.11.2009 - 3 UF 272/09 Es fehlt an einer Gesetzeslücke, da in der enumerativen Aufzählung des § 621 e Abs. 3 Satz 2 ZPO die Vorschrift des § 538 ZPO nicht versehentlich ausgelassen wurde (vgl. OLG Köln FamRZ 2004, 1301).
- OLG Karlsruhe, 28.01.2004 - 18 UF 138/03
Zur Frage eines mehrfachen gewöhnlichen Aufenthalts i. S. v. Art. 1 MSA
Denn abgesehen davon, dass die Beteiligten in FGG-Verfahren keine Sachanträge und erst recht keine Verfahrensanträge stellen müssen, verweist § 621e Abs. 3 S. 2 ZPO bei der Aufzählung der im Beschwerdeverfahren entsprechend anzuwendenden Vorschriften gerade nicht auf § 538 ZPO (OLG Köln, Beschluss vom 29.10.2003 - 26 UF 161/03, zit. nach Jurion, m. w. N.;… Musielak/ Borth a.a.O. § 621e Rdnr. 26;… Thomas/ Hüßtege a.a.O. § 621e Rdnr. 15).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 WF 27 - 29/02, 8 WF 27/02, 8 WF 28/02, 8 WF 29/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gesetzlicher Aufgabenbereich eines Verfahrenspflegers für ein Kind; Begleitung des Umgangs des Vaters mit dem Kind; Vertrauensschutz im Hinblick auf die Vergütungsfähigkeit der Tätigkeit eines Verfahrenspflegers, die über den gesetzlichen Aufgabenbereich hinausgeht
- Wolters Kluwer
Gesetzlicher Aufgabenbereich eines Verfahrenspflegers für ein Kind; Begleitung des Umgangs des Vaters mit dem Kind; Vertrauensschutz im Hinblick auf die Vergütungsfähigkeit der Tätigkeit eines Verfahrenspflegers, die über den gesetzlichen Aufgabenbereich hinausgeht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gesetzlicher Aufgabenbereich eines Verfahrenspflegers für ein Kind; Begleitung des Umgangs des Vaters mit dem Kind; Vertrauensschutz im Hinblick auf die Vergütungsfähigkeit der Tätigkeit eines Verfahrenspflegers, dieüber den gesetzlichen Aufgabenbereich hinausgeht
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1126
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 WF 27/02
Dem vertretenen Kind soll so im Verfahren ein gesetzlicher Vertreter zur Durchsetzung seiner tatsächlich formulierten oder zu ermittelnden Interessen und Wünsche zur Seite stehen (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280). - OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02
Verfahrenspflegschaft: Aufgabenbereich und Vergütung des Verfahrenspflegers in …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 WF 27/02
Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten, zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluss vom 29.10.2002 (Az. 8 WF 20/2002) sowie auf den (den Beteiligten bekannten) Beschluss vom 10.9.2002 (8 WF 26/2002) Bezug genommen. - OLG Stuttgart, 10.09.2002 - 8 WF 26/02
Verfahrenspflegervergütung: Umfang der vergütungsfähigen Tätigkeiten des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 WF 27/02
Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten, zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluss vom 29.10.2002 (Az. 8 WF 20/2002) sowie auf den (den Beteiligten bekannten) Beschluss vom 10.9.2002 (8 WF 26/2002) Bezug genommen. - OLG Hamm, 19.12.2000 - 15 W 406/00
Vergütungsanspruchs eines Kinderschutzvereins, dessen Mitarbeiter als …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 WF 27/02
Dies hat der Senat bereits für den Fall entschieden, dass ein Verfahrenspfleger vom Gericht mit der Auswahl einer geeigneten Einrichtung für das Kind beauftragt wird (Beschl. v. 6.11.2000, Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2001, 1540).
- OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 8 W 509/03
Berufsbetreuervergütung: Verneinung einer Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten …
a) Zwar hat der Senat wiederholt entschieden, dass dann, wenn das Gericht einem Verfahrenspfleger für das Kind (§ 50 FGG) eine über den gesetzlichen Aufgabenbereich hinausgehende Aufgabe überträgt, etwa die Mitwirkung bei der Suche nach einer anderen Unterbringung oder beim Umgang mit dem Kind, auch Anspruch auf Vergütung für diese weiter gehende Tätigkeit besteht, wenn bei Beauftragung auf die Vergütungsfähigkeit vertraut werden durfte (z. B. Beschluss v. 6.11.2000, Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269; v. 10.1.2003, Die Justiz 2003, 478; v. 29.1.2003, Die Justiz 2003, 479). - OLG Stuttgart, 11.02.2003 - 8 WF 60/02
Verfahrenspflegervergütung im Sorgerechtsentziehungsverfahren: Kostenansatz zu …
Deshalb hat der Senat durch Beschluss vom 29.1.2003 (8 WF 27-29/02 - ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen) die Vergütungspflichtigkeit auf Tätigkeiten beschränkt, bei denen der Verfahrenspfleger auf die Rechtmäßigkeit der richterlichen Anordnung vertrauen durfte; zugrunde lag ein Fall, in dem eine Verfahrenspflegerin vom Familienrichter beauftragt war, den Umgang des Vaters mit seinem Kind zu begleiten.
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