Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 17.03.2022 - 10 U 23/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- RA Kotz
Gutgläubiger Eigentumserwerb an Motoryacht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eigentum an einem Sportboot; Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten; Begründung des Vorwurfs grober Fahrlässigkeit (vorliegend verneint)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 16.03.2021 - 13 O 165/20
- OLG Brandenburg, 17.03.2022 - 10 U 23/21
Papierfundstellen
- RdTW 2022, 168
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (17)
- BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12
Kauf eines unterschlagenen Gebrauchtwagens: Eigentumserwerb bei Auftreten des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2022 - 10 U 23/21
Als grob fahrlässig ist ein Verhalten anzusehen, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12 - NJW 2013, 1946 m.w.N.).Dem Beklagten ist zuzugeben, dass nach gefestigter Rechtsprechung beim Kauf gebrauchter Automobile der Besitz derselben allein nicht den für den Gutglaubenserwerb nach § 932 BGB erforderlichen Rechtsschein begründet, sondern es vielmehr regelmäßig zu den Mindesterfordernissen gutgläubigen Erwerbs eines solchen Kraftfahrzeugs gehört, dass sich der Käufer den Kraftfahrzeugbrief vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers prüfen zu können (s. etwa BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12 - NJW 2013, 1946, Rn. 13 m.w.N.).
- BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 119/79
Abtretungsverbot in Einkaufsbedingungen - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2022 - 10 U 23/21
Die Bestimmung kann neben § 932 BGB zur Anwendung kommen und ist insbesondere in Betracht zu ziehen, wenn sich ein Erwerber schlechthin auf seinen guten Glauben beruft (BGH, Urteil vom 18.06.1980 - VIII ZR 119/79 - BGHZ 77, 274). - BGH, 17.02.2009 - VI ZR 86/08
Haftung bei einem Unfall während eines Motocross-Trainings; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2022 - 10 U 23/21
Zwar setzt die Annahme grober Fahrlässigkeit im Sinne von § 932 Abs. 2 BGB eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung voraus, die das gewöhnliche Maß der Fahrlässigkeit des § 276 Abs. 2 BGB erheblich übersteigt (BGH, Urteil vom 17.02.2009 - VI ZR 86/08 - NJW-RR 2009, 812, 813 m.w.N.), sodass an Erwerber mit besonderen Kenntnissen erhöhte Sorgfaltsanforderungen gestellt werden können (…Oechsler, a.a.O., § 932 BGB, Rn. 54 m.w.N.).
- BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19
Entwendung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2022 - 10 U 23/21
Dem mittelbar besitzenden Eigentümer kommt die Sache demnach nicht abhanden, wenn der Besitzmittler sie freiwillig weggibt (vgl. RG, Urteil vom 24.02.1903 - II 470/02 - RGZ 54, 68, 72; BGH, Urteil vom 18.09.2020 - V ZR 8/19 - NJW 2020, 3711) oder er das Besitzmittlungsverhältnis auf andere Weise beendet, beispielsweise durch Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses zu einem Dritten (…Herrler, in Palandt, BGB, 80. Auflage 2021, § 935 Rn. 7). - BGH, 09.11.2017 - IX ZR 305/16
Schadensersatz statt der Leistung: Ausschluss des Herausgabeanspruchs nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2022 - 10 U 23/21
Stattdessen kann er im Wege der Klagehäufung nach § 260 ZPO seine Klage auf Schadensersatz gemäß § 280 Abs. 1, 3, § 281 BGB für den Fall des fruchtlosen Ablaufs der Frist, die unter den Voraussetzungen des § 255 Abs. 1 ZPO vom Gericht zur Erfüllung des Herausgabeanspruchs zu setzen ist, nach § 259 ZPO bereits zusammen mit der Herausgabeklage erheben (BGH, Urteil vom 09.11.2017 - IX ZR 305/16 - NJW 2018, 786). - BGH, 18.03.2016 - V ZR 89/15
Schadensersatzanspruch des Eigentümers einer Sache bei Verweigerung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2022 - 10 U 23/21
Der Eigentümer einer Sache, der nach § 985 BGB deren Herausgabe beansprucht, kann unter den Voraussetzungen der § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1, 2 BGB Schadensersatz verlangen, wenn der bösgläubige oder verklagte Besitzer seine Herausgabepflicht nach § 985 BGB nicht erfüllt (BGH, Urteil vom 18.03.2016 - V ZR 89/15 - BGHZ 209, 270). - BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 186/03
Schadenersatzansprüche infolge des FlowTex-Skandals
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2022 - 10 U 23/21
Denn damit hat sie ihre Willensrichtung in äußerlich erkennbarer Weise dahingehend geändert, die Yacht nicht mehr für den Beklagten, sondern nunmehr für die Klägerin besitzen zu wollen (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.2004 - VIII ZR 186/03 - BGHZ 161, 90); dass diese Willensänderung für den Beklagten nicht erkennbar war, ist für die Beendigung seines Besitzes unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.1979 - I ZR 147/77 - NJW 1979, 2037; Urteil vom 10.11.2004 - VIII ZR 186/03 - NJW 2005, 359, 364). - BGH, 09.11.1998 - II ZR 144/97
Übereignung mit Übergabe auf Geheiß; Guter Glaube des Erwerbers an die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2022 - 10 U 23/21
Die Veräußerung der streitgegenständlichen Yacht an die Klägerin stellte sich daher dem äußeren Anschein nach als ein dem gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb der Veräußerin entsprechender Vorgang dar (zu erhöhten Anforderungen bei Veräußerungsgeschäften außerhalb des gewöhnlichen oder ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs des Veräußerers s. BGH, Urteil vom 09.11.1998 - II ZR 144-97 - NJW 1999, 425, 426). - BGH, 11.03.1991 - II ZR 88/90
Erwerb unbelasteten Eigentums an einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2022 - 10 U 23/21
Diese Rechtsprechung wird zum einen von der Erwägung getragen, dass bei gebrauchten Kraftfahrzeugen jeder Teilnehmer am Rechtsverkehr, auch wenn er keine genaue Kenntnis von den rechtlichen Voraussetzungen und Folgen einer Sicherungsübereignung hat, wissen muss, dass Kraftfahrzeuge oftmals als Sicherheit für einen bei ihrer Anschaffung gewährten Kredit dienen (BGH, Urteil vom 11.03.1991 - II ZR 88/90 - NJW 1991, 1415, 1416) und dass deswegen der Umstand, dass der Veräußerer den Kraftfahrzeugbrief bzw. die seit 01.01.2005 an dessen Stelle getretene Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorlegen kann, Argwohn erwecken und zu weiteren Nachforschungen Anlass geben muss, jedenfalls aber nicht das schützenswerte Vertrauen rechtfertigt, der Besitzer des Gebrauchtwagens sei Eigentümer oder doch zur Verfügung über die Sache ermächtigt. - BGH, 13.05.1996 - II ZR 222/95
Anforderungen an den guten Glauben beim Eigentumserwerb unter …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2022 - 10 U 23/21
Zum anderen berücksichtigt diese Rechtsprechung die Bedeutung des Kraftfahrzeugbriefs bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II, wie sie u.a. in § 25 Abs. 4 Satz 2, § 27 Abs. 3 StVZO a.F. bzw. §§ 12 f. FZV zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.1996 - II ZR 222/95 - NJW 1996, 2226, 2227 m.w.N.). - BGH, 22.09.2003 - II ZR 172/01
Grob fahrlässige Annahme der Verfügungsbefugnis des Veräußerers bei verlängertem …
- BGH, 20.06.2005 - II ZR 366/03
Anforderungen an die Dokumentation eines richterlichen Hinweises; Zulässigkeit …
- RG, 18.05.1909 - VII 88/09
Zum Begriffe des Besitzdieners. Sind Sachen, die der Besitzdiener eigenmächtig …
- BGH, 23.05.1956 - IV ZR 34/56
Rechtsmittel
- BGH, 25.05.1979 - I ZR 147/77
Schadensersatz wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft - Voraussetzungen des …
- OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 7 U 66/00
Unterlassungsanspruch: Unterlassen des Verbauens von Turmsegmenten des …
- RG, 24.02.1903 - II 470/02
Pfandrecht an dem Eigentümer abhanden gekommenen Sachen.
- LG Wuppertal, 15.04.2026 - 14 O 78/26
Wiederkauf, Wiederkaufsrecht, Herausgabe, EBV, Herausgabeanspruch, …
Das Verlangen der Feststellung eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach den §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB wegen der Nichtherausgabe eines Gegenstands i.S.d. § 256 ZPO kann nach den §§ 255 Abs. 1, 259 ZPO gemäß § 260 ZPO in zulässiger Weise prozessual mit dem vorherigen Antrag auf Herausgabe dieses Gegenstands innerhalb einer vom Gericht zu bestimmenden Frist verknüpft werden (…vgl. Roth in Stein, ZPO, 24. Aufl., § 255, Rn. 1, 4 u. 13; OLG Brandenburg, Urteil v. 17.03.2022 - 10 U 23/21, Rn. 22, RdTW 2022, 168, 171), wenn der beklagte Herausgabeschuldner die Berechtigung des Herausgabeverlangens durch ein vorprozessuales Anwaltsschreiben seines Prozessbevollmächtigten bestritten und die Herausgabe selbst hierdurch zurückgewiesen hat (vgl. BGH, Urteil v. 20.06.2005 - II ZR 366/03; BGH, Urteil v. 14.12.1998 - II ZR 330/97, Ziff. II, Nr. 2 d. Entscheidungsgründe; BGH, Beschluss v. 28.09.2017 - V ZB 63/16; s.a. Kaiser, NJW 2014, 3497f., Ziff. III; OLG München, Urteil v. 08.08.2018 - 7 U 4106/17, RdTW 2018, 342ff.).Rn. 61 Der Kläger hat zu seinem Klageantrag zu 1) schlüssig einen Anspruch aus § 985 BGB i.V.m. § 952 Abs. 1 BGB analog auf Herausgabe des Fahrzeugbriefs vorgetragen (…vgl. BGH, Urteil v. 18.03.2016 - V ZR 89/15, Rn. 16; BGH, Urteil v. 16.03.1993 - VIII ZR 261/92, NJW 1994, 1653ff.; s.a.u.), den er nach § 255 Abs. 1 ZPO mit dem an dessen Nichterfüllung geknüpften, nach den §§ 158 Abs. 1, 281 Abs. 1, Abs. 4 BGB durch den Ablauf der mit dem Klageantrag zu 2) begehrten Frist aufschiebend bedingt erklärten, im Klageantrag zu 3) entsprechend § 259 ZPO in zulässiger Weise enthaltenen Verlangen der - auch in dieser Kombination gemäß § 256 ZPO von einem zulässigen Interesse gedeckten (…vgl. Greger in Zöller, ZPO, 36. Aufl., § 256 Rn. 15 u. § 259 Rn. 4) - Feststellung eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung unter den hier vorliegenden Voraussetzungen des § 260 ZPO in zulässiger Weise prozessual verknüpfen durfte (…vgl. Roth, a.a.O, Rn. 4; OLG Brandenburg, Urteil v. 17.03.2022 - 10 U 23/21, Rn. 22, RdTW 2022, 168, 171), nachdem der Beklagte die Berechtigung des Herausgabeverlangens durch das vorprozessuale Anwaltsschreiben seines Prozessbevollmächtigten bestritten und die Herausgabe selbst hierdurch zurückgewiesen hat (vgl. BGH, Urteil v. 20.06.2005 - II ZR 366/03; BGH, Urteil v. 14.12.1998 - II ZR 330/97, Ziff. II, Nr. 2 d. Entscheidungsgründe; BGH, Beschluss v. 28.09.2017 - V ZB 63/16; s.a. Kaiser, NJW 2014, 3497f., Ziff. III; OLG München, Urteil v. 08.08.2018 - 7 U 4106/17, RdTW 2018, 342ff.).
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