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Rechtsprechung
   RG, 12.04.1913 - Rep. I. 19/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1913,204
RG, 12.04.1913 - Rep. I. 19/13 (https://dejure.org/1913,204)
RG, Entscheidung vom 12.04.1913 - Rep. I. 19/13 (https://dejure.org/1913,204)
RG, Entscheidung vom 12. April 1913 - Rep. I. 19/13 (https://dejure.org/1913,204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Überlassung eines Geheimverfahren; Haftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 82, 155
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Bremen, 10.03.2016 - 5 W 40/15

    Wirksamkeit der privatschriftlichen Ernennung des Urkundsnotars eines notariellen …

    Beide Urkunden - übergebene Schrift und notarielle Urkunde - bilden dann ein einheitliches öffentliches Testament (RGZ 82, 155;… Staudinger/Baumann a.a.O. Rn. 59;… KG Beschl. v. 5.10.2006 - 1 W 46/06 - ZEV 2007, 497 - juris - Rn. 8).
  • BGH, 11.06.1970 - X ZR 23/68

    Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft einer lizenzierten Erfindung - …

    Mit Rücksicht auf die gleichliegenden Interessen beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften einer lizenzierten Erfindung ist der der Regelung in den §§ 463 und 538 i.V.m.§ 581 BGB zugrunde liegende Rechtsgedanke, daß derjenige, der derartige Zusicherungen macht, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung einzustehen hat, auf den Lizenzvertrag entsprechend anzuwenden (vgl. RGZ 82, 155, 158).
  • BGH, 22.05.1959 - I ZR 51/58

    Rechtsmittel

    Dadurch wird die Klägerin aber nicht gehindert, ihre Ansprüche aus dem - an sich weitergehenden - Erfüllungsinteresse der Höhe nach auf einen Betrag zu beschränken, den sie auch als Vertrauensschaden (negatives Vertragsinteresse) berechnen könnte (vgl. RGZ 82, 155, 159).
  • BGH, 23.04.1963 - Ia ZR 121/63

    Rechtsmittel

    Auch für das Spezialgebiet des Verkaufs von gewerblichen Schutzrechten und der Lizenzbestellung an solchen Rechten geht die in Rechtsprechung und Rechtslehre herrschende Auffassung dahin, daß den Verkäufer oder Lizenzgeber eine Vertragshaftung gemäß §§ 437, 440, 445 BGB für den anfänglichen Rechtsbestand des übertragenen oder zur Ausübung überlassenen Rechts trifft (vgl. RGZ 82, 155; GRUR 1960, 45 - Uhrgehäuse; Krausse-Katluhn-Lindenmaier, PatG § 9, Anm. 7, 32; Lindenmaier GRUR 1955, 508, 509;… Reimer PatG 2. Aufl. § 9 Anm. 25. Bei nachträglicher Vernichtung oder Beschränkung des Schutzrechts ist allerdings gemäß BGH in GRUR 1957, 595, 596 - Verwandlungstisch - und GRUR 1958, 231 - Rundstuhlwirkware - § 242 BGB anzuwenden).
  • BGH, 05.01.1954 - I ZR 267/52

    Rechtsmittel

    Zuzustimmen ist der Revision darin, daß im Falle der Veräußerung eines Geheimverfahrens die Grundsätze des Kaufs Anwendung finden (RGZ 82, 155 [158]; 163, 5 ff).
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