Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 843; BGB § 847
Zum Umfang der Aufklärungspflicht und Höhe des Schmerzensgeldes bei einer inkompletten Lähmung des rechten Armes sowie zu den Voraussetzungen für die Zahlung einer Mehrbedarfsrente - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Komplikationen bei der Kindsgeburt; Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht; Schadensersatz auf Grund ärztlicher Behandlungsfehler und Aufklärungsversäumnisse
Verfahrensgang
- LG Mosbach, 03.12.2002 - 1 O 53/01
- OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03
Papierfundstellen
- VersR 2006, 515
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (12)
- BGH, 19.01.1993 - VI ZR 60/92
Tatrichterliche Aufklärungspflicht bei kritischen Äußerungen des medizinischen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03
Nach der Rechtsprechung des BGH gilt jedoch anderes, wenn dem Kind bei vaginaler Geburt ernstzunehmende Gefahren drohen, daher im Interesse des Kindes gewichtige Gründe für eine sectio sprechen und diese unter Berücksichtigung von Konstitution und Befindlichkeit der Mutter in der konkreten Situation eine medizinisch verantwortbare Alternative darstellt (…BGH, Urt. v. 6.12.1988 - VI ZR 132/88, BGHZ 106, 153, 157; Urt. v. 19.1.1993 - VI ZR 60/92, VersR 1993, 835, 836;… Urt. v. 16.2.1993- VI ZR 300/91, VersR 1993, 703, 704;… Urt. v. 25.11.2003 - VI ZR 8/03, VersR 2004, 645, 647;… Senat, Urt. v. 15.8.2001 - 7 U 129/99).Das gilt umso mehr, wenn die Möglichkeit einer sectio mit der Mutter bereits erörtert worden ist und diese ihr Einverständnis erklärt hat (VersR 1993, 835, 836).
- BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81
Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03
Die Beklagten halten der Berufung mit Recht entgegen (II 135), den durch die vaginale Entbindung entstandenen Schäden müßten die Belastungen entgegengestellt werden, denen die Klägerin zu 2 bei korrekter Aufklärung ausgesetzt gewesen wäre, also die mit der Durchführung und den Folgen einer sectio verbundenen Belastungen (vgl. BGH, Urt. v. 18.1.1983 - VI ZR 114/81, VersR 1983, 396, 397). - BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94
Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03
Die Klägerin zu 2 verweist zwar zu Recht darauf, daß die wegen unzureichender Aufklärung fehlende Einwilligung in die vaginale Geburt zu einer Haftung der Beklagten für alle Folgen dieser Geburt führt (vgl. BGH, Urt. v. 14.11.1995 - VI ZR 359/94, VersR 1996, 195, 197).
- OLG Köln, 19.05.1988 - 7 U 139/87
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03
Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß sich die künftigen Beeinträchtigungen und damit die für die Bemessung der Geldrente maßgeblichen Verhältnisse mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lassen und so eine konkrete Bezifferung der Rente möglich ist (…vgl. Palandt-Sprau, BGB, 64. Auflage, § 834 Rdn. 14;… Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 24. Auflage, Kap. 39 Rdn. 6f.; OLG Köln, VersR 1988, 1185). - BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99
Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03
Das gilt ungeachtet dessen, daß bei der Bemessung des Schmerzensgelds auch eine Prognose über die künftige Entwicklung geboten ist, weil damit nur alle objektiv vorhersehbaren Verletzungsfolgen abgegolten sind, nicht aber solche, deren Eintritt objektiv nicht vorhersehbar war (BGH, Urt. v. 20.3.2001 - VI ZR 325/99, VersR 2001, 876). - BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88
Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03
a) Die Erstattungsfähigkeit eines behinderungsbedingten Mehraufwandes ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Grundsatz zu bejahen, soweit schadensbedingt vermehrte Fürsorgeleistungen ihrer Art nach in vergleichbarer Weise auch von einer fremden Hilfskraft übernommen werden können, es also nicht lediglich um vermehrte elterliche Zuwendung geht (BGH, Urt. v. 22.11.1988 - VI ZR 126/88, BGHZ 106, 28, 30f;… Urt. v. 08.06.1999 - VI ZR 244/98, NJW 1999, 2819). - BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98
Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03
a) Die Erstattungsfähigkeit eines behinderungsbedingten Mehraufwandes ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Grundsatz zu bejahen, soweit schadensbedingt vermehrte Fürsorgeleistungen ihrer Art nach in vergleichbarer Weise auch von einer fremden Hilfskraft übernommen werden können, es also nicht lediglich um vermehrte elterliche Zuwendung geht (…BGH, Urt. v. 22.11.1988 - VI ZR 126/88, BGHZ 106, 28, 30f; Urt. v. 08.06.1999 - VI ZR 244/98, NJW 1999, 2819). - BGH, 10.11.1998 - VI ZR 354/97
Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson sich als ersatzpflichtiger …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03
Die Höhe des Stundensatzes hat sich grundsätzlich am Nettolohn einer vergleichbaren entgeltlich eingesetzten Hilfskraft auszurichten (BGH, Urt. v. 10.11.1998 - VI ZR 354/97, VersR 1999, 252, 253). - BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88
Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03
Nach der Rechtsprechung des BGH gilt jedoch anderes, wenn dem Kind bei vaginaler Geburt ernstzunehmende Gefahren drohen, daher im Interesse des Kindes gewichtige Gründe für eine sectio sprechen und diese unter Berücksichtigung von Konstitution und Befindlichkeit der Mutter in der konkreten Situation eine medizinisch verantwortbare Alternative darstellt (BGH, Urt. v. 6.12.1988 - VI ZR 132/88, BGHZ 106, 153, 157;… Urt. v. 19.1.1993 - VI ZR 60/92, VersR 1993, 835, 836;… Urt. v. 16.2.1993- VI ZR 300/91, VersR 1993, 703, 704;… Urt. v. 25.11.2003 - VI ZR 8/03, VersR 2004, 645, 647;… Senat, Urt. v. 15.8.2001 - 7 U 129/99). - BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03
Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03
Nach der Rechtsprechung des BGH gilt jedoch anderes, wenn dem Kind bei vaginaler Geburt ernstzunehmende Gefahren drohen, daher im Interesse des Kindes gewichtige Gründe für eine sectio sprechen und diese unter Berücksichtigung von Konstitution und Befindlichkeit der Mutter in der konkreten Situation eine medizinisch verantwortbare Alternative darstellt (…BGH, Urt. v. 6.12.1988 - VI ZR 132/88, BGHZ 106, 153, 157;… Urt. v. 19.1.1993 - VI ZR 60/92, VersR 1993, 835, 836;… Urt. v. 16.2.1993- VI ZR 300/91, VersR 1993, 703, 704; Urt. v. 25.11.2003 - VI ZR 8/03, VersR 2004, 645, 647;… Senat, Urt. v. 15.8.2001 - 7 U 129/99). - BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91
Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung
- OLG Karlsruhe, 15.08.2001 - 7 U 129/99
- OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 101/06
Persönliche Haftung des H-Arztes bei einem Diagnosefehler
Der Senat setzt für Fahrtkosten in ständiger Rechtsprechung einen Kilometersatz von 0, 30 EUR an, wenn diese als Aufwendungen geltend gemacht werden (vgl. nur Senat VersR 2006, 515, 516). - OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09
Arzthaftung: Hirnschädigung eines Neugeborenen infolge Sauerstoffunterversorgung …
Auch hinsichtlich der täglichen häuslichen Übungen, die ergänzend zur Physio- und Sprachtherapie auf therapeutischen Rat erfolgen, ist dies anzunehmen (so auch OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 273, zitiert nach juris Rn. 33;… vgl. auch BGH a.a.O., Rn. 19).Mit den Beklagten ist daher - mangels entgegenstehenden Vortrags der Klägerin - die Vergütung für eine Pflegehelferin nach BAT-O/Kr III bzw. TVÖD E 6 zu bemessen (s. auch OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 273, zitiert nach juris Rn. 33).
- OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13
hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und …
Es muss nicht nur theoretisch, sondern als praktische Alternative ein vergleichbarer Einsatz fremder Hilfskräfte in Betracht kommen (BGH, NJW 1999, 2819 ff., juris Tz. 7 ff; BGH, NJW 1989, 766 f., juris Tz. 6/9 ff.; Senat, GesR 2005, 263 ff., juris Tz. 32; OLG Zweibrücken, GesR 2008, 356 f., juris Tz. 9 f.; GesR 2003, 389 f., juris Tz. 17 f. m.w.N.; OLG Hamm, VersR 2003, 1407 ff., juris Tz. 49; OLGR Frankfurt 2004, 191 ff., juris Tz. 59; vgl. auch: Grunsky, BB 1995, 937 ff.).
- OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 8 U 53/15
Rückforderung einer unter Vorbehalt geleisteten Schmerzensgeldzahlung
Der Senat schätzt den insoweit anzusetzenden Stundensatz für den genannten Zeitraum auf EUR 7, 50 (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.2004 - 7 U 4/03, NJOZ 2005, 2853, 2857; OLG Schleswig, Urteil vom 07.09.2007 - 4 U 105/06, juris; OLG Hamm, Urteil vom 17.03.1994 - 6 U 198/93, r + s 1995, 182). - OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10
Begriff des Pflegemehraufwandes im Sinne von § 843 BGB; finanzielle Bewertung der …
Bei der von der Beklagten in Anlehnung an die Entscheidung des OLG Stuttgart (OLGR 2006, 888; ebenso OLG Karlsruhe VersR 2006, 515) vertretenen Orientierung an der Vergütungsstufe VII BAT bzw. BAT-O kommt hinzu, dass diese Vergütung sich nicht nur nach einem Einheitssatz bemisst, sondern in verschiedene Altersstufen untergliedert ist und im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 ZPO eine Orientierung an einer dieser Altersstufen willkürlich wäre. - OLG Bamberg, 28.07.2008 - 4 U 115/07
Arzthaftung: "Vorverlagerung" der Pflicht zur Aufklärung über die …
Ebenso wird in der zweiten angesprochenen Entscheidung des OLG Karlsruhe (VersR 2006, 515) an dem Erfordernis eines konkreten Zusammenhangs mit einer sich tatsächlich abzeichnenden Entbindungssituation ausdrücklich festgehalten (…a.a.O. Rdnr. 73).Es bleibt demnach dabei, dass sich bei einer Konstellation wie hier, in der der Nachweis eines Behandlungsfehlers nicht erbracht ist, die Arztseite nicht auf den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens verweisen lassen muss (so aber offenbar OLG Karlsruhe VersR 2006, 515, Rdnr. 53).
- OLG Karlsruhe, 31.07.2013 - 7 U 91/12
Arzthaftung: Aufklärungspflicht über alternative Entbindungsmethoden während des …
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt NJW-RR 2011, 1173 f.), der auch der Senat folgt (vgl. nur OLGR 2005, 273, 274), soll die werdende Mutter während des Geburtsvorgangs nicht ohne Grund mit Hinweisen über die unterschiedlichen Gefahren und Risiken der verschiedenen Entbindungsmethoden belastet werden.Rn. 13 aa) Für die Schnittentbindung hat der Bundesgerichtshof (vgl. zuletzt NJW-RR 2011, 1173; ebenso Senat, OLGR 2005, 273, 274 …und Urt. v. 8. August 2012, 7 U 128/11, juris Tz. 25) die allgemeinen Grundsätze zur Aufklärung über Behandlungsalternativen dahin konkretisiert, dass der geburtsleitende Arzt diese Möglichkeit in einer normalen Entbindungssituation, bei der die Schnittentbindung medizinisch nicht indiziert und deshalb keine echte Alternative zur vaginalen Geburt ist, ohne besondere Veranlassung nicht zur Sprache zu bringen muss.
- OLG Schleswig, 07.09.2007 - 4 U 105/06
Schadensersatz wegen Pflegemehrbedarfs nach ärztlichem Behandlungsfehler
Denn Kommerzialisierbarkeit ist nur gegeben, wenn für diese Leistungen die Einstellung einer fremden Fachkraft bei vernünftiger Betrachtung als Alternative ernstlich infrage gekommen wäre (BGH NJW 1999, 2819; VersR 1978, 149; OLG Karlsruhe VersR 2006, 515). - OLG Schleswig, 28.09.2007 - 4 U 34/06
Krankenhaushaftung: Bewertung des nächtlichen Pflegemehrbedarfs eines durch die …
Hier handelt es sich, wie das Landgericht schon zutreffend ausgeführt hat, um eine nicht kommerzialisierbare Leistung der Eltern, denn eine Kommerzialisierbarkeit liegt nur vor, wenn für diese Leistung die Einstellung einer fremden Fachkraft bei vernünftiger Betrachtung als Alternative ernstlich infrage gekommen wäre (BGH NJW 1999, 2819; VersR 1978, 149; OLG Karlsruhe VersR 2006, 515). - OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11
Arzthaftung: Behandlungsfehler bei vaginaler Entbindung; Berücksichtigung neuen …
Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Risiken für die Mutter oder das Kind entstehen, weil die Mutter die natürliche Sachwalterin der Belange auch des Kindes ist (BGH, NJW-RR 2011, 1173 ff., Tz. 10 m.w.N.; NJW 2004, 3703 ff., juris Tz. 9; NJW 1989, 1538 ff., juris Tz. 16; Senat, VersR 2006, 515 f., juris Tz. 18). - OLG München, 29.06.2006 - 1 U 2132/05
Arzthaftung: Unterlassung einer sonographischen Gewichtsschätzung bei der …
- LG Kiel, 09.06.2006 - 8 O 4/05
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 Abs 2 Nr 3 MarkenG, § 1 UWG, § 1aF UWG, § 2 Abs 2 Nr 6 UWG
Schutz bekannter Zeichen: Vorrang der markenrechtlichen Ansprüche vor den wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen - Wolters Kluwer
(Schutz bekannter Zeichen: Vorrang der markenrechtlichen Ansprüche vor den wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
MarkenG § 14 Abs. 2 S. 3; UWG § 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6
Rechtsschutz bei Nachahmung von Markendüften
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.07.2003 - 6 O 266/02
- OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
- BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 359
- GRUR-RR 2008, 264 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01
Zwilling/Zweibrüder
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
Das Urteil des BGH vom 29.04.2004 - I ZR 191/01 - (Zwilling/Zweibrüder) ist in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörtert worden.Ebenso wenig reicht dafür der Umstand aus, daß die Wahl des angegriffenen Zeichens nicht zufällig erscheint (BGH, WRP 2004, 1046, 1051 - Zwilling/Zweibrüder).
- BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97
"Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
Rn. 33 Der Schutz der bekannten Marke im Markengesetz stellt sich als eine umfassende spezialgesetzliche Regelung dar, die in ihrem Anwendungsbereich für eine gleichzeitige Anwendung des § 1 UWG grundsätzlich keinen Raum läßt (BGH, WRP 1998, 1181, 1182 - MAC Dog; GRUR 2002, 167, 171 - Bit/Bud; GRUR 2002, 340, 342 - Fabergé; GRUR 2003, 332, 335 f. - Abschlußstück; WRP 2004, 360, 364 - Davidoff II; Ingerl, WRP 2004, 809 ff.).Rn. 34 Die Anwendbarkeit des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG erstreckt sich auch auf eine Verwendung der angegriffenen Bezeichnung im Warenähnlichkeits- bzw. Identitätsbereich (EuGH, GRUR 2003, 240, 242 - Davidoff/Gofkid; BGH, WRP 2004, 360, 363 - Davidoff II), wie sie im vorliegenden Fall gegeben ist.
- BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01
"Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
Rn. 35 Des weiteren greift § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG zwar nur bei Zeichenähnlichkeit (bzw. Zeichenidentität) ein, wobei die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG keinen anderen Maßstäben unterliegt als bei der Prüfung dieses Tatbestandsmerkmals im Rahmen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (BGH, WRP 2004, 909, 913 - Ferrari-Pferd; WRP 2004, 907, 909 - Kleiner Feigling).Eine den Schutz gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG rechtfertigende (geringe) Zeichenähnlichkeit kann aber auch dann schon zu bejahen sein, wenn die vorhandenen Übereinstimmungen für die Annahme einer Verwechslungsgefahr (trotz Warenidentität und überdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft) nicht genügen (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling) und lediglich bewirken, daß die beteiligten Verkehrskreise das angegriffene Zeichen und die Klagemarke gedanklich miteinander verknüpfen (vgl. EuGH, GRUR 2004, 58, 60 - Adidas/Fitneßworld).
- BGH, 05.02.2004 - I ZR 171/01
Genealogie der Düfte
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
Die im Rahmen einer zulässigen vergleichenden Werbung erfolgende Markennennung stellt nach § 23 Nr. 3 MarkenG im Regelfall keine rechtsverletzende Markenbenutzung dar (BGH, WRP 2004, 739, 745 - Genealogie der Düfte;… vgl. auch Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Auflage, § 14 Rdnr. 153).Rn. 44 Unterstellt man danach, von einem sehr weiten Verständnis des Begriffs der vergleichenden Werbung ausgehend (vgl. EuGH, WRP 2001, 1432, 1435, Tz. 28 ff. - Toshiba Europe; BGH, WRP 2004, 739, 744 - Genealogie der Düfte), als deren Adressaten durchaus auch Zwischenhändler in Betracht kommen können (…vgl. BGH, a.a.O.; siehe auch EuGH, WRP 2004 728, 730, Tz. 25 - Björnekulla Fruktindustrier), hier das Vorliegen einer vergleichenden Werbung, so sind gleichwohl die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 6 UWG nicht erfüllt.
- BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98
Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
Rn. 33 Der Schutz der bekannten Marke im Markengesetz stellt sich als eine umfassende spezialgesetzliche Regelung dar, die in ihrem Anwendungsbereich für eine gleichzeitige Anwendung des § 1 UWG grundsätzlich keinen Raum läßt (BGH, WRP 1998, 1181, 1182 - MAC Dog; GRUR 2002, 167, 171 - Bit/Bud; GRUR 2002, 340, 342 - Fabergé; GRUR 2003, 332, 335 f. - Abschlußstück; WRP 2004, 360, 364 - Davidoff II; Ingerl, WRP 2004, 809 ff.). - EuGH, 23.10.2003 - C-408/01
DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
Eine den Schutz gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG rechtfertigende (geringe) Zeichenähnlichkeit kann aber auch dann schon zu bejahen sein, wenn die vorhandenen Übereinstimmungen für die Annahme einer Verwechslungsgefahr (trotz Warenidentität und überdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft) nicht genügen (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, WRP 2004, 907 - Kleiner Feigling) und lediglich bewirken, daß die beteiligten Verkehrskreise das angegriffene Zeichen und die Klagemarke gedanklich miteinander verknüpfen (vgl. EuGH, GRUR 2004, 58, 60 - Adidas/Fitneßworld). - BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95
MAC Dog
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
Rn. 33 Der Schutz der bekannten Marke im Markengesetz stellt sich als eine umfassende spezialgesetzliche Regelung dar, die in ihrem Anwendungsbereich für eine gleichzeitige Anwendung des § 1 UWG grundsätzlich keinen Raum läßt (BGH, WRP 1998, 1181, 1182 - MAC Dog; GRUR 2002, 167, 171 - Bit/Bud; GRUR 2002, 340, 342 - Fabergé; GRUR 2003, 332, 335 f. - Abschlußstück; WRP 2004, 360, 364 - Davidoff II; Ingerl, WRP 2004, 809 ff.). - BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01
"Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
Rn. 35 Des weiteren greift § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG zwar nur bei Zeichenähnlichkeit (bzw. Zeichenidentität) ein, wobei die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG keinen anderen Maßstäben unterliegt als bei der Prüfung dieses Tatbestandsmerkmals im Rahmen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (BGH, WRP 2004, 909, 913 - Ferrari-Pferd; WRP 2004, 907, 909 - Kleiner Feigling). - EuGH, 25.10.2001 - C-112/99
Toshiba Europe - "Vergleichende Werbung - Vertrieb von Ersatzteilen und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
Rn. 44 Unterstellt man danach, von einem sehr weiten Verständnis des Begriffs der vergleichenden Werbung ausgehend (vgl. EuGH, WRP 2001, 1432, 1435, Tz. 28 ff. - Toshiba Europe; BGH, WRP 2004, 739, 744 - Genealogie der Düfte), als deren Adressaten durchaus auch Zwischenhändler in Betracht kommen können (…vgl. BGH, a.a.O.; siehe auch EuGH, WRP 2004 728, 730, Tz. 25 - Björnekulla Fruktindustrier), hier das Vorliegen einer vergleichenden Werbung, so sind gleichwohl die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 6 UWG nicht erfüllt. - EuGH, 09.01.2003 - C-292/00
Davidoff - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe a und Artikel 5 …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03
Rn. 34 Die Anwendbarkeit des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG erstreckt sich auch auf eine Verwendung der angegriffenen Bezeichnung im Warenähnlichkeits- bzw. Identitätsbereich (EuGH, GRUR 2003, 240, 242 - Davidoff/Gofkid; BGH, WRP 2004, 360, 363 - Davidoff II), wie sie im vorliegenden Fall gegeben ist. - BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00
"Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis
- BGH, 10.04.2003 - I ZR 276/00
Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Tupper(ware)party"
- BGH, 12.07.2001 - I ZR 100/99
Fabergé; Begriff der Bekanntheit einer Marke
- EuGH, 29.04.2004 - C-371/02
Björnekulla Fruktindustrier
- BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04
Imitationswerbung
Die Berufung der Klägerin, mit der sie ausschließlich wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht hat, ist erfolglos geblieben (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2004, 359). - OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05
Erkennen des jeweiligen Dufts durch den gewerblichen Abnehmer aufgrund einer …
Rn. 20 Das "Darstellen" als Markenprodukt setzt in diesem Sinne eine "offene" Imitationsbehauptung voraus, wofür neben der französischen ("presenté") und englischen ("presents") Sprachfassung der erst auf Drängen Frankreichs in den Text der Richtlinie aufgenommenen sogenannten "Parfümklausel" (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm;… Fezer / Koos, UWG, § 6 Rn. 259; Köhler, Anm. zu BGH, GRUR 2008, 628 [633]) insbesondere die Erwägung der Regierungsbegründung zu § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 UWG a.F.: BT-Drucks. 14/2959 S. 12) spricht, dass mit der Vorschrift nicht ausgeschlossen werden sollte, das eigene Produkt als einem Markenprodukt gleichwertig darzustellen, weil andernfalls die anlehnende vergleichende Werbung, soweit sie Markenprodukte betrifft, entgegen der in Erwägungsgrund 15 der Richtlinie 97/55/EG zum Ausdruck gekommenen Wertung nahezu vollständig verboten wäre.Rn. 21 § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG verbietet - ergänzend zum Rufausnutzungstatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG insbesondere in Bezug auf nicht sonderrechtsfähige Produktmerkmale wie den Duft von Markenparfüms - nach alledem nur eine aus der Werbung selbst deutlich erkennbare Imitationswerbung, deren Unlauterkeit sich aus der werblichen Ausbeutung des mit der Marke verbundenen Prestigewertes ergibt; dagegen ist das Verbot nicht darauf gerichtet, den an sich zulässigen Vertrieb nachgeahmter Produkte faktisch zu unterbinden (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm; WRP 2007, 1372 [1374] - Imitation des Markenparfums;… Fezer / Koos, UWG, § 6 Rn. 265 ff., 270, 278;… Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 6 Rn. 81 f.).
In Betracht kommen vielmehr außer der Werbung (in Gestalt der Produktbezeichnungen) selbst auch andere Erkenntnisquellen wie die konkrete mündliche Unterrichtung, offene oder verdeckte Hinweise bei der Akquisition, die Verwendung von Duftvergleichslisten oder anderweitige Duftvergleiche (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm).
- OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 63/05
Duftvergleich mit Markenparfum durch Ähnlichkeiten in Bezeichnung und Ausstattung
Ist danach § 6 UWG schon tatbestandlich nicht einschlägig, bedarf es keiner Entscheidung, ob - wie das Oberlandesgericht Frankfurt (GRUR-RR 2004, 359, 360) mit ähnlichen wie den vorstehenden Erwägungen für den Fall angenommen hat, dass die Klägerin aus Bezeichnungen, die die Beklagte zur Benennung ihrer eigenen Produkte verwendet, den Fall einer vergleichenden Werbung herleitet - der Vorrang des Markenrechts einer Anwendung des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG entgegenstünde.
- OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06
Unlauterer Wettbewerb: "Offene" Imitationswerbung für Parfumimitationen durch …
Untersagt ist dabei nicht jeglicher Hinweis, der es dem Verkehr in Verbindung mit einem "Übersetzungscode" ermöglicht, den Bezug zu einem Markenparfum herzustellen, sondern nur eine "offene" Imitationswerbung (vgl. hierzu die Entscheidung des erkennenden Senats GRUR-RR 04, 359, 361 - Markenparfum). - LG Köln, 25.02.2005 - 81 O 42/04 Rn. 39 Es kann also letztlich dahinstehen, ob das Markenrecht auch vorliegend die Erwägungen zum Wettbewerbsrecht verdrängt, da beide Anspruchsgrundlagen in ihren Voraussetzungen scheitern; insoweit kann Bezug genommen werden auf die Ausführungen des OLG Frankfurt in der Entscheidung vom 1.7.2004 (GRUR-RR 2004, 359), der ein identischer Fall zu Grunde gelegen hat und in der im Kern dieselben Erwägungen angestellt worden sind wie vorliegend: bloße Assoziationen reichen weder für markenrechtliche Ansprüche noch für wettbewerbliche Ansprüche aus § 6 Nr. 6 UWG und das Begehren der Klägerin scheitert, weil es letztlich auf das Verbot von Duftimitaten gerichtet ist, die sie aber hinnehmen muss.
- LG Frankfurt/Main, 08.07.2005 - 11 O 166/04 Rn. 30 Eine Einschränkung gilt auch nicht für den Tatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG, da der unlauter Handelnde nicht nur Individualinteressen verletzt, sondern sich zugleich einen Wettbewerbsvorsprung vor anderen Mitbewerbern verschafft und den Wettbewerb verfälscht (vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2004, 359 - Markenparfum - zu § 2 Abs. 2 Nr. 6 UWG a.F.;… Harte/Henning-Sack, UWG, § 6 Rn. 179;… Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 2 Rn. 64).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 10.09.2004 - 4 U 31/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 30; ; BGB § 31; ; BGB § 89; ; BGB § 278; ; BGB § 328; ; BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 847
- ratgeber-arzthaftung.de
, S. 335
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format - rechtsportal.de
Arzthaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen eines schwersten Geburtsschadens bei verspäteter Schnittentbindung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Klage gegen einen beamteten Chefarzt auf Grund eines Behandlungsfehlers; Haftungsprivileg aus Behandlung von Minderjährigen; Vertrag zugunsten Dritter mit den gesetzlichen Vertretern des minderjährigen Patienten; Unterlassen eines Tastbefundes zur Bestimmung der ...
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 20.01.1997 - 2 O 758/90
- OLG Schleswig, 10.09.2004 - 4 U 31/97
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03
Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2004 - 4 U 31/97
Für den Kausalitätsnachweis reicht es aus, dass der grobe Behandlungsfehler generell geeignet ist, einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, wenn nicht ausnahmsweise jeglicher haftungsbegründender Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist (vgl. BGH Urteil vom 27.04.2004, GesR 2004, 290 - 293).c) Bei einem groben Behandlungsfehler ist eine Verlagerung der Beweislast auf die Behandlerseite nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn jeglicher haftungsbegründende Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist (BGHZ 129, 6, 12; 138, 1, 8; Urteil vom 27.04.2004, VI ZR 34/03, S. 11 m. w. N.).
- BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93
Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2004 - 4 U 31/97
c) Bei einem groben Behandlungsfehler ist eine Verlagerung der Beweislast auf die Behandlerseite nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn jeglicher haftungsbegründende Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist (BGHZ 129, 6, 12; 138, 1, 8; Urteil vom 27.04.2004, VI ZR 34/03, S. 11 m. w. N.). - BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96
Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung
Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2004 - 4 U 31/97
c) Bei einem groben Behandlungsfehler ist eine Verlagerung der Beweislast auf die Behandlerseite nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn jeglicher haftungsbegründende Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist (BGHZ 129, 6, 12; 138, 1, 8; Urteil vom 27.04.2004, VI ZR 34/03, S. 11 m. w. N.). - OLG Schleswig, 24.02.1993 - 4 U 18/91
Ärztliche Entscheidung ; Schnittentbindung; Grober Behandlungsfehler; Objektive …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2004 - 4 U 31/97
Nach alledem erachtet der Senat in Fortführung seiner Rechtsprechung zu derartigen Geburtsschadensfällen (vgl. VersR 1994, 310; SchlHA 1999, 259 und OLGR 1999, 263) für das Schmerzensgeld unter Berücksichtigung der Gesamtumstände den zuerkannten Kapitalbetrag als gerechtfertigt und angemessen, aber auch als ausreichend.
- BGH, 20.05.2014 - VI ZR 187/13
Haftung bei einem teils schicksalhaft, teils behandlungsfehlerhaft verursachten …
Andernfalls verbleibt es bei der Einstandspflicht für den gesamten Schaden, auch wenn dieser durch andere, schicksalhafte Umstände wesentlich mitverursacht worden ist (vgl. OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2005, 273, 275;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., B Rn. 217). - OLG Naumburg, 20.12.2007 - 1 U 95/06
Aufklärungspflicht bei alternativen Behandlungsmethoden - Blasensprung
(vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 10.09.2004, OLGR Schleswig 2005, 273 ff.). - BGH, 21.02.2008 - VI ZR 88/07
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Revision
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. Februar 2007 wird zurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO; vgl. OLG Hamm VersR 1996, 756; OLG Köln VersR 1996, 856; OLG Oldenburg OLGR Oldenburg 1997, 113; OLG Karlsruhe VersR 2000, 229; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2005, 273). - LG Flensburg, 13.05.2025 - 3 O 178/15
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers im …
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