Rechtsprechung
| RG, 13.12.1924 - V 652/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Falsa demonstratio
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 109, 334
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81
Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag
V. 23/10|RG; 16.03.1910; V 23/10">RGZ 73, 154, 157; RGZ 109, 334, 336; RGZ 133, 279, 281; BGHZ 74, 116, 119 m.w.N. über die Rechtsprechung des Senats). - BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73
Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel
- BFH, 12.11.1975 - II R 116/75
Falsa demonstratio - Grundstückskauf - Auflassung - Versehentliche …
Das gilt auch für den Kauf eines Grundstücks (RGZ 109, 334) und dessen Auflassung (RGZ 133, 279 [281]).Das gilt auch für formbedürftige Verträge, im besonderen den Kauf eines Grundstücks (Urteil des RG vom 13. Dezember 1924 V 652/23, RGZ 109, 334) und dessen Auflassung (Beschluß des RG vom 24. September 1931 V B 7/31, RGZ 133, 279 [281]).
- BFH, 18.12.1972 - II R 89/70 Wählen die Beteiligten versehentlich einen falschen Ausdruck, kommt der Vertrag, sofern die Vorstellungen der Beteiligten über das wirklich Gewollte voll übereinstimmen (§§ 154, 155 BGB ), nicht mit dem (scheinbar) erklärten, sondern mit dem gewollten Inhalt zustande (Urteil des Reichsgerichts vom 8. Juni 1920 - II 549/19 -, RGZ 99, 147 ), selbst wenn der Vertrag der notariellen Beurkundung bedurfte (Urteil des Reichsgerichts vom 13. Dezember 1924 - V 652/23 -, RGZ 109, 334) ... .
- BFH, 07.04.1976 - II R 89/70
Schenkungsteuerrechtliche Beurteilung - Gegenstand der Schenkung - Recht als …
Wählen die Beteiligten versehentlich einen falschen Ausdruck, kommt der Vertrag, sofern die Vorstellungen der Beteiligten über das wirklich Gewollte voll übereinstimmen (§§ 154, 155 BGB ), nicht mit dem (scheinbar) erklärten, sondern mit dem gewollten Inhalt zustande (Urteil des Reichsgerichts vom 8. Juni 1920 II 549/19, RGZ 99, 147 ), selbst wenn der Vertrag der notariellen Beurkundung bedurfte (Urteil des Reichsgerichts vom 13. Dezember 1924 V 652/23, RGZ 109, 334). - BFH, 07.04.1976 - II R 87/70
Schenkungsteuerrechtliche Beurteilung - Gegenstand der Schenkung - Recht als …
Wählen die Beteiligten versehentlich einen falschen Ausdruck, kommt der Vertrag, sofern die Vorstellungen der Beteiligten über das wirklich Gewollte voll übereinstimmen (§§ 154, 155 BGB), nicht mit dem (scheinbar) erklärten, sondern mit dem gewollten Inhalt zustande (Urteil des Reichsgerichts vom 8. Juni 1920 II 549/19, RGZ 99, 147), selbst wenn der Vertrag der notariellen Beurkundung bedurfte (Urteil des Reichsgerichts vom 13. Dezember 1924 V 652/23, RGZ 109, 334). - BFH, 09.03.1971 - II R 94/67
Fehlen eines Nachtbriefkastens - Entgegennahme einer Rechtsmittelschrift - …
Ob die Aufhebung der Vorentscheidung und die Zurückverweisung der Sache an das FG trotz Versagung des rechtlichen Gehörs unterbleiben können, wenn es hinsichtlich einzelner tatsächlicher Feststellungen des FG in revisionsrichterlicher Sicht auf diese Feststellungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommt (BFH-Urteil III 343/63 vom 20. Dezember 1967, BFH 90, 519, BStBl II 1968, 208), ist im vorliegenden Fall unerheblich, da hier nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, daß der maßgebliche wirkliche Parteiwille -- u. U. auch über den reinen Wortlaut des Vergleichs vom Januar 1964 hinaus -- (-- RGZ 109, 334 --; BGHZ 20, 109; BFH-Entscheidung II 39/65 vom 9. Juni 1970, BFH 99, 558, 559, BStBl II 1970, 749) nur aus dem Gesamtinhalt des Zivilprozesses und den Äußerungen der Vergleichsparteien hierzu erforscht werden kann. - BFH, 09.06.1970 - II 39/65
Befreiung von der Zahlung der Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines unbebauten …
Allerdings wird nach allgemeiner Erfahrung ein Grundstück regelmäßig in dem Zustand veräußert, in dem es sich im Zeitpunkt der Veräußerung befindet (Beschluß des BFH II B 50/69 vom 18. November 1969, BFH 97, 193 [195, 196], BStBl II 1970, 66), und es wäre aufgrund des Vertragswortlauts allein nicht auszuschließen, daß die Vertragsparteien übereinstimmend (vgl. RGZ 99, 147; 109, 334) etwas anderes gewollt haben, als ihrer notariell beurkundeten Erklärung entspricht (vgl. Urteil des BFH II 149/63 vom 21. Dezember 1966, BFH 87, 458 [460 f.], BStBl III 1967, 189). - BFH, 27.10.1970 - II S 4/70
Ernstliche Zweifel - Schenkung - Vollwertige Forderung - Auflage - Erwerb eines …
Von bewußt falschen Erklärungen abgesehen (vgl. RGZ 104, 296 (298)) kann selbst ein beurkundungsbedürftiger Vertrag (RGZ 109, 334) statt mit dem scheinbar erklärten mit dem übereinstimmend gewollten Inhalt zustande kommen (RGZ 99, 147 ). - VG Augsburg, 18.03.2010 - Au 5 K 08.1750
Fortsetzungsfeststellungsklage; Einfügen; bodenrechtliche Spannungen; …
Das Formerfordernis ist dann für denjenigen Vertragsinhalt, den die Auslegung ergibt, erfüllt (vgl. RGZ 109, 334, 336). - BFH, 14.06.1972 - II R 17/71
Bürovorsteherin - Notarielle Vollmacht - Finanzieller Ausschluß des Eigentümers - …
- BFH, 27.10.1970 - II S 2/70
Ernstliche Zweifel - Schenkung - Vollwertige Forderung - Auflage - Erwerb eines …
- BGH, 20.12.1974 - V ZR 84/73
Anforderungen an die Formwirksamkeit eines Vertrages - Einhaltung des …
- BGH, 20.12.1974 - V ZR 71/74
Anforderungen an die Formwirksamkeit eines Grundstückvertrages - Unschädlichkeit …
- BGH, 02.07.1958 - V ZR 105/57
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