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Rechtsprechung
   RG, 07.05.1941 - VI 72/40   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1941,418
RG, 07.05.1941 - VI 72/40 (https://dejure.org/1941,418)
RG, Entscheidung vom 07.05.1941 - VI 72/40 (https://dejure.org/1941,418)
RG, Entscheidung vom 07. Mai 1941 - VI 72/40 (https://dejure.org/1941,418)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 167, 85
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem …

    Das entspricht der Rechtsprechung des RG - RGZ 167, 85 - und des BGH - BGHZ 33, 251, 257 -.
  • BGH, 04.05.1993 - VI ZR 283/92

    Ansprüche bei selbstgefährdendem Verhalten nach "Herausforderung"

    Ein Aufwendungsersatzanspruch setzt in solchen Fällen aber voraus, daß sich das Opfer an Leben oder Gesundheit aus der mit der Geschäftsführung verbundenen Gefahr ergeben hat (vgl. RGZ 167, 85, 89; BGHZ 33, 251, 257; 38, 270, 277), und zwar muß es sich - in Parallele zu den Fällen des Schadensersatzanspruchs aus dem Gesichtspunkt der Herausforderung - um eine tätigkeitsspezifische gesteigerte Gefahr handeln (…vgl. MünchKomm/Seiler, BGB, 2. Aufl., § 683 Rdn. 19;… RGRK-BGB, 12. Aufl., § 670 Rdn. 16, 19;… § 683 Rdn. 1;… Staudinger/Wittmann, BGB, 12. Aufl., § 670 Rdn. 16).
  • BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59

    Geschäftsführung ohne Auftrag für Krankenkasse

    Bei einem Tätigwerden, das wie hier dazu dient, einem in Gefahr befindlichen Mitmenschen zu helfen, und das für den Geschäftsführer selbst mit Gefahr verbunden ist, gehören zu den Aufwendungen im Sinne der genannten Bestimmungen auch die Opfer an der Gesundheit, die der Geschäftsführer auf sich nimmt (vgl. RGZ 167, 85, 89; RG DR 1944, 287).

    Für das Verhältnis von Ansprüchen aus § 537 Nr. 5 a RVO zu solchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag, die sich gegen die gerettete Person oder deren Ehegatten richten, hat das Reichsgericht dies schon in der oben angeführten Entscheidung RGZ 167, 85, 91 ausgesprochen.

    Wohl kann sie die Höhe des Anspruchs beeinflussen; denn der Kläger kann seinen Schaden nur einmal ersetzt verlangen und, soweit der Anspruch gegen die Beklagte aus Geschäftsführung ohne Auftrag und gegen den Träger der Unfallversicherung aus § 537 Nr. 5 a RVO sich decken, nicht beide in Anspruch nehmen; vielmehr gehen seine Ansprüche gegen die Beklagte, soweit er Leistungen aus der Unfallversicherung beanspruchen kann, auf deren Träger nach § 1542 RVO über (RGZ 167, 85, 91 f).

  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Alsdann hat das Reichsgericht in der grundlegenden Entscheidung vom 7. Mai 1941 auch die Einbuße des Lebens als Aufwendung im Sinne der §§ 683, 670 BGB angesehen und den Hinterbliebenen in entsprechender Anwendung der §§ 844, 845 BGB einen Entschädigungsanspruch gegeben (RGZ 167, 85, 89).
  • BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 167/82

    Gesetzlicher Übergang von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag

    Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag gehen jedenfalls dann nicht gem. § 1542 RVO auf den Sozialversicherungsträger über, wenn dessen Eintrittspflicht allein auf § 539 Abs. 1 Nr. 9 RVO beruht, es sich nicht um Leistungen gem. § 765 a Abs. 1 RVO handelt und wenn derjenige, dem Nothilfe geleistet wurde, sich nicht nachweislich schuldhaft in die Notlage gebracht hat (Abweichung von RGZ 167, 85).

    Als Aufwendungen im Sinne der §§ 670, 683 BGB sind in diesem Falle alle Opfer anzusehen, die der Helfer zum Zwecke der Hilfeleistung erbracht hat, auch solche an Leben und Gesundheit (BGHZ 33, 251, 257; 38, 302, 304; ebenso schon RGZ 167, 85, 89; RG DR 1944, 287).

    Soweit ein Sozialversicherungsträger eintrittspflichtig ist, hat die Rechtsprechung den Ersatzanspruch gemäß § 1542 RVO auf diesen übergehen lassen (RGZ 167, 85; BGHZ 33, 251, 257; 38, 270, 281).

    In der erstgenannten Entscheidung des VII. Zivilsenats wird zwar darauf hingewiesen, daß Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 167, 85, 91) auch im Falle des § 537 Nr. 5 a (jetzt: § 539 Abs. 1 Nr. 9) RVO auf den Sozialversicherungsträger übergehen (S. 258 zweiter Absatz); dies stehe jedoch der vom VII. Zivilsenat ausgesprochenen Zurückverweisung nicht entgegen, weil der Rechtsübergang nicht den gesamten Anspruch erfasse.

    Das Urteil beruht daher nicht auf der aus RGZ 167, 85, 91 übernommenen Rechtsansicht.

  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51

    Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur …

    Etwas anderes ist es, wenn das Reichsgericht bei den auf der Grundlage der §§ 670, 683 BGB erhobenen Ansprüchen der Hinterbliebenen des bei einer Lebensrettung tödlich Verunglückten eine Ergänzung dieser Bestimmungen durch entsprechende Anwendung der für das Recht der unerlaubten Handlungen geltenden §§ 844, 845 BGB vorgenommen hat, weil in einem solchen Falle der Ersatzanspruch sinngemäß denjenigen zustehen müsse, die zwar nicht selbst Geschäftsführer waren, aber von dessen Opfer unmittelbar betroffen sind (RGZ 167, 85 [89]).
  • BGH, 17.10.1955 - III ZR 84/54

    Impfschadenfall: Haftung für inadäquate Schäden

    Ferner gelten die in §§ 844, 845 BGB normierten Grundsätze, wenn auch nicht allgemein, so doch kraft ausdrücklicher Bestimmungen teilweise auch im Vertragsrecht (§ 618 Abs. 5 BGB, §§ 62 Abs. 3, 76 Abs. 1 HGB) und sind insoweit sogar einer analogen Anwendung für fähig erachtet worden (RGZ 167, 85 [89]; BGHZ 5, 62 ff mit weiteren Nachweisen).
  • LG Trier, 20.01.1994 - 3 S 245/93

    Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung

    Zutreffend geht das Amtsgericht zu Gunsten desjenigen, der einem anderen in einer Notlage unaufgefordert Hilfe leistet, davon aus, daß die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag Anwendung finden (…BGH NJW 1985, S. 492 f; BGHZ 83, 251, 257 [BGH 23.03.1982 - K ZR 5/81]; RGZ 167, 85, 89;… Palandt-Thomas, BGB, 52. Aufl., § 670 Rdnr. 15;… Münchener Kommentar (Seiler) 2. Aufl., § 670 Rdnr. 14; OLG Saarbrücken VersR 1991 S. 483 ff).

    Entgegen der älteren Rechtsprechung (RGZ 167, 85, 91 f; BGH NJW 1961, 359; 1963, 390 [BGH 06.11.1962 - VI ZR 29/62] ; LG Arnsberg VersR 1961, 209; LG Konstanz, VersR 1973, 1173; Lange JZ 1963, 552 [BGH 06.12.1962 - VII ZR 164/61] ; Imlau NJW 1963, 1941 [BAG 21.06.1963 - 1 AZR 386/62] ; Hagen NJW 1966, 1893, 1895 [BGH 27.11.1962 - VI ZR 217/61] ; Otto JuS 1984, 684, 688 - alle zu § 116 SGBX) entspricht die Interessenlage bei Ansprüchen auf Ersatz von Aufwendungen aus Geschäftsführung ohne Auftrag nicht dem gesetzgeberischen Zweck des § 4 LFZG.

  • BGH, 04.07.1978 - VI ZR 95/77

    Ersatzansprüche aufgrund Beseitigung eines Ölschadens

    Die Rechtsprechung wendet auf solche Ansprüche von je her die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag an und betont den "schadensähnlichen" Charakter der (unfreiwilligen) Aufwendungen des Klägers (vgl. RGZ 167, 85; BGHZ 38, 270, 277 [BGH 27.11.1962 - VI ZR 217/61] u. 281).
  • BGH, 06.12.1962 - VII ZR 164/61

    Geschäftsführung ohne Auftrag zwischen Kindern und Eltern

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  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 316/82

    Krankentransportflug mit einem Rettungshubschrauber der Bundeswehr im Auftrag der …

  • BGH, 04.07.1978 - VI ZR 96/77

    Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag - …

  • BGH, 24.10.1956 - IV ZR 103/56

    Schadensersatzpflicht des Vormunds

  • BGH, 30.05.1960 - II ZR 113/58

    Untergang des Schadensersatzanspruchs des Beauftragten im Falle der Verknüpfung …

  • BGH, 17.12.1957 - VI ZR 288/56
  • BGH, 28.03.1957 - VII ZR 234/56
  • OLG Karlsruhe, 02.03.1988 - 7 U 157/87

    Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag; Ansprüche des …

  • BGH, 03.12.1963 - VI ZR 22/63
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