Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2314; ZPO § 254
Reichweite des Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB im Pflichtteilsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 14.11.1997 - 2 O 84/97
- OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 1097
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (16)
- BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 114/83
Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei Wegfall früherer Kenntnis
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB dann vor, wenn sich aus Erklärungen oder dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1981, 1955 m. w. Nachw., vgl. auch BGHZ 58, 103 (104); BGH NJW 1965, 1430 ; 1983, 388; 1985, 2945; WM 1987; 1200, 1201 ff.).Dies kann, sofern die Umstände des Einzelfalls über dessen Bedeutung keinen Zweifel lassen, auch durch schlüssiges Verhalten geschehen (BGH, NJW 1965, 1430 ; 1985, 2945).
- BGH, 06.04.1965 - V ZR 272/62
Begriff des Anerkenntnisses
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB dann vor, wenn sich aus Erklärungen oder dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1981, 1955 m. w. Nachw., vgl. auch BGHZ 58, 103 (104); BGH NJW 1965, 1430 ; 1983, 388; 1985, 2945; WM 1987; 1200, 1201 ff.).Dies kann, sofern die Umstände des Einzelfalls über dessen Bedeutung keinen Zweifel lassen, auch durch schlüssiges Verhalten geschehen (BGH, NJW 1965, 1430 ; 1985, 2945).
- BGH, 08.07.1987 - VIII ZR 274/86
Unterbrechung der kaufrechtlichen Verjährung durch Nachbesserungsversuch
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
Der Verpflichtete darf jedoch nicht nur aus Kulanz oder zur möglichen Beilegung eines Streits eine Leistung anbieten (BGH, WM 1987, 1200, 1202).
- BGH, 01.10.1987 - IX ZR 202/86
Berechtigung des Rechtsmißbrauchseinwandes gegenüber der Verjährungseinrede
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
Dabei kann aber ein bloßes Schweigen des Verpflichteten das Unwerturteil einer unzulässigen Rechtsausübung nicht rechtfertigen (BGH NJW 1988, 265 ). - BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70
Anerkenntnis durch Aufrechnung?; ferner: Verjährung von Vergütungsanspruch bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB dann vor, wenn sich aus Erklärungen oder dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1981, 1955 m. w. Nachw., vgl. auch BGHZ 58, 103 (104); BGH NJW 1965, 1430 ; 1983, 388; 1985, 2945; WM 1987; 1200, 1201 ff.). - BGH, 20.03.1972 - II ZR 160/69
Unrechtmäßige Aneignung von Gesellschaftsvermögen und Mieteinnahmen durch einen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
Insoweit ist lediglich streitigl, ob eine Stufenklage nur hinsichtlich des das bezifferten Zahlungsbegehren übersteigenden Begehrens anzunehmen ist (so BGH, NJW 1, 591, 1893), oder einschließlich des schon bezifferten Teils, (so BGH WM 1972, 1121;… Zöller/Greger § 254 ZPO Rdnr. 3). - BGH, 12.07.1960 - VI ZR 163/59
Haftungsverteilung bei Anfahren eines aus einer Straßenbahn aussteigenden …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
Aber auch dann unterbricht ein erkennbar auf einen Teil eines Anspruchs oder auf einen von mehreren Ansprüchen beschränktes Anerkenntnis die Verjährung nur hinsichtlich dieses Teils (BGH, VersR 1960, 831 ; NJW-RR-1986, 324, 325), weil dann der Gläubiger nicht darauf vertrauen darf, der Schuldner werde auch seine weitergehende Forderung erfüllen. - BGH, 18.11.1982 - IX ZR 91/81
Unterbrechung der Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB dann vor, wenn sich aus Erklärungen oder dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1981, 1955 m. w. Nachw., vgl. auch BGHZ 58, 103 (104); BGH NJW 1965, 1430 ; 1983, 388; 1985, 2945; WM 1987; 1200, 1201 ff.). - BGH, 04.02.1969 - VI ZR 213/67
Verjährung des Rückgriffsanspruchs auf eine Berufsgenossenschaft - Bindung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
Auch genügt nicht, daß der Anspruchsberechtige in dem Glauben war, mit seiner Klage noch zuwarten zu können (BGH, VersR 1969, 451). - BGH, 05.12.1980 - I ZR 179/78
Wettbewerblicher Unterlassungsanspruch - Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 7 U 282/97
Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB dann vor, wenn sich aus Erklärungen oder dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1981, 1955 m. w. Nachw., vgl. auch BGHZ 58, 103 (104); BGH NJW 1965, 1430 ; 1983, 388; 1985, 2945; WM 1987; 1200, 1201 ff.). - OLG Celle, 03.03.1995 - 15 UF 222/94
- OLG Hamm, 22.08.1989 - 7 UF 217/89
Verpflichtungserklärung; Zug um Zug; Getrennte Veranlagung ; Mitwirkung einer …
- BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 14/86
Bedingungen für die Verjährung eines Pflichteilsanspruchs - …
- RG, 10.07.1911 - VI 373/10
Verjährung.
- OLG Hamm, 09.01.1990 - 2 WF 465/89
Restunterhaltsbedarf; Volljähriges Kind; Anteilige Haftung der Eltern
- KreisG Sömmerda, 11.11.1992 - 2 O 4/92
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 08.04.1999 - 9 W 90/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Zivilrechtswegs; Eröffnung des Rechtswegs der Arbeitsgerichtsbarkeit; Pfändung von Ansprüchen auf Gehaltszahlungen und Provisionszahlungen; Überweisung gepfändeter Forderungen zur Einziehung; Hinterlegungsverlangen als eine besondere Art des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 13.11.1998 - 4 O 705/98
- OLG Stuttgart, 08.04.1999 - 9 W 90/98
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 04.09.1991 - 1 TE 1831/91
Verwaltungsrechtsweg bei Pfändung und Überweisung von Dienstbezügen und …
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- LG Waldshut-Tiengen, 11.07.2016 - 1 O 92/16
Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstand bei Klage eines Pfandrechtsgläubigers eines …
Auch ist der Gläubiger an eine Gerichtsstandsvereinbarung zwischen Schuldner und Drittschuldner gebunden (…vgl. Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl. 2013, Rn. 657;… Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 6. Aufl. 2016, § 835 ZPO Rn. 7;… Lippross, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl. 2014, Rn. 475; VGH Kassel, NJW 1992, 1253; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 242;… zu weitgehend Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl. 2013, Rn. 340, sowie Lackmann/Wittschier, Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht, 5. Aufl. 2016, Rn. 130, wonach es bei besonderen Gerichtsständen bleibe, die für die Klage des Schuldners gegen den Drittschuldner begründet gewesen wären;… in dieser zu weitgehenden Allgemeinheit ähnlich Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl. 2014, Rn. 641).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 17.12.1998 - 21 U 2473/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Abzugsverfahren für ausländische Gesellschaft, die für inländischen Auftraggeber tätig wurde; Möglichkeit, die Umsatzsteuerpflicht anzugreifen; Pflicht des Auftragnehmers die Umsatzsteuerpflicht zu klären
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 14.07.1998 - 14 O 7363/97
- OLG Dresden, 17.12.1998 - 21 U 2473/98
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87
Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer
Auszug aus OLG Dresden, 17.12.1998 - 21 U 2473/98
Die Unzumutbarkeit (§ 242 BGB) der erneuten Zahlung anteiliger Umsatzsteuer in Höhe von 172.173,91 DM entspricht zudem der Rechtsprechung des BGH zum Problem widersprechender Entscheidungen in Zivil- und Finanzgerichtsverfahren (vgl. Urteil vom 24.02.1980, BGHZ 103, 284 [BGH 24.02.1988 - VIII ZR 64/87]; Urteil vom 14.01.1980, BGH UStR 1980, 247).Im Urteil vom 24.02.1980 (BGHZ 103, 284 [BGH 24.02.1988 - VIII ZR 64/87]) hat der BGH hierzu ausgeführt: "Ist ernstlich zweifelhaft, ob eine Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, so kann der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer nur verlangen, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandkräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat" (Leitsatz).
Die materiell-rechtliche Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis stehe deshalb unter Vorbehalt der Zumutbarkeit (BGHZ 103, 284, 295) [BGH 24.02.1988 - VIII ZR 64/87].
Die im Zivilrechtsweg (rechtskräftig) ergangene Verurteilung auf erneute Zahlung der Umsatzsteuer bliebe in ihrer Rechtskraft von einer später möglicherweise abweichend ergehenden Entscheidung im Finanzrechtsweg (§§ 168, 164 Abs. 2 AO) unanangetastet (vgl. BGHZ 103, 294 [BGH 24.02.1988 - VIII ZR 64/87]).
- BFH, 13.08.1997 - I B 30/97
Zur Frage der Erstattung von Abzugsbeträgen nach § 50 a EStG
Auszug aus OLG Dresden, 17.12.1998 - 21 U 2473/98
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH, BStBl. II 1997, 700, 702) kann dem Abführungspflichtigen regelmäßig nicht zugemutet werden, mit eigenem Kostenrisiko gegen die Abführungspflicht (Haftungsbescheid droht) im Abzugsverfahren vorzugehen.Auch wenn das Abzugsverfahren für den Steuerpflichtigen keine Bindungswirkung für die privatrechtliche (§ 13 GVG) Bruttolohnklage hat (allg. Meinung, vgl. Giloy, BB 1993, 1411; BFH BStBl. II 1997, 700 m.w.N.), so billigt der BFH diesem doch eine gewisse "Drittwirkung" bei, indem er (für den Parallelfall des § 73e EStDV) ausführt: "Die Steuerfestsetzung hat gegenüber dem Vergütungsgläubiger insoweit Drittwirkung, als sie den Vergütungsschuldner berechtigt, nicht die gesamte Vergütung an den Vergütungsgläubiger, sondern einen Teil davon an das FA abzuführen.
- BFH, 10.02.1988 - VIII R 159/84
Ermessensfehler - Sonderabschreibungen - Versagung - Brauerei - Verpachtete …
Auszug aus OLG Dresden, 17.12.1998 - 21 U 2473/98
Darüber hinaus war dem Beklagten zum Zeitpunkt der Durchführung des Abzugsverfahrens keine verlässliche Einschätzung möglich zu der weiteren Frage, ob die Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren im Hinblick auf die umfassenden Aktivitäten der Klägerin im Erhebungsgebiet (vgl. Anlage B 14, dazu Anlage 2) von einer von ihr errichteten Betriebsstätte (§ 12 AO) im Erhebungsgebiet des Umsatzsteuergesetzes (vgl. zum Betriebsstättenbegriff: BFH BStBl. II 1988, 653; 1994, 136;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Kommentar, § 12 AO Rdn. 1a m.w.N.) ausgehen würden.
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