Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.05.1993 - 3 Wx 138/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 07.05.1993 - 3 Wx 138/93
- BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 1257/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1024
- Rpfleger 1993, 488
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00
Wahrung der Vollziehungsfrist bei Anträgen an das Grundbuchamt
Hieran sieht es sich durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. Mai 1993 (Rpfleger 1993, 488 = NJW-RR 1994, 1024) und 11. Dezember 1996 (NJW-RR 1997, 781) gehindert. - OLG Düsseldorf, 11.12.1996 - 3 Wx 512/96
Begriff der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; Wahrung der …
Wie der Senat bereits früher ausgeführt hat (Beschluß vom 7. Mai 1993 in Rechtspfleger 1993, 488 = NJW-RR 1994, 1024) ist nach § 13 Abs. 2 Satz 2 GBO ein Eintragungsantrag erst dann beim Grundbuchamt eingegangen, wenn er in den Besitz eines zu seiner Entgegennahme zuständigen Beamten gelangt.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.06.1993 - 15 W 76/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
GBO § 49
Altenteil, Vorlageentscheidung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1299 (Ls.)
- Rpfleger 1993, 488
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11
Voraussetzungen der Eintragung eines Altenteils
Dabei ist anerkannt, dass der Begriff des Altenteils zwar ganz überwiegend aufgrund der historischen Entwicklung bei der Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe eine bedeutende Rolle spielte, ein Altenteil jedoch auch bei der Übergabe eines städtischen Grundstücks in Betracht kommen kann, wenn der Versorgungscharakter der Rechte im Vordergrund steht und es sich gerade nicht um ein synallagmatisches Vertragsverhältnis mit gegeneinander abgewogenen und etwa gleichwertigen Leistungen und Gegenleistungen handelt (vgl. BGH NJW 2003, 1325, OLG Düsseldorf NotBZ 2001, 466; OLG Hamm Rpfleger 1993, 488). - OLG Oldenburg, 26.10.1993 - 5 U 60/93
Schenkung, Unentgeltlichkeit, Verfügungsmacht, lebzeitige, Mißbrauch, …
Bereits die in § 3 des Übertragungsvertrages festgeschriebene Übertragung "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge" spricht dafür, daß es sich bei dieser Übertragung nicht um einen geschäftlichen, an der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung orientierten Vorgang, sondern um die gewollte Zuwendung eines Vermögens handeln sollte (vgl. OLG Hamm Beschluß vom 07.06.1993 - 15 W 76/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92 |
Volltextveröffentlichung
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 4 Abs. 1, Abs. 2; BGB § 912
Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum
Papierfundstellen
- Rpfleger 1993, 488
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (18)
- BGH, 22.02.1974 - V ZR 103/73
Eigentumsverhältnisse nach rechtmäßigem Überbau
Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92
Rechtsfolge des entschuldigten oberbaus ist, daB der Teil des Gebaudes, der auf dem Nachbargrundstock errichtet wurde, nicht dessen wesentlicher Bestandteil, sondern wesentlicher Bestandteil des,j Stammgebaudes" und damit gem. §§ 93, 94 BGB auch wesentlicher Bestandteil des Stammgrundstocks (des Grundstocks des oberbauenden Eigentomers)wird; das Eigentum am Stammgrundstock erstreckt sich damit gem.§ 946 BGB auf das ganze Gebaude- ( BGHZ 27, 204 /206; 62, 141/143;… Pa/andt/ Bassenge BGB 52. Aufl. Rdnr. 12;… Soerge//J. R Baur BGB 12. Aufl. Rdnr. 23 und 29, jeweils zu§ 912).Dieselben Grundsatze gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beim sog. Eigengrenzoberbau (d.h. in dem Fall, daB beide Grundstocke demselben Eigentomer geh6ren äEUR MittBayNot 1993 Heft 5 BGHZ 64, 333 /336 f. ï¼� Mitæ—§ayNot 1975, 218=DN0tZ 1976, ãEURŒ 224]; 110, 298/300ãEURŒï¼� MittBayNot 1990, 240 =DN0tZ 1991, 595]) und dann, wenn der Eigentomer des zuo berbauenden Grundstocks sein Einverstandnis erklart hat (BGHZ 62, 141/144 f.; BGH NJW 1982, 756 f. ï¼� DN0tZ 1982, 43]).
- BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 22/85
Grundbuchberichtigung nach dem Flurbereinigungsplan
Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92
Eigentomer der neuen Grundst0cke werden kraft Gesetzes die im Fluå·¾ereinigungsplan genannten 円rsonen (BayObLGZ 1985, 372/373ãEURŒï¼� MittBayNot 1986, 20 =DN0tZ 1986, 354]; BayObLGZ 1993 Nã�« 12; OLG Schleswig RdL 1964, 305 /306; 釦ehuse力/Schweè‚¥ § 61 Rdnr.3). - BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76
Voraussetzungen für die Eintragung eines Nießbrauchs im Grundbuch; Risiko einer …
Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92
Denn jede einzelne selbstandig ei ntragurigsfahige Klausel kann Gegenstand einer Zwischenverfogung sein (vgl. BayObLGZ 1977, 81 ff. ãEURŒï¼� MittBayNot 1977, 120 = DNotZ 1978, 99 ]).
- OLG Celle, 15.06.1979 - 4 U 30/79
Anspruch auf Veränderungen in einem Kellerraum in einer Wohnungseigentumsanlage; …
Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92
vor allem unter Hinweis auf die Rechtsfolaen des ãƒ'igengrenzuoeroaus una ces mit ãƒ'inverstananis Ces Nacflbarn vorgenommenen Uberbaus, die analoge Anwendung des § 912 Abs. 1 BGB auf den Fall vertreten, daB das Sondereigentum zu Lasten von im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raumlichkeiteno ber seine Grenzen hinaus ausgedehnt wird (vgl. OLG Hamm OLGZ 1976, 61 /64;-OLG DOsseldorf BeschluB vom 12.12.1983 3 W 183/83 äEUR Leitsatz in DWE 1984, 93 ; OLG Celle OLGZ 1981, 106 ff.;… Bè¨EURrmann/Pick WEG 6. Aufl.§ 3 Rdnr. 28;… Staudinge,æ²¼eut/er BGB 12. Aufl. § 912 Rdnr.25; 助II MittBayNot 1991, 240 /242). - BayObLG, 18.05.1993 - 2Z BR 23/93
Anforderungen an Bestimmbarkeit einer Reallast
Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92
Sie haben auBerdem gegen die ZwischenverBayObLG, BeschluB vom 18.5.1993 äEUR 2 Z BR 23/93 = fogung vom 25.1.1993 weitere Beschwerde eingelegt; hier sei die weitere Beschwerde unmittelbar statthaft, weil nach der Begrondung BayObLGZ 1993 Nr. 54 äEUR, mitgeteilt von Notar Dr. Dieter des landgerichtlichen Beschlusses bei einer Erstbeschwerde nicht Zwiesel, -und Johann Demharter, Richter am mit einer anderen Entscheidung zu rechnen sei. - BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 57/88
Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92
Zum neuen Sondereigentum soIlen somit auch Raumlichkeiten geh6ren, die nach dem jetzigen im Grundbuch verlautbarten MittBayNot 1993 Heft 5 § 4 Abs. 1 und Abs. 2 WEG die Einigung (Auflassung) zwiãƒ" schen allen Wohnungseigentumern, grundbuchmaBig jedenfalls die Bewilligung de,r voh der Rechtsanderung betroffenen Wohnungseigentomer Nr. 1 bis 8 erforderlich; das Grundbuch worde auch durch die beantragte Eintragung von Sondereigentum unrichtig werden (vgl. BayObLG DNotZ 1990, 37/38ãEURŒï¼� MittBayNot 1988, 236 = DNotZ 1990, 37 ]; BayObå››Z 1991, 313/316 m. w. N.) b) Die Rechtslage wird auch nicht dadurch zugunsten der Beteiligten geandert,daB dem Beteiligten zu 2 als Eigentomer der Einheit Nr. 10 an der gemeinschaftlichen Flache ein Sondernutzungsrecht zusteht und daB er auf Grund der Teilungserklarung vom 14.3.1983 berechtigt ist, diese Flache in die Wohnung einzubeziehen, die durch den Ausbau des Sondereigentums Nr. 10 entsteht. - OLG Hamm, 25.11.1975 - 15 W 314/75
Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92
vor allem unter Hinweis auf die Rechtsfolaen des ãƒ'igengrenzuoeroaus una ces mit ãƒ'inverstananis Ces Nacflbarn vorgenommenen Uberbaus, die analoge Anwendung des § 912 Abs. 1 BGB auf den Fall vertreten, daB das Sondereigentum zu Lasten von im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raumlichkeiteno ber seine Grenzen hinaus ausgedehnt wird (vgl. OLG Hamm OLGZ 1976, 61 /64;-OLG DOsseldorf BeschluB vom 12.12.1983 3 W 183/83 äEUR Leitsatz in DWE 1984, 93 ; OLG Celle OLGZ 1981, 106 ff.;… Bè¨EURrmann/Pick WEG 6. Aufl.§ 3 Rdnr. 28;… Staudinge,æ²¼eut/er BGB 12. Aufl. § 912 Rdnr.25; 助II MittBayNot 1991, 240 /242). - OLG Schleswig, 02.03.1964 - 2 W 13/64
Widerspruch/Widerspruchsrecht der Flurbereinigungsbehörde in Grundbuchsachen; …
Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92
Eigentomer der neuen Grundst0cke werden kraft Gesetzes die im Fluå·¾ereinigungsplan genannten 円rsonen (BayObLGZ 1985, 372/373ãEURŒï¼� MittBayNot 1986, 20 =DN0tZ 1986, 354]; BayObLGZ 1993 Nã�« 12; OLG Schleswig RdL 1964, 305 /306; 釦ehuse力/Schweè‚¥ § 61 Rdnr.3). - OLG Düsseldorf, 12.12.1983 - 3 W 183/83
Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92
vor allem unter Hinweis auf die Rechtsfolaen des ãƒ'igengrenzuoeroaus una ces mit ãƒ'inverstananis Ces Nacflbarn vorgenommenen Uberbaus, die analoge Anwendung des § 912 Abs. 1 BGB auf den Fall vertreten, daB das Sondereigentum zu Lasten von im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raumlichkeiteno ber seine Grenzen hinaus ausgedehnt wird (vgl. OLG Hamm OLGZ 1976, 61 /64;-OLG DOsseldorf BeschluB vom 12.12.1983 3 W 183/83 äEUR Leitsatz in DWE 1984, 93 ; OLG Celle OLGZ 1981, 106 ff.;… Bè¨EURrmann/Pick WEG 6. Aufl.§ 3 Rdnr. 28;… Staudinge,æ²¼eut/er BGB 12. Aufl. § 912 Rdnr.25; 助II MittBayNot 1991, 240 /242). - BGH, 23.02.1990 - V ZR 231/88
Rechtsfolgen des Eigengrenzüberbaus
Auszug aus BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92
Dieselben Grundsatze gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beim sog. Eigengrenzoberbau (d.h. in dem Fall, daB beide Grundstocke demselben Eigentomer geh6ren äEUR MittBayNot 1993 Heft 5 BGHZ 64, 333 /336 f. ï¼� Mitæ—§ayNot 1975, 218=DN0tZ 1976, ãEURŒ 224]; 110, 298/300ãEURŒï¼� MittBayNot 1990, 240 =DN0tZ 1991, 595]) und dann, wenn der Eigentomer des zuo berbauenden Grundstocks sein Einverstandnis erklart hat (BGHZ 62, 141/144 f.; BGH NJW 1982, 756 f. ï¼� DN0tZ 1982, 43]). - BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77
Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen
- BGH, 20.06.1975 - V ZR 206/74
Anwendbarkeit der Grundsätze über den sog. Eigengrenzüberbau
- BGH, 30.04.1958 - V ZR 215/56
Grenzüberbau
- BGH, 22.05.1981 - V ZR 102/80
Überbau
- BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
Zu den Folgen einer nicht dem Aufteilungsplan entsprechenden Bebauung
- BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79
Zur Frage, welche Anforderungen an die Bauzeichnung zu stellen sind
- BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 95/91
Umwandlung gemeinschaftlichen Eigentums in Sondereigentum
- BayObLG, 06.03.1986 - BReg. 2 Z 76/85
- OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 3/14
Wohnungsgrundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Sondernutzungsrechts des …
Die mit oder ohne Erlaubnis der übrigen Wohnungseigentümer vorgenommene bauliche Einbeziehung von Räumen (oder Raumbereichen), die im gemeinschaftlichem Eigentum stehen, in die Sondereigentumseinheit lässt kein (erweitertes) Sondereigentum entstehen (BayObLG Rpfleger 1993, 488), dies jedenfalls dann nicht, wenn die Abgrenzung des Sondereigentums gegen das Gemeinschaftseigentum und das weitere Sondereigentum in dem Gebäude nicht unmöglich ist (BGH NZM 2004, 103/104; ZMR 2008, 897/898;… Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. § 3 Rn. 44;… auch Demharter GBO 29. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 46).Rn. 8 Demgemäß muss es den Wohnungseigentümern überlassen bleiben, ob sie die Maßnahme über eine Veränderung der Sondereigentumsverhältnisse nach § 4 Abs. 1 und 2 WEG (siehe BayObLG Rpfleger 1993, 488/489) abwickeln oder aber ohne eigentumsrechtliche Änderung nur eine im Grundbuch eintragungsfähige Vereinbarung treffen, die ihr auf das Gemeinschaftseigentum bezogenes Verhältnis untereinander abweichend regelt (§ 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 WEG).
- OLG Frankfurt, 03.04.1997 - 20 W 90/97
Überführung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
2 Z 55/91|OLG Saarbrücken; 06.03.1991; 5 REMiet 1/90">NJW-RR 1991, 1356/1357; BayObLG DNotZ 1993, 741 Rpfleger 1993, 488 = MittBayNot 1993, 287 ; Palandt/Bassenge BGB 56. Aufl. § 7 WEG Rn.6; Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG 7. Aufl. Rn. 66, Weitnauer/Weitnauer WEG 8. Aufl. Rn.12, Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. Rn. 16 und 34, je zu § 7). - BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00
Vorweggenommene Einigung über Sondereigentum
Daran ändert auch das Bestehen eines Sondernutzungsrechts eines Wohnungseigentümers an den im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räumen, die zum Sondereigentum werden sollen, nichts (BayObLG Rpfleger 1993, 488). - BayObLG, 29.01.1993 - 2Z BR 82/92
Vorbescheid mit der Ankündigung der Löschung einer Eintragung wegen Unrichtigkeit …
BayObLG, BeschluB vorri5.5.1993 äEUR 2 Z BR 115/92 mitgeteilt von Johann Demharter, Richter am BayObLG. - BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 42/00
Aufteilung eines im Sondernutzungsrecht errichteten Gebäudes
Daran ändert auch das Bestehen eines Sondernutzungsrechts eines Wohnungseigentümers an den im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räumen, die zum Sondereigentum werden sollen, nichts (BayObLG Rpfleger 1993, 488).
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