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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 08.11.2005

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - I-3 Wx 137/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8260
OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - I-3 Wx 137/05 (https://dejure.org/2005,8260)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.10.2005 - I-3 Wx 137/05 (https://dejure.org/2005,8260)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - I-3 Wx 137/05 (https://dejure.org/2005,8260)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1795, 1629, 181
    Geschäftsführerbestellung durch Vormund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 181 § 1629 Abs. 2 S. 1 § 1795 § 1821 § 1822
    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers einer GmbH bei einer noch nicht einmal beschränkt geschäftsfähigen Alleingesellschafterin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Eintragung der Mutter des gesetzlichen Vertreters der Alleingesellschafterin als Geschäftsführerin ohne vorherige Bestellung eines Ergänzungspflegers; Erforderlichkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung des Bestellungsbeschlusses zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 9 T 4/04
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - I-3 Wx 137/05

Papierfundstellen

  • RNotZ 2006, 69
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 271/00

    Anwendung des § 181 BGB auf Beschlüsse einer GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - 3 Wx 137/05
    aa) Wegen des Interessenkonflikts zwischen dem Vertreter und dem Vertretenen wird zu Recht angenommen, dass § 181 BGB heranzuziehen ist, wenn der Vertreter eines Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung der GmbH mit den Stimmen der von ihm vertretenen Person sich selbst zum Geschäftsführer bestellt (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 469, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.11.2005 - 32 Wx 113/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6816
OLG München, 08.11.2005 - 32 Wx 113/05 (https://dejure.org/2005,6816)
OLG München, Entscheidung vom 08.11.2005 - 32 Wx 113/05 (https://dejure.org/2005,6816)
OLG München, Entscheidung vom 08. November 2005 - 32 Wx 113/05 (https://dejure.org/2005,6816)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    KostO § 27 Abs. 3; ; KostO § 36 Abs. 2; ; KostO § 44; ; KostO § 47; ; AktG § 30

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 27 Abs 3, KostO § 36 Abs 2, KostO § 44, KostO § 47, AktG § 30
    Gesonderte Gebühr für Beschluss über Bestellung des ersten Aufsichtsrates bei Gründung einer AG

  • rechtsportal.de

    KostO § 27 Abs. 3 § 36 Abs. 2 § 44 § 47; AktG § 30
    Notargebühren bei gleichzeitiger Beurkundung der Gesellschaftsgründung und Aufsichtsratsbestellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Gesonderte Gebühr für Beurkundung der AG und des Aufsichtsrates

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notargebühr bei Gründung einer Aktiengesellschaft und gleichzeitiger Bestellung des Aufsichtsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RNotZ 2006, 69
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 17.05.2002 - 3 W 83/02

    Gebühr für die Bestellung des ersten Aufsichtsrats

    Auszug aus OLG München, 08.11.2005 - 32 Wx 113/05
    Wird in einem Gesellschaftsvertrag ein Beschluss der Gründerversammlung (hier: Wahl des ersten Aufsichtsrats) mitbeurkundet, entsteht daher nach ganz überwiegender Ansicht für die Beschlussfassung eine gesonderte Gebühr gemäß § 47 KostO (…vgl. Göttlich/Mümmler aaO Stichwort: "Aktiengesellschaft" Anm. 1.4 und "Beschlüsse von Gesellschaftsorganen" Anm. 3;… Rohs/Wedewer, KostO 3. Aufl. Stand 08/05 § 41c RdNr. 44;… Streifzug durch die Kostenordnung, 5. Aufl. Rdnr. 709;… Beck'sches Notarhandbuch, 2. Aufl. D III Rdnr. 16; OLG Zweibrücken JurBüro 2002, 492 f).
  • OLG Zweibrücken, 28.03.1988 - 3 W 45/88

    Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses über die Geschäftsführerbestellung …

    Auszug aus OLG München, 08.11.2005 - 32 Wx 113/05
    c) Bei einem Zusammentreffen von Beschlüssen mit rechtsgeschäftlichen Erklärungen (wie hier die Gründung der Aktiengesellschaft) ist § 44 KostO nicht anwendbar; dann liegen nämlich nicht mehrere Beschlüsse in derselben Verhandlung vor, die Verweisung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 KostO a. F. bzw. § 41 c Abs. 1 Satz 1 KostO n. F. ist also nicht einschlägig (…vgl. Korintenberg/Reimann, aaO, § 41 c RdNr. 10 und § 44 Rdnr. 6;… Göttlich/Mümmler, KostO 14. Aufl. Stichwort "Beschlüsse von Gesellschaftsorganen" Anm. 3 m.w.N.;… OLG Zweibrücken aaO; OLG Stuttgart JurBüro 1990, 1633 ff; OLG Zweibrücken MittBayNot 1988, 141; Kammergericht Berlin JurBüro 1983, 1551 ff).
  • OLG Stuttgart, 13.09.1990 - 8 W 18/90
    Auszug aus OLG München, 08.11.2005 - 32 Wx 113/05
    c) Bei einem Zusammentreffen von Beschlüssen mit rechtsgeschäftlichen Erklärungen (wie hier die Gründung der Aktiengesellschaft) ist § 44 KostO nicht anwendbar; dann liegen nämlich nicht mehrere Beschlüsse in derselben Verhandlung vor, die Verweisung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 KostO a. F. bzw. § 41 c Abs. 1 Satz 1 KostO n. F. ist also nicht einschlägig (…vgl. Korintenberg/Reimann, aaO, § 41 c RdNr. 10 und § 44 Rdnr. 6;… Göttlich/Mümmler, KostO 14. Aufl. Stichwort "Beschlüsse von Gesellschaftsorganen" Anm. 3 m.w.N.;… OLG Zweibrücken aaO; OLG Stuttgart JurBüro 1990, 1633 ff; OLG Zweibrücken MittBayNot 1988, 141; Kammergericht Berlin JurBüro 1983, 1551 ff).
  • OLG München, 26.07.2005 - VA - Not 1/05

    Eignungsvergleich zwischen auswärtigem Notar und heimischem Notarassessor

    OLG München, Beschluss vom 8.11.2005, 32 Wx 113/05; mitgeteilt von Jupp Joachimski, Vorsitzender Richter am BayObLG Der Notar beurkundete die Errichtung der Kostenschuldnerin zu 2 - einer Aktiengesellschaft - durch den Kostenschuldner zu 1. In der gleichen Urkunde wurde unter Ziff. IV der erste Aufsichtsrat bestellt.
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