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Rechtsprechung
   RG, 26.03.1935 - II 277/34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1935,458
RG, 26.03.1935 - II 277/34 (https://dejure.org/1935,458)
RG, Entscheidung vom 26.03.1935 - II 277/34 (https://dejure.org/1935,458)
RG, Entscheidung vom 26. März 1935 - II 277/34 (https://dejure.org/1935,458)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 147, 332
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2019 - 2 U 66/18

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Zwar genügt es für die Übertragung eines Vorbenutzungsrechts nicht, wenn nur einzelne Sachen und Bestandteile des Betriebes übertragen werden (Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 12 Rn. 49 unter Verweis auf RGZ 147, 332, 338 = GRUR 1935, 677 - Aesulap;… vgl. auch Benkard/Scharen, a.a.O., § 12 Rn. 25, wonach die Übernahme einzelner Sachen oder Bestandteile des Betriebes, die dann beim Erwerber nicht benutzt werden, für den Übergang des Vorbenutzungsrechts nicht genügt).

    So hat schon das Reichsgericht in der in den vorstehend benannten Kommentarstellen in Bezug genommenen Entscheidung (RGZ 147, 332, 338) zum Warenzeichengesetz entschieden, dass die Annahme, dass ein Geschäftsbetrieb übergegangen ist, nicht davon abhängt, dass alle Bestandteile des Betriebs sowie alle Vermögenswerte übergehen.

  • BGH, 08.06.1966 - Ib ZR 74/64

    Löschungsklage gegen das Zeichen in seiner eingetragenen Gestalt - Übernahme …

    Diese Vorschrift will ein Auseinanderfallen von Betrieb und Zeichen verhindern und bezweckt damit insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, Täuschungen der Allgemeinheit zu verhindern (…Baumbach/Hefermehl, 8. Aufl. Anm. 2 zu § 8 WZG;… Reimer, a.a.O. S. 384; Teztner, Die Leerübertragung von Warenzeichen, 1962 S. 2; vgl. auch BGHZ 1, 241, 245 [BGH 06.03.1951 - I ZR 40/50] - Piek Fein; RGZ 147, 332, 336).

    Auch in anderen Fällen kann die Übernahme der Lieferanten- und Kundenbeziehungen und des im Betrieb verkörperten Goodwills ausreichend sein (BGH GRUB 1954, 274, 275 - Goldwell), wobei es für das Vorliegen einer Betriebsübernahme ein wichtiger Anhaltspunkt sein wird, ob und in welchem Umfang vor und nach der Betriebsübernahme mit den Kunden und Lieferanten Geschäfte getätigt worden sind und ob und in welcher Weise dabei an den Goodwill des bisherigen Betriebes, etwa durch Benutzung der Kennzeichen oder durch Unterrichtung der Kunden, angeknüpft worden ist (zur Bedeutung des späteren Verhaltens des Erwerbers weitergehend RG GRUR 1943, 298, 299; RGZ 147, 332, 339).

  • OLG Stuttgart, 11.04.2024 - 2 U 172/22

    Unterlassung der Verwendung des Zeichens für Bekleidungsartikel wegen …

    Rn. 47 2. Der Klägerin steht gegen den Beklagten Ziffer 3 kein außerkennzeichenrechtlicher Löschungsanspruch zu, weder aus § 8 Abs. 1 Satz 1, §§ 3, 4 Nr. 4 UWG, noch als Schadensersatzanspruch (Naturalrestitution) aus Art. 129 Abs. 2 UMV i. V. m. §§ 119 Nr. 2, 14 Abs. 6 MarkenG (…vgl. dazu Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, 2. Aufl. 2012, Rn. 5790), aus § 826 BGB (vgl. zum WZG 1936: RG, Urteil vom 26. März 1935 - II 277/34, RGZ 147, 332, 337 - Aeskulap) oder aus § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. 9 Abs. 2 lit. a UMV (Unionsmarke als sonstiges Recht), noch als Beseitigungsanspruch aus Art. 130 Abs. 2 Satz 1 UMV i. V. m. § 1004 BGB.
  • BGH, 02.03.1989 - I ZR 7/87

    "FLASH"; Wirksamkeit eines Zeichenerwerbs

    Die Umschreibung des Warenzeichens in der Zeichenrolle hat für einen rechtswirksamen Zeichenerwerb keine Bedeutung (RGZ 80, 124, 128 - Magnolia; 147, 332, 336 - Aeskulap; BGH, Beschl. v. 5.6.1968 - I ZB 5/67, GRUR 1969, 43, 45 - Marpin).
  • BGH, 26.05.1972 - I ZR 44/71

    Wirksamkeit der Übertragung eines Betriebes

    Ein bloßes Scheingeschäft (§ 117 BGB liegt nicht vor; nicht nur der Erwerb der Kennzeichnungsrechte, sondern auch der des Geschäftsbetriebs ist ernsthaft gewollt, wie auch das Reichsgericht anerkannt hat (RGZ 147, 332, 339 - Aeskulap; RG GRUR 43, 298, 299 - Orfa).
  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62

    Anforderungen an die Berücksichtigungspflicht bezüglich Vorratswaren bei Prüfung …

    Vielmehr kann er den Löschungsgrund auch einredeweise geltend machen (RGZ 147, 332, 337 - Aesculap).
  • BGH, 07.07.1971 - I ZR 38/70
    1. Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Umschreibung des Warenzeichens Nr. 809 543 in der Zeichenrolle auf die Klägerin keine rechtsübertra gende Bedeutung zukommt (RGZ 147, 332, 336 - Aeskulap; BGH GRUR 69, 43" 45 - Marpin).
  • BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65

    Inhaberschaft eines Zeichens in der Zeichenrolle - Nachprüfung der …

    Da - wie erwähnt - das Patentamt die materielle Wirksamkeit einer Zeichenübertragung nicht von Amts wegen nachzuprüfen pflegt, könnte in einem solchen Falle der Eintragung wohl nicht dieselbe Bedeutung wie der Eintragung des ursprünglichen Anmelders zuerkannt werden (vgl. RGZ 51, 263, 270; 80, 124, 128; 147, 332, 336; RG GRUR 1928, 215, 216; 1943, 131, 132).
  • BGH, 09.05.1952 - I ZR 128/51

    Warenzeichen und Geschäftsbetrieb

    Das Warenzeichen wird jedoch selbst nicht unwirksam (anders im allgemeinen RGZ 56, 369; RGZ 147, 332 = GRUR 35, 677; GRUR 1912 68 = MuW Jahrg XI, 195; MuW Jahrg XIV, 332; RGZ 100, 3 = MuW Jahrg XX, 104; MuW Jahrg XXII, 117; GRUR 1928, 592 = MuW Jahrg XXVII, 447; GRUR 31, 1146 = MuW Jahrg XXXI, 565; GRUR 36, 568), sondern verbleibt beim früheren Inhaber mit der vorstehend gekennzeichneten Rechtslage.
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