Rechtsprechung
   VK Nordbayern, 15.02.2018 - RMF-SG21-3194-3-1   

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https://dejure.org/2018,5944
VK Nordbayern, 15.02.2018 - RMF-SG21-3194-3-1 (https://dejure.org/2018,5944)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 15.02.2018 - RMF-SG21-3194-3-1 (https://dejure.org/2018,5944)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - RMF-SG21-3194-3-1 (https://dejure.org/2018,5944)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    EU VOB/A § 15, § 16a, § 16b; BaNpV § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2 S. 2; GWB § 160, § 167 Abs. 1 S. 1, § 182 Abs. 2, Abs. 3
    Festlegung der Eignungskriterien in Bekanntmachung

  • VK Nordbayern PDF
  • rewis.io

    Festlegung der Eignungskriterien in Bekanntmachung

  • VK Nordbayern PDF
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Referenzen nicht wirksam gefordert: Kein Ausschluss wegen fehlender Nachweise!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eignungskriterien gehören in die Bekanntmachung! (VPR 2018, 1022)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 08.05.2013 - Verg 1/13

    Unterschiedliche Preisangaben müssen kein Ausschlussgrund sein!

    Auszug aus VK Nordbayern, 15.02.2018 - RMF-SG21-3194-3-1
    Sein Angebot kann bei Widersprüchen in der Nachunternehmererklärung von der Wertung auszuschließen sein (OLG Dresden, Beschluss vom 8.5.2013-Verg 1/13).

    Ein Preisvergleich anhand der Angaben in den Formblättern "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (235) und "Preisermittlung" (221 bzw. 222) ist untauglich, weil er auf unterschiedliche Sachverhalte bezogen ist und damit im Ergebnis nicht vergleichbare Angaben zum Gegenstand hat (OLG Dresden, Beschluss vom 8.5.2013 - Verg 1/13).

  • VK Südbayern, 05.12.2013 - Z3-3-3194-1-38-10/13

    Vorgaben an die Eignung sind in der Bekanntmachung anzugeben!

    Auszug aus VK Nordbayern, 15.02.2018 - RMF-SG21-3194-3-1
    Die Vergabestelle hat hier eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sie in dem Vergabeverfahren den Zuschlag erteilen kann und willkürfrei unter den eingereichten Bietern auswählen kann (VK Südbayern Beschluss vom 5.12.2013-Z3-3-3194-1-38-10/13).
  • VK Südbayern, 05.06.2019 - Z3-3-3194-1-06-02/19

    Ausschluss eines Bieters, der eine als eigene Leistung erklärte Teilleistung

    Der Sinn und Zweck der Angabe in der Auftragsbekanntmachung besteht nämlich darin, dass jedes Unternehmen auf einen Blick erkennen kann, ob es als potentiell geeigneter Wettbewerbsteilnehmer in Betracht kommt oder ob es sich eine Befassung mit den Vergabeunterlagen von vornherein ersparen kann (VK Nordbayern, Beschluss vom 15.02.2018, RMF-SG21-3194-3-1).
  • VK Südbayern, 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17

    Fehler der unzureichenden Bekanntmachung der Eignungsanforderungen im

    Die sich dazu erst entwickelnde Rechtsprechung (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 16.10.2017, Z3-3-3194-1-30-06/17; VK Nordbayern, Beschluss vom 15.02.2018, RMF-SG21-3194-3-1) musste die Antragstellerin nicht kennen.

    Nicht ausreichend ist es, wenn in der Bekanntmachung auf die Vergabeunterlagen verwiesen wird, die unmittelbar online zugänglich sind (VK Nordbayern, Beschluss vom 15.02.2018, RMF-SG21-3194-3-1).

  • VK Südbayern, 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18

    Vergabeverfahren: Anforderungen an Bekanntmachung

    Aufgrund der gem. § 41 Abs. 1 VgV gebotenen direkten Abrufbarkeit der Vergabeunterlagen und der Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Eignungskriterien einschließlich der Unterlagen, mit denen die Eignung zu belegen ist, anzugeben (und nicht des Bieters, sie zu suchen!), ist eine solche Verlinkung jedenfalls nur dann ausreichend, wenn sie in einem direkten Link auf das konkrete Vergabeverfahren besteht (VK Südbayern, Beschluss vom 02.01.2018, Z3-3-3194-1-47-08/17 und Beschluss vom 20.04.2018, Z3-3-3194-1-59-12/17, so auch VK Nordbayern, Beschluss vom 15.02.2018, RMF-SG21-3194-3-1 und Beschluss vom 09.04.2018, RMF-SG21-3194-3-5).

    Der Sinn und Zweck der Angabe in der Auftragsbekanntmachung besteht nämlich darin, dass jedes Unternehmen auf einen Blick erkennen kann, ob es als potentiell geeigneter Wettbewerbsteilnehmer in Betracht kommt oder ob es sich eine Befassung mit den Vergabeunterlagen von vornherein ersparen kann (VK Nordbayern, Beschluss vom 15.02.2018, RMF-SG21-3194-3-1).

  • VK Sachsen, 30.10.2018 - 1/SVK/021-18

    Eignungskriterien werden durch konkrete Verlinkung wirksam bekannt gemacht!

    Ausreichend sei es dahingegen, wenn sich in einem online zugänglichen Bekanntmachungstext ein Link befindet, über den man ohne weiteres das einschlägige Formblatt mit den geforderten Eignungskriterien und Nachweisen öffnen und ausdrucken kann (OLG Düsseldorf a.a.O.; VK Nordbayern B. v. 15.02.2018 - RMF-SG21-3194-3-1).
  • VK Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - VK 2-11/18

    Angabe einer Internet-Adresse: Eignungsanforderungen nicht wirksam gefordert!

    Sinn und Zweck dieser Regelungen ist es, dass jedes in- und ausländische Unternehmen auf einen Blick erkennen kann, ob es als potentiell geeigneter Wettbewerbsteilnehmer in Betracht kommt oder ob es sich eine Befassung mit den Vergabeunterlagen von vornherein ersparen kann (Summa in: jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 122 GWB Rn. 54.1 ff; auch mit Hinweis auf die Beschlüsse der VK Südbayern vom 15.09.2017, Z3-3-3194-1-30-06/17, und vom 20.04.2018, Z3-3-3194-1-59-12/17, sowie der VK Nordbayern vom 15.02.2018, RMF-SG21-3194-3-1, und vom 09.04.2018, RMF-SG21-3194-3-5).
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