Rechtsprechung
| RG, 17.01.1935 - IV 236/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 146, 314
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.04.2015 - IV ZR 161/14
Öffentlicher Glaube des Erbscheins: Geltung bei Rechtsgeschäften innerhalb der …
Die Wirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte kann schon im Interesse des Erklärungsgegners - wie sich auch aus der Wertung von § 180 Satz 1, § 111 Satz 1 BGB ergibt - nicht bis zur Erteilung der Genehmigung nach § 184 BGB mit der Folge der Rückwirkung in der Schwebe bleiben (RGZ 146, 314, 316, BGH, Urteil vom 29. Mai 1991 - VIII ZR 214/90, BGHZ 114, 360, 366;… MünchKomm-BGB/Gergen, 6. Aufl. § 2040 Rn. 14;… Staudinger/Werner, BGB (2004) § 2040 Rn. 14;… Palandt/Weidlich, BGB 74. Aufl. § 2040 Rn. 4;… Palandt/Ellenberger, § 182 Rn. 5;… ferner ausdrücklich für den Fall der Kündigung einer Nachlassforderung nur durch einen Miterben v. Lübtow, Erbrecht 1971, S. 805 f.). - OLG Köln, 26.03.1992 - 7 U 69/91
Übertragung Erteil genehmigungsbedürftig
Die Umdeutung in die Übertragung des künftigen Auseinandersetzungsguthabens hält der Senat mit der herrschenden Meinung für rechtlich ausgeschlossen (RGZ 60, 126 ff.; RG Recht 1914 Nr. 2542;… Dütz in Münchener Kommentar zum BGB § 2033 Rdnr. 10;… Werner in Staudinger, BGB § 2033 Rdnr. 12;… Erman-Schlüter a.a.O. § 2033 Rdnr. 10. Anders eventuell RGZ 137, 171, 176; 146, 314, 316;… Kregel in RGRK zum BGB § 2033 Rdnr. 2). - BGH, 29.05.1991 - VIII ZR 214/90
Keine Genehmigung einer unwirksamen Nachfristsetzung
Für sie kann nichts anderes gelten als für einseitige Gestaltungserklärungen im engeren Sinn (z.B. Kündigung, vgl. RGZ 146, 314, 316;… siehe allgemein Palandt/Heinrichs, BGB, 50. Aufl., § 185 Rdnr. 2), bei denen eine Rückwirkung nach §§ 185 Abs. 2, 184 Abs. 1 BGB entfällt (…vgl. auch Larenz, Allgemeiner Teil, 7. Aufl., S. 485 f.).
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