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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,16989
OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80 (https://dejure.org/1981,16989)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.01.1981 - 3 W 159/80 (https://dejure.org/1981,16989)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Januar 1981 - 3 W 159/80 (https://dejure.org/1981,16989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1981, 171
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77

    Voraussetzungen für die Auflassung eines Grundstücks; Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80
    Dem steht weder entgegen, daß der Anspruch (in mehrfacher Hinsicht) bedingt ist (der Eintritt der Bedingung kann vom Schuldner nicht ausschließlich einseitig beeinflußt werden; vgl. BayObLGZ 1977, 247 /250), noch daß der Anspruch zwangsläufig erst nach dem Tod des Beteiligten zu 1) zum Tragen kommen kann (vgl. BayObLGZ 1977, 268/272 m. Nachw.).

    Es ist aber nicht ausgeschlossen, die Bestimmung dahin zu verstehen, daß die Ehefrau für diesen Fall (nach ihrem Ehemann, dem Beteiligten zu 1), als Vorvermächtnisnehmer) von der Mutter der Beteiligten als Nachvermächtnisnehmerin eingesetzt und dann (schuldrechtlich; erfüllbar durch ihre Erben als Nachlaßverbindlichkeit, vgl. BayObLGZ 1977, 268/272) verpflichtet sein sollte, die Grundstücke im Wege des Nachvermächtnisses an die Erbinnen, die Beteiligten zu 2), rückaufzulassen (vgl. BGH bei Keßler DRiZ 1966, 395/398).

    cc) Ist nach alledem ein durch Vormerkung sicherbarer Anspruch nicht mit Sicherheit auszuschließen - auch ein Verstoß gegen § 137 BGB ist nicht anzunehmen (BayObLGZ 1977, 268/272 ff.; 1978, 287/291 ff.) -, so ist für eine Löschung der eingetragenen Auflassungsvormerkung von Amts wegen kein Raum.

  • BayObLG, 06.12.1972 - BReg. 2 Z 70/72
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80
    Rechtsvorschriften für die Form dieser dem Gebot der Wahrheit und Klarheit des Grundbuchs unterliegenden Eintragung gibt der auf der Ermächtigung des § 1 Abs. 3 GBO beruhende § 15 GBVfg (BayObLGZ 1972, 373/375).

    Denn das Grundbuchamt hat nur die Möglichkeit, den Namen des Berechtigten antragsgemäß gleichlautend mit dem im Erwerbstitel genannten Namen einzutragen oder den Antrag zurückzuweisen; zur Eintragung eines nicht beantragten Namens ist es nicht befugt ( BayObLGZ 1972, 373 /377; KEHE § 15 GBVfg RdNr. 2;… Soergel BGB 12. Aufl. § 1115 RdNr. 3).

  • RG, 21.06.1911 - V 574/10

    Urteil auf Abgabe einer Auflassungserklärung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80
    Die überwiegend vertretene Ansicht geht dahin, daß die inhaltliche Übereinstimmung des Eintra74 gungsantrags mit der Auflassung nicht durch deren einseitig vorgenommene Berichtigung, herbeigeführt werden könne ( RGZ 76, 409 (412 f.); OLG München JFG 20, 52 (54); BayObLG DNotZ 1959, 200 (201), DNotZ 1979, 216 (218); OLG Neustadt/ Zweibrücken DNotZ 1965, 613 und 614; OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 204 ; OLG Düsseldorf DNotZ 1979, 219 (220); OLG München JFG 20, 52 (54); Horber Anm. 2 cB zu § 47; Meikel/Imhof/Riede/ Anm. 4, 31 zu § 47; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 6. Aufl., RNrn.
  • KG, 05.10.1976 - 1 AR 64/76

    Nachlaßgericht; Erbe; Erbfall; Erbschaft; Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80
    Es genüge daher, wenn bei einer während einer "logischen Sekunde" richtigen Auflassung der Eintragungsantrag von der materiellen Rechtslage gedeckt werde (Tiedtke FamRZ 1979, 370 ff.; Rehle DNotZ 1979, 196 , (200 ff.); Leikam BWNotZ 1979, 164 (166 f.); Panz, BWNotZ 1979, 86 (87 f.); Hieber DNotZ 1959, 463 (465 f.); derselbe in DNotZ 1965, 615 ;… Ertl, Rpfleger 1980, 41 (50), derselbe in: Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann aaO Randnr. 100 zu § 20;… Palandt/Bassenge, BGB, 40. Aufl., Anm. 5 a dd zu § 925; LG Düsseldorf Rpfleger 1977, 24 ; LG Köln DNotZ 1977, 244 (245).
  • BayObLG, 21.10.1977 - BReg. 2 Z 68/77
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80
    Dem steht weder entgegen, daß der Anspruch (in mehrfacher Hinsicht) bedingt ist (der Eintritt der Bedingung kann vom Schuldner nicht ausschließlich einseitig beeinflußt werden; vgl. BayObLGZ 1977, 247 /250), noch daß der Anspruch zwangsläufig erst nach dem Tod des Beteiligten zu 1) zum Tragen kommen kann (vgl. BayObLGZ 1977, 268/272 m. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.1978 - 3 W 141/78
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80
    Die überwiegend vertretene Ansicht geht dahin, daß die inhaltliche Übereinstimmung des Eintra74 gungsantrags mit der Auflassung nicht durch deren einseitig vorgenommene Berichtigung, herbeigeführt werden könne ( RGZ 76, 409 (412 f.); OLG München JFG 20, 52 (54); BayObLG DNotZ 1959, 200 (201), DNotZ 1979, 216 (218); OLG Neustadt/ Zweibrücken DNotZ 1965, 613 und 614; OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 204 ; OLG Düsseldorf DNotZ 1979, 219 (220); OLG München JFG 20, 52 (54); Horber Anm. 2 cB zu § 47; Meikel/Imhof/Riede/ Anm. 4, 31 zu § 47; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 6. Aufl., RNrn.
  • BayObLG, 21.04.1977 - BReg. 2 Z 29/76
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80
    Als ihrem Inhalt nach unzulässig sind auch solche Eintragungen anzusehen, die ein an sich eintragungsfähiges Recht mit einem gesetzlich nicht erlaubten Inhalt verlautbaren ( BayObLGZ 1977, 103 /104 m. Nachw.; KEHE RdNr. 16, Horber Anm. 10 A c, je zu § 53).
  • BayObLG, 05.10.1978 - BReg. 2 Z 10/78
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80
    cc) Ist nach alledem ein durch Vormerkung sicherbarer Anspruch nicht mit Sicherheit auszuschließen - auch ein Verstoß gegen § 137 BGB ist nicht anzunehmen (BayObLGZ 1977, 268/272 ff.; 1978, 287/291 ff.) -, so ist für eine Löschung der eingetragenen Auflassungsvormerkung von Amts wegen kein Raum.
  • BayObLG, 12.06.1975 - BReg. 2 Z 42/75
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80
    Im zweiten Fall gelangt das erworbene Vermögen unmittelbar zum Gesamtgut, denn die Auflassung ist nicht zum selbständigen Vermögen des oder der Ehegatten, sondern zu deren Rechtsgemeinschaft gewollt, auch wenn diese Gemeinschaft unzutreffend qualifiziert ist und als solche nicht verwirklicht werden kann ( BayObLGZ 1975, 209 (210 m.w.N.) OLG Frankfurt, Rpfleger 1977, 204 ).
  • RG, 24.01.1914 - V 1/14

    Darf der Grundbuchrichter den ohne Mitwirkung der Ehefrau gestellten Antrag eines …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80
    Im ersten Fall findet ein Durchgangserwerb statt, denn der Vermögenszuwachs vollzieht sich der Auflassung gemäß zunächst in der Person des Ehegatten, an den aufgelassen wird ( RGZ 84, 326 (327)).
  • RG, 21.01.1914 - V 12/13

    Prüfungsrecht des Grundbuchrichters

  • BayObLG, 19.11.1981 - BReg. 2 Z 75/81

    Erwerb und Belastung von Grundbesitz durch in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten

    2 Z 6/78">BayObLGZ 1978, 335 - vertretene, in der Rechtsprechung überwiegende Ansicht; vgl. OLG Düsseldorf DNotZ 1979, 219 [OLG Düsseldorf 11.10.1978 - 3 W 141/78] ; OLG Zweibrücken OLGZ 1981, 171 - MittBayNot 1981, 73, je m.weit.Nachw.).
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