Rechtsprechung
| RG, 16.04.1929 - VII 441/28 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 124, 91
Wird zitiert von ... (3)
- LG Köln, 02.07.1986 - 24 O 381/85
Anspruch auf Auszahlung des Regulierungsbetrages gegen die Feuerversicherung bei …
Mag auch im Ausgangspunkt mit der Klägerin davon auszugehen sein, daß es nach §§ 1191 f. BGB für den Bestand einer Grundschuld auf die Valutierung nicht ankommt und mag auch das Reichsgericht bereits erkannt haben, daß der Schutz des Realgläubigers auch dann noch wirkt, wenn dieser auf die Grundschuld erst nach dem Eintritt des Versicherungsfalls gezahlt hat (vgl. RGZ 124, 91, 92 f.), ist für die Anwendbarkeit des § 102 VVG eine Valutierung der Grundschuld dennoch zu fordern.Erwirbt damit aber der Versicherer selbst bei Zahlungen auf eine Hypothek den von dieser gesicherten schuldrechtlichen Anspruch nicht, so besteht kein Anlaß, bei Zahlungen auf eine Grundschuld, selbst wenn in diesem Zusammenhang für die Anwendbarkeit des § 102 VVG deren Valutierung gefordert wurde, anders zu entscheiden (so im Ergebnis auch RGZ 124, 91, 94).
Aus der zitierten Entscheidung des Reichsgericht (RGZ 124, 91, 92) läßt sich im Gegensatz zu der von der Beklagten vertreten Rechtsauffassung entsprechendes nicht gewinnen.
- BGH, 26.06.1957 - V ZR 191/55
Rechtsmittel
Der Grundstückseigentümer kann in diesem Falle, da die Bestellung der Grundschuld ohne rechtlichen Grund erfolgt ist, nur auf Grund des der Grundschuldbestellung zu Grunde liegenden Schuldverhältnisses oder gemäß § 812 BGB die Übertragung der an sich rechtsbeständigen Grundschuld auf sich verlangen (RGZ 78, 60 [66]; 85, 89, [91]; 124, 91 [93]; 145, 155 [157]; RG JW 1931, 2733 und 1932, 1550;… BGB RGRK 10. Aufl § 1191 Anm. 1 und § 1192 Anm. 1;… Palandt BGB 16. Aufl § 1192 Anm. 2; Wolff-Raiser, Sachenrecht § 132 I 2 S. 534;… Westermann, Sachenrecht 3. Aufl § 114 II 1 b S. 548 und § 116 II 1 a S. 552). - BGH, 19.02.1981 - IVa ZR 57/80
Anspruch auf Ersatz eines Brandschadens aus einer Gebäudeversicherung - …
Da es sich bei diesem Anspruch der Grundpfandgläubiger nicht um ein von dem Grundstückseigentümer abgeleitetes, sondern um ein selbständiges unmittelbares Recht der Grundpfandgläubiger handelt, das an die Stelle der pfandweisen Haftung der Brandentschädigung getreten ist (vgl. RGZ 102, 350, 352; 124, 91, 95; 151, 389, 392;… Prölss/Martin VVG, 22. Aufl. Anm. 6 zu § 103), kann es in der Zwangsversteigerung nicht nach §§ 20, 55, 90 ZVG auf den Erwerber übergehen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".