Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 24 U 198/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 313 Abs 2 ZPO, § 321a Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO, § 540 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO
Berufungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt des Urteilstatbestands; Verhältnis von Gehörsrüge und Nichtzulassungsbeschwerde - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 313; ZPO § 321 a; ZPO § 540
Antrag auf Berichtigung des Tatbestands des Urteils - Freiheit des Berufungsgerichts in der Gestaltung der tatbestandlichen Urteilsausführung - Statthaftigkeit der Gehörsrüge - Verhältnis zur Nichtzulassungsbeschwerde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an die Darstellung von Einzelheiten im Berufungsurteil; Zwecke eines Tatbestandes im Berufungsurteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 10.09.2002 - 14 O 215/99
- OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 198/02
- BGH, 21.04.2005 - I ZR 88/04
- OLG Frankfurt, 25.11.2005 - 24 U 198/02
- OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 24 U 198/02
- BGH, 03.07.2008 - I ZR 218/05
Papierfundstellen
- MDR 2004, 1366
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 24 U 198/02
Wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt ist, ist die Revision auf Nichtzulassungsbeschwerde dann zuzulassen, wenn eindeutig dargelegt wird, dass das Berufungsgericht entscheidungserhebliches Vorbringen ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen, den Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt hat (BGHZ 154, 288; vgl. auch BVerfGE 47, 182; 86, 133). - BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 24 U 198/02
Wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt ist, ist die Revision auf Nichtzulassungsbeschwerde dann zuzulassen, wenn eindeutig dargelegt wird, dass das Berufungsgericht entscheidungserhebliches Vorbringen ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen, den Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt hat (BGHZ 154, 288; vgl. auch BVerfGE 47, 182; 86, 133). - BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 24 U 198/02
Wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt ist, ist die Revision auf Nichtzulassungsbeschwerde dann zuzulassen, wenn eindeutig dargelegt wird, dass das Berufungsgericht entscheidungserhebliches Vorbringen ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen, den Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt hat (BGHZ 154, 288; vgl. auch BVerfGE 47, 182; 86, 133).
- OLG Jena, 07.12.2006 - 4 U 101/06
Unstatthafte Gehörsrüge bei alternativ gegebenem Rechtsbehelf
Der außerordentliche Rechtsbehelf nach § 321 a ZPO ist nur dann statthaft, wenn das an sich einschlägige Rechtsmittel bzw. - in einem weiteren Sinn - ein anderer Rechtsbehelf gegen das Urteil nicht zulässig ist (ebenso OLG Frankfurt/M., OLGR 2006, 646; ähnlich BGH MDR 2004, 527, 528).
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Rechtsprechung
| OLG München, 27.06.2006 - 32 Wx 102/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BNotO § 15 Abs. 2; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 1
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 15 Abs. 2, KostO § 131 Abs. 2, § 30 Abs. 1
Geschäftswert für Notarbeschwerde: valutierter Restbetrag, nicht Nennwert bei Grundschuldlöschung - rechtsportal.de
BNotO § 15 Abs. 2; KostO § 131 Abs. 2 § 30 Abs. 1
Geschäftswert bei Weigerung des Notars zur Löschung eines Grundpfandrechts - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kriterien für die Bestimmung des im Verfahren nach § 15 Abs. 2 Bundesnotarordnung (BNotO) maßgeblichen Geschäftswertes; Maßgeblichkeit des dem Pfandrecht noch zu Grunde liegenden Darlehensbetrages im Falle der Löschung eines Grundpfandrechtes
Verfahrensgang
- LG München I, 14.03.2006 - 13 T 16175/05
- OLG München, 27.06.2006 - 32 Wx 102/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Zweibrücken, 23.02.2005 - 3 W 10/05
Notarhaftung: Beantragung des dinglichen Vollzugs einer Grundstücksauflassung im …
Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 32 Wx 102/06
Der Geschäftswert für ein Verfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO hat sich am Interesse des beschwerdeführenden Beteiligten an der Vornahme der Amtshandlung zu orientieren (vgl. BayObLG DNotZ 2005, 224/226; OLG Zweibrücken NotBZ 2005, 194/195). - BayObLG, 23.09.2004 - 1Z BR 75/04
Einstellung freiwilliger Versteigerung von Wohnungseigentum bei freihändiger …
Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 32 Wx 102/06
Der Geschäftswert für ein Verfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO hat sich am Interesse des beschwerdeführenden Beteiligten an der Vornahme der Amtshandlung zu orientieren (vgl. BayObLG DNotZ 2005, 224/226; OLG Zweibrücken NotBZ 2005, 194/195).
- KG, 06.03.2007 - 9 W 148/06
Gegenstandswert; Notar: Wert einer Beschwerde, deren Ziel die Anweisung an einen …
(OLGR München 2006, 646; BayObLG NotBZ 2000, 59; OLGR Frankfurt 1997, 273). - OLG München, 28.11.2006 - 32 Wx 149/06
Beteiligte können dem Notar Ermessen einräumen bei Betreuungstätigkeit (hier: …
Die Geschäftswertfestsetzung beruht auf einer Schätzung des Senats hinsichtlich des Interesses der Beschwerde führenden Beteiligten zu 1 an der Vornahme der Amtshandlung (OLGR München 2006, 646).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 19.05.2005 - 3 U 172/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de
UWG § 5 ; LFGB § 11
"Dinkel - Grünkern Brot": Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches für Brot- und Feinbackwaren - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verkehrserwartung im Fall der Angabe "Dinkel-Grünkern-Brot" auf der Verpackung einer Brotbackmischung; Irreführung trotz inhaltlich zutreffendem zusätzlichen Hinweis: "Brotbackmischung mit Weizen, Dinkel & Grünkern"
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.04.2004 - 407 O 289/03
- OLG Hamburg, 19.05.2005 - 3 U 172/04
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