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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 18.05.1987

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.03.1987 - 15 Sbd 2/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2524
OLG Hamm, 19.03.1987 - 15 Sbd 2/87 (https://dejure.org/1987,2524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.03.1987 - 15 Sbd 2/87 (https://dejure.org/1987,2524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. März 1987 - 15 Sbd 2/87 (https://dejure.org/1987,2524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 2260, 2261, 2273, 2300; FGG §§ 5, 73
    Erbrecht; Zurückbringen und Verwahrung eines Erbvertrages/gemeinschaftlichen Testamentes nach Eröffnung; »Eröffnung« (im Rechtssinne nach § 2260 BGB) von Verfügungen des Überlebenden.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2261, 2273, 2300

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 835
  • FamRZ 1987, 865
  • Rpfleger 1987, 313
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 12.09.1986 - 5 AR 17/86

    Voraussetzungen der Wiederverwahrung gemeinschaftlicher Testamente; Gerichtliche …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1987 - 15 Sbd 2/87
    Es wird daran festgehalten, daß in den Fällen nach Ziffer 1. für das Zurückbringen des Erbvertrages (gemeinschaftlichen Testamentes) in die besondere amtliche Verwahrung das Nachlaßgericht örtlich zuständig ist (gegen OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 265).

    Diese Regelung gilt - entgegen der Ansicht des Kammergerichts (Rpfleger 1972, 405) und des Oberlandesgerichts Oldenburg (NJW-RR 1987, 265) - nach weitaus überwiegender Auffassung (…vgl. etwa Senat aaO; BayObLG Rpfleger 1974, 156; OLG Celle Rpfleger 1979, 24;… Edenhofer in Palandt, BGB 45. Aufl. § 2273 Anm. 3;… Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag 2. Aufl. § 2273 BGB Rdn. 12 und 17;… Kanzleiter in Staudinger, BGB 12. Aufl. § 2273 Rdn. 16;… Firsching, Nachlaßrecht 6. Aufl. Rdn. 85 = S. 191, jeweils mwN) ausnahmslos auch in den Fällen des § 2273 BGB.

    Soweit der Senat mit dieser Entscheidung von den Auffassungen des Kammergerichts und des Oberlandesgerichts Oldenburg abweicht, war kein Raum für eine Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 FGG, weil jene Entscheidungen (Rpfleger 1972, 405 bzw. NJW-RR 1987, 265) nicht auf weitere Beschwerde, sondern - wie die vorliegende - in Verfahren nach § 5 FGG ergangen sind.

  • OLG Hamburg, 20.02.1985 - 2 W 5/85

    Beschwerdeberechtigung eines Verwahrungsgerichts; Voraussetzungen für eine …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1987 - 15 Sbd 2/87
    Das hat seinen guten Grund darin, daß eine Verfügung von Todes wegen nach einem Erbfall (auch nach vorheriger Eröffnung gemäß § 2261 BGB) in erster Linie für die dem Nachlaßgericht obliegenden Tätigkeiten wie zum Beispiel Benachrichtigung der Erben von dem Inhalt der Verfügung (§ 2262), Gestattung der Einsichtnahme und Erteilung von Abschriften (§ 2264 BGB), Erteilung eines Erbscheines (§ 2353 BGB) bedeutsam ist, und dort verfügbar sein muß (so auch OLG Hamburg Rpfleger 1985, 194).

    Dieses Gericht mag sich nach der Entscheidung der Zuständigkeitsfrage darüber erklären, ob es außerdem eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld im Beschwerdewege über den Umfang der von dem Amtsgericht Bielefeld vorgenommenen bzw. vorzunehmenden Eröffnung des Erbvertrages begehrt (vgl. dazu OLG Hamburg Rpfleger 1985, 194).

  • RG, 14.07.1932 - IV B 12/32

    1. Kann in der bloßen Ankündigung der Erteilung eines Erbscheins von seiten des …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1987 - 15 Sbd 2/87
    Soweit das nicht der Fall ist, und deswegen nach § 2273 Abs. 1 BGB vorgegangen werden muß, stellt die Miteröffnung (Mitverkündung) keine Eröffnung (Verkündung) iSd § 2270 BGB dar, sondern einen rein tatsächlichen Vorgang, mit dem die Rechtsfolgen der Eröffnung und Verkündung nicht verbunden sind (RGZ 137, 222 ff, 230).
  • OLG Zweibrücken, 26.11.1987 - 2 AR 35/87

    Verwahrungsgericht; Wiederverwahrung; Nachlaßgericht; Gemeinschaftliches …

    21/73">BayObLGZ 1974, 7, 9; OLG Celle Rpfleger 1979, 24; OLG Hamm OLGZ 1987, 283, 284 f; Edenhofer in Palandt, BGB 46. Aufl.

    Gerade für die Erteilung eines Erbscheines ist der gesamte Inhalt und oftmals auch das Schriftbild der Originalurkunde entscheidend (OLG Hamm OLGZ 1987, 283, 284).

    Wegen der Begründung im übrigen wird auf die Gründe der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (OLGZ 1987, 283, 284), denen der Senat beitritt, verwiesen.

    1 Z 91/84|OLG Hamburg; 20.02.1985; 2 W 5/85">Rpfleger 1985, 194; OLG Hamm OLGZ 1987, 283, 284).

  • OLG Hamm, 26.03.1990 - 15 Sbd 2/90

    Örtliche Zuständigkeit für die besondere amtliche Weiterverwahrung eines …

    Dieser Auffassung hat sich der Senat in seiner bisherigen st. Rspr. angeschlossen ( OLGZ 1972, 73 = Rpfleger 1973, 398; Rpfleger 1987, 313 ).

    Maßgebend für diese Zuständigkeitsregelung sind die bereits im Senatsbeschluß vom 19.3.1987 ( Rpfleger 1987, 313 ) hervorgehobenen Erwägungen, an denen unverändert festzuhalten ist: Die nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten (Vertragschließenden) eröffnete letztwillige Verfügung ist in erster Linie für die dem Nachlaßgericht obliegende Tätigkeiten bedeutsam und muß dort verfügbar sein.

  • OLG Hamm, 04.04.2006 - 15 Sbd 2/06

    Bestimmungsverfahren nach § 5 FGG über die Bestimmung des örtlich zuständigen …

    Vielmehr war das Amtsgericht Menden zuerst als Nachlassgericht mit der Sache, das heißt mit der weiteren Verwahrung des eröffneten Testaments, befasst (vgl. Senat OLGZ 1987, 283;… MünchKom/Hagena, BGB, 4. Aufl., § 2261 Rn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 29.11.2007 - 2 AR 39/07

    Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts für die Weiterverwahrung eines …

    21/73">BayObLGZ 1974, 7, 8; OLG Celle RPfleger 1979, 24 und OLGR Celle 2002, 233; OLG Hamm RPfleger 1987, 313 und RPfleger 1990, 299; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 460; MünchKomm./Hagena, 4. Aufl. § 2261 Rn. 15 und Münch/Komm./Musielak aaO § 2273 Rn. 8 m. zahlr.
  • BayObLG, 22.02.1989 - AR 1 Z 62/88

    Streit zwischen Rechtspflegern über den Verwahrungsort eines Testaments (örtliche …

    Einerseits wird die Ansicht vertreten, das Nachlaßgericht, zwangsläufig das des ersten Erbfalls, sei auf Grund des § 2261 Satz 2 BGB zuständig geworden (BayObLGZ 1974, 7/8; OLG Hamm Rpfleger 1971, 398 und 1987, 313; OLG Celle Rpfleger 1979, 24; OLG Zweibrücken Rpfleger 1988, 149 ; Krzywon BWNotZ 1988, 69; Palandt/Edenhofer Anm. 3 .;… Soergel/Wolf Rn. 7, MünchKomm/Musielak BGB Rn. 8 m.w.Nachw., jeweils zu § 2273).
  • OLG Stuttgart, 24.03.1988 - 8 AR 28/87

    Örtliche Zuständigkeit für die besondere amtliche Verwahrung von …

    Die eine Meinung geht davon aus, daß auch bei gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen nach § 2261 Satz 2 BGB zu verfahren, also die Urschrift des Testaments nebst einer beglaubigten Abschrift des Eröffnungsprotokolls dem für den Erstverstorbenen zuständigen Nachlaßgericht zu übersenden sei, das dann seinerseits die besondere amtliche Verwahrung durchzuführen habe (z. B. BayObLGZ 1974, 7, 9; OLG Celle, Rpfleger 1977, 24 ; OLG Hamm, OLGZ 1972, 73; 1987, 283 [hier: I (174) 231 a-b; ebenso OLG Zweibrücken, MDR 88, 233 Ä hier: I (174) 233 a]).
  • OLG Zweibrücken, 02.07.1998 - 2 AR 33/98

    Zuständigkeit für besondere amtliche Verwahrung des Testaments

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  • OLG Frankfurt, 11.11.1994 - 20 W 534/94

    Testament; Sonstiges Erbrecht; Örtliche Zuständigkeit für die Verwahrung von …

    Einerseits wird die Ansicht vertreten, daß § 2261 Satz 2 BGB zur Zuständigkeit desjenigen Amtsgerichts führe, das die Aufgaben des Nachlaßgerichts nach dem Tode des Erstversterbenden wahrzunehmen habe (OLG Celle Rpfleger 1979, 24; OLG Hamm OLGZ 1987, 283 = Rpfleger 1987, 313 und OLGZ 1990, 276 = Rpfleger 1990, 299; OLG Zweibrücken MDR 1988, 233 [OLG Zweibrücken 26.11.1987 - 2 AR 35/87] = Rpfleger 1988, 149; OLG Karlsruhe BWotZ 1989, 63;… MünchKomm-Musielak BGB 2. Aufl. Rn. 8, Staudinger/Kanzleiter BGB 12. Aufl. Rn. 16, Erman/Schmidt BGB 9. Aufl. Rn, 4, Jauernig/Stümer BGB 7. Aufl. Anm. 2, je zu § 2273;… Firschlug/Graf Nachlaßrecht 7. Aufl. S. 224, 225).
  • OLG Saarbrücken, 21.07.1988 - 5 W 122/88

    Zuständigkeit für die besondere amtliche Verwahrung des Erbvertrages eines …

    Während ein Teil der Rechtsprechung und das überwiegende Schrifttum im wesentlichen unter Hinweis auf vermeintliche Zweckmäßigkeitsvorzüge sowie eine fehlende Einschränkung des § 2261 S. 2 BGB durch § 2273 BGB von der Zuständigkeit des für den ersten Erbfall zuständigen Nachlaßgerichts ausgehen (BayObLGZ 1974, 7, 8; OLG Hamm OLGZ 1972, 73, 74, OLGZ 1975, 94 sowie OLGZ 1987, 283; OLG Celle, Rpfleger 1979, 24; Palandt - Edenhofer, 47.Aufl., Anm. 3 zu § 2273 BGB m. w. N.;… Musielak, Münchener - Kommentar, Rdnr. 8 zu § 2273 BGB m. w. N.), wie dies auch die insoweit allerdings nicht verbindliche Aktenordnung in § 27 Abs. 4 S. 5 vorsieht, hält ein anderer Teil der Rechtsprechung die Zuständigkeit des bisherigen Verwahrungsgerichts für gegeben (KG Rpfleger 1972, 405, Rpfleger 1977, 24, Rpfleger 1981, 304; OLG Köln Rpfleger 1975, 249, SchlHOLG SchlHA 1978, 101; OLG Oldenburg. NJW-RR 1987, 265).
  • OLG Karlsruhe, 22.10.1987 - 5 AR 12/87

    Zuständigkeit eines Nachlassgerichts für die Verwahrung eines Testaments

    Der Senat schließt sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm in seinem Beschluß vom 19. März 1987 (NJW-RR 1987, 835 mwN) an, daß für die weitere Verwahrung das Nachlaßgericht zuständig ist.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.05.1987 - 2 Wx 3/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5454
OLG Köln, 18.05.1987 - 2 Wx 3/87 (https://dejure.org/1987,5454)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.05.1987 - 2 Wx 3/87 (https://dejure.org/1987,5454)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Mai 1987 - 2 Wx 3/87 (https://dejure.org/1987,5454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 2227
    Erbrecht; Testamentsvollstreckung nur für einen Nachlaßanteil eines anderen Miterben; keine Antragsbefugnis des bisherigen Testamentsvollstreckers auf Entlassung des neuen Testamentsvollstreckers.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1098
  • Rpfleger 1987, 313
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 09.07.2020 - 31 Wx 455/19

    Antragsrecht des Miterben auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Die Entscheidung des OLG Köln (NJW-RR 1987, 1098) steht hierzu nicht im Widerspruch, da diese das Beschwerderecht eines entlassenen Testamentsvollstreckers bei der Ernennung des neuen betrifft.
  • OLG Hamm, 11.08.2009 - 15 Wx 115/09

    Antragsbefugnis des vollstreckungsfreien Miterben

    Die Entscheidung des Landgerichts kann sich allerdings auf eine in Rechtsprechung und Literatur verbreitet vertretene Auffassung stützen, die dem vollstreckungsfreien Miterben ein solches Antragsrecht insbesondere deshalb versagt, weil seine Rechtsstellung im Rahmen der Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft durch die Testamentsvollstreckung über einen anderen Erbanteil nicht unmittelbar verändert werde (OLG Köln NJW-RR 1987, 1098; OLG München FGPrax 2005, 267 = NJW-RR 2006, 14;… Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl., § 2227, Rz. 8;… Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, § 2227, Rz. 4).
  • OLG München, 22.09.2005 - 31 Wx 46/05

    Erbengemeinschaft mit teilweiser Testamentsvollstreckung - unzulässiger Antrag …

    Ein Antrag nach § 2227 BGB kommt nicht in Betracht, weil ihr Erbteil nicht der Testamentsvollstreckung unterworfen ist (OLG Köln NJW-RR 1987, 1098).
  • OLG Hamburg, 18.04.2019 - 2 W 4/19

    Nachlasssache: Antragsrecht eines Miterben auf Entlassung des für den Erbteil …

    Jedoch kann sich nach der überwiegend vertretenen Auffassung (…BGH, Urt. v. 22.1.1997, IV ZR 283/95, Rn. 11; OLG Hamm, B. v. 11.8.2009, 15 Wx 115/09 m.w.N.; a.A. OLG Köln, B. v. 18.5.1987, 2 Wx 3/87; OLG München, B. v. 22.9.2005 - 31 Wx 46/05 (alle zitiert nach juris)), der das Beschwerdegericht folgt, ein Antragsrecht eines nicht mit der Testamentsvollstreckung belasteten Miterben daraus ergeben, dass durch die Art und Weise der Durchführung des Testamentsvollstreckeramts seine eigenen rechtlichen Interessen als Miterbe nachteilig betroffen werden können.
  • VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20

    Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Tod des Beschwerdeführers

    Die Antragsbefugnis des Beschwerdeführers ist aber, selbst wenn sie nicht durch die Entscheidung vom 30. November 2017 entfallen wäre, spätestens mit dessen Tod weggefallen (vgl. zum Wegfall der Beteiligtenstellung eines ehemaligen Testamentsvollstreckers z. B. OLG Köln vom 18.5.1987 NJW-RR 1987, 1098; OLG München vom 10.3.2011 FamRZ 2011, 1257;… Reimann in Staudinger, BGB, § 2227 Rn. 29).
  • OLG München, 10.03.2011 - 31 Wx 73/11

    Testamentsvollstreckung: Antragsbefugnis des vormaligen Testamentsvollstreckers …

    Nach Beendigung seines Amtes hat er kein rechtliches Interesse daran, von welcher Person und auf welche Weise die Testamentsvollstreckung geführt wird (vgl. OLG Köln NJW-RR 1987, 1098;… Staudinger/ Reimann BGB § 2227 Rn. 25;… Keidel/Zimmermann § 345 Rn. 99).
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