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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 25.10.2004 | OLG Koblenz, 03.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.10.2004 - 7 U 96/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3272
OLG Stuttgart, 14.10.2004 - 7 U 96/04 (https://dejure.org/2004,3272)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.10.2004 - 7 U 96/04 (https://dejure.org/2004,3272)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 7 U 96/04 (https://dejure.org/2004,3272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 106 Abs. 3 Alt. 3
    Gemeinsame Betriebsstätte - zum Haftungsausschluss gem. § 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Grundsätzlich spricht der Anscheinsbeweis beim Abkommen von der Fahrbahn für ein Verschulden des Fahrzeugführers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilungsabkommen über Ansprüche nach § 116 des zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X); Haftungsausschluss nach § 106 Abs. 3 des siebten Sozialgesetzbuches (SGB VII); Begriff der "gemeinsamen Betriebsstätte"; Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte durch gemeinsam ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 536
  • MDR 2005, 336
  • NZV 2005, 319
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.2003 - VI ZR 103/03

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstättte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2004 - 7 U 96/04
    Das Haftungsprivileg des § 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII kommt auch dem versicherten Unternehmer zugute, wenn er selbst eine vorübergehende betriebliche Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte verrichtet und dabei den Versicherten eines anderen Unternehmens verletzt (ständige Rechtsprechung: zuletzt BGH NJW 2004, 947).

    Erforderlich ist ein bewusstes Miteinander im Arbeitsablauf, das sich zumindest tatsächlich als ein aufeinander bezogenes betriebliches Zusammenwirken mehrerer Unternehmen darstellt (ständige Rechtsprechung: zuletzt BGH NJW 2004, 947).

    Die Frage, wann eine gemeinsame Betriebsstätte im Sinne von § 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII vorliegt, ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt NJW 2004, 947), der der Senat folgt, hinreichend geklärt.

  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00

    Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2004 - 7 U 96/04
    Nur demjenigen, der als Schädiger von der Haftungsbestimmung profitiert, kann als Geschädigtem zugemutet werden, den Nachteil hinzunehmen, dass er selbst bei einer Verletzung keine Schadensersatzansprüche wegen seiner Personenschäden geltend machen kann (…BGH a.a.O., sowie BGHZ 148, 209, 212; 148, 214, 220).
  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 349/02

    Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2004 - 7 U 96/04
    Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Gefahren, mit denen aufgrund eines Zusammenwirkens der Beteiligten typischerweise zu rechnen war (sog. Alltagsrisiko, vgl. BGH NJW 2004, 949).
  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01

    Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2004 - 7 U 96/04
    Bei dem von der Klägerin gewährten Verletztengeld handelt es sich um übergangsfähige Leistungen im Sinne von § 116 SGB X (BGH NJW 2003, 1871).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 160/03

    Begriff der Tätigkeit in demselben Betrieb; Verladetätigkeiten betriebsfremder …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2004 - 7 U 96/04
    Erst wenn die Tätigkeit nicht mehr als Wahrnehmung einer Aufgabe seines Unternehmens zu bewerten ist, kann ein Versicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII aufgrund der Zuordnung der Tätigkeit zu einem fremden Unternehmen gegeben sein (BGH NJW-RR 2004, 884).
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 198/00

    Haftungsprivilegierung zu Gunsten des versicherten Unternehmers selbst

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2004 - 7 U 96/04
    Nur demjenigen, der als Schädiger von der Haftungsbestimmung profitiert, kann als Geschädigtem zugemutet werden, den Nachteil hinzunehmen, dass er selbst bei einer Verletzung keine Schadensersatzansprüche wegen seiner Personenschäden geltend machen kann (BGH a.a.O., sowie BGHZ 148, 209, 212; 148, 214, 220).
  • BGH, 30.04.2013 - VI ZR 155/12

    Haftungsprivileg beim Arbeitsunfall: Verfahrenaussetzung wegen unterlassener …

    Der Beklagte zu 1 erfüllte mit der Durchführung der Fahrten zum einen die ihm im Verhältnis zur Beklagten zu 2 obliegende Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung und zum anderen die von dieser gegenüber der B. AG vertraglich übernommene Verpflichtung zum Transport ihrer Arbeitnehmer (vgl. auch Senatsurteil vom 1. Dezember 1981 - VI ZR 219/80, VersR 1982, 270; OLG Brandenburg, VRS 106, 247, 248 f.; OLG Karlsruhe VersR 2000, 863; OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 536, 537).

    Die Gefahr, dass der Kläger dem Beklagten zu 1 beim Aussteigen aus dem Bus Schaden zufügen könnte, ist rein theoretischer Natur (vgl. auch OLG Stuttgart, NJW-RR 2005, 536 sowie zur Gefahrengemeinschaft: Senatsurteil vom 16. Dezember 2003 - VI ZR 103/03, VersR 2004, 381, 382).

  • LG Köln, 07.09.2005 - 28 O 315/01
    Dafür reicht aber ein bloßes Mitfahren in einem Kraftfahrzeug nicht aus, da sich Fahrer und Beifahrer typischerweise nicht gegenseitig gefährden, sondern allein der Fahrer den Beifahrer (so ausdrücklich OLG Stuttgart, Urt. v. 14.10.2004 - 7 U 96/04, MDR 2005, 336, 337).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 12/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9067
OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 12/02 (https://dejure.org/2004,9067)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.10.2004 - 2 Wx 12/02 (https://dejure.org/2004,9067)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2004 - 2 Wx 12/02 (https://dejure.org/2004,9067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG §§ 10-29; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 1; ; FGG § 20; ; FGG § 22; ; FGG § 27; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Kostenverteilung zwischen Wohnungseigentümern und Teileigentümern - Auslegung der Teilungserklärung

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Rechtsfehlerkontrolle einer Auslegung einer Teilungserklärung; Freistellung eines Teileigentümers einer Tiefgarage von laufenden Kosten zu Lasten der Wohnungseigentümer im Rahmen einer Teilungserklärung; Differenzierung zwischen Wohnungseigentümern und ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 72
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 12/02
    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 121, 236, 239 m.w.N. zur std. Rspr.).
  • LG Hamburg, 11.01.2002 - 318 T 125/01
    Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 12/02
    Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 18, vom 11. Januar 2002 (Az. 318 T 125/01) wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06

    WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der …

    Unerheblich ist daher auch, ob die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung in der Vergangenheit von den Wohnungseigentümern und früheren Verwaltern anders verstanden worden und dementsprechend anders als nach ihrem maßgeblichen Wortlaut umgesetzt worden ist (vgl. Senat ZWE 2006, 433 = DNotZ 2006, 692; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.09.2006 - 20 W 241/05 -, zitiert nach Juris; Hans.OLG Hamburg ZMR 2004, 614 = OLGR 2004, 495; ZMR 2005, 69 = OLGR 2005, 127; ZMR 2005, 72 = OLGR 2005, 151).
  • AG Unna, 08.11.2018 - 18 C 16/18

    Welchen Anforderungen muss ein individueller Verteilerschlüssel genügen?

    Dafür spricht eine Auslegung der Teilungserklärung (siehe zu einer vergleichbaren Konstellation: OLG Hamm, Beschluss v. 23.02.2006 - 15 W 135/05; ferner etwa: OLG Hamburg, Beschluss v. 25.10.2004 - 2 Wx 12/02; OLG Frankfurt, Beschluss v. 20.09.2006 - 20 W 241/05).
  • AG Hamburg-St. Georg, 08.08.2025 - 980a C 11/25

    Sind "Wohnungseigentümer" nur die Wohnungseigentümer oder auch die …

    Insoweit wird also nicht (formal) zwischen Wohn- und Teileigentümern unterschieden und es ist allgemein anerkannt, dass eine Freistellung der Teileigentümer betreffend die Verteilung der Kosten und Lasten nicht gemeint bzw. gewollt ist (vgl. etwa nur HansOLG, ZMR 2005, 72;… Bartholome, in: BeckOK-WEG, 61. Ed. 1.7.2025, § 16, Rn. 25).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.06.2004 - 6 U 105/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8421
OLG Koblenz, 03.06.2004 - 6 U 105/04 (https://dejure.org/2004,8421)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.06.2004 - 6 U 105/04 (https://dejure.org/2004,8421)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 6 U 105/04 (https://dejure.org/2004,8421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwechslungsgefahr zwischen den Wortzeichen "ProVital" und "PROVITALIS" bei branchennahen Unternehmen in einem räumlich eng zusammenliegenden Bereich; Maßgebliche Kriterien bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr; Anwendbarkeit der Dringlichkeitsvermutung des § 25 Gesetz ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des …

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2004 - 6 U 105/04
    Berücksichtigt man ferner, dass Wortanfänge im Allgemeinen stärker beachtet werden als die nachfolgenden Wortteile (vgl. BGH GRUR 2002, S. 1067 f.), besteht eine erhebliche begriffliche Ähnlichkeit, die auch durch die an die Namensbezeichnung des Geschäftsbetriebs des Antragsgegners angehängte Endung "is" nicht entschärft wird.
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2004 - 6 U 105/04
    Sie prägt den Gesamteindruck der Firmenbezeichnung des Antragstellers und verfügt über eine hinreichende Unterscheidungskraft (vgl. BGH NJW 1997, S. 1928 ff.).
  • OLG Köln, 12.04.2002 - 6 U 142/01

    UWG -Recht

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2004 - 6 U 105/04
    Der Antragsteller kann sich zu seinen Gunsten auf die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG berufen, die nach der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ganz herrschend vertretenen Auffassung auch auf die Unterlassungsansprüche nach dem Markengesetzt analoge Anwendung findet (…vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, S. 345 f.;… OLG Nürnberg, GRUR-RR 2002, S. 98 f.; OLG Köln, GRUR-RR 2002, S. 309 f.).
  • OLG Hamburg, 18.04.2002 - 3 U 363/01

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG / Unterlassung aus Marken- …

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2004 - 6 U 105/04
    Der Antragsteller kann sich zu seinen Gunsten auf die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG berufen, die nach der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ganz herrschend vertretenen Auffassung auch auf die Unterlassungsansprüche nach dem Markengesetzt analoge Anwendung findet (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, S. 345 f.;… OLG Nürnberg, GRUR-RR 2002, S. 98 f.;… OLG Köln, GRUR-RR 2002, S. 309 f.).
  • OLG Nürnberg, 27.11.2001 - 3 U 3017/01

    Anforderungen an den Nachweis des Inverkehrbringens markenrechtlich geschützter …

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2004 - 6 U 105/04
    Der Antragsteller kann sich zu seinen Gunsten auf die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG berufen, die nach der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ganz herrschend vertretenen Auffassung auch auf die Unterlassungsansprüche nach dem Markengesetzt analoge Anwendung findet (…vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, S. 345 f.; OLG Nürnberg, GRUR-RR 2002, S. 98 f.;… OLG Köln, GRUR-RR 2002, S. 309 f.).
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