Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - I-3 Wx 137/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 181; ; BGB § ... 1629; ; BGB § 1629 Abs. 2; ; BGB § 1629 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 1795; ; BGB § 1795 Abs. 1; ; BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1795 Abs. 1 Ziff. 1; ; BGB § 1821; ; BGB § 1822; ; BGB § 1822 Nr. 11; ; FGG § 27; ; ZPO § 546
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1795, 1629, 181
Geschäftsführerbestellung durch Vormund - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 181 § 1629 Abs. 2 S. 1 § 1795 § 1821 § 1822
Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers einer GmbH bei einer noch nicht einmal beschränkt geschäftsfähigen Alleingesellschafterin - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Eintragung der Mutter des gesetzlichen Vertreters der Alleingesellschafterin als Geschäftsführerin ohne vorherige Bestellung eines Ergänzungspflegers; Erforderlichkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung des Bestellungsbeschlusses zum ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach - 9 T 4/04
- OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - I-3 Wx 137/05
Papierfundstellen
- RNotZ 2006, 69
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 271/00
Anwendung des § 181 BGB auf Beschlüsse einer GmbH
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - 3 Wx 137/05
aa) Wegen des Interessenkonflikts zwischen dem Vertreter und dem Vertretenen wird zu Recht angenommen, dass § 181 BGB heranzuziehen ist, wenn der Vertreter eines Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung der GmbH mit den Stimmen der von ihm vertretenen Person sich selbst zum Geschäftsführer bestellt (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 469, m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG München, 08.11.2005 - 32 Wx 113/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
KostO § 27 Abs. 3; ; KostO § 36 Abs. 2; ; KostO § 44; ; KostO § 47; ; AktG § 30
- Deutsches Notarinstitut
KostO § 27 Abs 3, KostO § 36 Abs 2, KostO § 44, KostO § 47, AktG § 30
Gesonderte Gebühr für Beschluss über Bestellung des ersten Aufsichtsrates bei Gründung einer AG - rechtsportal.de
KostO § 27 Abs. 3 § 36 Abs. 2 § 44 § 47; AktG § 30
Notargebühren bei gleichzeitiger Beurkundung der Gesellschaftsgründung und Aufsichtsratsbestellung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Notarrecht - Gesonderte Gebühr für Beurkundung der AG und des Aufsichtsrates
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Notargebühr bei Gründung einer Aktiengesellschaft und gleichzeitiger Bestellung des Aufsichtsrats
Verfahrensgang
- LG Bayreuth, 25.08.2005 - 42 T 108/05
- OLG München, 08.11.2005 - 32 Wx 113/05
Papierfundstellen
- RNotZ 2006, 69
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Zweibrücken, 17.05.2002 - 3 W 83/02
Gebühr für die Bestellung des ersten Aufsichtsrats
Auszug aus OLG München, 08.11.2005 - 32 Wx 113/05
Wird in einem Gesellschaftsvertrag ein Beschluss der Gründerversammlung (hier: Wahl des ersten Aufsichtsrats) mitbeurkundet, entsteht daher nach ganz überwiegender Ansicht für die Beschlussfassung eine gesonderte Gebühr gemäß § 47 KostO (…vgl. Göttlich/Mümmler aaO Stichwort: "Aktiengesellschaft" Anm. 1.4 und "Beschlüsse von Gesellschaftsorganen" Anm. 3;… Rohs/Wedewer, KostO 3. Aufl. Stand 08/05 § 41c RdNr. 44;… Streifzug durch die Kostenordnung, 5. Aufl. Rdnr. 709;… Beck'sches Notarhandbuch, 2. Aufl. D III Rdnr. 16; OLG Zweibrücken JurBüro 2002, 492 f). - OLG Zweibrücken, 28.03.1988 - 3 W 45/88
Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses über die Geschäftsführerbestellung …
Auszug aus OLG München, 08.11.2005 - 32 Wx 113/05
c) Bei einem Zusammentreffen von Beschlüssen mit rechtsgeschäftlichen Erklärungen (wie hier die Gründung der Aktiengesellschaft) ist § 44 KostO nicht anwendbar; dann liegen nämlich nicht mehrere Beschlüsse in derselben Verhandlung vor, die Verweisung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 KostO a. F. bzw. § 41 c Abs. 1 Satz 1 KostO n. F. ist also nicht einschlägig (…vgl. Korintenberg/Reimann, aaO, § 41 c RdNr. 10 und § 44 Rdnr. 6;… Göttlich/Mümmler, KostO 14. Aufl. Stichwort "Beschlüsse von Gesellschaftsorganen" Anm. 3 m.w.N.;… OLG Zweibrücken aaO; OLG Stuttgart JurBüro 1990, 1633 ff; OLG Zweibrücken MittBayNot 1988, 141; Kammergericht Berlin JurBüro 1983, 1551 ff). - OLG Stuttgart, 13.09.1990 - 8 W 18/90
Auszug aus OLG München, 08.11.2005 - 32 Wx 113/05
c) Bei einem Zusammentreffen von Beschlüssen mit rechtsgeschäftlichen Erklärungen (wie hier die Gründung der Aktiengesellschaft) ist § 44 KostO nicht anwendbar; dann liegen nämlich nicht mehrere Beschlüsse in derselben Verhandlung vor, die Verweisung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 KostO a. F. bzw. § 41 c Abs. 1 Satz 1 KostO n. F. ist also nicht einschlägig (…vgl. Korintenberg/Reimann, aaO, § 41 c RdNr. 10 und § 44 Rdnr. 6;… Göttlich/Mümmler, KostO 14. Aufl. Stichwort "Beschlüsse von Gesellschaftsorganen" Anm. 3 m.w.N.;… OLG Zweibrücken aaO; OLG Stuttgart JurBüro 1990, 1633 ff; OLG Zweibrücken MittBayNot 1988, 141; Kammergericht Berlin JurBüro 1983, 1551 ff).
- OLG München, 26.07.2005 - VA - Not 1/05
Eignungsvergleich zwischen auswärtigem Notar und heimischem Notarassessor
OLG München, Beschluss vom 8.11.2005, 32 Wx 113/05; mitgeteilt von Jupp Joachimski, Vorsitzender Richter am BayObLG Der Notar beurkundete die Errichtung der Kostenschuldnerin zu 2 - einer Aktiengesellschaft - durch den Kostenschuldner zu 1. In der gleichen Urkunde wurde unter Ziff. IV der erste Aufsichtsrat bestellt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".