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Rechtsprechung
   RG, 11.03.1909 - Rep. IV. 304/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1909,31
RG, 11.03.1909 - Rep. IV. 304/08 (https://dejure.org/1909,31)
RG, Entscheidung vom 11.03.1909 - Rep. IV. 304/08 (https://dejure.org/1909,31)
RG, Entscheidung vom 11. März 1909 - Rep. IV. 304/08 (https://dejure.org/1909,31)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 70, 391
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Es verweist hierzu auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 26. April 1951 (IV ZR 4/50 = LM BGB § 2065 Nr. 1), 22. Februar 1956 (IV ZR 239/55 = LM BGB § 2084 Nr. 7), 8. Januar 1958 (IV ZR 219/57 = BGHZ 26, 204), 23. Januar 1963 (V ZR 82/61 = LM BGB § 2108 Nr. 1), 14. Januar 1965 (III ZR 131/63 = LM BGB § 2078 Nr. 10), 4. Dezember 1969 (III ZR 31/68 = WM 1970, 221) und 19. Januar 1972 (IV ZR 1208/68 = WM 1972, 313) sowie insbesondere auf die Entscheidung des Reichsgerichts vom 11. März 1909 (RGZ 70, 391).

    Der dem Notar erklärte wirkliche Wille könne aber - wie das Reichsgericht in RGZ 70, 391 entschieden habe - weder im Wege der Auslegung zur Geltung gebracht werden, noch handele es sich um eine unschädliche Falschbezeichnung (falsa demonstratio).

    Auch das Reichsgericht hat in RGZ 70, 391, 393 f eine derartige Lösung erwogen, aber verworfen.

  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 230/83

    Anfechtbarkeit von Verfügungen von Todes wegen; Wirkung der Anfechtung eines von …

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist im Rahmen des § 2078 Abs. 1, 2 BGB nicht das Testament als solches, sondern es sind immer nur einzelne in ihm enthaltene letztwillige Verfügungen (RGZ 70, 391, 394) anfechtbar; dabei geht die Anfechtbarkeit im Hinblick auf den ausdrücklichen Wortlaut des § 2078 BGB nur so weit, wie der Irrtum gereicht und auf den Inhalt der Erklärung eingewirkt hat (RGZ 70, 391, 395).
  • OLG Saarbrücken, 24.01.2024 - 5 U 8/23

    Nachlasssache mit grenzüberschreitendem Bezug: Stillschweigenden Rechtswahl durch …

    Gegenstand der Anfechtung ist immer nur die einzelne Verfügung von Todes wegen, nicht das Testament oder der Erbvertrag als solcher; dabei geht die Anfechtbarkeit im Hinblick auf den ausdrücklichen Wortlaut des § 2078 BGB nur so weit, wie der Irrtum gereicht und auf den Inhalt der Erklärung eingewirkt hat (BGH, Urteil vom 8. Mai 1985 - IV a ZR 230/83, NJW 1985, 2025, 2026; RG, Urteil vom 11. März 1909 - IV 304/08, RGZ 70, 391, 395;… Leipold, in: MünchKomm-BGB a.a.O., § 2078 Rn. 17 und 61).
  • BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80

    Auslegung eines Testaments

    Für die Auslegung einer letztwilligen Verfügung ist die allgemeine Auslegungsregel des § 133 BGB maßgebend; d. h. es ist der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht 8m bUchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (RGZ 70, 391, 394; BayObLGZ 1967, 1, 6).
  • OLG Hamm, 03.02.2025 - 10 W 102/24

    Erbschein; Testamentsvollstrecker

    Zum Teil wird vertreten, dass es an der Auslegungsbedürftigkeit fehlt, wenn eine Willenserklärung absolut eindeutig, unmissverständlich oder völlig klar und unzweideutig ist (vgl. RG, Urteil vom 11. März 1909 - IV 304/08 -, RGZ 70, 391-395; BGH, Urteil vom 10. Oktober 1957 - VII ZR 419/56 -, BGHZ 25, 318-321).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines …

    Bei der grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden und nach § 133 BGB vorzunehmenden Auslegung einer letztwilligen Verfügung ist der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (RGZ 70, 391/394; BayObLGZ 1967, 1/6; 1976, 67/75).
  • BayObLG, 07.11.1980 - BReg. 1 Z 64/80

    Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Letztwillige …

    Für die Auslegung einer letztwilligen Verfügung ist in erster Linie die allgemeine Auslegungsregel des § 133 BGB maßgebend; d.h. es ist der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (RGZ 70, 391/394; BayObLGZ 1967, 1/6; 1976, 67/75).
  • LAG Niedersachsen, 08.06.1999 - 7 Sa 1419/98

    Möglichkeit der Anfechtung eines Teils eines Prozeßvergleichs

    Ist dies der Fall, ist entsprechend den in § 139 BGB festgelegten Grundsätzen zu prüfen, ob sich aus dem hypothetischen Parteiwillen ergibt, daß die übrigen rechtsgeschäftlichen Regelungen aufrechterhalten werden sollen (BGH LM § 139 Nr. 43; RGZ 70, 391, 395;… MK-Meyer-Maly, § 143 BGB, Rdz. 11;… Palandt-Heinrichs, 57. Aufl., § 142 Rdz. 1).
  • OLG Hamm, 17.02.1981 - 28 U 107/80

    Notarhaftung; Amtspflichtverletzung; Erbvezicht; Pflichtteilsverzicht; Schaden; …

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts liegen die Voraussetzungen des 119 BGB nur vor, wenn infolge der Verkennung seiner rechtlichen Bedeutung ein Rechtsgeschäft erklärt worden ist, das eine von der gewollten willentlich verschiedene Rechtswirkung herbeiführt, nicht aber, wenn ein irrtumsfrei erklärtes und gewolltes Rechtsgeschäft außer der erstrebten Wirkung noch andere nicht erkannte und nicht gewollte Nebenfolgen hervorbringt (vgl. insbesondere RGZ 70, 391;… Hefermehl in Soergel/ Siebert, BGB 10. Aufl. § 119 Anm. 24).
  • BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82

    Anforderungen an eine gemeinschaftliches Testament; Bestimmung eines gemeinsamen …

    Auf die Wirksamkeit der Testamentsanfechtung wegen Irrtums ( § 2078 BGB ) kam es danach nicht mehr an, weil schon die - der Anfechtung stets vorgehende - Auslegung des Testaments dem wahren Willen des Erblassers zur Wirksamkeit verhilft (vgl. RGZ 70, 391/393; BGH LM § 2100 BGB Nr. 1; BayObLGZ 1966, 390/396; 1980, 42/50; Palandt § 2078 BGB Anm. 1 a m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Anforderungen an ein wirksames Testament; …

  • BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82

    Erteilung eines Erbscheins; Einziehung des Erbscheins; Beeinträchtigung der …

  • BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82

    Verhältnis zwischen Auslegung und Anfechtung einer letztwilligen Verfügung; …

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