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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.07.1982 - 2 Wx 19/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4688
OLG Köln, 14.07.1982 - 2 Wx 19/82 (https://dejure.org/1982,4688)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.07.1982 - 2 Wx 19/82 (https://dejure.org/1982,4688)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juli 1982 - 2 Wx 19/82 (https://dejure.org/1982,4688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 2087, 2279; FGG § 27; ZPO § 550
    Erbrecht; Rechtsbeschwerde gegen die Auslegung von Willenserklärungen; tatrichterliche Auslegung von Erbverträgen; Feststellung der für die Auslegung maßgebenden tatsächlichen Voraussetzungen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 1030
  • Rpfleger 1982, 424
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BayObLG, 19.09.1989 - BReg. 1a Z 16/89

    Eröffnung eines Erbvertrags

    Sie besagt, daß nicht etwa gewisse Verfügungen des erstverstorbenen Ehegatten unter Umständen von der Eröffnung und Verkündung ausgenommen werden sollen, sondern nur solche des überlebenden Ehegatten, soweit sie sich nach der Fassung des Testaments oder Erbvertrags von denen des anderen Teils absondern lassen ( BGHZ 91, 105, 108; RGZ 150, 315, 318; BayObLG Rpfleger 1982, 424 f.; Palandt/Edenhofer, § 2273 BGB , Anm. 1).

    Dies hat lediglich zur Folge, daß die Verfügungen auf den Tod des letztversterbenden Ehegatten als solche des Erstverstorbenen gegenstandslos geworden sind (BayObLG Rpfleger 1982, 424 f.; OLG Köln DNotZ 1988, 721 f. m. Anm. Cypionka; KG Rpfleger 1979, 137 = DNotZ 1979, 556 ), führt aber nicht dazu, daß sie dem Erstverstorbenen nicht mehr zuzuordnen wären.

    c) Zugtreffend hat das LG weiter ausgeführt, daß die Eröffnung und Verkündung der beiden Erbverträge sämtliche Verfügungen zu umfassen hat, die vom Erblasser herrühren oder mitherrühren, gleichviel ob sie gültig oder ungültig oder als durch seinen Tod gegenstandslos geworden anzusehen sind (allg. M., vgl. BGHZ 91, 105, 108; RGZ 150, 315, 318, BayObLG Rpfleger 1982, 424f., je m. w. N.).

    cc) Im übrigen ist das Verfahren der Testaments- oder Erbvertragseröffnung auch nicht dazu bestimmt und geeignet, zu prüfen, ob im Einzelfall die umfassende Unterrichtung der als gesetzliche Erben in Betracht kommenden Personen erforderlich ist (BayObLG Rpfleger 1982, 424 f. m. w. N.).

  • OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 3 W 141/02

    Eröffnung eines Erbvertrages von Eheleuten: Entbehrlichkeit der Verkündung von …

    Denn der überlebende Ehegatte hat ein berechtigtes Interesse daran, dass seine Verfügungen grundsätzlich nicht vor seinem Tod bekannt werden (vgl. etwa BayObLG Rpfl 1982, 424, 425;… Palandt/Edenhofer aaO § 2273 Rdnr. 1).

    Untrennbarkeit der Verfügungen ist dagegen regelmäßig anzunehmen, wenn sie sprachlich zusammengefasst sind, also wenn die Ehegatten in der Mehrheitsform gemeinschaftlich verfügen oder ausdrücklich auf Verfügungen des anderen Teils Bezug genommen wird (vgl. auch mit Beispielen BayObLG Rpfl 1982, 424, 425;… Palandt aaO § 2273 Rdnr. 2; Staudinger/Kanzleiter (1998) § 2273 Rdnrn. 7 f.;… MünchKomm/Musielak, BGB 3. Aufl. § 2273 Rdnr. 2;… Soergel/Wolf, BGB 12. Aufl. § 2273 Rdnr. 3).

    Dieser Umstand steht aber einer Eröffnung nicht entgegen, weil nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich letztwillige Verfügungen ohne Rücksicht auf ihre Wirksamkeit zu eröffnen sind; denn das Eröffnungsverfahren ist weder dazu bestimmt noch dafür geeignet, über die Wirksamkeit letztwilliger Verfügung zu befinden (vgl. RGZ 150, 315, 318ff; BGH JR 1984, 500 = NJW 1984, 2098, 2099; BayObLG Rpfl 1982, 424, 425 und …

  • OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11

    Zulässigkeit der Beschwerde des überlebenden Ehegatten gegen die vollständige …

    Denn der überlebende Ehegatte hat ein berechtigtes Interesse daran, dass seine Verfügungen grundsätzlich nicht vor seinem Tod bekannt gemacht werden (BayObLG Rpfleger 1982, 424).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.1994 - 5 W 119/93

    Auslegung eines Erbvertrages durch das Tatsachengericht und Bindung des …

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  • OLG München, 03.06.2008 - 34 Wx 29/08

    Grundbuch: Auslegungsbefugnis des Grundbuchamts; Pflicht zur Vorlage eines …

    Bei notariellen Verfügungen von Todes wegen spricht eine Vermutung dafür, dass objektiver Erklärungsinhalt und Erblasserwille übereinstimmen (BayObLG FamRZ 1996, 1037; OLG Köln RPfleger 1982, 424;… Palandt/Edenhofer § 2084 Rn. 2).
  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92

    Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte …

    Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senat, MDR 1982, 678:, NJW 1986, 2199, 2200; FamRZ 1989, 549, 550: 1990, 438, 439; 1991, 1356, 1357; Rpfleger 1982, 424; 1989, 105, 106 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09

    Auslegung eines Testaments

    Die Auslegung einer Zuwendung als Vermächtnis ist selbst dann möglich, wenn der oder die zugewendeten Einzelgegenstände das gesamte oder fast das gesamte Vermögen des Erblassers ausmachen (vgl. Senat, MDR 1982, 1030).
  • OLG Köln, 03.04.1992 - 2 Wx 4/92

    Auslegung einer Kostenstarksagungserklärung

    Die tatrichterliche Auslegung einer Willenserklärung bindet das Rechtsbeschwerdegericht, wenn kein Rechtsfehler gegeben ist, sondern die Auslegung nach den Denkgesetzen und der feststehenden Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärung nicht widerspricht und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt (vgl. OLG Köln Rpfleger 1982, 424 ; FamRZ 1989, 549 f. = MittRhNotK 1989, 120 ;… Bumiller/Winkler, 4. Aufl., § 27 FGG, Anm. 3 c aa;… Keidel/Kuntze/Winkler, 12. Aufl., § 27 FGG , Rd.Nr. 48).
  • BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Jedoch spricht im Hinblick auf die Pflicht des Notars, den Willen der Beteiligten zu erforschen, sie über die Tragweite ihres Geschäfts zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig wiederzugeben (§ 17 Abs. 1. BeurkG ), eine gewisse Vermutung dafür, daß bei einer durch einen Notar beurkundeten letztwilligen Verfügung objektiver Erklärungsinhalt und Erblasserwille übereinstimmen (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844, 846; OLG Köln Rpfleger 1982, 424).
  • OLG Köln, 29.01.1993 - 2 Wx 48/92

    Prüfungsmaßstab eines Nachlassgerichts bei Anfechtung einer letztwilligen …

    Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler ( §§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG . 550, 561 ZPO ), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senat, MDR 1982, 678; NJW 1986, 2199, 2200 [OLG Köln 19.02.1986 - 2 Wx 49/85] ; FamRZ 1989, 549, 550; 1990, 438, 439 [OLG Köln 29.11.1989 - 2 Wx 31/89] ; 1991, 1356, 1357 [OLG Köln 03.09.1990 - 2 Wx 3/90] ; Rpfleger 1982, 424; 1989, 1055, 106; …
  • OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88

    Zweckwidrige Nutzung eines Teileigentums als Spielsalon

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