Rechtsprechung
| EuGH, 22.11.2012 - C-139/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Luftverkehr - Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste - Nichtbeförderung, Annullierung oder große Verspätung von Flügen - Ausschlussfrist
- Europäischer Gerichtshof
Cuadrench Moré
Luftverkehr - Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste - Nichtbeförderung, Annullierung oder große Verspätung von Flügen - Ausschlussfrist
- EU-Kommission
Cuadrench Moré
Luftverkehr - Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste - Nichtbeförderung, Annullierung oder große Verspätung von Flügen - Ausschlussfrist“
- reise-recht-wiki.de
Verjährungsfristen der VO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klagefrist für Ausgleichsleistungen von Fluggästen; Vorabentscheidungsersuchen der spanischen Audiencia Provincial de Barcelona
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Verkehr - Die Frist für die Erhebung von Klagen auf Ausgleichsleistung wegen Annullierung von Flügen bestimmt sich nach den nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Klagefrist bei Flugannullierungen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung und die Verjährung
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Fristen für Ausgleichszahlungen bei Flugannullierung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Flugannullierung: Frist für Klagerhebung auf Ausgleichsleistungen bestimmen nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten - EuGH zur Verjährung von Klagefristen für Ausgleichszahlungen bei Flugannullierungen
- blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Vorabentscheidungsersuchen des Audiencia Provincial de Barcelona (Spanien)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Audiencia Provincial de Barcelona (Spanien), eingereicht am 21. März 2011 - Joan Cuadrench Moré/Koninklijke Luchtvaart Maatschappij NV (KLM)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Papierfundstellen
- NJW 2013, 365
- EuZW 2013, 156
- NZV 2013, 188 (Ls.)
- RRa 2013, 17
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 22.10.2009 - C-301/08
Bogiatzi - Verkehrspolitik - Verordnung (EG) Nr. 2027/97 - Warschauer Abkommen - …
Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-139/11
Rn. 20 Die mit der Berufung angerufene Audiencia Provincial de Barcelona ist der Ansicht, dass es mangels einer ausdrücklichen einschlägigen Bestimmung in der Verordnung Nr. 261/2004 aufgrund der Urteile vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA (C-344/04, Slg. 2006, I-403), sowie vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann (C-549/07, Slg. 2008, I-11061), in Verbindung mit dem Urteil vom 22. Oktober 2009, Bogiatzi (C-301/08, Slg. 2009, I-10185), nicht möglich sei, mit hinreichender Gewissheit eine Feststellung über die anwendbare Klagefrist zu treffen.Rn. 30 Diese Feststellung steht auch nicht im Widerspruch zum Urteil Bogiatzi, worin der Gerichtshof für Recht erkannt hat, dass die Verordnung Nr. 2027/97 dahin auszulegen ist, dass sie in einem Fall, in dem ein Reisender das Luftfahrtunternehmen wegen eines Schadens in Anspruch nimmt, den er bei einem Flug zwischen Mitgliedstaaten erlitten hat, der Anwendung von Art. 29 des Warschauer Abkommens nicht entgegensteht.
Rn. 31 In dieser Hinsicht ist festzustellen, dass, wie es aus Art. 1 der Verordnung Nr. 2027/97 in der Fassung, die zur Zeit des dem Urteil Bogiatzi zugrunde liegenden Sachverhalts galt, folgt, diese Verordnung die Haftung von Luftfahrtunternehmern bei einem Unfall betrifft, die auch von Art. 17 des Warschauer Abkommens erfasst wird.
Rn. 32 Die Verordnung Nr. 2027/97 hatte, was den Luftverkehr zwischen Mitgliedstaaten betrifft, ausschließlich zum Ziel, bestimmte Vorschriften mit einem umfassenderen Schutz von Fluggästen, die von Unfällen im Luftverkehr betroffen sind, an die Stelle von Vorschriften des Warschauer Abkommens zu setzen, ohne dass deswegen die Anwendung der übrigen Bestimmungen ausgeschlossen worden wäre, zu denen insbesondere die Modalitäten der Erhebung der in Art. 29 dieses Abkommens vorgesehenen Schadensersatzklage gehören (vgl. in diesem Sinne das vorgenannte Urteil Bogiatzi, Randnrn.
- EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 - …
Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-139/11
Rn. 28 Die in den Art. 5 und 7 der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehene Ausgleichsmaßnahme fällt nämlich nicht in den Anwendungsbereich der Übereinkünfte von Warschau und Montreal (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a., C-581/10 und C-629/10, Randnr. 55).Dagegen führt die Verordnung Nr. 261/2004 ein System der standardisierten und sofortigen Wiedergutmachung von Schäden, die in den aus Verspätungen und Annullierungen von Flügen folgenden Unannehmlichkeiten bestehen, ein, das neben das Übereinkommen von Montreal tritt und daher gegenüber der mit diesem Übereinkommen getroffenen Regelung autonom ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Nelson u. a., Randnrn.
- EuGH, 22.12.2008 - C-549/07
EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …
Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-139/11
Rn. 20 Die mit der Berufung angerufene Audiencia Provincial de Barcelona ist der Ansicht, dass es mangels einer ausdrücklichen einschlägigen Bestimmung in der Verordnung Nr. 261/2004 aufgrund der Urteile vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA (C-344/04, Slg. 2006, I-403), sowie vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann (C-549/07, Slg. 2008, I-11061), in Verbindung mit dem Urteil vom 22. Oktober 2009, Bogiatzi (C-301/08, Slg. 2009, I-10185), nicht möglich sei, mit hinreichender Gewissheit eine Feststellung über die anwendbare Klagefrist zu treffen. - EuGH, 25.11.2010 - C-429/09
Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-139/11
Rn. 25 Nach ständiger Rechtsprechung ist es in Ermangelung einer entsprechenden unionsrechtlichen Regelung Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats, die Verfahrensmodalitäten für Klagen festzulegen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, sofern diese Modalitäten den Äquivalenz- und den Effektivitätsgrundsatz wahren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. November 2010, Fuß, C-429/09, Slg. 2010, I-12167, Randnr. 72). - EuGH, 10.01.2006 - C-344/04
DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST …
Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-139/11
Rn. 20 Die mit der Berufung angerufene Audiencia Provincial de Barcelona ist der Ansicht, dass es mangels einer ausdrücklichen einschlägigen Bestimmung in der Verordnung Nr. 261/2004 aufgrund der Urteile vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA (C-344/04, Slg. 2006, I-403), sowie vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann (C-549/07, Slg. 2008, I-11061), in Verbindung mit dem Urteil vom 22. Oktober 2009, Bogiatzi (C-301/08, Slg. 2009, I-10185), nicht möglich sei, mit hinreichender Gewissheit eine Feststellung über die anwendbare Klagefrist zu treffen.
- BGH, 25.02.2016 - X ZR 35/15
Fluggastrechte: Erstattung der Anwaltskosten für die erstmaligen Geltendmachung …
Diese müssen den Äquivalenz- und den Effektivitätsgrundsatz wahren (vgl. zur Verjährung von Ausgleichsansprüchen nach der FluggastrechteVO EuGH, Urteil vom 22. November 2012 - C-139/11, RRa 2013, 17 - Moré). - BGH, 25.02.2016 - X ZR 36/15
Geltendmachung von Ausgleichs- und Betreuungsleistungen bei erheblichen …
Diese müssen den Äquivalenz- und den Effektivitätsgrundsatz wahren (vgl. zur Verjährung von Ausgleichsansprüchen nach der FluggastrechteVO EuGH, Urteil vom 22. November 2012 - C-139/11, RRa 2013, 17 - Moré). - BGH, 04.06.2024 - X ZR 62/23
Fluggastrecht: Verjährung von Ausgleichsansprüchen bei Pauschalreisen
Rn. 20 a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bestimmt sich die Frist, innerhalb derer Klagen auf Ausgleichszahlung nach Art. 5 und Art. 7 der FluggastrechteVO erhoben werden müssen, nach den Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten über die Klageverjährung (EuGH, Urteil vom 22. November 2012 - C-139/11, RRa 2013, 17 Rn. 26, 33 - Moré/KLM NV).
- EuGH, 16.01.2025 - C-516/23
Qatar Airways - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. …
Rn. 61 Die Verordnung Nr. 261/2004 enthält keine Bestimmung über Ausschlussfristen für Klagen, die bei den nationalen Gerichten erhoben werden und auf anderweitige Beförderung gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. c dieser Verordnung gerichtet sind (vgl. entsprechend Urteil vom 22. November 2012, Cuadrench Moré, C-139/11, EU:C:2012:741, Rn. 24).Rn. 62 Nach ständiger Rechtsprechung ist es in Ermangelung einer entsprechenden unionsrechtlichen Regelung nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie eine Frage der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats, die Verfahrensmodalitäten für Klagen festzulegen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, sofern diese Modalitäten den Äquivalenz- und den Effektivitätsgrundsatz wahren (Urteil vom 22. November 2012, Cuadrench Moré, C-139/11, EU:C:2012:741, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- OLG Düsseldorf, 04.03.2026 - 18 U 153/24
Anspruch von Fluggästen auf spätere Beförderung bei Flugannullierung wegen der …
Rn. 57 Die Fluggastrechte-VO enthält keine Bestimmung über Ausschlussfristen für Klagen, die bei den nationalen Gerichten erhoben werden und auf anderweitige Beförderung gemäß Art. 8 Abs. 1 lit. c Fluggastrechte-VO gerichtet sind (…EuGH, a.a.O. Rn. 61 mit Hinweis auf EuGH, Urteil vom 22.11.2012, Cuadrench Moré, C-139/11, EU:C:2012:741, Rn. 24).Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es in Ermangelung einer entsprechenden unionsrechtlichen Regelung nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie eine Frage der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats, die Verfahrensmodalitäten für Klagen festzulegen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, sofern diese Modalitäten den Äquivalenz- und den Effektivitätsgrundsatz wahren (…EuGH, a.a.O. Rn. 62 mit Hinweis auf EuGH, Urteil vom 22.11.2012, Cuadrench Moré, C-139/11, EU:C:2012:741, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BGH, 09.09.2021 - X ZR 94/20
Beweislast eines Fluggastes für das Vorliegen einer großen Ankunftsverspätung …
Rn. 15 Enthält eine unionsrechtliche Regelung keine Bestimmung über die Beweislast für einen bestimmten Umstand, ist es grundsätzlich Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats, die Verfahrensmodalitäten für Klagen festzulegen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, sofern diese Modalitäten den Äquivalenz- und den Effektivitätsgrundsatz wahren (vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 2012 - C-139/11, RRa 2013, 17, zur Verjährung). - AG Bremen, 05.12.2013 - 9 C 337/13
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch / Rechtswahlklausel
Der EUGH hat unlängst entschieden, dass die Ansprüche auf Ausgleichszahlung nicht entsprechend der zweijährigen Ausschlussfrist nach dem Montrealer Übereinkommen verjähren, sondern entsprechend den Vorschriften des nationalen Rechts der jeweiligen Mitgliedsländer; die nationalen Verfahrensmodalitäten müssen jedoch die Äquivalenz- und Effektivitätsgrundsätze wahren (EuGH v. 22.11.2012, C 139/11, RRa 2013, 17, JURIS: Ziff. 26, 25). - EuGH, 29.09.2022 - C-597/20
Die für die Durchsetzung der Fluggastrechte-Verordnung zuständige nationale …
Rn. 36 Andererseits kann der Umstand, dass den nationalen Stellen im Sinne von Art. 16 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 eine Durchsetzungsbefugnis zuerkannt wird, jedenfalls nicht dazu führen, dass den Fluggästen oder Luftfahrtunternehmen die Möglichkeit genommen wird, einen gerichtlichen Rechtsbehelf beim zuständigen nationalen Gericht einzulegen (vgl. für Fluggäste in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2012, Cuadrench Moré, C-139/11, EU:C:2012:741, Rn. 23). - Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-213/18
Guaitoli u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) …
{FN:19} Vgl. insbesondere Urteile vom 9. Juli 2009, Rehder (…C-204/08, EU:C:2009:439, Rn. 27), vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (…C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 46, 49 bis 55, 57 und 74), vom 22. November 2012, Cuadrench Moré (C-139/11, EU:C:2012:741, Rn. 32), sowie vom 10. März 2016, Flight Refund (…C-94/14, EU:C:2016:148, Rn. 46).{FN:26} Vgl. insbesondere Urteile vom 9. Juli 2009, Rehder (…C-204/08, EU:C:2009:439, Rn. 27), vom 22. November 2012, Cuadrench Moré (C-139/11, EU:C:2012:741, Rn. 28), sowie vom 10. März 2016, Flight Refund (…C-94/14, EU:C:2016:148, Rn. 45).
- EuGH, 17.11.2022 - C-607/20
GE Aircraft Engine Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds - …
{FN:27} Vgl. entsprechend Urteil vom 22. November 2012, Cuadrench Moré (C-139/11, EU:C:2012:741, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung). - AG Frankfurt/Main, 08.09.2022 - 31 C 647/22
- LG Frankfurt/Main, 02.01.2023 - 24 S 180/22
- LG Hamburg, 21.08.2018 - 312 O 89/18
Wettbewerbsverstoß: Erbringung von Inkassodienstleistungen im Zusammenhang mit …
- AG Köln, 27.06.2016 - 142 C 67/16
Keine Anrechnung von Fluggutscheinen auf Ansprüche auf Reisepreisminderung
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-597/20
LOT (Indemnisation imposée par l'autorité administrative) - Vorlage zur …
- LG Frankfurt/Main, 09.12.2025 - 24 S 149/24
- AG Hamburg, 29.07.2022 - 48 C 46/22
Fluggastrechte: Ausgleichsanspruch unabhängig vom rechtzeitigen Einfinden zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-545/21
ANAS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds - Europäischer Fonds für …
- AG Hamburg, 21.08.2013 - 8a C 386/12
Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes bei Flugverzögerung: Ergänzende …
- AG Köln, 29.08.2025 - 147 C 26/25
Fluggastrechteentschädigung Rechtsdienstleistung Inkassoerlaubnis Abtretung
- AG Köln, 29.08.2025 - 147 C 26/26
Fluggastrechteentschädigung, Rechtsdienstleistung, Inkassoerlaubnis, Abtretung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".