Rechtsprechung
| RG, 08.11.1901 - 3121/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 34, 418
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.01.1957 - 1 StR 347/56
Rechtsmittel
Welche Anforderungen an das Bestehen eines Verwandschafts- oder Schwägerschaftsverhältnisses im Sinne des § 173 StGB gestellt werden müssen, ist nicht den Regeln des bürgerlichen Rechts zu entnehmen, sondern richtet sich allein nach strafrechtlichen Erwägungen (RG Rspr 5, 613, 615; RGSt 10, 302; 12, 275; 34, 418; BGHSt 7, 245 f; vgl auch RGSt 41, 113, 115, 301 f; 48, 198; 56, 427 ff 60, 246, 249; 72, 324 f; 77, 59 f).Zu diesen Gesetzen ist das Strafgesetzbuch nicht gerechnet worden (Motive zum Entwurf eines Einführungsgesetzes zum BGB S 69/70; Mugdan, Die gesamten Materialien zum BGB, Einführungsgesetz S 4; RGSt 34, 418, 420 f).
- BGH, 20.05.1955 - 2 StR 581/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.11.1957 - 1 StR 438/57 Die Rechtsprechung hat deshalb von jeher bürgerlichrechtliche Begriffe für das Strafrecht nach dessen Eigenart geprägt, z. B. in § 52 Abs. 2 StGB die Verwandtschaft (BGHSt 7, 245 f), die Schwägerschaft (RGSt 34, 418) und das Verlöbnis (RGSt 35, 49; 38, 242; BGH JR 1955, 104), den Gewahrsam in § 242 StGB (RGSt 50, 183), den Besitz in § 246 StGB (RGSt 37, 198), die Erziehung in § 174 Nr. 1 StGB (BGH 1 StR 107/57 vom 14. Mai 1957), den Bevollmächtigten in § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF (RGSt 62, 15,18).
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