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   BGH, 21.10.1982 - RiZ(R) 6/81   

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https://dejure.org/1982,626
BGH, 21.10.1982 - RiZ(R) 6/81 (https://dejure.org/1982,626)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1982 - RiZ(R) 6/81 (https://dejure.org/1982,626)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1982 - RiZ(R) 6/81 (https://dejure.org/1982,626)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Dienstgerichtshof - Richter - Protokollführer - Ablehnungsgesuch - Zurückweisung - Nachprüfbarkeit - Vorverfahren - Nachholung - Dienstprüfungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richtergesetz - Dienstaufsicht - Minister - Ministerium - Beamter - Beauftragung

Papierfundstellen

  • BGHZ 85, 145
  • NJW 1983, 889
  • MDR 1983, 400
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge

    Dies hat zur Folge, dass die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags grundsätzlich auch nicht als Verfahrensfehler iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geltend gemacht werden kann (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 57 S 60 f; BSG, Beschluss vom 28. August 2002 - B 11 AL 49/02 B - juris; BGHZ 85, 145, 148 und 95, 302, 306).
  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 3/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Ein Antrag ist ohne Vorverfahren zulässig, wenn sich die oberste Dienstbehörde im Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG sachlich auf den Antrag eingelassen und seine Zurückweisung als unbegründet beantragt hat (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1982 - RiZ(R) 6/81, BGHZ 85, 145, 148 f.; Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94, juris; Urteil vom 10. August 2001  RiZ(R) 5/00, NJW 2002, 359; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ(R) 2/03, NJW 2005, 905).

    Zwar wurde in einer außerordentlichen Dienstprüfung ohne Wissen des betroffenen Richters eine Maßnahme der Dienstaufsicht gesehen, weil diese als Ausdruck des Misstrauens empfunden werden könne (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1982 - RiZ(R) 6/81, BGHZ 85, 145, 156).

  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Ein Antrag ist ohne Vorverfahren zulässig, wenn sich die oberste Dienstbehörde im Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG sachlich auf den Antrag eingelassen und seine Zurückweisung als unbegründet beantragt hat (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1982 - RiZ (R) 6/81, BGHZ 85, 145, 148; Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ (R) 3/94, juris; Urteil vom 10. August 2001 - RiZ (R) 5/00, NJW 2002, 359; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 2/03, NJW 2005, 905).

    Zwar wurde in einer außerordentlichen Dienstprüfung ohne Wissen des betroffenen Richters eine Maßnahme der Dienstaufsicht gesehen, weil diese als Ausdruck des Misstrauens empfunden werden könne (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1982 - RiZ (R) 6/81, BGHZ 85, 145, 156).

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