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Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 11.01.2005 | OLG Hamm, 08.04.2005

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3105
OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05 (https://dejure.org/2005,3105)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.07.2005 - 4 U 81/05 (https://dejure.org/2005,3105)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 4 U 81/05 (https://dejure.org/2005,3105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Amtshaftung: Keine Haftung des Jugendamts für Pflichtverletzung der Pflegeeltern bei vorläufiger Unterbringung eines Kindes mit Zustimmung des Sorgeberechtigten

  • Judicialis

    SGB VIII § 42; ; SGB VIII § 43; ; BGB § 839; ; GG Art. 34

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Jugendamts im Rahmen der Unterbringung eines Kindes bei Pflegeeltern - mögliche Amtshaftung bei Pflichtverletzung der Pflegeeltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Keine Haftung des Landkreises Reutlingen für verunglücktes Pflegekind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer Gefährdung für das Kindeswohl; Zustimmung zu vom Jugendamt veranlassten vorläufigen Schutzmaßnahmen durch ein sorgeberechtigtes Elternteil; Verletzung von Aufsichtspflichten durch Mitarbeiter des Jugendamtes im Rahmen einer vorläufigen Schutzmaßnahme in ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3579
  • NJW 2006, 1168 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 416 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Entscheidend ist hierbei, ob die öffentliche Hand in so weitgehendem Maße auf die Durchführung Einfluss nimmt, dass sie die Tätigkeit wie ihre eigene gegen sich gelten lassen und es so angesehen werden muss, wie wenn der Beauftragte lediglich als Werkzeug der öffentlichen Behörde bei der Durchführung ihrer hoheitlichen Aufgaben tätig geworden wäre (BGHZ 48, 98; BGHZ 121, 161).

    Danach kann sich die öffentliche Hand jedenfalls im Bereich der Eingriffsverwaltung der Amtshaftung für fehlerhaftes Verhalten ihrer Bediensteten grundsätzlich durch einen privatrechtlichen Vertrag nicht entziehen (BGHZ 121, 161).

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 254/03

    Zur Haftung des Jugendamts bei Mißhandlung von Pflegekindern durch Pflegeeltern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Das oberste Ziel des SGB VIII ist, die Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen und ihnen ein an den unterschiedlichen Lebenslagen von Familien orientiertes System von beratenden und unterstützenden Leistungen anzubieten (BGH NJW 2005, 68; BT-Drucks. 11/5948, Vorblatt).

    Außerdem würde eine starke Einflussnahme durch das Jugendamt auch dem Grundgedanken des Jugendhilferechts, wonach das Jugendamt nur beratend und unterstützend tätig sein soll (BGH NJW 2005, 68; BT-Drucks. 11/5948, Vorblatt), widersprechen.

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Eine geschützte Grundrechtsposition ist erst dann gegeben, wenn bei einem länger andauernden Pflegeverhältnis zwischen dem Kind und den Pflegeeltern eine gewachsene Bindung entstanden ist (BVerfGE 68, 176).
  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Entscheidend ist hierbei, ob die öffentliche Hand in so weitgehendem Maße auf die Durchführung Einfluss nimmt, dass sie die Tätigkeit wie ihre eigene gegen sich gelten lassen und es so angesehen werden muss, wie wenn der Beauftragte lediglich als Werkzeug der öffentlichen Behörde bei der Durchführung ihrer hoheitlichen Aufgaben tätig geworden wäre (BGHZ 48, 98; BGHZ 121, 161).
  • BGH, 04.06.1980 - IVb ZR 514/80

    Pflicht des Vormundes zur Versicherung des Mündels gegen gesetzliche Haftpflicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Die Haftung als Amtsvormunds wäre grundsätzlich nicht anders zu beurteilen wie die Haftung des Vormunds nach § 1833 BGB (BGHZ 9, 255; BGH NJW 1980, 2249).
  • BVerwG, 12.08.2004 - 5 C 51.03

    Inobhutnahme, Kostenerstattung nach - von unbegleitet eingereisten ausländischen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Allein mit der Unterrichtung des Personensorgeberechtigten und dessen Zustimmung in die Inobhutnahme ist die vorläufige Schutzmaßnahme noch nicht beendet (BVerwG NVwZ-RR 2005, S. 119;… Wiesner u.a., a.a.O., § 42, Rn. 8d;… Schellhorn-Mann, a.a.O., § 42 Rn. 11;… Röchling in LPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 42, Rn. 9;… a. A.: Jans/Happe/Saurbier, a.a.O., § 42 Rn. 40 u. § 43 Rn. 26).
  • LG Tübingen, 18.02.2005 - 7 O 560/03

    Amtshaftungsklage gegen den Jugendamtsträger bei Verletzung eines bei einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 18.02.2005 (7 O 560/03) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 20.04.1953 - IV ZR 155/52

    Haftung des Amtsvormunds

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Die Haftung als Amtsvormunds wäre grundsätzlich nicht anders zu beurteilen wie die Haftung des Vormunds nach § 1833 BGB (BGHZ 9, 255; BGH NJW 1980, 2249).
  • OLG Zweibrücken, 09.02.1996 - 5 UF 13/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Ein Verlust des elterlichen Sorgerechts ist damit nicht verbunden (OLG Zweibrücken, FamRZ 1996, 1026).
  • BVerwG, 16.10.1980 - 5 C 60.79

    Rechtsweg bei Streitigkeiten im Bereich der öffentlich-rechtlichen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Dabei handelt es sich aber lediglich um privatrechtliche Vertragsbeziehungen (BVerwG, FEVS 29, 221; OVG Berlin, NDV 1983, 91; OVG Münster, NDV 1986, 410;… Schellhorn, a.a.O., § 33, Rn. 16).
  • RG, 01.05.1911 - IV 413/10

    Haftung des Vormundes für Hilfspersonen; Beweislast

  • BGH, 23.02.2006 - III ZR 164/05

    Haftung des Jugendamts bei vorläufiger Unterbringung in einer Pflegefamilie

    Mit Recht hat das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW 2005, 3579 veröffentlicht ist, auf die Klägerinnen nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangene Ansprüche des verletzten Kindes verneint.
  • SG Düsseldorf, 13.12.2016 - S 7 R 2581/14
    So hat beispielsweise das OLG Stuttgart ausgeführt, dass die Rechtsnatur von Pflegeverträgen umstritten sei, es komme ein Auftragsverhältnis mit Elementen des Dienst, Werk- und Mietvertrags in Betracht (Urteil vom 20.07.2005, 4 U 81/05).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - I-24 U 125/04   

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https://dejure.org/2005,11961
OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - I-24 U 125/04 (https://dejure.org/2005,11961)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2005 - I-24 U 125/04 (https://dejure.org/2005,11961)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - I-24 U 125/04 (https://dejure.org/2005,11961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 311 Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 819

  • rechtsportal.de

    Zur ungerechtfertigten Bereicherung eines Rechtsanwaltes wegen Zahlung aufgrund eines tatsächlich nicht vorliegenden Treuhandverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geplatztes Treuhandverhältnis: Wer ist Bereicherungsschuldner?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 311, 812, 818, 819 BGB
    Rechtsanwalt - Treuhandgelder ohne Treuhandauftrag

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Annahme eines Treuhandauftrages; Zuführung der Treuhandgelder in das eigene Vermögen des Rechtsanwalts; Voraussetzung des Wegfalls der Bereicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont, …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04
    Im Rahmen einer Leistungskondiktion reduziert daher das Erfordernis der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs den Bereicherungsausgleich grundsätzlich ausschließlich auf die Partner des Leistungsverhältnisses (BGHZ 40, 272; 50, 227; NJW 1993, 1914; 1999, 1393).
  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04
    Im Rahmen einer Leistungskondiktion reduziert daher das Erfordernis der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs den Bereicherungsausgleich grundsätzlich ausschließlich auf die Partner des Leistungsverhältnisses (BGHZ 40, 272; 50, 227; NJW 1993, 1914; 1999, 1393).
  • BGH, 30.05.1968 - VII ZR 2/66

    Lupinenweg - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Direktkondiktion

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04
    Im Rahmen einer Leistungskondiktion reduziert daher das Erfordernis der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs den Bereicherungsausgleich grundsätzlich ausschließlich auf die Partner des Leistungsverhältnisses (BGHZ 40, 272; 50, 227; NJW 1993, 1914; 1999, 1393).
  • BGH, 27.04.1961 - VII ZR 4/60
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04
    Die Beklagten wurden dadurch nicht zu dem selbstständig dazwischen tretenden Treuhänder, der gleich dem mittelbaren Stellvertreter die Leistung im eigenen Namen empfängt und damit Bereicherungsschuldner wird (vgl. BGH NJW 1961, 1461).
  • BGH, 16.04.1993 - V ZR 49/92

    Verjährung bei Gesamtschuld - Anspruchsgegner bei Leistungskondiktion

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2005 - 24 U 125/04
    Im Rahmen einer Leistungskondiktion reduziert daher das Erfordernis der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs den Bereicherungsausgleich grundsätzlich ausschließlich auf die Partner des Leistungsverhältnisses (BGHZ 40, 272; 50, 227; NJW 1993, 1914; 1999, 1393).
  • LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16

    Finanzagentenhaftung

    Hierdurch nimmt der Rechtsanwalt nicht bereits die Stellung eines selbständig agierenden mittelbaren Stellvertreters ein (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.01.2005 - I-24 U 125/04, juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2010 - 24 U 147/09

    Rechtliche Einordnung eines Treuhandverhältnisses

    Rn. 8 Ein derartiges Treuhand- und damit ein Auftragsverhältnis zwischen den Parteien wäre nur dann zu verneinen, wenn der Beklagte das Geld allein im eigenen Interesse oder als Vertreter seines Mandanten entgegen genommen hätte (vgl. BGH NJW 2004, 3630; BGH NJW 2009, 840; Senat OLGR 2005, 654).

    Dieser kann sich nicht auf Wegfall der Bereicherung berufen und ist zur unverzüglichen Rückzahlung der voraus gezahlten Geldbeträge verpflichtet (Senat OLGR 2005, 654).

  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.09.2012 - 216 C 63/12

    Bereicherungsanspruch eines Treuhänders im Insolvenzverfahren: Zahlung einer …

    Zwar nimmt die - insofern spärliche - Rspr. ohne vertiefte Begründung an, dass bei Leistung an einen Treuhänder, insbesondere bei Zahlung auf ein Treuhandkonto, dennoch eine Leistung unmittelbar an den Treuhänder, d.h. die Zwischenperson, vorliegen soll (vgl. BGH NJW 1961, 1461; LG Köln WM 83, 379; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2005, 654).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.04.2005 - 11 WF 121/05   

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https://dejure.org/2005,8821
OLG Hamm, 08.04.2005 - 11 WF 121/05 (https://dejure.org/2005,8821)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.04.2005 - 11 WF 121/05 (https://dejure.org/2005,8821)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. April 2005 - 11 WF 121/05 (https://dejure.org/2005,8821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 350
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 28.09.2006 - 23 WF 646/06

    Ablehnung der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts nach § 121 Abs. 3 ZPO

    Diese Vorschrift verlangt grundsätzlich auch nach dem Wegfall des Lokalisierungsgebots durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 17.12.1999 (BGBl. I, S. 2448) weiterhin Gültigkeit (herrschende Meinung, vgl. nur Brandenburgisches OLG FamRZ 2005, 2005; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; OLG Nürnberg NJW 2005, 687; OLG Düsseldorf RPfleger 2004, 709; KG FamRZ 2005, 2006; OLG Köln MDR 2005, 1130; OLG Hamm FamRZ 2006, 350; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.10.2005 - 5 WF 190/05 - (zitiert nach juris);… Musielak-Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 121 Rdn.18;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 121 Rdn.58 jeweils m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 20.07.2006 - 1 WF 160/06

    Vorliegen von besonderen Umständen hinsichtlich Erstattungsfähigkeit von …

    Eine Übernahme dieser Beschränkung in das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist aber deshalb unterblieben, weil dem Gesetzgeber die bisherige Regelung in § 126 BRAGO wegen der Vorschrift des § 121 Abs. 3 ZPO entbehrlich erschien (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2006, 350).
  • AG Büdingen, 08.02.2008 - 53 F 884/07

    Vergütung des Prozesskostenhilfeanwalts: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten …

    Rn. 20 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (FamRZ 2006, 350) und Braunschweig (FamRZ 2006, 1855).
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