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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5557
OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06 (https://dejure.org/2007,5557)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.07.2007 - 15 UF 236/06 (https://dejure.org/2007,5557)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 15 UF 236/06 (https://dejure.org/2007,5557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578 Abs. 1 S. 1; ZPO § 524 Abs. 2 S. 2
    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Unterhaltsverpflichtungen aus einer neuen Verbindung hervorgegangener Kinder; Zulässigkeit der Anschlussberufung in Unterhaltssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzanmerkung)

    Weniger nachehelicher Unterhalt wegen Kindern aus einer neuen Beziehung nach Scheidung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1821
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZR 158/04

    Mehrbedarf eines Kindes bei Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen; …

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    Bei hier zugrunde zu legender Veranlagung nach Steuerklasse I (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 1821, 1823; BGH FamRZ 2005, 1817, 1819) und je einem halben Kinderfeibetrag für alle vier Kinder (vgl. BGH NJW 2007, 1969, 1972 Rn 36 f.) ergibt sich ohne Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherung ein Nettoeinkommen von monatlich rund 4.552 EUR.

    Vielmehr ist die fiktive Erstattung einzustellen, die sich bei getrennter Veranlagung nach der Grundtabelle unter Berücksichtigung der (einfachen) Freibeträge nach § 32 Abs. 6 S. 1 EStG von derzeit jeweils 2.904 EUR für alle vier Kinder ergeben hätte (vgl. BGH NJW 2007, 1969, 1972 Rn 36 f.).

  • BGH, 23.05.2007 - XII ZR 245/04

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts gegen einen wieder verheirateten …

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    Weil sich die Lebensstellung der Kinder gemäß § 1610 Abs. 1 BGB aus derjenigen des Beklagten ableitet, ist der Unterhalt einzustellen, der sich nach den oben festgestellten tatsächlichen (vgl. Urteil des BGH vom 23. Mai 2007 zu XII ZR 245/04, Rn 28 der Entscheidungsgründe) Einkünften von monatlich 3.817 EUR aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.

    Bei getrennter Veranlagung nach der Grundtabelle wäre das auf Seite 2 des Bescheides nach Abzug geleisteter Unterhaltszahlungen von 8.666 EUR (vgl. Urteil des BGH vom 23. Mai 2007 zu XII ZR 245/04, Rn 24 der Entscheidungsgründe) errechnete Einkommen von 77.026 EUR um den Verlustausgleich auf Grund negativer Einnahmen der jetzigen Ehefrau von 5.301 EUR auf 82.327 EUR zu erhöhen.

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    Diese Erwerbseinkünfte hätten die gemäß § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB für den Unterhaltsbedarf der Klägerin maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse der Parteien nur dann nicht geprägt, wenn sie auf einer erst nach Eintritt der Rechtskraft der Ehescheidung, mithin seit dem 8. August 2000 eingetretenen unerwarteten und vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung, d.h. auf einem nachehelichen Karrieresprung (vgl. zuletzt BGH NJW 2007, 1961 ) und nicht auf einer schon während der Ehe angelegten beruflichen Entwicklung beruhen würden.

    An einem Karrieresprung im vorbezeichneten Sinn fehlt es, wenn der Einkommenssteigerung eine Entwicklung zugrunde liegt, die aus der Sicht zum Zeitpunkt der Scheidung mit so hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, dass die Parteien ihren Lebenszuschnitt vernünftigerweise schon darauf einstellen konnten (vgl. BGH NJW 2007, 1961, 1963 Rn 22; 2006, 1654, 1656 Rn 26; 1794, 1796 f. Rn 26).

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    An einem Karrieresprung im vorbezeichneten Sinn fehlt es, wenn der Einkommenssteigerung eine Entwicklung zugrunde liegt, die aus der Sicht zum Zeitpunkt der Scheidung mit so hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, dass die Parteien ihren Lebenszuschnitt vernünftigerweise schon darauf einstellen konnten (vgl. BGH NJW 2007, 1961, 1963 Rn 22; 2006, 1654, 1656 Rn 26; 1794, 1796 f. Rn 26).

    Damit lässt sich die dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2006 (vgl. BGH NJW 2006, 1654, 1657 Rn 27) zu entnehmende Auffassung, das Hinzutreten weiterer vorrangiger oder gleichrangiger Unterhaltsberechtigter nach Rechtskraft der Ehescheidung müsse sich unter dem Gesichtspunkt wandelbarer Lebensverhältnisse bereits auf den Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten auswirken, zur Überzeugung des Senats nicht in Einklang bringen.

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03

    Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    b) Zum anderen kommt eine Befristung nach Maßgabe der dazu vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze (vgl. BGH NJW 2006, 2401, 2403; 2007, 839, 841 f. Rn 33 ff.; 1961, 1967 Rn 57 ff.) derzeit nicht in Betracht.
  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 190/03

    Zeitlicher Umfang und Höhe des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    b) Zum anderen kommt eine Befristung nach Maßgabe der dazu vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze (vgl. BGH NJW 2006, 2401, 2403; 2007, 839, 841 f. Rn 33 ff.; 1961, 1967 Rn 57 ff.) derzeit nicht in Betracht.
  • BGH, 06.07.2005 - XII ZR 293/02

    Zulässigkeit der Erweiterung der Anschlussberufung

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    Diese Auffassung findet auch im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2005 (vgl. BGH FamRZ 2005, 1538 ) keine Stütze; dort geht es (betreffend § 524 Abs. 2 ZPO a.F.) allein um die im vorliegenden Zusammenhang nicht relevante Frage, ob eine zulässig eingelegte Anschlussberufung nach Ablauf der Anschließungsfrist erweitert werden kann - was (nur) für den Fall bejaht wird, dass die Erweiterung durch die fristgerecht eingereichte Begründung der Anschlussberufung gedeckt ist.
  • BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06

    Kosten der unselbständigen Anschlussberufung nach Berufungsrücknahme

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO , wobei die Kosten der Anschlussberufung wegen deren Unzulässigkeit im Wege der Kostenquotelung (vgl. BGH FamRZ 2007, 631 ) der Klägerin aufzuerlegen waren.
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2003 - 5 UF 200/02

    Klage auf nachehelichen Unterhalt: Zulässigkeit der Anschlussberufung nach Ablauf …

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    Aus dem Gesetzentwurf (BT.-Drs. 15/3482, 18) ergibt sich ausdrücklich, dass der Gesetzgeber nur die Berücksichtigung nachträglich eingetretener Änderungen nach Maßgabe von § 323 ZPO und nicht die unbefristete Geltendmachung eines anderen - höheren oder niedrigeren - Leistungsanspruchs auf der Grundlage des bereits vom Erstgericht beurteilten Sachverhalts im Blick hatte (…ebenso Musielak/Ball, ZPO , 5. Aufl., Rn 11;… offenbar auch Zöller/Gummer/Heßler, ZPO , 26. Aufl., Rn 10 unter Hinweis auf Born NJW 2005, 3038;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO , 28. Aufl., Rn 10, jeweils zu § 524 ZPO ; siehe bereits zur alten Gesetzesfassung OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1048 ).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2005 - 4 UF 47/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung …

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
    Das folgt bereits daraus, dass die über den Wortlaut von § 233 ZPO hinausgehende, entsprechende Anwendung der Wiedereinsetzungsvorschriften auf die Versäumung der Anschließungsfrist die Gewährung rechtlichen Gehörs ermöglichen soll (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 215 m.w.N.) und diese bereits durch Einräumung einer Schriftsatzfrist analog § 283 ZPO im Verhandlungstermin erfolgt ist.
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten …

  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und …

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den …

  • BGH, 01.10.2008 - XII ZR 62/07

    Berücksichtigung des Unterhaltsbedarfs eines nachehelich adoptierten Kindes und …

  • BGH, 17.11.2004 - XII ZR 183/02

    Wegfall des Unterhaltanspruches einer nicht verheirateten Mutter bei Heirat eines …

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines …

  • OLG Celle, 11.04.2007 - 15 UF 221/06

    Streit um nachehelichen Unterhalt; Beeinflussung der Unterhaltspflicht durch eine …

  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87

    Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem …

  • BGH, 28.01.2009 - XII ZR 119/07

    Berücksichtigung von neu hinzugekommenen Unterhaltspflichten bei der Bemessung …

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 1821 veröffentlicht ist, hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen, weil der Klägerin ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zustehe, der den vom Amtsgericht ausgeurteilten rückständigen und laufenden Unterhalt jedenfalls erreiche.
  • OLG Celle, 07.11.2007 - 15 UF 56/07

    Beeinflussung nachehelichen Unterhalts durch nicht zu erwartende, gravierende …

    Die Beförderung eines Assistenzarztes zum Oberarzt oder die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als niedergelassener Facharzt können nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge in der beruflichen Entwicklung eines Arztes entsprechen (vgl. BGH FamRZ 1988, 145, 146. Senatsurteil FamRZ 2007, 1821 ff.).
  • OLG Nürnberg, 06.08.2008 - 7 UF 244/08

    Familiensache: Frist für die Anschlussberufung bei Unterhaltsanspruch; Ausgleich …

    Dieser Gesichtspunkt greift jedoch nur dann, wenn diese Umstände vor Ablauf der in § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO bestimmten Frist nicht geltend gemacht werden konnten, d.h. erst nach Ablauf dieser Frist eingetreten sind (OLG Koblenz FamRZ 2007, 1999; OLG Celle FamRZ 2007, 1821).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 355/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3633
OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 355/06 (https://dejure.org/2007,3633)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.09.2007 - 17 U 355/06 (https://dejure.org/2007,3633)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. September 2007 - 17 U 355/06 (https://dejure.org/2007,3633)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auszahlung von Kontokorrentverrechnungen

  • Judicialis

    InsO § 129; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    InsO § 129; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1
    Inkongruente Verrechnungen einer Bank im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 129, 131 Abs. 1 Nr. 1
    Zur Kongruenz von Verrechnungen im ungekündigten Kontokorrentkredit

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kontokorrentkredit: Insolvenzverwalter können Verrechnungen einer Bank im letzten Monat vor Insolvenzeröffnung anfechten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung von Verrechnungen wegen Gewährung inkongruenter Deckungen; Verrechnungen einer Bank im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Zusammenhang mit einem Kontokorrentkredit; Rückzahlungsverlangen des Kreditgebers bei Fälligkeit des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2367
  • NZI 2008, 247
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 355/06
    Ein Recht zu dessen endgültiger Rückführung gewährt sie selbst im Falle der vereinbarten Saldierung nicht (BGHZ 150, 122, 133).

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 150, 122 ff.), über deren Interpretation die Parteien streiten, ist ausgeführt, dass Verrechnungen von Zahlungseingängen im Kontokorrent als kongruent anzusehen sind, wenn gleichzeitig auch neue Auszahlungen zugelassen werden.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung (BGHZ 150, 122 ff.) nicht auf das generelle Verhältnis zwischen Verrechnung und weiterem Verfügungsrahmen abgestellt, sondern ausgeführt, Kongruenz liege vor, soweit die Bank den Schuldner vereinbarungsgemäß wieder verfügen lasse.

    In jenem Verfahren stand - wie im Ausgangsfall BGHZ 150, 122 ff. - der Betrag in Streit, um den die Schuldnerin die Kontokorrentlinie nicht ausgenutzt hatte.

    Bei einer inkongruenten Deckung kommt ein Bargeschäft nicht in Betracht (BGH, ZIP 2007, 924, 926; BGHZ 150, 122 ff.; BGH, WM 2004, 1576; Bruckhoff, NJW 2002, 3304, 3306;… Gerhardt/Kreft, Aktuelle Probleme der Insolvenzanfechtung, 10. Aufl., Rn. 448).

    Allerdings reicht eine pauschale Einigung, sämtliche Kaufpreisforderungen abzutreten, nicht aus, um im Voraus eine kongruente Sicherheit zu begründen (BGH, ZIP 2007, 924, 925; BGH, NJW 2002, 1722 ff.).

    Sogar wenn man die Regelung in Nr. 21 Abs. 1 AGB-Sparkassen dahin auslegt, dass die Bank und der Kunde sich nicht nur über die Pfandrechtsbestellung dinglich einig sind, sondern zugleich einen schuldrechtlichen Anspruch darauf begründet, wird dieser erst in demjenigen Zeitpunkt auf einen bestimmten Pfandgegenstand konkretisiert, in dem die Sache in den Besitz der Bank gelangt oder die verpfändete Forderung entsteht (BGHZ 150, 122 ff.; BGHZ 59, 230, 235).

    Eine frühere pauschale Einigung dahin, sämtliche künftig in den Besitz der Bank kommenden Sachen oder für den Kunden entstehenden Ansprüche gegen sie sollten verpfändet werden, genügt jedenfalls nicht, um im Voraus eine kongruente Sicherung im Sinne von § 130 InsO zu begründen (BGHZ 150, 122 ff.; BGHZ 118, 171, 178).

  • BGH, 08.03.2007 - IX ZR 127/05

    Anfechtung der Sicherungsabtretung einer Scheckforderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 355/06
    Bei einer inkongruenten Deckung kommt ein Bargeschäft nicht in Betracht (BGH, ZIP 2007, 924, 926; BGHZ 150, 122 ff.; BGH, WM 2004, 1576; Bruckhoff, NJW 2002, 3304, 3306;… Gerhardt/Kreft, Aktuelle Probleme der Insolvenzanfechtung, 10. Aufl., Rn. 448).

    Allerdings reicht eine pauschale Einigung, sämtliche Kaufpreisforderungen abzutreten, nicht aus, um im Voraus eine kongruente Sicherheit zu begründen (BGH, ZIP 2007, 924, 925; BGH, NJW 2002, 1722 ff.).

    Sie hat trotz des Hinweises des Senats im Termin vom 19.06.2007 (AS II 97) nicht dargelegt, welche der auf dem Kontokorrent im Zeitraum vom 08.02.2003 bis 08.03.2003 eingegangenen Gutschriften solche bereits vor dem 08.02.2003 entstandene und wirksam abgetretene Forderungen (vgl. BGH, ZIP 2007, 924, 926) betreffen.

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99

    Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 355/06
    a) Die Insolvenzgläubiger werden nicht benachteiligt, soweit ein Kreditinstitut Zahlungen von Kunden des späteren Insolvenzschuldners verrechnet, deren Verbindlichkeiten dem Institut schon als Sicherheit dienten (BGH, WM 2006, 915 f.; BGH, NJW 2003, 360 f.;… MünchKommInsO-Kirchhof, § 131 Rn. 45 und § 129 Rn. 142).

    Es handelt sich dabei jedoch nur um einen Austausch gleichwertiger Sicherheiten, der nicht gläubigerbenachteiligend im Sinne von § 129 Abs. 1 InsO wirkt (BGH, WM 2002, 2369 ff.;… MünchKommInsO-Kirchhof, § 131 Rn. 45 und § 129 Rn. 142).

  • KG, 28.11.2003 - 7 U 245/02

    Insolvenzanfechtung: Kongruente Deckung bei in ein Kontokorrent eingestellten …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 355/06
    Dagegen wird das Urteil auch so verstanden, dass die Rückführung des ungekündigten Kredits in Höhe des Betrages, um den im Anfechtungszeitraum die verrechneten Gutschriften die zugelassenen Auszahlungen übersteigen, inkongruent sei (OLG Celle, Urteil vom 02.02.2005 - 3 U 287/04, ZInsO 2005, 377; KG Berlin, Urteil vom 28.11.2003 - 7 U 245/02, ZInsO 2004, 394 ff.; Bruckhoff, NJW 2002, 3304, 3306;… Gottwald, Handbuch des Insolvenzrechts, 3. Aufl. 2006, § 47 Rn. 50;… MünchKommInsO-Kirchhof, 1. Auflage 2002, § 131 Rn. 16).

    Auch das Kammergericht Berlin (ZInsO 2004, 394 ff.) hat hierauf aufbauend zutreffend ausgeführt, stelle eine Bank Zahlungseingänge im Kontokorrent ein, liege in dem Umfang, in dem die Bank den Schuldner wieder über den Gegenwert verfügen lässt, ein nicht anfechtbares Rechtsgeschäft vor.

  • BGH, 11.07.1991 - IX ZR 230/90

    Voraussetzungen der Zahlungseinstellung eines weltweit tätigen Unternehmens; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 355/06
    Obwohl grundsätzlich der Kläger die Darlegungs- - und Beweislast für eine objektive Gläubigerbenachteiligung trägt, ist hier die Beklagte dafür darlegungs- - und beweispflichtig, dass sie die Forderungen schon aufgrund eines früheren Rechtserwerbs erhalten hat (BGH, NJW 1992, 624, 626;… MünchKommInsO-Kirchhof, § 129 Rn. 228).
  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 176/91

    Zahlungsunfähigkeit bei Kreditsperre - Anfechtbarkeit der Verrechnung bei …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 355/06
    Eine frühere pauschale Einigung dahin, sämtliche künftig in den Besitz der Bank kommenden Sachen oder für den Kunden entstehenden Ansprüche gegen sie sollten verpfändet werden, genügt jedenfalls nicht, um im Voraus eine kongruente Sicherung im Sinne von § 130 InsO zu begründen (BGHZ 150, 122 ff.; BGHZ 118, 171, 178).
  • BGH, 25.09.1972 - VIII ZR 216/71

    Anfechtung nach § 30 Nr. 2 KO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 355/06
    Sogar wenn man die Regelung in Nr. 21 Abs. 1 AGB-Sparkassen dahin auslegt, dass die Bank und der Kunde sich nicht nur über die Pfandrechtsbestellung dinglich einig sind, sondern zugleich einen schuldrechtlichen Anspruch darauf begründet, wird dieser erst in demjenigen Zeitpunkt auf einen bestimmten Pfandgegenstand konkretisiert, in dem die Sache in den Besitz der Bank gelangt oder die verpfändete Forderung entsteht (BGHZ 150, 122 ff.; BGHZ 59, 230, 235).
  • BGH, 17.06.2004 - IX ZR 124/03

    Anfechtbarkeit der Verrechnung im Kontokorrent und der Verpfändung eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 355/06
    Bei einer inkongruenten Deckung kommt ein Bargeschäft nicht in Betracht (BGH, ZIP 2007, 924, 926; BGHZ 150, 122 ff.; BGH, WM 2004, 1576; Bruckhoff, NJW 2002, 3304, 3306;… Gerhardt/Kreft, Aktuelle Probleme der Insolvenzanfechtung, 10. Aufl., Rn. 448).
  • BGH, 17.06.2004 - IX ZR 2/01

    Anfechtbarkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen nach Beantragung des …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 355/06
    Dies hat der Bundesgerichtshof in späteren Entscheidungen (vgl. BGH, WM 2004, 1575 f.) bekräftigt, wenn er dort ausführt, dass Verrechnungen erst dann inkongruent werden, wenn das Kreditinstitut Verfügungen des Kunden nicht mehr in der vereinbarten Weise zulässt und dadurch im Ergebnis die Darlehensforderungen vor deren Fälligkeit durch die saldierten Gutschriften zurückgeführt werden.
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 154/03

    Anfechtbarkeit der Weiterleitung eines sicherungsabgetretenen Betrages an die …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 355/06
    a) Die Insolvenzgläubiger werden nicht benachteiligt, soweit ein Kreditinstitut Zahlungen von Kunden des späteren Insolvenzschuldners verrechnet, deren Verbindlichkeiten dem Institut schon als Sicherheit dienten (BGH, WM 2006, 915 f.; BGH, NJW 2003, 360 f.;… MünchKommInsO-Kirchhof, § 131 Rn. 45 und § 129 Rn. 142).
  • BGH, 06.04.2006 - IX ZR 107/05

    Anfechtbarkeit der Verrechnung von Forderungen im Kontokorrentverhältnis

  • OLG Celle, 02.02.2005 - 3 U 287/04

    Anfechtbarkeit inkongruenter Deckungsgeschäfte; Verrechnungen eines …

  • OLG Rostock, 07.03.2005 - 3 U 121/04

    Zur Kongruenz der Fortführung einer Kontokorrentabsprache

  • LG Neuruppin, 13.02.2003 - 3 O 286/02
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.05.2007 - 17 W 69/07   

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https://dejure.org/2007,8944
OLG Köln, 11.05.2007 - 17 W 69/07 (https://dejure.org/2007,8944)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.05.2007 - 17 W 69/07 (https://dejure.org/2007,8944)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - 17 W 69/07 (https://dejure.org/2007,8944)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91
    Kein Ersatz fiktiver Reisekosten bei gerichtlichen Zweifeln an örtlicher Zuständigkeit und Verweisung des Rechtsstreits im schriftlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten im Falle einer Klagerücknahme nach Verweisung des Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit; Absehbarkeit einer Verweisungsentscheidung für einen Prozessbevollmächtigten nach einem Hinweis des Gerichts über dessen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.2004 - I ZB 3/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2007 - 17 W 69/07
    In einem solchen Fall sind weder die Kosten des Unterbevollmächtigten noch die Reisekosten eines Hauptbevollmächtigten mit Kanzlei am Wohn- oder Geschäftsort der Partei erstattungsfähig (BGH NJW-RR 2004, 1212).
  • OLG Bremen, 07.10.2005 - 2 W 79/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten unterbevollmächtigter Rechtsanwälte; …

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2007 - 17 W 69/07
    Verneint es seine Zuständigkeit insoweit und stellt der Kläger keinen Verweisungsantrag, so hat es die Klage durch Prozessurteil als unzulässig abzuweisen (OLG Bremen MDR 2006, 597).
  • OLG Köln, 19.12.2008 - 17 W 302/08

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Verweisung des Rechtsstreits

    Etwas anderes kann auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles lediglich dann gelten, wenn das angerufene Gericht schon mit der Verfügung zur Klagezustellung die Parteien darauf hinweist, dass es sich für örtlich unzuständig hält (OLG Bremen OLGR, 766; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2007 - 17 W 69/07 -).
  • OLG Köln, 11.08.2008 - 17 W 199/08

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Verweisung im schriftlichen Verfahren …

    So hat sie in der Klageerwiderung auch selbst die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts W. gerügt und Verweisungsantrag gestellt, da § 48 VVG nicht einschlägig war (s. OLG Bremen OLGReport 2005, 766 = MDR 2006, 597; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 2 W 41/03 - Senat, Beschluss vom 11. Mai 2007 - 17 W 69/07 - = OLGR 2008, 66).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 5 W 253/07 - 85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14328
OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 5 W 253/07 - 85 (https://dejure.org/2007,14328)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.10.2007 - 5 W 253/07 - 85 (https://dejure.org/2007,14328)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 5 W 253/07 - 85 (https://dejure.org/2007,14328)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sachverständiger: Ablehnung im selbstständigen Beweisverfahren; Verspätung bei Ablehnung im Hauptprozess

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verspätete Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Besorgnis der Befangenheit: Sachverständiger ist unverzüglich abzulehnen! (IBR 2008, 1000)

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 5 W 253/07
    Rn. 14 Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 15.12.2003, II ZB 32/03, AGS 2004, 159; Senat, Beschl. v. 12.06.2006, 5 W 98/06 - 35; OLGR Koblenz 2005, 466; OLGR Düsseldorf 2004, 372).
  • OLG Koblenz, 24.11.2004 - 4 W 493/04

    Sachverständigenablehnungsverfahren: Bestimmung des Beschwerdewerts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 5 W 253/07
    Rn. 14 Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 15.12.2003, II ZB 32/03, AGS 2004, 159; Senat, Beschl. v. 12.06.2006, 5 W 98/06 - 35; OLGR Koblenz 2005, 466; OLGR Düsseldorf 2004, 372).
  • OLG Köln, 01.06.1992 - 19 W 21/92

    Ablehnungsgrund; Antragsgegner; Antragsteller; Sachverständiger; Privatgutachter; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 5 W 253/07
    Erfolgt sie erst im nachfolgenden Hauptprozess, so ist sie daher regelmäßig gemäß § 406 Abs. 2 ZPO verspätet, wenn die ablehnende Partei nicht ohne Verschulden gehindert war, die Ablehnung bereits im selbstständigen Beweisverfahren geltend zu machen (vgl. OLG Köln, VersR 1993, 1502;… Stein/Jonas-Leipold, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 22. Auflage, § 406 ZPO, Rdnr. 51).
  • OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07

    Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit von verfahrensleitenden Verfügungen, …

    Der Streitwert war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (Senat, Beschl.v. 9.10.2007, 5 W 253/07-85, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 267/07

    Überprüfung der Beurteilung beweisrechtlicher Fragen durch den Sachverständigen …

    Der Streitwert war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (Senat, Beschl.v. 9.10.2007, 5 W 253/07-85, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Der Streitwert war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (Senat, Beschl.v. 9.10.2007, 5 W 253/07-85, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.10.2007 - 5 W 255/07

    Keine Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit bei …

    Der Streitwert war auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (Senat, Beschl.v. 9.10.2007, 5 W 253/07-85, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 16.08.2011 - 5 W 189/11

    Sachverständigenablehnung: Umstände für eine Besorgnis der Befangenheit bei …

    Rn. 26 Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens ist auf ein Drittel des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 15.12.2003 - II ZB 32/03, AGS 2004, 159; Senat, Beschl. v. 9.10.2007 - 5 W 253/07 - OLGR Saarbrücken 2008, 66).
  • OLG Zweibrücken, 12.10.2012 - 3 W 139/12

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Zugehörigkeit des …

    Diese Voraussetzung ist jedenfalls bei der Richterablehnung (zur unterlassenen Ablehnung des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. V. 9.10.2007, 5 W 253/07) im Verhältnis zwischen dem selbständigen Beweisverfahren und dem nachfolgenden Hauptsacheprozess nicht erfüllt.
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