Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2005 - 5 Sa 140/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an die Bemessung des Schmerzensgeldes; Vorliegen eines schwerwiegenden Eingriffs in den Eigenwert der Persönlichkeit
- Judicialis
ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § ... 242; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 276; ; BGB § 278; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 628 Abs. 2; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 831 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 831 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 193; ; StGB § 223; ; ZPO § 138; ; SGB VII §§ 104 ff.; ; AVR-Caritas § 23
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schmerzensgeldanspruch bei ehrverletzenden Äußerungen - Mobbing unter Ärzten durch fortgesetzte Bloßstellung durch Chefarzt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 12.10.2004 - 10 Ca 4246/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2005 - 5 Sa 140/05
- BAG, 02.03.2006 - 8 AZN 1090/05
Papierfundstellen
- PflR 2006, 416
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 6 Sa 415/01
Mobbing und Schmerzensgeld
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2005 - 5 Sa 140/05
Die Berufungskammer hat sich (weiter) an den Beträgen orientiert, die bisher in der Rechtsprechung (siehe dazu die Nachweise bei Kern NZA 2000, 126 f., dort in den Fußnoten 38 ff.) in vergleichbaren bzw. anderen Fällen (siehe dazu auch LAG Rheinland-Pfalz vom 16.08.2001 - 6 Sa 415/01) zugebilligt worden sind.Insbesondere ist das Urteil der 6. Kammer des Berufungsgerichts vom 16.08.2001 - 6 Sa 415/01 - nicht so zu verstehen, dass - abweichend von der im vorliegenden Urteil vertretenen Auffassung - auch eine vertragliche (Schmerzensgeld-)Haftung des Arbeitgebers bei Persönlichkeitsrechtsverletzung gegeben sei.
Davon ist die 6. Kammer in ihrem Urteil vom 16.08.2001 - 6 Sa 415/01 - nicht abgewichen.
Ein Schmerzensgeldanspruch auch gegen den Arbeitgeber war in jenem Verfahren ( - 1 Ca 2136/00 - = - 6 Sa 415/01 - ) nicht erhoben worden.
- ArbG Ludwigshafen, 06.11.2000 - 1 Ca 2136/00
Anforderungen an den Zuspruch eines Schmerzensgeldes wegen Mobbings eines …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2005 - 5 Sa 140/05
Die 6. Kammer des LAG hat am 16.08.2001 - sieht man einmal von der Höhe des Schmerzensgeldes ab - das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 06.11.2000 - 1 Ca 2136/00 - dem Grunde nach bestätigt.Ein Schmerzensgeldanspruch auch gegen den Arbeitgeber war in jenem Verfahren ( - 1 Ca 2136/00 - = - 6 Sa 415/01 - ) nicht erhoben worden.
- BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88
Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2005 - 5 Sa 140/05
Nach der Rechtsprechung des BAG (vgl. bspw. Urteil vom 15.11.2000 - 5 AZR 365/99 -) setzt die Verzinsungspflicht entsprechend § 187 Abs. 1 BGB mit dem Beginn des Tages ein, der dem Tag folgt, an dem das maßgebliche Ereignis (= Klagezustellung) eintrat (vgl. auch BGH vom 24.01.1990 - VIII ZR 296/88 -).
- BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99
Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2005 - 5 Sa 140/05
Nach der Rechtsprechung des BAG (vgl. bspw. Urteil vom 15.11.2000 - 5 AZR 365/99 -) setzt die Verzinsungspflicht entsprechend § 187 Abs. 1 BGB mit dem Beginn des Tages ein, der dem Tag folgt, an dem das maßgebliche Ereignis (= Klagezustellung) eintrat (vgl. auch BGH vom 24.01.1990 - VIII ZR 296/88 -). - BAG, 25.04.1972 - 1 AZR 322/71
Ausschlußklausel - Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2005 - 5 Sa 140/05
Eine Haftung kommt insoweit nach wie vor nur auf deliktischer Grundlage in Betracht (vgl. zur Rechtslage für die Zeit vor dem 01.08.2002: BAG vom 25.04.1972 - 1 AZR 322/71 - ; OLG Stuttgart vom 20.06.2000 - 12 U 37/00 -). - OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00
Verjährung von Ansprüchen von Zwangsarbeitern gegenüber dem …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2005 - 5 Sa 140/05
Eine Haftung kommt insoweit nach wie vor nur auf deliktischer Grundlage in Betracht (vgl. zur Rechtslage für die Zeit vor dem 01.08.2002: BAG vom 25.04.1972 - 1 AZR 322/71 - ; OLG Stuttgart vom 20.06.2000 - 12 U 37/00 -).
- BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06
Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist
So führt auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (4. Oktober 2005 - 5 Sa 140/05 - PflR 2006, 416) in seiner Entscheidung ausdrücklich aus, dass die Zahlung von Verdienstausfall und Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes vom Schutzzweck des § 823 Abs. 1 BGB iVm. den Art. 1 und 2 Abs. 1 GG nicht erfasst wird. - LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2008 - 8 Sa 558/07
Zum Schmerzensgeldanspruch gegen einen Vorgesetzten wegen Betrauung mit …
Eine solche Vorhersehbarkeit ist jedoch Voraussetzung für die Bejahung eines Verschuldens - und zwar auch im Sinne eines Fahrlässigkeitsvorwurfes - (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 04.10.2005 - 5 Sa 140/05 -).Vielmehr ist es dem Zusammenarbeiten mit anderen Menschen immanent, dass sich Reibungen und Konflikte ergeben, ohne dass diese, selbst wenn es dabei zu Kraftausdrücken, verbalen Entgleisungen und ähnlichen zu missbilligenden Verhaltensweisen kommt, als Ausdruck des Ziels anzusehen sind, den anderen systematisch in seiner Wertigkeit gegenüber Dritten oder sich selbst zu verletzen (LAG Rheinland-Pfalz vom 04.10.2005 - 5 Sa 140/05).
- LAG Hamm, 15.03.2012 - 15 Sa 1424/11
Mobbing durch den Arbeitgeber; Anspruch auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit …
Schließlich stellt einen wesentlichen Bemessungsfaktor dar die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes (LAG Rheinland-Pfalz 04.10.2005 - 5 Sa 140/05, juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2008 - 10 Sa 340/08
Schadenersatz - Schmerzensgeld - Mobbing
Vielmehr ist es dem Zusammenarbeiten mit anderen Menschen immanent, dass sich Reibungen und Konflikte ergeben, ohne dass diese, selbst wenn es dabei zu Kraftausdrücken, verbalen Entgleisungen und ähnlichen zu missbilligenden Verhaltensweisen kommt, als Ausdruck des Ziels anzusehen sind, den anderen systematisch in seiner Wertigkeit gegenüber Dritten oder sich selbst zu verletzen (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.02.2008 - 8 Sa 558/07 - und Urteil vom 04.10.2005 - 5 Sa 140/05 - beide dokumentiert in Juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2011 - 3 Sa 125/11
Anspruch auf Zahlung einer Gewinnbeteiligung aufgrund mündlicher Vereinbarung - …
Vielmehr ist es dem Zusammenarbeiten mit anderen Menschen immanent, dass sich Reibungen und Konflikte ergeben, ohne dass diese, - selbst wenn es dabei zu Kraftausdrücken, verbalen Entgleisungen und ähnlichen zu missbilligenden Verhaltensweisen kommt -, als solche Ausdruck des Ziels sind, den anderen fortgesetzt und systematisch in seiner Wertigkeit gegenüber Dritten oder sich selbst zu verletzen ( LAG Rheinland-Pfalz 04. Oktober 2005 - 5 Sa 140/05 - [juris], zu B I 1 a bb der Gründe ). - ArbG Rheine, 22.10.2009 - 2 Ca 643/08
Schmerzensfeld, Schadensersatz wegen Mobbing, Abmahnung, Kausalität
a) Hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes ist anerkanntes Recht, dass bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts die Genugtuungsfunktion im Vordergrund steht und deswegen den wesentlichen Bemessungsfaktor darstellt (LAG Rheinland-Pfalz 04.10.2005 5 Sa 140/05).