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   OLG Jena, 05.03.2001 - 6 W 88/01   

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https://dejure.org/2001,3496
OLG Jena, 05.03.2001 - 6 W 88/01 (https://dejure.org/2001,3496)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.03.2001 - 6 W 88/01 (https://dejure.org/2001,3496)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. März 2001 - 6 W 88/01 (https://dejure.org/2001,3496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Familienrecht, Grundbuchordnung, Zur Prüfungspflicht des Grundbuchamts bei Grundstücksveräußerungen durch einen Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 432 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 1614 (Ls.)
  • Rpfleger 2001, 298
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87

    Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand

    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2001 - 6 W 88/01
    §§ 1368, 1365 BGB berechtigen einen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebenden Ehegatten zur GB-Beschwerde mit dem Ziel, den Amtswiderspruch zu Gunsten beider Ehegatten in Bezug auf eine ohne seine Zustimmung erfolgte Eintragung einzutragen (vgl. BayObLGZ 1987, 431, 433).

    Aus der Vorschrift des § 1368 BGB folgt jedoch, dass auch der im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehegatte beschwerdebefugt ist in Bezug auf eine Eintragung, die ohne seine nach § 1365 Abs. 1 BGB erforderliche Zustimmung erfolgt ist mit dem Ziel, den Widerspruch zu Gunsten beider Ehegatten einzutragen (vgl. BayObLGZ 1987, 431, 433; OLG Hamm Rpfleger 1959, 349; Budde, a.a.O., § 71 Rn. 83; Demharter, a.a.O.).

  • OLG Celle, 01.03.1999 - 4 W 27/99

    Zustimmungsbedürfnis des Ehemannes der Eigentümerin bei Verkauf eines

    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2001 - 6 W 88/01
    Es bleibt offen, ob das GBA den Eintragungsantrag bereits dann nach § 18 GBO beanstanden bzw. zurückweisen darf, wenn bestimmte, konkrete Tatsachen Anlass zur Vermutung geben, ein Fall des § 1365 Abs. 1 BGB liege vor (OLG Celle OLGR Celle 1999, 265).

    b) Ob es demgegenüber für Beanstandungen des Grundbuchamts nach § 18 GBO bzw. zur Zurückweisung des Eintragungsantrags schon ausreicht, wenn das Grundbuchamt begründeten Anlass zu der auf bestimmte Tatsachen zu gründenden Vermutung hat, dass ein Fall des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben ist (vgl. BGHZ 35, a.a.O.; OLG Celle, OLG-Report Celle 1999, 265), kann offen bleiben.

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2001 - 6 W 88/01
    Das Grundbuchamt hat die Verfügungsbefugnis des Bewilligenden von Amts wegen zu prüfen, ist zur Anstellung von Ermittlungen jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet (vgl. BGHZ 35, 135, 139 ff.).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2017 - 20 W 289/16

    Voraussetzungen für Rangrücktritt einer Grundschuld

    Die Gesetzesverletzung muss hierbei feststehen (OLG Jena Rpfleger 2001, 298 [OLG Jena 05.03.2001 - 6 W 88/01] ; BayObLG Rpfleger 1987).

    Weitere Voraussetzung für die Eintragung des Amtswiderspruchs ist, dass die Eintragung das Grundbuch im Sinne des § 894 BGB unrichtig gemacht hat, wobei die Unrichtigkeit im Zeitpunkt der Eintragung des Widerspruchs noch bestehen muss und eine Glaubhaftmachung der Unrichtigkeit des Grundbuchs ausreicht (OLG Hamm Rpfleger 1991, 59 [OLG Hamm 08.10.1990 - 15 W 194/90] ; OLG Jena Rpfleger 2001, 298 [OLG Jena 05.03.2001 - 6 W 88/01] ; BayObLG Rpfleger 1987, 101; Demharter, aaO, § 53 Rz. 25-28).

  • OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11

    Grundbuch: Nachweise im Hinblick auf § 1365 I BGB

    Es entspricht deshalb allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat bereits mehrfach angeschlossen hat (vgl. Beschlüsse vom 28.05.1997- FamRZ 1998, 31 - sowie vom 25.07.2002 - 20 W 192/01 - dok. bei juris- und 09.09.2010 - 20 W 302/10 -), dass das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet ist, im Wege der Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots nach § 1365 Abs. 1 Satz 1 BGB gegeben sind (PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 38; Thüringer OLG Rpfleger 2001, 298; OLG München Rpfleger 2007, 259; Senat, Beschluss v. 24.11.2011 - 20 W 380/11 - Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 394; Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 1365 Rdnr. 28 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2017 - 20 W 93/17

    Kein Recht der Hypothekengläubigerin auf Bewilligung der Löschung der Hypothek

    Die Verfügungsbefugnis als Grundlage der formellen Bewilligungsbefugnis ist hierbei von Amts wegen zu prüfen (OLG Hamburg, FGPrax 1999, 6 [OLG Hamburg 17.11.1998 - 2 Wx 71/96] ; OLG Jena Rpfleger 2001, 298 [OLG Jena 05.03.2001 - 6 W 88/01] ; Demharter, aaO, Rz. 58).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2011 - 20 W 208/11

    Entbehrlichkeit Ehegatten-Zustimmung bei Bewilligung der Auflassungsvormerkung

    Es entspricht deshalb allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat bereits mehrfach angeschlossen hat (vgl. Beschlüsse vom 28.05.1997- FamRZ 1998, 31- sowie vom 25.07.2002 -20 W 192/01- dok. bei juris- und 09.09.2010 -20 W 302/10-), dass das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet ist, im Wege der Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots nach § 1365 Abs. 1 Satz 1 BGB gegeben sind (PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 38; Thüringer OLG Rpfleger 2001, 298; OLG München Rpfleger 2007, 259; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 3394; Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 1365 Rn. 28 m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 22.05.2019 - 12 Wx 10/19

    Gutglaubensschutz bei Grundstückserwerb kraft Gesetzes durch Erbfolge

    Die Gesetzesverletzung durch das Grundbuchamt muss feststehen und die Unrichtigkeit des Grundbuch zumindest glaubhaft sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1986, 317; OLG Hamm RPfleger 1993, 486; OLG Jena, RPfleger 2001, 298; Demharter, GBO, 31. Aufl., Rdn. 28 zu § 53 GBO).
  • OLG Rostock, 09.12.2016 - 3 W 122/16

    Grundbuchsache: Anfechtung und Widerruf einer Löschungsbewilligung

    Die vom weiteren Beteiligten erklärte Anfechtung der Löschungsbewilligung geht ins Leere, da die Eintragungs-(Löschungs-)Bewilligung eine rein verfahrensrechtliche Erklärung und keine rechtsgeschäftliche Willenserklärung ist, so dass sie auch nicht nach den allgemein für Willenserklärungen geltenden Bestimmungen des BGB nichtig oder anfechtbar sein kann (vgl. BayObLG, Beschl. v. 27.03.2003, 2Z BR 18/03, ZfIR 2003, 682; OLG Jena, Beschl. v. 05.03.2001, 6 W 88/01, RPfleger 2001, 298; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 19 Rn. 115).
  • OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 59/09

    Eintragung des Grundstückskäufers als Eigentümer: Prüfungsrecht des Grundbuchamts

    Aus Vermutungen oder unsubstantiierten Behauptungen des Zustimmungsberechtigten ins Blaue hinein ergeben sich konkrete Anhaltspunkte für eine Zustimmungsbedürftigkeit allerdings nicht (vgl. BayObLG Rpfleger 2000, 265; OLG Thüringen Rpfleger 2001, 298; Staudinger/Thiele § 1365 Rn. 108).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2001 - 6 W 217/01

    Kostenerstattungsanspruch eines obsiegenden Streitgenossen: Erhöhungsgebühr für

    Bei der Ermittlung der Anwaltskosten, die im vorliegenden Fall bei alleiniger Beauftragung des Beklagtenvertreters durch den Beklagten zu 3) entstanden wären, ist jedoch zu beachten, dass bei der anwaltlichen Vertretung von Streitgenossen, gegen die gleichlautende Unterlassungsanträge geltend gemacht werden, keine Erhöhungsgebühren nach § 6 BRAGO entstehen; vielmehr betreffen die Unterlassungsanträge regelmäßig mehrere Gegenstände im Sinne von § 7 Abs. 2 BRAGO, die in dem festgesetzten Gesamtstreitwert gesondert, aber addiert enthalten sind (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 01.06.2001 ­ 6 W 88/01).
  • OLG Naumburg, 05.09.2019 - 12 Wx 6/19

    Grundstücks-DDR-Folgenrecht: Bestand von vor dem Beitritt im Grundbuch

    Die Gesetzesverletzung durch das Grundbuchamt muss feststehen und die Unrichtigkeit des Grundbuch zumindest glaubhaft sein (ständige Rechtsprechung, vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 31. Juli 1986, BReg 2 Z 59/86, BayObLGZ 1986, 317; OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1993, 15 W 381/92, RPfleger 1993, 486; OLG Jena, Beschluss vom 5. März 2001, 6 W 88/01, RPfleger 2001, 298; Demharter, a.a.O. § 53 Rdn. 28).
  • OLG Naumburg, 04.09.2019 - 12 Wx 6/19

    Keine Umwandlung von Mitbenutzungsrechten in eine Grunddienstbarkeit

    Die Gesetzesverletzung durch das Grundbuchamt muss feststehen und die Unrichtigkeit des Grundbuch zumindest glaubhaft sein (ständige Rechtsprechung, vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 31. Juli 1986, BReg 2 Z 59/86, BayObLGZ 1986, 317 ; OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1993, 15 W 381/92, RPfleger 1993, 486; OLG Jena, Beschluss vom 5. März 2001, 6 W 88/01, RPfleger 2001, 298; Demharter, a.a.O. § 53 Rdn. 28).
  • OLG Celle, 13.03.2018 - 18 W 11/18

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Meinungsäußerung des Grundbuchamts

  • OLG Naumburg, 10.01.2020 - 12 Wx 15/19

    Grundbuchsache: Zulässigkeit der Eintragung eines Mitbenutzungsrechts nach

  • OLG Frankfurt, 09.09.2010 - 20 W 302/10

    Grundbuch: Prüfung der Voraussetzungen von § 1365 I 1 BGB

  • OLG Naumburg, 18.03.2020 - 12 Wx 50/19

    Grundbuchsache: Eintragungstätigkeit des Grundbuchamts bei gutgläubigem Erwerb

  • OLG Naumburg, 17.03.2020 - 12 Wx 50/19

    Befugnisse des Grundbuchamts bei gutgläubigem Erwerb eines Rechts an einem

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2004 - 3 W 17/04

    Kein Vorbescheid im Grundbuchverfahren durch Grundbuchamt

  • OLG Dresden, 30.10.2013 - 17 W 1032/13
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