Rechtsprechung
| RG, 08.11.1940 - VII 40/40 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 165, 161
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 06.03.1985 - IVa ZR 171/83
Auslegung einer Klausel in einem Grundstücksüberlassungsvertrag; Vorbehalt einer …
Schließlich stellten sich insoweit auch keine Formprobleme im Hinblick auf § 313 BGB (RGZ 165, 161, 163; BGH Urteile vom 30. Juni 1967 - V ZR 104/64 = BB 1967, 1394; vom 28. Februar 1968 - V ZR 206/64 = LM BGB § 313 Nr. 33). - BGH, 08.11.1968 - V ZR 58/65
Nichtigkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück - Ordnungsgemäße Beurkundung …
Das Erfordernis der Beurkundungsbestimmtheit sieht man schließlich auch dadurch als erfüllt an, daß die Bestimmung der Vertragsleistung, hier die nähere Umgrenzung des Verkaufsgeländes, einem der Vertragschließenden (§ 315 BGB) oder einer dritten Person (§ 317 BGB) überlassen wird; die dann von der Vertragspartei oder vom Dritten getroffene Bestimmung ist selbst formfrei (RGZ 165, 161, 163; vgl. OGH NJW 1950, 463). - KG, 06.01.2011 - 1 W 430/10
Grundbuchverfahren: Gerichtlicher Feststellungsbeschluss über einen …
Ausdrücklich Bezug genommen wird in der Stellungnahme auf die Entscheidungen RGZ 165, 161, 162 und BGHZ 14, 381, 391. Diese Entscheidungen befassen sich mit der Frage, ob der in einem Erkenntnisverfahren in der vorgeschriebenen Form abgeschlossene Vergleich zu überwinden vermag, dass die in ihm jeweils abgeschlossenen Rechtsgeschäfte zu ihrer materiellrechtlichen Wirksamkeit gemäß § 313 BGB a.F. bzw. gemäß § 2276 BGB der notariellen Beurkundung bedurft hätten.
- BVerwG, 13.03.1995 - 4 A 1.92
Auflassung im Prozessvergleich
Er hat 1969 durch § 127 a BGB die bisherige gerichtliche Praxis bestätigt, daß im Grundsatz jeder gerichtliche Vergleich, der nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung protokolliert wurde, die notarielle Beurkundung ersetzt (vgl. hierzu früher BGHZ 14, 381 (381, 387) [BGH 05.10.1954 - V BLw 25/54]; 35, 309 (310) [BGH 14.07.1961 - IV ZR 30/61]; vgl. auch RGZ 165, 161 (162);… vgl. ferner Hefermehl, in: Soergel, 12. Aufl. 1988, § 127 a BGBl). - BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54
Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht
Gegen die Ansicht des Beschwerdegerichts, die Form der Beurkundung gerichtlicher Vergleiche richte sich im Zivilprozessverfahren nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung und der nach diesen abgeschlossene Prozessvergleich ersetze jede für das Rechtsgeschäft vorgesehene Beurkundungsform, einschliesslich der gleichzeitig und in Anwesenheit beider Teile vor der Urkundsbehörde abzugebenden Erklärungen, ist nichts zu erinnern; sie entspricht auch der herrschenden Ansicht (Stein-Jonas-Schönke, ZPO, § 794 Anm. II, 2, d;… Rosenberg a.a.O. § 128 unter 11, 1; Baumbach ZPO Anhang zu § 307 unter 5; RGZ 48, 183 und 165, 161 [162]; Schlegelberger, FGG, Vorbemerkung 4 vor dem 10. Abschnitt; Keidel FGG § 168 Anm. 2, d). - BGH, 27.04.1979 - V ZR 218/77
Bestimmungsrecht einer Vertragspartei zu übereignender Teilfläche
Die nähere Bestimmung der Vertragsleistung, d.h. hier die genaue Umgrenzung des den Vertragsgegenstand bildenden Geländes, kann aber auch bei beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäften einem der Vertragsschließenden (§ 315 BGB) überlassen werden (vgl. Senatsurteile vom 30. Juni 1967, V ZR 104/64 = BB 1967, 1394;… vom 8. November 1968 a.a.O.; vom 22. Juni 1973, V ZR 160/71 - WM 1973, 999; RGZ 165, 161, 163). - BGH, 14.02.1969 - V ZR 119/65
Wirksamkeit der Bestellung eines Erbbaurechts an drei Flurstücken - Unwirksamkeit …
Die Größe allerdings könne, wenn man die in RGZ 165, 161, 163 aufgestellten Grundsätze anwende, noch mit hinreichender Genauigkeit auf Grund von Umständen, die außerhalb der förmlichen Urkunde lägen, ermittelt werden. - BFH, 20.04.1971 - II 11/65
Verpflichtung zur Übereignung von Grundstücke in das Gesellschaftsvermögen bei …
Die nachfolgende reale Aufteilung durch den Sachverständigen und deren vorgesehene Anerkennung durch die Beteiligten im Januar/Februar 1955 waren formfrei möglich (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 165 S. 161, 163 - RGZ 165, 161, 163 - vgl. auch Bundesgerichtshof - BGH - in Neue Juristische Wochenschrift 1969 S. 131 - NJW 1969, 131 - Oberster Gerichtshof der Britischen Zone - OGH Brit. - BGH, 14.07.1967 - V ZR 70/64
Vermessung eines Grundstückes - Übereignung von Straßenflächen
Eine derartige Vereinbarung wäre zwar rechtlich zulässig gewesen (RG Gruchot 57, 950; RGZ 165, 161, 163), sie ist aber nach der Auslegung des Vertrags durch das Berufungsgericht hier nicht getroffen worden. - BGH, 22.12.1959 - VIII ZR 72/59
Rechtsmittel
Nach ständiger Rechtsprechung steht ein im Erkenntnisverfahren abgeschlossener und in der vorgeschriebenen Form (§ § 159, 160 Abs. 2 und Abs. 3, § § 162, 163 ZPO) niedergeschriebener Vergleich einem gerichtlich oder notariell beurkundeten Vertrag in der Form gleich (RGZ 165, 161, 162; BGHZ 14, 381, 386, 387).
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